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Brauche dringend Hilfe, Schuldfrage

gokzilla

Komplett-PC-Aufrüster(in)
Ich habe am 30.09 online bei hardwareversand.de ein PC zusammengestellt und das Geld sofort überwiesen.

Nach 10 minuten ist mir aber aufgefallen das ich einen silbernen Samsung DVD Brenner für meinen Antec nine hundred (schwarz) Gehäuse eingebaut habe.

Weil ein silberner Brenner zu dem schwarzen Gehäuse überhaupt nicht passt habe ich per email geben es mit einem billigerem LG Brenner auszutauschen und für die differenz 9 euro ein Kartenlesegärt gebeten.

Ich habe noch 4 x 1024 ocz ram 8000 also 1000mhz bestellt.
Aber nach 30 minuten war 2 x 2048 ocz ram 8500 " 1066mhz verfügbar, auch noch billiger.

Per email auch gebeten das zu ändern.

Bis gestern bekam ich keine Bestätigung, und heute angerufen, die meinen das Gerät wäre schon abgeschickt.

Was soll ich machen ? Drauf scheißen , weil die DDR2 rams wahrscheinlich fast genauso schnell sind und in Kauf nehmen einen Silbernen Brenner in einem schwarzen Gehäuse zu haben ?

Oder von der 14 Tage + weitere 14 bei Hardwareversand Rückgaberecht in Gebrauch nehmen ?

Denn wenn ich es zurrückschicke , dauert es bestimmt nochmal ne Woche bis ich endlich mein PC habe.

Was würdet ihr mir empfehlen ?
 
Also ich würde die Sachen lieber zurückschicken. Aber die Entscheidung kann dir niemand abnehmen. Es würde dich nichts kosten, aber du musst erst den PC zurückschicken, dann evtl. auf die Gutschrift warten und dann neubestellen.

Ich persönlich hätte direkt 2*2GB genommen, allein schon aufgrund des besseren Wiederverkaufswerts und der geringeren Belastung des Mainboards. Die andere Farbe des DVD Brenners sieht zudem "unpassend" in einem schwarzen Gehäuse aus.
 
Hab jetzt bemerkt das mein Fuji PC nen schwarzen Samsung Brenner hat, ist zwar alt aber standart 48 cd, 16 fach DVD Brenner.
Jetzt überlege ich mir ob ich den einfach austauschen soll ^^

Ram ist schlecht gelaufen , ich weiß echt nicht ob ich wegen denen 1 Woche lieferung in Kauf nehmen soll.
Werde ich es deutlich merken das 4 x 1024 1000mhz Ram langsamer sind als 2 x 2048 1066mhz Ram ?

Ich find es geil, das man so schnell eine Antwort bekommt, in anderen Foren warten man Tage :-) Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst dir ja die 2 x 2 GB jetzt bestellen, die 4 x 1 GB im PC lassen und wenn dann die neuen da sind die 4 x 1 zurück geben.
 
Les mal die AGB. Meistens sind auf bestellung des Kunden angefertigte Waren (wie dein PC) von den 14 Tagen ausgeschlossen.
 
Ich habe mal irgendwo gelesen das , falls sowas in der AGB steht, nichtig sind ,weil per Gesetzt die 14 Tage Rückgaberecht verankert sind. Es kann sein , das sie aber ne Entschädigung verlangen können für die Mehrarbeit, aber aus Kulanz es selten machen, um keine Kunden zu vergraulen.

Ist jetzt blöd, einerseits weil ich eben Schuld habe , aber andererseits, habe ich meinen Fehler nach 10 minuten erkannt und insgesamt 5 emails geschrieben , die sie nicht erreicht haben, wie es der Herr am Telefon gesagt hat.
 
Warte ab bis der PC da ist. Vielleicht hat es ja noch geklappt. Ansonsten könntest du versuchen auf Kullanz den Brenner gegen einen mit schwarzer Blende getauscht zu bekommen oder einen neuen Kaufen und den anderen verkaufen.
 
