Cyberpunk 2077: Gamestop verweigert Rückgabe, Käufer gewinnt vor Gericht

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Der ursprüngliche Release von Cyberpunk 2077 stand unter so schlechten Sternen - technische Probleme bei den Konsolen der letzten Generation - dass sich Entwickler CD Project Red gezwungen sah, jedem Kunden eine unkomplizierte Rückerstattung des Rollenspiels zu ermöglichen. Nun musste ein Käufer dieses Rückgaberecht erst vor Gericht durchsetzen.

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Könnte das ein Präzedenzfall werden?

Sämtlich Online Bestellungen, welche im Laden abgeholt werden, werden zu 99 % wie ein "im Laden Kauf" beim gewollten Umtausch gewertet.

Umtausch somit ausgeschlossen.

So, wie das Gericht argumentiert, wird denn direkt Online gezahlt, wird dies wie ein Online Kauf mit 14 Tagen Rückgaberecht gewertet.

Interessantes Thema.
 
Es ist doch echt grausam dass wir als Konsumenten unsere Rechte vor Gericht erstreiten müssen. Dem Käufer gratuliere ich allerdings. Hat er gut gemacht. Im Endeffekt hätte er die Sammleredition doch auch behalten können?! Spiel soll doch mittlerweile spielbar sein auf PS4? Könnte er jetzt schön mit Gewinn verhöckern.... Ich bin auch jetzt schon im zweiten Jahr mit meiner GPU vor Gericht. Die ist abgeraucht aufgrund eines internen Defekts (was ich jetzt gutachterlich beweisen muss). Anscheinend haben die Händler echt zu viel Geld übrig. Meine alte Karte (ca. 1 Jahr alt) die ich nach der "Kaputten" gekauft hatte, leckte auch vor kurzem. Ich schickte sie zu Notbooksbilliger zurück und erhielt nach ca. 4 Wochen komplett mein Geld zurück da man nicht wisse, wie lange die Reparatur daure respektive möglich sei. So muss Kundenservice!!!!!
 
Gamestop erklärte im Gericht, dass die Online-Bestellung eine "unverbindliche" Reservierung gewesen sei. Das kaufte das Gericht jedoch nicht ab und urteilte, dass die Online-Bestellung inklusive Bezahlung bereits den Kaufvertrag erfüllten.
Natürlich erfüllt es den Kaufvertrag! Wenn ich dafür bezahle, will ich die bestellte Ware oder mein Geld zurück!
 
Ein echter Held der Verbraucher, auch wenn es nicht um die Qualität der Sache ging (damit hätte ich argumentiert) ist es schön, dass zumindest dieser Teil jetzt geklärt ist.
 
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Chinaquads

Bzgl. Präzedenzfall: Nein. Könnte es nicht.

Hier geht es um ein ganz bestimmtes, wichtiges Detail - das Spiel wurde online bestellt UND vollständig (wichtig) bezahlt. Damit hat das Abholen tatsächlich nur "Liefercharakter" , das heißt der Kaufvertrag wurde bereit geschlossen und der Käufer hat bereits seine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllt (mithin hat der Händler das Geld auch akzeptiert und damit sein Einverständnis mit einem Kaufvertrag deutlich gemacht! Ebenso hat der Käufer hier (ebenfalls wichtig) die Bestätigung vom Händler zum Kaufvertrag und die Lieferbestätigung/Abholbestätigung in Bezug auf die Filiale bekommen). Hier liegt also keinesfalls mehr eine bloße invitatio ad offerendum vor. Der Händler muss nun nur noch liefern, damit der Kaufvertrag abgeschlossen wird.

