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Bzgl. Präzedenzfall: Nein. Könnte es nicht.
Hier geht es um ein ganz bestimmtes, wichtiges Detail - das Spiel wurde online bestellt UND vollständig (wichtig)
bezahlt. Damit hat das Abholen tatsächlich nur "Liefercharakter" , das heißt der Kaufvertrag wurde bereit geschlossen und der Käufer hat bereits seine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllt (mithin hat der Händler das Geld auch akzeptiert und damit sein Einverständnis mit einem Kaufvertrag deutlich gemacht! Ebenso hat der Käufer hier (ebenfalls wichtig) die Bestätigung vom Händler zum Kaufvertrag und die Lieferbestätigung/Abholbestätigung in Bezug auf die Filiale bekommen). Hier liegt also keinesfalls mehr eine bloße invitatio ad offerendum vor. Der Händler muss nun nur noch liefern, damit der Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Das Abholen selbst ist hier also für den Kaufvertrag von minderer Bedeutung, weil der Ort der Erfüllung nicht entscheidend ist. Weil eben der gesamte Vertragsablauf online geschah, inklusive Kostenabwicklung und sämtlicher Dokumentenverkehr, sehe ich hier ehrlich gesagt auch nicht, wo es groß etwas zu diskutieren gibt. Das ganze ist ja schon "unter Dach und Faden" und ob Gamestop nun das Spiel vor die Tür legt und der Käufer das dort abholt oder ob man es ihm noch per Paket zukommen lässt - alles irrelevant. Der Käufer muss keine Handlung mehr ausführen, außer das Paket physisch entgegen zu nehmen. Er muss nichts mehr bezahlen, nichts mehr unterschreiben; eben NICHTS mehr (ansonsten) tun. Damit kann nur ein Fernabsatzgeschäft vorliegen. Ein Fall wie dieser hier würde auch gut als Standartfall für Jura-Erstsemestler passen - das Ergebnis ist ziemlich offensichtlich, jedenfalls bei der Sachlage. Etwas kurios, warum Gamestop es hier auf einen Gerichtsprozess hat ankommen lassen. Merkwürdige Rechtsabteilung.
Wenn ein Käufer hingegen ein Produkt online nur zum Abholen bestellt und NICHT bezahlt, hat das ganze tatsächlich eher Reservierungscharakter und erfüllt mithin eben noch keinen Kaufvertrag. Das ganze entspricht dann eher einem Telefonanruf mit "Hallo,haben sie das vorrätig? Möchten sie mir das bitte beiseite legen, ich komme gleich vorbei".
Das ist ein bedeutender Unterschied.
Natürlich erfüllt es den Kaufvertrag! Wenn ich dafür bezahle, will ich die bestellte Ware oder mein Geld zurück!
Das ist so nicht ganz richtig. Gamestop hat Recht, dass grundsätzlich online jedes Angebot nur eine invitatio ad offeredum darstellt. Das is eine Aufforderung/Einladung zur Abgabe eines Angebots. Das ist wie in einem Aldi - selbst wenn Du das Produkt aus dem Regal nimmst, ist das noch kein Kaufvertrag. Erst das auf das Band legen ist das "Angebot" und das Kassieren ist dann das "Annehmen". In einem Supermart macht also der Käufer das Angebot zum Kaufvertrag, nicht der Laden selbst.
Ähnlich ist das reine Bestelle in einem Online-Haus noch kein "fertiger" Kaufvertrag. Erst mit einer Lieferbestätigung/Abholbestätigung kommt ein Kaufvertrag zustande. Das ist auch wichtig, da ein Händler ja nicht unendlich Produkte hat. Stell Dir mal vor, heute bestellen 40000 Menschen ein Produkt, der Händler hat aber nur 38000 vorrätig. Dann hätten ja 2000 Menschen Anspruch aus Kaufvertrag... die der Händler unmöglich erfüllen kann.
Juristisch etwas schwierig, aber praktisch hingenommen wird, dass das reine Bezahlen keinen "fertien" Kaufvertrag darstellt. Erst mit der Annahme durch den Händler kommt das zustande. Auch wenn ich das persönlich erbärmlich finde, weil das Geld des Käufers schon weg ist.. meiner Meinung nach dürfte die Bezahlung erst notwendig werden, wenn der Verkäufer das Angebot annimmt. Das wäre aber ziemlich unbequem, wobei es mit modernen Systemen ohne Probleme möglich wäre - dann wird eben erst abgebucht, wenn der Händler das Angebot annimmt/das Produkt verschickt. Das wird juristisch aber nicht gefordert. Obliegt also jedem Händler.
Deshalb gibt es ja auch oft "Preisfehler", die dann storniert werden. Das ist Geld, womit der Händler dann bis zur "Rückzahlung" für ein paar Tage "spielen" kann. Je nach Kapitallage kann sich so ein Unternehmen über Wasser halten, beispielsweise können damit bestimmte Rechnungen bezahlt werden, wenn zB erst ein paar Tage später Geld reinkommt. Aber: Ein Schelm, der Böses denkt..