EA's Origin next "Europe versus EA" ?

Der wird dann sehr wahrscheinlich darauf hinweisen,das auf der Rückseite der Verpackung im Kleingedrucktem steht,dass man den AGbs zustimmen muss und sich diese ja Online einsehen lassen. Ansonsten soll man das Game ungeöffnet zurückgeben.
Was genau würde dann der konfrontationsbereite Käufer am besten antworten?
Nennung von §...?
Und was könnte denn der nächste Schritt sein,für den Fall das der Verkäufer das Game trotzdem nicht zurücknimmt?

Dann erwiderst du "Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung", zückst deine Textausgabe des BGB und lässt den MM-Mitarbeiter den §305 II Nr.1 BGB laut vorlesen und fragst ihn danach wo denn bitte in seinem Markt ein solcher Aushang zu finden ist.:) Danach sollte es keine nächsten Schritt geben.
 
Ich bringe pro Jahr mehrere Spiele zurück-Erfolgsquote :100% !
Allerdings berufe ich mich dabei dann immer auf die jeweiligen-tatsächlich vorhandenen-technischen Mängel.
Grade in den ersten Wochen funktionieren viele Games noch nicht richtig,Server zicken rum,man hat die "falsche"Grafikkarte,ect.,...
Bring ich sofort zurück,auch Steamgames!
Weder im MM noch im Saturn hat man es jemals geschaft,mich abzuwimmeln.
Im Endeffekt ist den Verkäufern in diesen Fällen die rechtliche Grundlage klar,auch wenn sie es lieber anders hätten.
Deswegen kann ich mir gut vorstellen,dass Leute(teenies) mit einem anderen Auftreten als ich,damit abgewiesen werden.
Selbst Steam scheint die deutschen Gesetze zu kennen,wenn man sie nur daran erinnert.
Hatte neulich mal wieder ein Problem mit einem über Steam gekauften Spiel.
Darauf hin wollt man mich 2x zum "Drittanbieter" verweisen und meinte,Steam sei leider nicht zuständig.
Nach genauem,mit den entsprechenden begründeten Paragraphen Hinweis auf die deutsche Rechtslage,kümmerte man sich sofort um mich,bis das Problem gelöst wurde!
Ein bischen was geht schon....

@Pockerclock:
Ich bedanke mich und werde selbstverständlich hier berichten.
 
Heute im Mediamarkt:
Spiel gekauft,mit nachhause genommen,ausgepackt und später wieder zürück zum MM.
Wollte das Spiel zurückgeben.
Begründung: Bin mit den Eulas nicht einverstanden und habe sie erst bei der installation gelesen.
Im Laden hängen sie nicht aus,deswegen dieses Missverständnis.
Auf §305 hingewiesen.
Abteilungsleiter.
"Wo steht denn da,dass der Hinweis auf der Verpackung nicht ausreichend ist?"
Ich hätte das Teil nicht auspacken dürfen und auf der Packung lesen können,das ich mich ggf. vor dem Öffnen informieren muss,wenn ich das Spiel deswegen zurückgeben will.
Da steht ,das eine Onlineaktivierung nötig ist,weshalb ich ja wohl auch Internet zur Verfügung hätte,also mich hätte informieren können.
Der konkrete Verweis auf die wo anders(Internet)für mich einsehbaren EULAs,ersetzt in so einem Fall den Aushang im Laden.
Von einem eingeschränktem Zugriff kann da deshalb nicht die Rede sein.
Ich sollte Ihm ansonsten doch mal zeigen,wo das im Gesetzt anders steht.
Die Meinung von irgendwelchen Leuten im internet sei da nicht die Bewertungsgrundlage,es gibt da schliesslich auch welche,die der Meinung sind,dass Elvis noch lebt...
Aha.
So ein Fachanwalt hat doch schon ein bischen mehr Ahnung davon als...
Der kann viel meinen. Wenn es nicht vom Gericht bestätigt ist,dann ist es nur eine Meinung.Punkt.