Generell steht dir als Verbraucher per Fernabsatzrecht (§312 ff BGB) in Verbindung mit §355 I S.2 BGB das Widerrufrecht innerhalb von zwei Wochen ab Lieferdatum (nicht Rechnungsdatum!) ohne Angabe von Gründen zu. Es reicht dabei konkludentes Verhalten aus (Zurücksenden der Ware).

Das Problem bei dir ist jetzt, dass du einen Komplett-PC gekauft hast. Jedoch dich über einzelne Teile des PC geirrt hast. Jedoch kannst du nicht einfach die Teile ausbauen und zum Händler zurückschicken. Dies würde den Unternehmer unverhältnismäßig benachteiligen. Zudem war der Komplett-PC Inhalt des Vertrages, nicht die Versendung der einzelnen Teile.

Eine Entschädigung können sie nicht verlangen. Zumindest nicht für den Zeitraum des Widerrufsrechts. Außer die Eigenschaften der Sache hätte sich massiv verschlechtert, was wohl nicht der Fall ist.

Dass, du deinen Fehler nach 10 Minuten erkannt hast, jedoch der Unternehmer keine Kenntnis von deinem Irrtum erlangt hat und die Ware auf Vertrauen der Gültigkeit des Vertrages versendet hat, bringt dir nix.

Sie hatten eine so genannte "Schickschuld" zu erbringen. Bedeutet, dass sie nach ordnungsgemäßen Absenden der Ware, das ihrerseits Erforderliche getan haben.

Das irgendwas zu Minderung in den AGB steht braucht dich nicht zu tangieren, da es nichtig wäre.

Kurzum. Du müsstest des ganzen PC wieder zurückschicken und dann wieder alles neu bestellen.

Hoffe konnte helfen.
 
Ahh vielen Dank Pokerclock, jetzt bin ich schlauer. Naja den ganzen PC wenn es am montag kommt, wieder zurrück zu schicken, und alles von vorne zu bestellen würde wohl doch zu lange dauern.

Ich glaube am besten ist es wenn ich meinen jetzigen schwarzen DVD Brenner einfach mit dem kommenden austausche und die 4 x 1024 ram in kauf nehme, da ich nicht denke sie später zu erweitern. 4 gb müssten eigentlich reichen.
 
Also erstmal, ich mache hier natürlich keine Rechtsberatung, sondern schildere nur, wie ich den Fall sehe.

Das Problem ist hierbei, dass der PC speziell von und für den Threadersteller konfiguriert wurde, denn hiermit wandelt sich die Sache von einer Gattungsschuld zu einer Stückschuld -> und somit ist nichts mit 14-Tage Rückgaberecht, Du kannst also erst mal nicht einfach den Rechner zurückschicken.

Allerdings ist das Angebot in den Online-Shops rechtlich kein wirkliches Angebot - dieses gibt erst der Käufer ab, wenn er Ware bestellt -> der Kaufvertrag wird erst geschlossen, wenn (je nach AGB) eine Bestätigung versand wird, oder die Ware geliefert wird.
Da innerhalb von 10 Minuten nach Bestellung (= erste Abgabe eines Angebots, welches durch den Händler erst noch akzeptiert werden muss, damit der Vertrag zustande kommt) die Änderung beantragt wurde, ist dies eine Änderung des Angebots und befreit Dich somit vom ersten Angebot, so dieser Antrag denn rechtzeitig in den Zugangsbereich des Verkäufers eingegangen ist.
Sinnvoll ist es in solchen Fällen, dies auch telefonisch abzuklären, um ein rechtzeitiges Erreichen sicherzustellen und eventuell eine Empfangsbestätigung anzufordern.

Ist die Änderung rechtzeitig eingegangen, (nach Deiner Beschreibung würde ich davon ausgehen, wobei hier einige Faktiren reinspielen können), ist die Lieferung quasi eine Fehllieferung und Du kannst auf die korrekte Ware bestehen - ansonsten musst Du damit leben und auf Kulanz hoffen.

