DSL-Kunden haben Sonderkündigungsrecht beim Umzug

AW: DSL-Kunden haben Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Selbiges bei mir 6000er Anschluss am alten Wohnort und nur 2000 am neuen.

NIE WIEDER TELEKOM sag ich da nur.

Meine Freundin wurde am Telefon auch noch falsch beraten und ihr ein falscher Kündigungstermin genannt.

Jetzt zahlen wir 12 Monate für nix und bekommen bei einem anderen Anbieter über den Kabelanschluss ne 16.000er Leitung zu einem besseren Preis.

Mit dem Laden bin ich echt durch.

Sagste einfach du ziehst mit Freund(in/en) zusammen oder in ne WG und die hat bereits dsl, gibst aber die neue Adresse nicht raus... was wollen die dann machen ausser klein beigeben? :ugly:
PS: bevor ich umziehe mach ich nen Verfügbarkeitscheck, ist das netz zu lahm wirds ne andere Wohnung, basta.
 
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Ich glaube du hast was nicht verstanden. Solange DSL an dem neuen Ort machbar ist gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht.
Nein eben nicht, dass war früher so. Jetzt muss am neuen Ort die "gleiche" Leistung zur Verfügung stehen ansonsten kann man das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

MfG
 
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Statt solche Sonderkündungrechte einführen, lieber das Netz gescheit ausbauen.
Einfach ein schlechter Witz das es immer noch Flecken gibt die kein DSL oder nur sehr sehr sehr langsames DSL bekommen können.
 
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Ich weiß gar nicht, was hier wieder über die Telekom abgelästert wird. Das mag euch zwar nicht passen, aber die Telekom läßt euch auch nach der Novelle des TKDG völlig zu Recht nicht aus dem Vertrag. Die Bandbreite spielt in den Fällen überhaupt keine Rolle ! Ihr müßt auch verstehen, was in den Leistungsbeschreibungen/AGB zu euren Verträgen steht !
Denn die Telekom kann alle DSL Tarife überall dort anbieten, wo sie auch DSL anbieten kann. Das bedeutet konkret, das Kunde X z.B. einen C&S Comfort Plus mit DSL 16000 im Bestand hat und umziehen will. Nun ist am neuen Wohnort aber nur noch DSL 384 verfügbar. Und die Telekom läßt den Kunden nicht aus dem Vertrag, weil eben der C&S Comfort Plus auch mit DSL 384 nutzbar ist ! Gleiches mit den C&S Comfort Verträgen !
Was anderes wäre es nur, wenn der Kunde VDSL im Bestand hätte und VDSL ist am neuen Wohnort nicht verfügbar. Dann muß die Telekom den Kunden aus dem Vertrag lassen, da sie die gleiche Leistung nicht mehr erbringen kann. Gleiches gilt für Entertain ! Entertain im Bestand und nach Umzug nicht mehr verfügbar = außerordentliche Kündigung möglich !
 
Es ist und bleibt meiner Erfahrung nach aber ein Drechsladen.
Da ist es mir völlig egal was die Rechtsprechung sagt. Ich als Kunde fühle mich verarscht und dementsprechend werde ich Geschäfte mit dieser Firma in Zukunft nicht mehr tätigen. Basta!
 
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Man könnte doch wenn man eh vor hat umzuziehen, und in der neuen Wohnung eine sehr schlechte Bandbreitenausbeute hat, den bestehenden DSL-Vertrag einen Monat vor Umzug ändern, den sie dort eh nicht erfüllen können, ab besteh noch mit Entertain etc. pp, und dann den Haufen zusammenmotzen, weil nichts läuft, und den bestehenden Vertrag wegen nicht erfüllter Vertragsbedingungen kündigt :lol:.
 
