DSL-Kunden haben Sonderkündigungsrecht beim Umzug

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DSL-Kunden haben Sonderkündigungsrecht beim Umzug

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DSL-Kunden haben Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Ja aber...

Die Konzerne werden es so auslegen: "Ja wir bieten die Tarife an mit BIS ZU xyz" und dann sind die wieder ganz schnell aus dem schneider.
 
AW: DSL-Kunden haben Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Ja aber...

Die Konzerne werden es so auslegen: "Ja wir bieten die Tarife an mit BIS ZU xyz" und dann sind die wieder ganz schnell aus dem schneider.

Trotzdem, AGB hin oder her, was hast du an dem Sonderkündigungsrecht nicht verstanden?
Original Artikel schrieb:
(...) Der Gesetzgeber hat jedoch seit dem 10.05.2012 mit der Vorschrift des § 46 Abs. 8 TKG eine neue Regelung zu Gunsten von DSL-Kunden beschlossen. Diese besagt, dass Kunden auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit aus bestehenden DSL-Verträgen ausscheiden können, wenn der DSL-Provider am neuen Wohnort keine entsprechende Leistung erbringen kann.(...)

Klar. DSL ist schließlich DSL, egal was für eine Geschwindigkeit man erhält.

Da oben stehts, nur den Artikel komplett lesen.

Wobei da dann noch die Toleranzgrenze geregelt werden muss... Der Drop nach dem Umzug von versprochenen 16k auf 12 (oder bestenfalls < 10) sollte doch längst ausreichen. Aber falls kein anderer ISP derartige Leistung anbieten kann, kann man ja beim alten bleiben, nur muss der ja dann wenigstens den Beitrag niedriger ausfallen lassen.
 
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Finde ich gut, nur was muß man sich als Kunde gefallen lassen? Wenn ich 16k + habe und mir zb nur max. 3k geboten werden, wäre das dann zulässig? Die werden sich aber bestimmt auch an dem " Entgeld für den Aufwand " schadlos halten. Als Kunde wird man trotzdem immer der Dumme bleiben
 
AW: DSL-Kunden haben Sonderkündigungsrecht beim Umzug

@MG42:
Dein Beitrag wird auch nicht richtiger, wenn du größer und fetter schreibst ;)

Das Sonderkündigungsrecht besteht, wie schon erwähnt, nur dann, wenn der Anbieter in der Region gar keine Leitung bereitstellt. Sobald eine Leistung angeboten wird, muss man diese nutzen; wenn dabei dann nur 3 statt xy mbit erreicht werden, hat man als Kunde im schlimmsten Fall Pech gehabt, wenn der Provider kulant ist, löst er den Vertrag trotzdem auf oder stuft die Leistung zurück (dann aber meistens neue Mindestvertragslaufzeit).

Das was hier angepriesen wird ist jetzt aber auch nur noch einmal in die AGB aufgenommen worden. Aus eigener Erfahrung (Umzug von NRW nach Bayern mit Unitymedia; sowohl bei mir, als auch um Freundeskreis) kann ich sagen, dass die Anbieter da auch in der Vergangenheit schon recht kulant waren und Verträge nach Einsendung einer neuen Meldebescheinigung und der Hardware ohne Murren und Knurren aufgelöst haben.
 
AW: DSL-Kunden haben Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Im Artikel steht, dass es gilt, wenn keine Entsprechende Leitung vorhanden ist. D.h. es müsste eine Leitung für die bezahlte Geschwindigkeit vorhanden sein.
 
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Hab mir mal das Angebot einiger DSL-Anbieter angesehen, Telekom, freenet gibts nicht mehr, die verlinken direkt unter DSL 1&1 und noch ein paar weitere. So wirklich Wettbewerb gibt es nicht, die wollen noch mal richtig zulangen.

Alle bieten DSL Verträge "bis zu 50 MBits" an, was das heißt ist klar, wenns läuft, sei froh, wenn nicht, Pech gehabt :ugly:. Wenigstens 1&1 bietet 6k, 16 und 50 an. Definitionsspielraum gibts da nicht. Tja, höchstenfalls wenn es unter die versprochene Leistung des kleineren Tarifs rückt kann man diesen wechseln(inklusive der neuen Mindestvertragslaufzeit), falls der ISP noch was anderes im Angebot hat. Aber sollte die Leistung so unter ISDN /analog (56) liegen, kann man ja auf das Sonderkündigungsrecht setzen, aber extra dafür umziehen? So wirklich Verbraucherfreundlich ist das nicht. Faule Bande im Bundestag :daumen2:.
 
