Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Bezeichnung "rechtsradikal" in Internet-Foren kann zulässige Meinungsäußerung sein
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 17. September 2012 (Az.: 1 BvR 2979/10) festgestellt, dass die Bezeichnung "rechtsradikal" in einem Internet-Forum eine zulässige Meinungsäußerung sein kann. Die zuvor ergangenen Unterlassungsurteile wurden aufgehoben.
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 17. September 2012 (Az.: 1 BvR 2979/10) festgestellt, dass die Bezeichnung "rechtsradikal" in einem Internet-Forum eine zulässige Meinungsäußerung sein kann. Die zuvor ergangenen Unterlassungsurteile wurden aufgehoben.
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