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Ich weiß gar nicht, was hier wieder über die Telekom abgelästert wird. Das mag euch zwar nicht passen, aber die Telekom läßt euch auch nach der Novelle des TKDG völlig zu Recht nicht aus dem Vertrag. Die Bandbreite spielt in den Fällen überhaupt keine Rolle ! Ihr müßt auch verstehen, was in den Leistungsbeschreibungen/AGB zu euren Verträgen steht !
Denn die Telekom kann alle DSL Tarife überall dort anbieten, wo sie auch DSL anbieten kann. Das bedeutet konkret, das Kunde X z.B. einen C&S Comfort Plus mit DSL 16000 im Bestand hat und umziehen will. Nun ist am neuen Wohnort aber nur noch DSL 384 verfügbar. Und die Telekom läßt den Kunden nicht aus dem Vertrag, weil eben der C&S Comfort Plus auch mit DSL 384 nutzbar ist ! Gleiches mit den C&S Comfort Verträgen !
Was anderes wäre es nur, wenn der Kunde VDSL im Bestand hätte und VDSL ist am neuen Wohnort nicht verfügbar. Dann muß die Telekom den Kunden aus dem Vertrag lassen, da sie die gleiche Leistung nicht mehr erbringen kann. Gleiches gilt für Entertain ! Entertain im Bestand und nach Umzug nicht mehr verfügbar = außerordentliche Kündigung möglich !
Lies doch einfach die News. Da steht klar geschrieben das die gleiche Leistung angeboten werden muss wie beim vorherigen Vertrag. Bedeutet konkret wenn du vorher eine 16 Mbit Leitung hattest, die meinetwegen nur 10 lieferte, dann muss die neue Leitung mindestens 10 Mbit liefern ansonsten entspricht das nicht der vorherigen Leistung. Punkt aus. Da spielt es dann auch keine Rolle welche Vertragsoptionen man noch gebucht hat.

Schlimm ist eigenltich das so etwas mal wieder ein Gericht klären muss. Der vernünftige Menschenverstand sollte da eigentlich ausreichen.^^

MfG
 
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Lies doch einfach die News. Da steht klar geschrieben das die gleiche Leistung angeboten werden muss wie beim vorherigen Vertrag. Bedeutet konkret wenn du vorher eine 16 Mbit Leitung hattest, die meinetwegen nur 10 lieferte, dann muss die neue Leitung mindestens 10 Mbit liefern ansonsten entspricht das nicht der vorherigen Leistung. Punkt aus. Da spielt es dann auch keine Rolle welche Vertragsoptionen man noch gebucht hat.

Schlimm ist eigenltich das so etwas mal wieder ein Gericht klären muss. Der vernünftige Menschenverstand sollte da eigentlich ausreichen.^^

MfG

falsch, ließ doch selber mal richtig ....

die müssen leistung erbringen, nicht das sich die leistung nicht vertschlechtern darf ...

steht in deinem dsl 16k vetrag mindestens dsl6000 wird garantiert und du ziehst um und hast nur noch dsl384 hast du sonderkündigungsrecht.
steht dort nur dsl, können sie dich ohne probleme auf dsl384 zurükstufen, völlig egal, sie liefern die leistung (dsl) und gut, die geschwindigkeit ist egal.

vorher war es egal ob sie überhaupt dsl anbieten konnten, ziehst du mit einem laufenden dsl vertrag in eine almhütte ohne strom, hattest du trotzdem einen dsl vertrag ...
wenn sie nun, nach dem urteil, kein dsl mehr anbieten können, biste raus, wenn sie das was im vertrag steht nicht bieten können, kannste raus
wenn sie aber das bieten können was da steht, z.b. nur dsl, ist es egal was du vorher an bandbreite zur verfügung hattest sie können dsl schalten und du hast einen gültigen vertrag, weil sie nur dsl zusichern ...
genau das sagt das urteil, nicht mehr und nicht weniger, das was im vertrag steht ist gültig, können sie das nicht liefern kommst du raus, können sie das was im vertrag steht liefern, bleibste drinne ...
 
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da gab es doch auch schon Urteile wo der ISP den kürzeren gezogen hat

jo, da standen aber im vertrag entsprechende mindestklauseln und garantierte serviceleistung, die die provider nicht eingehalten hatten und dann wollten sie sich mit 'bis zu' retten, was zu recht kassiert wurde weil sie im selben vetrag halt 'mindestens' garantiert hatten, auch ips können über ihre eigenen klauseln stolpern :ugly:
 
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Schauen wir uns doch mal den Gesetzeswortlaut genauer an:

(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

Ich befürchte, dass hier im Thread der rechtliche Begriff "Leistung" etwas laienhaft interpretiert wird. Mit "Leistung" ist nicht die DSL-Bandbreite gemeint, sondern nur die vertraglichen Pflichten des TK-Anbieters. Das heißt wenn beispielsweise am ersten Wohnsitz eine Bandbreite von 16k Download besteht und am zweiten Wohnsitz nur 13k, erbringt der TK-Anbieter immer noch seine vertraglich geschuldete Leistung. Dann besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Der Gesetzgeber hat hier meiner Meinung nach (mal wieder) Mist gebaut. In den meisten Fällen wird der TK-Anbieter eine DSL-Leitung zur Verfügung stellen können, nur eben mit einer geringeren Bandbreite. Der Gesetzgeber hätte hier lieber mal klar machen sollen, was passiert, wenn die Bandbreite "wesentlich" niedriger ist, als am ersten Wohnsitz. Doch das hat der Gesetzgeber leider versäumt, sodass wieder die Gerichte diesen Umstand klären müssen. den zweiten fett markierten Satz finde ich auch interessant. Das könnte teuer werden für den Umziehenden. Die Pauschalen liegen so zwischen 50 bis 120 € je nach TK-Anbieter.
 
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jo, da standen aber im vertrag entsprechende mindestklauseln und garantierte serviceleistung, die die provider nicht eingehalten hatten und dann wollten sie sich mit 'bis zu' retten, was zu recht kassiert wurde weil sie im selben vetrag halt 'mindestens' garantiert hatten, auch ips können über ihre eigenen klauseln stolpern :ugly:

nein, bei den Urteilen hatten die Kläger einen 6000er bzw. 16.000er Vertrag abgeschlossen und haben nur ein Bruchteil bekommen, der ISP hat auf die "bis zu" Klausel und die 24 Monate Laufzeit in den Vertragsbedingungen gepocht, das Gericht sah das aber anders und meinte das das geliefert werden muss was im Vertrag steht, sonst Sonderkündigungsrecht
 
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falsch, ließ doch selber mal richtig ....

die müssen leistung erbringen, nicht das sich die leistung nicht vertschlechtern darf ...

steht in deinem dsl 16k vetrag mindestens dsl6000 wird garantiert und du ziehst um und hast nur noch dsl384 hast du sonderkündigungsrecht.
steht dort nur dsl, können sie dich ohne probleme auf dsl384 zurükstufen, völlig egal, sie liefern die leistung (dsl) und gut, die geschwindigkeit ist egal.

vorher war es egal ob sie überhaupt dsl anbieten konnten, ziehst du mit einem laufenden dsl vertrag in eine almhütte ohne strom, hattest du trotzdem einen dsl vertrag ...
wenn sie nun, nach dem urteil, kein dsl mehr anbieten können, biste raus, wenn sie das was im vertrag steht nicht bieten können, kannste raus
wenn sie aber das bieten können was da steht, z.b. nur dsl, ist es egal was du vorher an bandbreite zur verfügung hattest sie können dsl schalten und du hast einen gültigen vertrag, weil sie nur dsl zusichern ...
genau das sagt das urteil, nicht mehr und nicht weniger, das was im vertrag steht ist gültig, können sie das nicht liefern kommst du raus, können sie das was im vertrag steht liefern, bleibste drinne ...

Ok, stimmt. Hast Recht. Jedoch steht in Verträgen nicht nur DSL sondern eine bestimmte Kapazität mit drin. In den AGB´s ist dann noch die Mindestleistung definisert, bei 16 Mbit i. d. R. 6 Mbite und wenn diese dann unterschritten werden gilt das Sonderkündigungsrecht.

nein, bei den Urteilen hatten die Kläger einen 6000er bzw. 16.000er Vertrag abgeschlossen und haben nur ein Bruchteil bekommen, der ISP hat auf die "bis zu" Klausel und die 24 Monate Laufzeit in den Vertragsbedingungen gepocht, das Gericht sah das aber anders und meinte das das geliefert werden muss was im Vertrag steht, sonst Sonderkündigungsrecht
Das würde ja dann Pokerclock seine Darstellung widersprechen. Wie ist es denn nun genau. Wenn ich 16 Mbit angeboten bekommen kann ich dann Sonderkündigungsansprüche geltend machen, wenn die Leitung in der Praxis nur 6 Mbit bereitstellt?

MfG
 
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nein, bei den Urteilen hatten die Kläger einen 6000er bzw. 16.000er Vertrag abgeschlossen und haben nur ein Bruchteil bekommen, der ISP hat auf die "bis zu" Klausel und die 24 Monate Laufzeit in den Vertragsbedingungen gepocht, das Gericht sah das aber anders und meinte das das geliefert werden muss was im Vertrag steht, sonst Sonderkündigungsrecht

dann hab ich da was verwechselt oder meine nen anderen fall ... an sowas kann ich mich jetzt atm nicht erinnern :ugly:

Ok, stimmt. Hast Recht. Jedoch steht in Verträgen nicht nur DSL sondern eine bestimmte Kapazität mit drin. In den AGB´s ist dann noch die Mindestleistung definisert, bei 16 Mbit i. d. R. 6 Mbite und wenn diese dann unterschritten werden gilt das Sonderkündigungsrecht.