Das Abholen selbst ist hier also für den Kaufvertrag von minderer Bedeutung, weil der Ort der Erfüllung nicht entscheidend ist. Weil eben der gesamte Vertragsablauf online geschah, inklusive Kostenabwicklung und sämtlicher Dokumentenverkehr, sehe ich hier ehrlich gesagt auch nicht, wo es groß etwas zu diskutieren gibt. Das ganze ist ja schon "unter Dach und Faden" und ob Gamestop nun das Spiel vor die Tür legt und der Käufer das dort abholt oder ob man es ihm noch per Paket zukommen lässt - alles irrelevant. Der Käufer muss keine Handlung mehr ausführen, außer das Paket physisch entgegen zu nehmen. Er muss nichts mehr bezahlen, nichts mehr unterschreiben; eben NICHTS mehr (ansonsten) tun. Damit kann nur ein Fernabsatzgeschäft vorliegen. Ein Fall wie dieser hier würde auch gut als Standartfall für Jura-Erstsemestler passen - das Ergebnis ist ziemlich offensichtlich, jedenfalls bei der Sachlage. Etwas kurios, warum Gamestop es hier auf einen Gerichtsprozess hat ankommen lassen. Merkwürdige Rechtsabteilung.

Wenn ein Käufer hingegen ein Produkt online nur zum Abholen bestellt und NICHT bezahlt, hat das ganze tatsächlich eher Reservierungscharakter und erfüllt mithin eben noch keinen Kaufvertrag. Das ganze entspricht dann eher einem Telefonanruf mit "Hallo,haben sie das vorrätig? Möchten sie mir das bitte beiseite legen, ich komme gleich vorbei".

Das ist ein bedeutender Unterschied.
Natürlich erfüllt es den Kaufvertrag! Wenn ich dafür bezahle, will ich die bestellte Ware oder mein Geld zurück!
Das ist so nicht ganz richtig. Gamestop hat Recht, dass grundsätzlich online jedes Angebot nur eine invitatio ad offeredum darstellt. Das is eine Aufforderung/Einladung zur Abgabe eines Angebots. Das ist wie in einem Aldi - selbst wenn Du das Produkt aus dem Regal nimmst, ist das noch kein Kaufvertrag. Erst das auf das Band legen ist das "Angebot" und das Kassieren ist dann das "Annehmen". In einem Supermart macht also der Käufer das Angebot zum Kaufvertrag, nicht der Laden selbst.

Ähnlich ist das reine Bestelle in einem Online-Haus noch kein "fertiger" Kaufvertrag. Erst mit einer Lieferbestätigung/Abholbestätigung kommt ein Kaufvertrag zustande. Das ist auch wichtig, da ein Händler ja nicht unendlich Produkte hat. Stell Dir mal vor, heute bestellen 40000 Menschen ein Produkt, der Händler hat aber nur 38000 vorrätig. Dann hätten ja 2000 Menschen Anspruch aus Kaufvertrag... die der Händler unmöglich erfüllen kann.

Juristisch etwas schwierig, aber praktisch hingenommen wird, dass das reine Bezahlen keinen "fertien" Kaufvertrag darstellt. Erst mit der Annahme durch den Händler kommt das zustande. Auch wenn ich das persönlich erbärmlich finde, weil das Geld des Käufers schon weg ist.. meiner Meinung nach dürfte die Bezahlung erst notwendig werden, wenn der Verkäufer das Angebot annimmt. Das wäre aber ziemlich unbequem, wobei es mit modernen Systemen ohne Probleme möglich wäre - dann wird eben erst abgebucht, wenn der Händler das Angebot annimmt/das Produkt verschickt. Das wird juristisch aber nicht gefordert. Obliegt also jedem Händler.

Deshalb gibt es ja auch oft "Preisfehler", die dann storniert werden. Das ist Geld, womit der Händler dann bis zur "Rückzahlung" für ein paar Tage "spielen" kann. Je nach Kapitallage kann sich so ein Unternehmen über Wasser halten, beispielsweise können damit bestimmte Rechnungen bezahlt werden, wenn zB erst ein paar Tage später Geld reinkommt. Aber: Ein Schelm, der Böses denkt..
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mit GameStop auch nur negative Erfahrungen gemacht. Unfähige und unfreundliche Verkäufer.
Ich setze dort deshalb seit Jahren kein Fuß mehr in irgendeinen Store, noch kaufe ich dort online.
 
