Cyberpunk 2077: Gamestop verweigert Rückgabe, Käufer gewinnt vor Gericht

Wenn ein Käufer hingegen ein Produkt online nur zum Abholen bestellt und NICHT bezahlt, hat das ganze tatsächlich eher Reservierungscharakter und erfüllt mithin eben noch keinen Kaufvertrag. Das ganze entspricht dann eher einem Telefonanruf mit "Hallo,haben sie das vorrätig? Möchten sie mir das bitte beiseite legen, ich komme gleich vorbei".

Das ist ein bedeutender Unterschied.
Wobei man selbst hier mitunter argumentieren kann, dass es dann ein Kauf auf Rechnung ist, der auch von manchen Webshops angeboten wird. Die wird halt direkt bei der Abholung beglichen.

Wie von dir richtig erwähnt:
Die meisten Webshops schicken ja auch trotz abgeschlossener Bestellung samt Zahlung nur eine "Eingangsbestätigung" und weisen darauf hin, dass noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, bis eine Auftragsbestätigung/Rechnung an den Kunden geht.
Wenn also Auftragsbestätigung/Rechnung (=Vertragsabschluss) verschickt wird, trotz Abholung und Zahlung vor Ort, wäre es trotzdem ein Fernabsatz-Geschäft.

Man kann in seine AGBs schreiben was man will, das bedeutet noch lange nicht, dass das auch gültig sein muß.
Schon, aber ungültig werden nur unübliche/nicht zu erwartende Klauseln wie "bei Vertragsabschluss übertragen Sie uns Ihr erstgeborenes Kind"
Das von Spinal zitierte ist handelsüblich (so hält es fast jeder Online-Shop) und wäre definitiv gültig.
 
Wobei man selbst hier mitunter argumentieren kann, dass es dann ein Kauf auf Rechnung ist, der auch von manchen Webshops angeboten wird. Die wird halt direkt bei der Abholung beglichen.

Wie von dir richtig erwähnt:
Die meisten Webshops schicken ja auch trotz abgeschlossener Bestellung samt Zahlung nur eine "Eingangsbestätigung" und weisen darauf hin, dass noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, bis eine Auftragsbestätigung/Rechnung an den Kunden geht.
Wenn also Auftragsbestätigung/Rechnung (=Vertragsabschluss) verschickt wird, trotz Abholung und Zahlung vor Ort, wäre es trotzdem ein Fernabsatz-Geschäft.


Schon, aber ungültig werden nur unübliche/nicht zu erwartende Klauseln wie "bei Vertragsabschluss übertragen Sie uns Ihr erstgeborenes Kind"
Das von Spinal zitierte ist handelsüblich (so hält es fast jeder Online-Shop) und wäre definitiv gültig.
Siehe §§ 305 - 312 BGB, aka du sollst keine unwirksamen Klauseln in die AGB übernehmen! Sonst kann der Kaufvertrag nach §§ 433 BGB untergehen! Bzw. Sittenwidrige Rechtsgeschäfte sind auch keine gute Idee! Und Fernabsatzgeschäfte sind eben heikel!
Aufgrund was zurückschicken wollte...schlechten Wetters?:D
Natürlich in dem Fall wegen mangelhafter Lieferung! Der Kaufgegenstand muss frei von Mängeln sein! Könnte aber anfechtbar sein! Siehe Ring zum Hochzeitstag, aber Frau reicht Scheidung ein, also entfällt der ursprüngliche Kaufgrund, ergo anfechtbar!
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann in seine AGBs schreiben was man will, das bedeutet noch lange nicht, dass das auch gültig sein muß.
Das aber meines Wissens nur unter bestimmten Bedingungen wie zb. das eine Klausel in en AGB überraschend/überrumpelnd ist, unangemessen oder gegen Gesetze verstößt.
"das noch unverpackte Spiel" ergibt auch keinen Sinn, denn Kunden packen Spiele aus und nicht ein...
Vielleicht war das der Grund warum sie die Rücknahme verweigert haben, es fehlte die Geschenkschleife.
Natürlich in dem Fall wegen mangelhafter Lieferung! Der Kaufgegenstand muss frei von Mängeln sein! Könnte aber anfechtbar sein! Siehe Ring zum Hochzeitstag, aber Frau reicht Scheidung ein, also entfällt der ursprüngliche Kaufgrund, ergo anfechtbar!
Da Gamestop argumentierte, das 14-Tägige Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz würde nicht greifen, vermute ich dass er es unbegründet nach dem Fernabsatzgesetz zurückgeschickt/gegeben hat.
 
Das aber meines Wissens nur unter bestimmten Bedingungen wie zb. das eine Klausel in en AGB überraschend/überrumpelnd ist, unangemessen oder gegen Gesetze verstößt.

Der entscheidende Punkt ist, dass das ganze erst dann wirksam wird, wenn der Kunde das ganze zur Kenntnis genommen hat oder ihm das zumutbar gewesen wäre. Bei diesen AGBs, mit einem einfachen Häkchen, ist eine Seite Text zumutbar, wobei damals noch die Standardauflösung bei 1280x1024 lag. Wird der Text der AGB nicht angezeigt, so dürfen da nur Selbstverständlichkeiten drin stehen.