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Gibt es hier einen Unterschied zwischen DSL und Internet über Kabel?? Oo Denn ich habe genau das Sonderkündigungsrecht bei der Primacom schon vor dem 10.05.12 wahrgenommen und andere ehemalige Kunden auch... verwirrend :huh:
 
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@PrinzPong
natürlich hast du sonderkündigungsrecht, wenn an denem neuen anschluss kein Kabelanschluss vorhanden ist.
In dem Artikel geht es darum, wenn du zB einen 50k DSL Anschluss hast, und der nicht an deinem neuen Wohnort verfügbar ist, dass du ebenfalls aus deinem Vertrag entbindet werden kannst.

gruß

diweex
 
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"Leistung" im Rechtssinne ist abstrakter als die reine physikalische Leistung.

Bei Breitbandverträgen von 1und1 wird z.B. bei dem Produkt DSL 16.000 von einer Geschwindigkeit "bis zu 16kBit/s, min. aber 2048Bit/s" gesprochen. Kann der Provider also am neuen Wohnort eine entsprechende Breitbandverbindung garantieren (hier mehr als 2kBit/s), hat der Kunde kein Sonderkündigungsrecht.


Abstrakteres Beispiel: Du kaufst ein Zugticket von A nach C über B. In B setzt man dich aber in einen Bus und bringt dich so nach C.
Du kannst jetzt meckern "Aber ich habe doch ein Zugticket gekauft!", defakto liegt die zu erbringende Leistung der Bahn aber lediglich in der Beförderung von A nach C. Wie der Bahn das gelingt ist ihr (in Grenzen) freigestellt.
 
AW: DSL-Kunden haben Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Ich hatte schon 2005 ein anständiges Kündigungsrecht bei Arcor.

Die Wohnung wurde aufgelöst. Der Vertrag sah vor 3 Monate Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 48 Monaten.
Wenn ich mich rechtzeitig gekümmert hätte, hätte ich statt anderthalb vllt nur einen halben Monat zuviel bezahlt.

Bei der Telekom sah das Ganze 2011 schon schlimmer aus. Jährliche Verlängerung um 12 Monate, Kündigung bis zum 9. Monat (also 90 Tage vor der automatischen Verlängerung). Sonderkündigung habe ich durch Zufall in einem Service-Gespräch herausgekitzelt, dass es die gibt:
Am neuen Wohnort gibt es einen Telefonanschluss der Telekom, den ich nutze. Der musste nicht mal auf meinen Namen laufen. Die bereits in Rechnung gestellten Monate wurden zurückerstattet.

Insgesamt konnte ich in der Beziehung DSL Anschluss nicht meckern.
 
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"Leistung" im Rechtssinne ist abstrakter als die reine physikalische Leistung.
[...]
Abstrakteres Beispiel: Du kaufst ein Zugticket von A nach C über B. In B setzt man dich aber in einen Bus und bringt dich so nach C.
Du kannst jetzt meckern "Aber ich habe doch ein Zugticket gekauft!", defakto liegt die zu erbringende Leistung der Bahn aber lediglich in der Beförderung von A nach C. Wie der Bahn das gelingt ist ihr (in Grenzen) freigestellt.
Stichwort vertraglich geschuldete Leistung: In meinem Fallbeispiel wäre der Provider, wie wohl bei fast jedem anderen auch in der Lage eine "Breitbandverbindung" über einen UMTS-Stick bereit zu stellen. Allerdings mit einer je nach Lage der Wohnung mieserablen Geschwindigkeit (z.B. GPRS) und einer Volumenbegrenzung.

Preisfrage: Entspricht dies der vertraglich geschuldeten Leistung einer DSL "bis zu 6000" Verbindung inklusive echter Flat?

Es scheint hier noch einiges an Klärungsbedarf zu bestehen.

Ich hatte schon 2005 ein anständiges Kündigungsrecht bei Arcor.
Inzwischen hast du das nicht mehr.
 
