Das ist in der Tat der Kern dieser Meldung. Der Publisher stimmt zwar Streaming in einem kontrollierten, urheberrechtlich abgesicherten Modus zu, dieser läuft aber halt nicht. Im Rahmen der allgemeinen Diskussion muss man aber eben sagen, dass ein derartiger Eintrag in der EULA zwingend nötig ist, um auch nur vor den Anwälten des Publishers sicher zu sein. Und dann kommen etwaige Zweitinhalte eben noch on Top. Mehr oder minder in der Gegenwart angesiedelte Spiele nutzen ja gerne real existierende Musikstücke, um ein gewisses Flair zu erzeugen – GTA- oder Mafia-Streams stellen hier eine potenzielle Uerheberechtsverletzung dar, wenn Rockstar/2K eine entsprechende Freigabe nicht gleich mit ausgehandelt haben. (Tatsächlich wurden aus Steam- und Rerelease-Versionen beider Serien auch schon Soundtrackteile entfernt, weil die Lizenzrechte keine unbegrenzte Distribution erlaubten.)