Ist der Text länger oder sollen da Dinge drinstehen, die keine Selbstverständlichkeiten sind, dann muß alles einzeln abgezeichnet werden. Also für jeden Abschnitt ein eigenes Häkchen, wobei sichergestellt werden muß, dass der Kunde den Text gelesen hat. Deshalb darf man auch z.B. beim Blutplasmaspenden 5 Unterschriften leisten und ein Kreditvertrag kann schon mal zum Unterschriftenmarathon ausarten.

Auch darf das ganze nicht irgendwo anders schon geregelt sein und da je fast alles geregelt ist, sind die meisten Sonderrechte, die sich Firmen geben, nichtig.

Vor Gericht sind die AGBs sehr oft nicht haltbar, aber wo kein Richter, da kein Kläger und im Zweifelsfall gilt das Einzelfallprinzip.
 
Das Ladengeschäfte extrem schwierig sind ist ja mittlerweile ausreichend bekannt. Letztendlich ist mir als Kunde klar das ich die Miete und das Personal zu einem tausendstel mitbezahlen muss. Bei entsprechenden Konzept bin ich unter Umständen (das ich mir das leisten will) sogar bereit dazu. Gerade wenn ich etwas antesten bzw anprobieren kann und mir somit den Aufwand eventueller Rücksendungen sparen kann, wenn ich vor Ort mit dem richtigen Produkt nach Hause gehe.
GameStop hat mich schon vor weit über 5 Jahren als Kunden verloren. Die Marge pro Kunde ist, es lässt sich nicht anders schreiben, dreist und die Firmenphilosophie unerträglich für Mitarbeiter und Kunde.
Der erste Fehler war bei GameStop einzukaufen, das Gerichtsverfahren hat es nur bestätigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ich teilweise für verpackten Müll geliefert bekommen habe (und man mir auch schon im Laden andrehen wollte) die letzten Jahrzehnte, passt auf keine Kuhhaut mehr.
Die meisten Händler versuchen ihre Verluste durch Rücksendungen irgendwie zu minimieren. Verständlich ja aber die eine oder andere praktizierte Methode ist da auch schon teilweise rechtlich sehr bedenklich. Für den Kunden in den meisten Fällen nachteilig. Einige praktizierte Methoden sind da auch schon bedenklich nahe an der Grenze zum Betrug an selbigem und sind heutzutage leider eher schon die Regel denn Ausnahme.

Allerdings finde ich die ungehemmten Missbraucher der Möglichkeit genauso widerlich. Da sie in der Regel nicht einsehen wollen das die Konsequenz ihrer Handlungsweise alle anderen Kunden über die Preise unverschuldet leider mit ausbaden müssen.
 
Könnte das ein Präzedenzfall werden?

Sämtlich Online Bestellungen, welche im Laden abgeholt werden, werden zu 99 % wie ein "im Laden Kauf" beim gewollten Umtausch gewertet.

Umtausch somit ausgeschlossen.

So, wie das Gericht argumentiert, wird denn direkt Online gezahlt, wird dies wie ein Online Kauf mit 14 Tagen Rückgaberecht gewertet.

Interessantes Thema.
Das kenn ich so nicht. Bei MM oder Saturn ist es ein ganz normaler Onlinekauf.

Und natürlich ist es ein Kauf nach Fernabsatzgesetz. Da hat GameStop ziemlich dumm gehandelt.

Vertrieb per Onlinekanal, Bestätigung per Onlinekanal, Bezahlung per Onlinekanal. Versand und Abholung an eine Lieferstation/Shop/Adresse.

Relevant ist hier, dass der Kunde das Produkt VOR der Bezahlung nicht in Augenschein nehmen, anprobieren oder testen kann. Und selbst dann gilt die Gewährleistung.

Alles in allem dumm getan, dumm gelaufen ;)
 
@Chinaquads
Woran machst Du das bitte fest, dass das online eingekaufte zu 99% dann als "Im Laden gekauft" gewertet wird? Jedweder Online-Einkauf bei z.B. Media Markt bietet die Abholung im Markt als Option der versandkostenfreien Zustellung. Allerdings wird hierbei der Kaufvertrag online geschlossen, entsprechend ist das Fernabsatzgesetz gültig. Anders herum wird ein Schuh draus, online gekauft und regionale Abholung ist zu 99% Fernabsatzgesetz
 
Das kenn ich so nicht. Bei MM oder Saturn ist es ein ganz normaler Onlinekauf.

Die haben ja auch zwei Wochen Rückgaberecht (nicht selbstverständlich), da macht das keinen Unterschied.

Und natürlich ist es ein Kauf nach Fernabsatzgesetz. Da hat GameStop ziemlich dumm gehandelt.

Da waren ihre Anwälte anderer Meinung und es ist ja auch nicht so aus der Luft gegriffen. Wie heißt es so schön: zwei Juristen, drei Meinungen.
 
