Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Bezeichnung "rechtsradikal" in Internet-Foren kann zulässige Meinungsäußerung sein
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 17. September 2012 (Az.: 1 BvR 2979/10) festgestellt, dass die Bezeichnung "rechtsradikal" in einem Internet-Forum eine zulässige Meinungsäußerung sein kann. Die zuvor ergangenen Unterlassungsurteile wurden aufgehoben.
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 17. September 2012 (Az.: 1 BvR 2979/10) festgestellt, dass die Bezeichnung "rechtsradikal" in einem Internet-Forum eine zulässige Meinungsäußerung sein kann. Die zuvor ergangenen Unterlassungsurteile wurden aufgehoben.
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. Das läuft unabhängig vom Wahrheitsgehalt: Selbst wenn es wahr wäre, dass Juden Banken und Unternehmen gehörten oder das Grundgesetz nur eine Übergangsregelung wäre bis das Volk über eine Verfassung abstimmt hätte wäre man rechts(radikal) wenn man es anspräche.