Habe mir vorher 305-310 komplett durchgelesen.
Gibt ja auch ne Menge Urteile,welche darauf bezug nehmen.
Tatsächlich"fehlt" da aber noch eine klare Aussage zu diesem speziellem Fall.
So bleibt anscheinend genügend Interpretationsspielraum,den der Verkäufer für sich auslegen konnte.
Schade.
Ich habe jetzt so ein Spiel,was ich nicht wirklich auf meinem PC installieren möchte.
Egal,Versuch wars wert.
 
Naja, was dir in der Argumentation gefehlt hat war eine Anspruchgrundlage. In deinem Fall wäre das ein Vertragsrücktritt gemäß §323, 326 V, 437, 435, 305 II BGB die Anspruchgrundlage gewesen.

Der Rechtsmangel besteht hier in der unwirksamen AGB, die auf Grund ihrer Unwirksamkeit zu fehlerhaften Datenschutzeinwilligungen führt. In der Folge kann der gekaufte Gegenstand nicht mehr in der vereinbarten Beschaffenheit genutzt werden, da die Beschaffenheit (Nutzung der Software über das eingeräumte Nutzungsrecht) nur unter unzumutbaren Datenschutzverstößen möglich ist.

Das steht so auch in keinem Gesetz drin. Man muss die Systematik kennen und verstehen können.
 
Kann ich was mit anfangen.
Nur-der Verkäufer wird soetwas wohl eher auch als "Meinung" interpretieren,eben weil es so nicht im Gesetz steht.
Systematik erkennen,verstehen können und wollen. Da sehe ich den Knackpunkt.
Recht haben und Recht bekommen sind dann zwei verschiedene Sachen.
Ich habe ja auch auf 305 im Sinne der Sichtbarkeitsmachung von AGBs argumentiert.
Das "Warum" ich nicht einverstanden war mit den AGBs und somit diese selbst,standen noch gar nicht zur Diskussion.
Ein"so geht das nicht" war das einzige,was von mir dazu gesagt wurde.
Gleich dann kam ja die Frage,warum ich es denn überhaupt aufgemacht habe.
Ich hab mich da mittllerweile sehr viel schlauer gemacht als wie die allermeisten anderen,aber es ist noch nicht genügend Fundament da,um einigermassen lückenlos argumentieren zu können.
im Gegensatz zum technischen Mangel,der ja leicht zu definieren ist,fehlts anscheinend hier noch.
Was macht man,wenn der Verkäufer sagt:"das tut mir leid,das sehe ich anders".?
 
Mein "Gegenargumentationspotential" ist anscheinend zu eingeschränkt.
Klagen?
Bei technischem Mangel wurd ich denen ne Frist von 14 Tagen setzen und dann einen Brief vom Anwalt kommen lassen.
Da müsste der MM ja auch die Kosten übernehmen.
Ansonsten...ich wähne mich im recht,aber 100%ig sicher,ob ich da dann Aufgrund von was weiss ich,nicht doch auf den kosten hängenbleibe?
Ich wäre ja wohl der Erste der klagt!
Gott sei dank haben wir mittlerweile wieder gravierende technische Probleme,auf die ich mich beziehen kann.
Die Foren sind voll mit Zeugenaussagen dazu.
Das wird morgen also leicht....
Trotzdem hätte ich gerne klare Verhältnisse auf der anderen Ebene gehabt.
 
Erledigt.
Habe mich jetzt entschlossen als Argumentation Verstösse gegen Datenschutz und Verbraucherschutz anzuführen.
Mit mehr § als Grundlage und den mittlerweilen zahlreicheren Pressemeldungen,Expertenmeinungen und Hinweis auf das agieren des Datenschutzbeauftragten von NRW,...kein Problem mehr!
Das Spiel wurde im geöffnetem Zustand zurückgenommen.
Auf Nachfrage meinerseits,sagte man mir aber,das ich der einzige bin,der das Game bisher zurückgegeben hat...wtf?
Einen von mir vorbereiteten Vermerk mit den entsprechenden § wollte der Verkaüfer aber der Packung nicht beifügen.
Das Game geht also wieder zurück zu EA,und landet dann dort unbesehen und ohne weitere Nachfragen im Müll.
 
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