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PCGH-Community-Veteran(in)
Auf pcgh.de wurde schon davon berichtet. Die Verbraucherzentrale warnte davor Opendownload.de als Downloadquelle für Programme zu nutzen.
Jetzt hat die Verbraucherzentrale vor dem Landesgericht Mannheim einen Erfolg errungen. Die Methoden von Opendownload.de und Content Service Ltd wurden für rechtswidrig erklärt. Es ging dabei u. a. um eine Klausel in den AGB, die den Abo-Inhaber auf sein Widerrufsrecht verzichten lässt. Zudem darf die Firma nicht mehr mit Anzeigen wegen Betrugs drohen, wenn Minderjährige nicht mehr zahlen können oder wollen. Dies hatte die Firma getan, um ihr Geld schnell einzutreiben. Minderjährige sind aber gar nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig.
Leute, die schon in die Abofalle getappt sind, sollen sich gegen Rechnungen wehren.
Quelle
Jetzt hat die Verbraucherzentrale vor dem Landesgericht Mannheim einen Erfolg errungen. Die Methoden von Opendownload.de und Content Service Ltd wurden für rechtswidrig erklärt. Es ging dabei u. a. um eine Klausel in den AGB, die den Abo-Inhaber auf sein Widerrufsrecht verzichten lässt. Zudem darf die Firma nicht mehr mit Anzeigen wegen Betrugs drohen, wenn Minderjährige nicht mehr zahlen können oder wollen. Dies hatte die Firma getan, um ihr Geld schnell einzutreiben. Minderjährige sind aber gar nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig.
Leute, die schon in die Abofalle getappt sind, sollen sich gegen Rechnungen wehren.
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ich bin selber in diese falle getappt.hab aber auf die drohbriefe nicht reagiert.hehe,blöd wie ich war hatte ich auch glück.seit gut 3 monaten habe ich ruhe von denen.es ist gut das die mal in die schranken gewiesen werden