MfG

auf umso mehr stellen sie alle einzelnen infos verteilen, umso eher überliest man da wieder was und unterschreibt dann doch wieder mist, schöne tolle multimediawelt .... :klatsch:
 
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Ich bin eh dafür eine "pay what you get" Regel einzuführen. Kann nicht angehen das man bei der Beratung gesagt bekommt das man technisch die und die Leistung bekommen kann und dann teilweise über 50% drunter liegt aber die Kosten des 100% Angebotes tragen muss.^^

MfG
 
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Das würde ja dann Pokerclock seine Darstellung widersprechen. Wie ist es denn nun genau. Wenn ich 16 Mbit angeboten bekommen kann ich dann Sonderkündigungsansprüche geltend machen, wenn die Leitung in der Praxis nur 6 Mbit bereitstellt?

MfG


beim 16000er kann ich nichts sagen, war mal eine Meldung glaube bei Heise. Kläger hat jedenfalls Recht bekommen und konnte den Vertrag Vorzeitig kündigen da der ISP nicht mal annähernd die 16k liefern konnte.


Bei anderen war es so das ein 6000er Vertrag gebucht/unterschrieben wurde, im Vertrag es eine Klausel gab das wenn 6000 nicht möglich sind eine geringere Bandbreite geschaltet wird. Geschaltet wurde 2000, Kunde geht vors Gericht und bekommt Recht, da diese Klausel in der Form unwirksam ist, der Kunde muss der geringeren Bandbreite gesondert (neuer Vertrag) zustimmen.
 
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Bei anderen war es so das ein 6000er Vertrag gebucht/unterschrieben wurde, im Vertrag es eine Klausel gab das wenn 6000 nicht möglich sind eine geringere Bandbreite geschaltet wird. Geschaltet wurde 2000, Kunde geht vors Gericht und bekommt Recht, da diese Klausel in der Form unwirksam ist, der Kunde muss der geringeren Bandbreite gesondert (neuer Vertrag) zustimmen.


ah, jetzt machts klick :D

das war einer der fälle wieso nun anstelle von dsl2000 trotzdem dsl6000 geschaltet wird aber dann nur die leistung von dsl2000 bringt, aber in allen digitalen und schriftlichen tests als dls6000 erkannt und bestätigt wird...
mit mindestens xyb kb/s bandbreite in dem vertrag damit man dort nicht mehr rauskommt, aber trotzdem waren die isp über ihre eigene vertrag gestolpert, weil das in dem fall ne einseitige änderung des vertrags war, wäre zwar günstiger für den kunden gewesen im dsl2000, aber da auf den vertrag gepocht wurde, wurde entsprechend dem vertraglichen rahmen vom gericht recht gegeben ....
die lücke wurde mit der entsprechenden verklausilierung geschlossen ...
die stufen den vertrag nicht mehr runter sondern haben einfach die formulierung angepasst, wodurch man dann durchaus in einem teureren vertrag festhängt, da der nicht einseitig geändert wurde etc... :D
die klage war für die paar kläger gut, für alle folgenden dsl kunden hat sie die sache erstmal nur verschlimmbessert :schief:
 
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der ISP konnte ja die 6000 nicht liefern und den 2k hat sie nicht zugestimmt, damit war der Vertrag hinfällig. Beide Urteile sind von Ende 2011, also noch nicht mal so alt. Problem es sind Urteile von normalen Gerichten, solange keine höhere Instanz sagt "das ist jetzt allgemein gültig" muss nicht jedes Verfahren zu gunsten des Kunden ausgehen.
 
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Ich finde das allein schon der Begriff DSL-Kunden schlecht gewählt ist, denn Kabelinternetnutzer haben kein DSL, das ist DOCSIS und auch wenn es dem gleichen zweck dient ist es technisch und begrifflich etwas anderes. Und da in Deutschland alles sehr genaugenommen wird das der Kunde ja bleibt, würde ich als Kabel-ISP genau so Argumentieren da in dem Urteil explizit von DSL geredet wird und nicht von Internet fähigen Anschlüssen oder ähnlich formuliert.


Mfg

Lucky
 
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