Juristisch etwas schwierig, aber praktisch hingenommen wird, dass das reine Bezahlen keinen "fertien" Kaufvertrag darstellt. Erst mit der Annahme durch den Händler kommt das zustande. Auch wenn ich das persönlich erbärmlich finde, weil das Geld des Käufers schon weg ist.
Und genau dann ist es für mich ein Kaufvertrag, der Händler hat mein Geld schon also muss er mir entweder den Artikel liefern, oder mir das Geld wieder geben.
 
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Chinaquads


Das ist so nicht ganz richtig. Gamestop hat Recht, dass grundsätzlich online jedes Angebot nur eine invitatio ad offeredum darstellt. Das is eine Aufforderung/Einladung zur Abgabe eines Angebots. Das ist wie in einem Aldi - selbst wenn Du das Produkt aus dem Regal nimmst, ist das noch kein Kaufvertrag. Erst das auf das Band legen ist das "Angebot" und das Kassieren ist dann das "Annehmen". In einem Supermart macht also der Käufer das Angebot zum Kaufvertrag, nicht der Laden selbst.

Ähnlich ist das reine Bestelle in einem Online-Haus noch kein "fertiger" Kaufvertrag. Erst mit einer Lieferbestätigung/Abholbestätigung kommt ein Kaufvertrag zustande. Das ist auch wichtig, da ein Händler ja nicht unendlich Produkte hat. Stell Dir mal vor, heute bestellen 40000 Menschen ein Produkt, der Händler hat aber nur 38000 vorrätig. Dann hätten ja 2000 Menschen Anspruch aus Kaufvertrag... die der Händler unmöglich erfüllen kann.

Juristisch etwas schwierig, aber praktisch hingenommen wird, dass das reine Bezahlen keinen "fertien" Kaufvertrag darstellt. Erst mit der Annahme durch den Händler kommt das zustande. Auch wenn ich das persönlich erbärmlich finde, weil das Geld des Käufers schon weg ist.. meiner Meinung nach dürfte die Bezahlung erst notwendig werden, wenn der Verkäufer das Angebot annimmt. Das wäre aber ziemlich unbequem, wobei es mit modernen Systemen ohne Probleme möglich wäre - dann wird eben erst abgebucht, wenn der Händler das Angebot annimmt/das Produkt verschickt. Das wird juristisch aber nicht gefordert. Obliegt also jedem Händler.

Deshalb gibt es ja auch oft "Preisfehler", die dann storniert werden. Das ist Geld, womit der Händler dann bis zur "Rückzahlung" für ein paar Tage "spielen" kann. Je nach Kapitallage kann sich so ein Unternehmen über Wasser halten, beispielsweise können damit bestimmte Rechnungen bezahlt werden, wenn zB erst ein paar Tage später Geld reinkommt. Aber: Ein Schelm, der Böses denkt..

Wie es zum Vertragsschluss kommt ist von Händler zu Händler unterschiedlich aber in den allermeisten Fällen ist es wie du sagtest. Eine Bestellbestätigung ist noch kein Vertragsschluss.
Hierzu mal die Gamestop AGB dazu (die fetten Sätze sind von mir so markiert):