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AW: DSL-Kunden haben Sonderkündigungsrecht beim Umzug

*LOL*...genau das spielt sich gerade bei mir ab!

Vertrag Telekotz endet Mitte Oktober, und lassen mich nicht raus da sie anstatt 16Mbit immerhin 2Mbit am neuen Wohnort liefern können. :wall:
Jetzt soll ich den bestehenden schnelleren Provider dort kündigen um aus dem Vertrag raus zu dürfen! ...die haben n Knall! Als ob man nach seinem bestehenden Telekommunikationsanschluss den Umzugstermin und den Ort aussuchen muß!...lächerlich! :motz:
 
AW: DSL-Kunden haben Sonderkündigungsrecht beim Umzug

*LOL*...genau das spielt sich gerade bei mir ab!

Vertrag Telekotz endet Mitte Oktober, und lassen mich nicht raus da sie anstatt 16Mbit immerhin 2Mbit am neuen Wohnort liefern können. :wall:
Jetzt soll ich den bestehenden schnelleren Provider dort kündigen um aus dem Vertrag raus zu dürfen! ...die haben n Knall! Als ob man nach seinem bestehenden Telekommunikationsanschluss den Umzugstermin und den Ort aussuchen muß!...lächerlich! :motz:

Genau das ist es was die Richter nicht sehen. Die Gesetze bzw Urteile werden so gesprochen, dass man es immernoch auslegen kann wie man will.

@MG42

noch fragen?
 
AW: DSL-Kunden haben Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Genau das ist es was die Richter nicht sehen. Die Gesetze bzw Urteile werden so gesprochen, dass man es immernoch auslegen kann wie man will.

@MG42

noch fragen?

Nun ja, das Gesetz ist schon präzise. Ein Gesetz ist halt immer ein Interessenausgleich, der keine Seite über Gebühr benachteiligen soll. Richter hatten bis jetzt mit diesem Gesetz nichts zu tun sondern die Legislative, sprich Gesetzgebung. Die Judikative (Rechtsprechung) kommt jetzt erst ins Spiel. Ohne dieses Gesetz mußten die Richter bisher immer urteilen "Verträge sind zu erfüllen". Das ändert sich nun für den Verbraucher zum Positiven.

Ich persönlich - nicht allgemeingültig natürlich - habe die Erfahrung gemacht, dass die Anbieter sich insgesamt immer recht kundenfreundlich verhalten haben. Kundenservice nett angesprochen, ohne große Probleme aus den Verträgen rausgekommen. Diese Erfahrung habe ich mit der Telekom, Arcor/Vodafone und Unity gemacht.
 
AW: DSL-Kunden haben Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Man müßte schon vom Gericht die Toleranz klären lassen, damit man eine einheitliche Regelung hätte
 
AW: DSL-Kunden haben Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Gibt es ein vergleichbares Gesetz in Österreich? Weiß jemand wo ich da nachschauen kann? Ich stehe kurz vor einem Umzug und würde gerne meine Möglichkeiten kennen. Vom ISP bekommt man ja normalerweise keine Vernüftige Auskunft auf der Servicehotline.
 
XmuhX schrieb:
*LOL*...genau das spielt sich gerade bei mir ab!

Vertrag Telekotz endet Mitte Oktober, und lassen mich nicht raus da sie anstatt 16Mbit immerhin 2Mbit am neuen Wohnort liefern können. :wall:
Jetzt soll ich den bestehenden schnelleren Provider dort kündigen um aus dem Vertrag raus zu dürfen! ...die haben n Knall! Als ob man nach seinem bestehenden Telekommunikationsanschluss den Umzugstermin und den Ort aussuchen muß!...lächerlich! :motz:

Selbiges bei mir 6000er Anschluss am alten Wohnort und nur 2000 am neuen.

NIE WIEDER TELEKOM sag ich da nur.

Meine Freundin wurde am Telefon auch noch falsch beraten und ihr ein falscher Kündigungstermin genannt.

Jetzt zahlen wir 12 Monate für nix und bekommen bei einem anderen Anbieter über den Kabelanschluss ne 16.000er Leitung zu einem besseren Preis.

Mit dem Laden bin ich echt durch.
 
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