So, das ist der rechtliche Teil aus meiner Sicht (wie gesagt, keine Beratung) - i.a.R. kann man sowas aber bei einem ruhigen, freundlichen Telefongespräch wunderbar klären - liegt ja schließlich im beidseitigen Interesse.
Und das nächste Mal vielleicht vorher genaue schauen:)
 
Das Problem ist hierbei, dass der PC speziell von und für den Threadersteller konfiguriert wurde, denn hiermit wandelt sich die Sache von einer Gattungsschuld zu einer Stückschuld -> und somit ist nichts mit 14-Tage Rückgaberecht, Du kannst also erst mal nicht einfach den Rechner zurückschicken.

Generell stimmt das, ABER es handelt sich hier um einen Fernabsatzvertrag.

Das ist wichtig, denn ein Fernabsatzvertrag wird für den Verbraucher als besonders risikoreich eingeschätzt, weil der Vertragsgegenstand nicht physisch präsent ist. "Der Vertragsschluss erfolgt daher in einer gesteigerten Ungewissheitssituation. Anknüpfungspunkt des Verbraucherschutzes ist daher nicht der Vertragsgegenstand [die Stückschuld], sondern die Abschlusssituation [Fernabsatzvertrag]."

Weiterhin heißt es (Thema AGB) "Abweichende Vereinbarungen zu Lasten des Verbrauchers sind unwirksam"

* Vgl. dazu Jauernig, Kommentar zum BGB, 12. Auflage, §312b BGB Randnr. 2 und 3

Deshalb hat er doch sein 14 Tage Widerrufsrecht.
 
Heute um 14:00 bekam ich eine Email, das mein PC soeben abgeschickt wurde.
Es stand aber das es 2 Pakete sind, eines 16,7 kg, der andere 2,5 kg.

Vielleicht ist in dem einen Paket mein PC drin , und in dem anderen die 2 x 2048 ram + DVD Brenner schwarz und der Kartenlesegerät.

Schade hätte ich nur früher meine Mail gecheckt, dann hätte ich anrufen können :-)
 
Der PC wurde maßgeschneidert, damit fällt er aus dem Fernabsatzgesetzt in dem Fall raus.

FlipFlop hat das richtig erklärt. Ansonsten könnte ich noch in meine Studienunterlagen schauen von diesem Jahr, da wird aber das gleiche bei rauskommen.
 
Schon klar - aber es handelt sich hierbei nicht um abweichende Vereinbarungen von Seiten des Verkäufers, sondern um eine Einschränkung des Widerrufsrechts im Gesetz.
Nach §312d Abs. 4 Nr.1 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht:
"zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind[...]"

Das OLG Frankfurt, sowie später auch der BGH schränkten diese Ausnahme per Entscheid insoweit ein, dass die einzelnen Artikel ohne besonderen Kostennachteil zu Lasten des Verkäufers wieder auseinander gebaut und erneut verkauft werden müssen.

->Hier kommen die ersten Probleme:
Wurde bsp. eine Tray-CPU verwendet, wäre das kein größeres Problem; wurde jedoch eine Boxed-CPU ausgewählt, ist diese meines Wissens nicht mehr als solche, nämlich als fabrikneu, verkaufbar. Ähnliche Probleme entstehen bei Verwendung von alternativen Kühlern (Wärmeleitpaste bspw.) etc.
Ein Mediamarkt/Aldi/schlagmichtot- Komplettrechner wäre da natürlich wesentlich eindeutiger in der Sachlage.
 
Ich sehe schon, ich sollte nach 22Uhr keine Gesetzestexte und Kommentare in Kleinstschrift mehr lesen.:ugly:

Wie heißt es doch so schön. "Schau dir den Paragraphen an, den du suchst und lese gleich mal die fünf danach und davor auch noch.:wall:

Hätte ich das mal nur gemacht.:daumen:
 
Naja, aber ganz unrecht hast Du ja auch nicht - wie gesagt, wenn die Rücknahme keinen besonderen Kostennachteil ergibt, ist der Widerruf nicht auszuschließen; dann stimmt Deine Aussage - bloß wann das dann der Fall ist und wann nicht, das sollen bitteschön von Fall zu Fall die Menschen entscheiden, die dafür Geld bekommen - die sollen ja auch nicht leben wie die Hunde :-)
 
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