§ 3 Vertragsschluss​

  1. Die Darstellung der Produkte im Online- Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Aus diesem Sortiment können Sie einzelne Artikel auswählen und über das Anklicken des roten Buttons mit der Angabe des Preises in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestellung kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller durch Klicken des Kästchens „Ich bestätige, dass ich folgendes gelesen habe: Widerrufsformular und Allgemeine Geschäftsbedingungen“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seine Bestellung aufgenommen hat.
  2. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung automatisch per E-Mail, in der die Bestellung nochmals aufgeführt wird und die der Besteller über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Empfangsbestätigung). Die Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei GameStop.de eingegangen ist und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
  3. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahmeerklärung von GameStop.de zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Vertragsbestätigung) versendet wird, spätestens jedoch durch den Versand der Bestellung oder die Abholung im Store. In der Empfangsbestätigung, Vertragsbestätigung oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Besteller von GameStop.de auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
  5. Sämtliche Produkte werden nur in haushaltsüblichen Mengen verkauft. Dies bezieht sich sowohl auf die Anzahl der bestellten Produkte im Rahmen einer Bestellung als auch auf die Aufgabe mehrerer Bestellungen desselben Produkts, bei denen die einzelnen Bestellungen eine haushaltsübliche Menge umfassen.
Hier wäre natürlich zum einen fraglich, ob es eine separate Mail zur Bestellung gab, die den Vertrag "abschließt" oder die Lieferung bzw. Entgegennahme der Ware im Shop den Vertrag geschlossen wurde.
Ich kann schon verstehen warum das streitbar ist, sehe es aber auch rein von der Logik des Fernabsatzgesetzes so, das richtig entschieden wurde.
Das Fernabsatzgesetzt soll doch einem ermöglichen, die Ware so zu sehen/prüfen wie man sie in einem Ladengeschäft prüfen könnte. Bei einer Abholung im Ladengeschäft geht das aber meistens nicht, man kann es ja vor Ort nicht auspacken oder prüfen. Man stelle sich einen Stuhl vor, in den man sich nicht reinsetzen kann und dann feststellt, der ist viel zu klein. Bei Software ist das natürlich viel schwieriger, aber ich erinnere mich an kleine Läden in denen man die Spiele auch vorher probespielen konnte.
Aber Logik und juristische Dinge sind schon oft schwierig in Einklang zu bringen. Und ich finde das ist schon ein recht spezieller Fall und vielleicht wäre es anders ausgegangen, wenn die Bezahlung im Geschäft erfolgt wäre.

Interessant ist an der Stelle, manche Onlineshops haben/hatten die Vertragsbestimmung, dass mit Eingang der Zahlung der Vertrag geschlossen wurde. Da hatte ich nämlich mal extra in einem Onlineshop geschaut, als ich eine 3080 letztes Jahr im September bestellt hatte, ob ich einen gültigen Vertrag habe. Diese Klausel ist aber mittlerweile in diesem Shop auch nicht mehr so drin, möglicherweise genau wegen des Grafikkarten Desasters.
 
ahhh die Genugtuung. Das muss schmecken! Man muss sich eben NICHT immer alles gefallen lassen. Die Dreistigkeit der Konzerne/großen Firmen ist mittlerweile kaum zu überbieten. Da erlebt man schon verrückte Sachen.
Vor zwanzig Jahren war Rechtsschutz noch kein Thema, aber mittlerweile ist das fast schon Pflicht, wie will man sich sonst gegen "paragraphenreitereien" sonst wehren? Gefühlt häuft sich (vertragliches) Unrecht in den letzten Jahren, der Kunde ist oft der Dumme. Zugegeben, ist vielleicht subjektiv, aber ich empfinde das so. Reicht ja schon, wenn man sich die Spiele Industrie anschaut, was da abgeht ist ganz klar nicht mehr normal (quasi Betrug).
 
Aufgrund was zurückschicken wollte...schlechten Wetters?:D
Das ist nicht der einzige Fehler im Artikel. Gamestop hat nicht die Rückgabe, sondern die Rücknahme verweigert (unwahrscheinlich dass hier die mit "Rückgabe" das gezahlte Geld gemeint war) und "das noch unverpackte Spiel" ergibt auch keinen Sinn, denn Kunden packen Spiele aus und nicht ein...
Könnte das ein Präzedenzfall werden?