@Chinaquads
Woran machst Du das bitte fest, dass das online eingekaufte zu 99% dann als "Im Laden gekauft" gewertet wird? Jedweder Online-Einkauf bei z.B. Media Markt bietet die Abholung im Markt als Option der versandkostenfreien Zustellung. Allerdings wird hierbei der Kaufvertrag online geschlossen, entsprechend ist das Fernabsatzgesetz gültig. Anders herum wird ein Schuh draus, online gekauft und regionale Abholung ist zu 99% Fernabsatzgesetz
Wenn ich was bei Saturn online Kaufe, bezahle und im Laden abhole, bekomme ich eine Rechnung von dem Laden vor Ort.

Da ist nix mit ausprobieren und zurückgeben.

Kannste ja gerne selber einmal testen ;)
 
Wenn ich was bei Saturn online Kaufe, bezahle und im Laden abhole, bekomme ich eine Rechnung von dem Laden vor Ort.

Da ist nix mit ausprobieren und zurückgeben.

Kannste ja gerne selber einmal testen ;)
Komisch der MM hat's bei mir gemacht. Und auch bei der Abholung Mal gefragt. Aussage es ist ein Onlinekauf mit entsprechendem Rückgaberecht.
 
Jedem Unternehmen steht natürlich frei auch auf Offline Käufe Rückgaberecht zu geben. Ist dann aber eine unternehmerische Entscheidung ohne gesetzliche Grundlage.
Es geht um Käufe die ich Online tätige und offline abhole. Und das hat MM mir klar gesagt dass es eben ein Onlinekauf ist. Und spätestens dann ist es für mich keine unternehmerische Entscheidung mehr.
 
Der entscheidende Punkt ist, dass das ganze erst dann wirksam wird, wenn der Kunde das ganze zur Kenntnis genommen hat oder ihm das zumutbar gewesen wäre. Bei diesen AGBs, mit einem einfachen Häkchen, ist eine Seite Text zumutbar, wobei damals noch die Standardauflösung bei 1280x1024 lag. Wird der Text der AGB nicht angezeigt, so dürfen da nur Selbstverständlichkeiten drin stehen.

Ist der Text länger oder sollen da Dinge drinstehen, die keine Selbstverständlichkeiten sind, dann muß alles einzeln abgezeichnet werden. Also für jeden Abschnitt ein eigenes Häkchen, wobei sichergestellt werden muß, dass der Kunde den Text gelesen hat. Deshalb darf man auch z.B. beim Blutplasmaspenden 5 Unterschriften leisten und ein Kreditvertrag kann schon mal zum Unterschriftenmarathon ausarten.

Auch darf das ganze nicht irgendwo anders schon geregelt sein und da je fast alles geregelt ist, sind die meisten Sonderrechte, die sich Firmen geben, nichtig.

Vor Gericht sind die AGBs sehr oft nicht haltbar, aber wo kein Richter, da kein Kläger und im Zweifelsfall gilt das Einzelfallprinzip.
Ich bin recht sicher das ein Häkchen mit dem Satz "Sie stimmen zu unsere AGB gelesen und verstanden zu haben die sie hier (link) finden" würde ausreichen, wenn die Seite gut lesbar und ausreichend groß ist. Nicht zulässig wäre eine lange AGB in einem Minifenster wo man nur eine Zeile lesen kann mit Scrollbalken oder so.

AGB müssen sich natürlich ans Gesetz halten und auch wenn in Gesetzen viel geregelt ist, gibt es einige Stellschrauben die sich mit den AGB verstellen lassen. Zum Beispiel Vertragslaufzeiten und Verlängerungen von Verträgen, allerdings nur sofern sie den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligt. Oder Preisanpassungen während der Vertrag läuft. Ist halt juristisch sicherlich oft Auslegungssache aber in vielen Bereichen gab es sicher schon Urteile und gibt es "best practices" oder so. Das AGBs sehr oft nicht haltbar sind glaube ich nicht. Hast du da irgendwelche Quellen zu? Wäre sicher ein interessanter Lesestoff.
 
Wenn ich was bei Saturn online Kaufe, bezahle und im Laden abhole, bekomme ich eine Rechnung von dem Laden vor Ort.

Da ist nix mit ausprobieren und zurückgeben.

Kannste ja gerne selber einmal testen ;)
Bei meinem letzten Einkauf online bei Media Markt im März diesen Jahres bekam ich meine Rechnung per PDF online nach Kauf zugesandt und kurze Zeit später meinen Abholschein für den lokalen Markt, welcher das Produkt (ein Kosmos Exit Spiel) bis dahin reservierte.

Da die Media-Saturn mittlerweile eine Gesellschaft ist und lediglich die Marken für den Kunden existieren, ist es schwer vorstellbar, dass Saturn den Online Kauf mit Abholung vor Ort bei der Rechnung anders verfährt. Es findet dort keine Bezahlung mehr statt, auch das Datum auf der Rechnung muss zwangsläufig das online Datum sein und nicht das, wenn ich drei Tage später mein Produkt abhole. Is für mich aufgrund der Media Markt Rechnungen unglaubwürdig, tut mir leid

PS: deckt sich auch mit den Ausführungen der Verbraucherschutzzentralen, wenn der vollständige Handel fernmündlich abgeschlossen wurde
 
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