Wobei man selbst hier mitunter argumentieren kann, dass es dann ein Kauf auf Rechnung ist, der auch von manchen Webshops angeboten wird. Die wird halt direkt bei der Abholung beglichen.Wenn ein Käufer hingegen ein Produkt online nur zum Abholen bestellt und NICHT bezahlt, hat das ganze tatsächlich eher Reservierungscharakter und erfüllt mithin eben noch keinen Kaufvertrag. Das ganze entspricht dann eher einem Telefonanruf mit "Hallo,haben sie das vorrätig? Möchten sie mir das bitte beiseite legen, ich komme gleich vorbei".
Das ist ein bedeutender Unterschied.
Wie von dir richtig erwähnt:
Die meisten Webshops schicken ja auch trotz abgeschlossener Bestellung samt Zahlung nur eine "Eingangsbestätigung" und weisen darauf hin, dass noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, bis eine Auftragsbestätigung/Rechnung an den Kunden geht.
Wenn also Auftragsbestätigung/Rechnung (=Vertragsabschluss) verschickt wird, trotz Abholung und Zahlung vor Ort, wäre es trotzdem ein Fernabsatz-Geschäft.
Schon, aber ungültig werden nur unübliche/nicht zu erwartende Klauseln wie "bei Vertragsabschluss übertragen Sie uns Ihr erstgeborenes Kind"Man kann in seine AGBs schreiben was man will, das bedeutet noch lange nicht, dass das auch gültig sein muß.
Das von Spinal zitierte ist handelsüblich (so hält es fast jeder Online-Shop) und wäre definitiv gültig.