Sämtlich Online Bestellungen, welche im Laden abgeholt werden, werden zu 99 % wie ein "im Laden Kauf" beim gewollten Umtausch gewertet.

Umtausch somit ausgeschlossen.

So, wie das Gericht argumentiert, wird denn direkt Online gezahlt, wird dies wie ein Online Kauf mit 14 Tagen Rückgaberecht gewertet.

Interessantes Thema.
Könnte auch ein Präzedenzfall für Preorders werden, da schon öfter Leute trotz Vorbestellung von Collector's Editions leer ausgingen, obwohl sie bereits für diese gezahlt hatten. Manche Händler meinen ja, das Geschäft kommt erst dann zustande, wenn sie als Händler die Ware rausschicken und nicht zum Zeitpunkt der Zahlung durch den Kunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Chinaquads

Bzgl. Präzedenzfall: Nein. Könnte es nicht.
......

Okay, wenn ich bei Saturn was Online bestelle zum abholen und online bezahle, bekomme ich nach Abholung eine Rechung vom dem Laden, wo ich es abgeholt habe.

Ergo entfällt da die 14 Tage Rückgaberecht, da "im Laden gekauft".

Vielleicht ist es in dem Fall auch so abgelaufen und Gamestop hat sich deshalb quer gestellt.
 
Drecksladen !!!

Wenn man online bestellt bei MM oder Saturn und bezahlt, bekommt man auch eine Rechnung per Mail.
Auch eine Abholung im Geschafft stellt keinen Kauf im Geschäft da.

Also 14 tägiges Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen ! 100%
 
hab auch die collectors edition für die ps aber "nur" 180 € bezahlt und mal abgesehn von den problemen mit dem Spiel selbst find ich die sehr wertig. Die Figur ist erste klasse der rest is auch gut ich warte halt auf den release vom ps5 upgrade umtauschen werd ich das nicht .
 
Ziemlich dumm von dem Laden. Die Kosten durch die Klage und der Aufwand sind soviel teurer als wenn man das Ganze schnell als Rückgabe durchgewunken hätte. Gerade wenn noch originalverpackt.

14 Tägige Rückgaberecht ist natürlich ganz nett für Verbraucher, aber wird halt auch stark missbraucht. Kostet den Handel und damit die andern Kunden extrem viel und viele Leute sind einfach zu faul sich mal 5 Minuten vor dem Kauf zu informieren. Bei Klamotten verstehe ich ja die Sinnhaftigkeit von Rücksendungen, passt halt nicht immer.
Aber gerade auch aus ökologischen Gründen, sollte man auch mal den Rücksendewahn kritisch betrachten.
 
Bevor hier alle über Mitarbeiter herziehen, sollte man wissen wir viel Druck die Mitarbeiter ausgesetzt sind. Solche Zurückerstattungen können ein Telefonat mit dem Bereichsleiter nach sich führen.
 
14 Tägige Rückgaberecht ist natürlich ganz nett für Verbraucher, aber wird halt auch stark missbraucht. Kostet den Handel und damit die andern Kunden extrem viel und viele Leute sind einfach zu faul sich mal 5 Minuten vor dem Kauf zu informieren. Bei Klamotten verstehe ich ja die Sinnhaftigkeit von Rücksendungen, passt halt nicht immer.
Aber gerade auch aus ökologischen Gründen, sollte man auch mal den Rücksendewahn kritisch betrachten.
Du ich bin mir sicher ich kann mit dem Wertstoffhof was ausmachen...egal was du brauchst - ich kann dir jeden Schrott besorgen...äh ich meine 1a funktionierende Neuware.
Also nicht zurückgeben, wegen ökologischen und ökonomischen (meinen) Gründen.:hail:
Was ich teilweise für verpackten Müll geliefert bekommen habe (und man mir auch schon im Laden andrehen wollte) die letzten Jahrzehnte, passt auf keine Kuhhaut mehr.
 
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