DSL-Kunden haben Sonderkündigungsrecht beim Umzug
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. Wenigstens 1&1 bietet 6k, 16 und 50 an. Definitionsspielraum gibts da nicht. Tja, höchstenfalls wenn es unter die versprochene Leistung des kleineren Tarifs rückt kann man diesen wechseln(inklusive der neuen Mindestvertragslaufzeit), falls der ISP noch was anderes im Angebot hat. Aber sollte die Leistung so unter ISDN /analog (56) liegen, kann man ja auf das Sonderkündigungsrecht setzen, aber extra dafür umziehen? So wirklich Verbraucherfreundlich ist das nicht. Faule Bande im Bundestag
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