Genau, es ist ein inhaltsloser Kampfbegriff der Rechtsradikalen gegen politische Gegner.
Hm? Wer hat's erfunden?
Italienische Demokraten bezeichneten damit seit 1926 den Stalinismus als eine mit dem damaligen italienischen Faschismus vergleichbare Diktatur. Vertreter der SPD bezeichneten die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) seit etwa 1929 als „rotlackierte Faschisten“; umgekehrt kategorisierten Kommunisten die Sozialdemokratie als „Rotfaschismus“ oder „Sozialfaschismus“.
Genau, endlich sagt es mal jemand: die Rechtsextremen.
Ein Kampf auf Basis von Grundgesetz Artikel 20 Abs. 4 ist kein Faschismus und was die APO
nach dem Ohnesorg Debakel machte, war angemessen. Auch nach den Vorkommnissen vom
G20 in Hamburg wäre gewaltbereiter Widerstand als Reaktion auf nicht mehr funktionierende
Gewaltenteilung nachvollziehbar und alles andere als Faschismus.
Und mit dem Grundgesetz Artikel 20 zu argumentieren, sich mit Blick auf Abs. 3 auf Abs. 4 als Linksextremer zu berufen, ist müßig. Denn wie will man das "System fi**en", wenn man den Staat (Grundgesetz Artikel 20 Abs 1) und dessen Grundordnung beschützt? Vielmehr könnte man dann sogar ableiten, dass die Polizei sich ähnliche "Widerstandsphantasien" gegen Linksautonome und Co. zurechtlegen dürfte, auch mal etwas härter rangehen könnte, um das System "zu beschützen" und alle Versuche zu unterbinden, die Ordnung durch Chaos zu ersetzen.
Auch Rechtsextreme könnten sich auf diesen Artikel berufen, Merkel beseitigen, weil sie die Drei-Elemente-Lehre und das Grundgesetz nicht beachtet, die Integrität der Staatsgrenzen nicht mehr gewährleisten möchte,
das Staatsvolk (immerhin als Kanzlerin) auch mal umdefiniert.
Das ist aber eben alles ziemlich an den Haaren herbeigezogen und gehört in die Kategorie: "Die Herren mit der weißen Jacke kommen gleich. Halten Sie durch!". Dieser Artikel greift tatsächlich nur im Falle eines aktiven Putsches oder des Versuchs der Abschaffung der durch das Grundgesetz vorgegebenen Grundordnung mit dem Ziel, den demokratischen und sozialen Bundesstaat Deutschland abzuschaffen. Wenn sich Polizisten unverhältnismäßig stark in einem Ausnahmezustand wie Hamburg (den sie ja nicht verschuldet haben, Frau Merkel fand den Standort toll und unser neuer Vizekanzler, der sich aus Angst vor Konsequenzen auf genau diesen Posten aus Hamburg "wegbeordert" hat, ebenso) "engagieren", ist das eine Sache für das Strafgericht. Ein Recht auf das Schlagen und Bewerfen von Polizisten mit u.a. Steinen (dabei im Verlauf auch noch zu plündern, Feuer zu legen, völlig auszukreisen, etc. pp.), die versuchen, die öffentliche Ordnung wiederherzustellen, leitet sich daraus keinesfalls ab.
Ich weiß, es ist schwierig, die Polizisten im Nachhinein zu identifizieren und haste nicht gesehen...
Aber so ist nun mal die Lage.
Nebenbei schrammt dein Post mit dem Verständnis für "gewaltbereiter Widerstand" haarscharf an § 130 Artikel 1 Abs. 1 Volksverhetzung ("Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, ... zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert") vorbei.
Nach dem Kinderprügelthema mal wieder schön, was von dir gelesen zu haben (und gleich wieder bereut).