Atelco Computer AG ist insolvent

  • Ersteller Ersteller Ap0ll0XT
  • Erstellt am Erstellt am
Sonst könnte ich mir folgendes Beispiel vorstellen:

Ein Kunde bestellt versehentlich eine falsche Ware (z.B. ein Server-Rack für 100.000€) und versucht den Fehler zu korrigieren/stornieren und dies ohne Erfolg bis der Insolvenzantrag gestellt wurde. Er hätte den Betrag natürlich nicht überwiesen (von was auch ^^).
Hier hätte der Insolvenzverwalter wohl keinen Anspruch oder? Im Prinzip gäbe es zwar einen Vertrag, aber der Kunde wäre ja dann quasi Schuldner vom Schuldner (Sub-Schuldner *gg*).
Im Prinzip richtig. Einziger Fehler ist das es kein Sub-Schuldner ist. Denn der Insolvenzverwalter ist quasi dein Vertragspartner. Er tritt im Prinzip in alle Rechte und Pflichten des Geschäftsführers ein. Er trifft die Entscheidungen für den Geschäftsführer aber die Forderungen und Verbindlichkeiten bleiben Forderungen und Verbindlichkeiten von hardwareversand.de.

Der ursprüngliche Vertrag ist in diesem fiktiven Fall noch von keiner Seite erfüllt worden. In diesem Fall könnte der Insolvenzverwalter daher selbst dann wenn du den Vertrag nicht widerrufen hättest keine Zahlung mehr von dir Verlangen (Es sei denn du hättest nicht widerrufen und er würde noch tatsächlich an dich liefern). Da du aber den Vertrag bereits widerrufen hättest bestehen keine gegenseitigen Verpflichtungen mehr und du bist sauber aus der Nummer raus.
Das ist halt letztendlich auch der Grund warum die für dich sicherste Art der Zahlung die Nachnahme Zahlung ist. Denn hier übereignest du das Geld erst wenn dein Gegenüber auch tatsächlich seiner Leistungsverpflichtung nachgekommen ist. Dein Risiko beschränkt sich dann später auf mögliche Gewährleistungsfälle die du nicht mehr gegenüber dem Händler geltend machen kannst.

1.) Am 09.07.2015, also zwei Wochen vor der Insolvenzeröffnung, musste die Firma HWV bereits von der bevorstehenden Insolvenz wissen
= TATBESTAND: Insolvenzverschleppung
Viel Glück dabei, ein Zeitraum von bis zu 3 Wochen ist i.d.R. unproblematisch, insbesondere da der vorl. Insolvenzverwalter ja eine Sanierung anstrebt. Es reicht hier also vermutlich wenn HWV sagt wir haben 3 Wochen lang versucht das Unternehmen zu sanieren, als wir es nach drei Wochen nicht geschafft haben, haben wir den Antrag gestellt. Dann kommen Sie sauber aus der Nummer raus.
2.) Waren wurden als lagernd/lieferbar geführt obwohl diese nicht lagernd waren und die Firma HWV bereits wusste, diese nicht mehr liefern zu können. Hier wurde versucht mit "Scheinwaren" noch möglichst rasch Geld zu lukrieren.
= TATBESTAND: vorsätzlicher Betrug
Wie gesagt Sie haben ja eine Sanierung angestrebt und sind dementsprechend auch davon ausgegangen das sie noch liefern können. Das Unternehmen wird vorerst weitergeführt, es bestehen also noch Verbindungen zu Lieferanten. Der Verfügbarkeitsstatus kann sich natürlich kurzfristig ändern, sodass die Anzeige auf der Website auch mal nicht aktuell sein kann. Schon ist es kein vorsätzliches benachteiligen mehr und damit nicht strafbar.

Viel Spaß dabei das Gegenteil zu beweisen ;)

Was will ich dir damit sagen?
Selbst wenn du also in beiden Fällen tatsächlich Recht haben solltest und es Insolvenzverschleppung und Betrug gewesen sein sollte, dann musst du es auch beweisen können um eine Chance zu haben.
Aber Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland nicht das Gleiche. Selbst dann kannst du dir also nicht sicher sein, dass das Gericht deine Beweise genauso sieht und in deinem Sinne entscheidet. Wie heißt es doch so schön, im Zweifel für den Angeklagten. Oder mit anderen Worten, verklagt werden ist deutlich leichter als zu verklagen, denn du musst nur reagieren nicht agieren. Es geht in der Verteidigung darum die Argumente des Gegenübers zu entkräften und reagieren gestaltet sich m.E. einfacher als agieren. Allerdings glaube ich nicht das deine Anzeige überhaupt jemals tatsächlich vor Gericht gehen wird und wenn doch befürchte ich es wird ein teurer Spaß für dich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Prinzip richtig. Einziger Fehler ist das es kein Sub-Schuldner ist.
Schon klar ^^ ... das war auch eher eine scherzhafte Anmerkung von mir.

Insolvenzverwalter ja eine Sanierung anstrebt.
Der Fall wurde glaube ich noch gar nicht angesprochen. Was wäre, wenn die Sanierung denn nun tatsächlich erfolgreich gelänge? Würde der Insolvenzverwalter alle Verantwortung wieder auf den Geschäftsführer übertragen, aber jener wäre dann nicht mehr verpflichtet die Kunden auszubezahlen? Wenn die Firma gerettet würde, dann müssten ja die Verbindlichkeiten auch noch aufrecht sein, anderenfalls wäre es ja geradezu ein Ansporn alle paar Jahre Insolvenz anzumelden und wieder von vorne zu beginnen, mit den gleichen negativen Vorzeichen :-/

Viel Spaß dabei das Gegenteil zu beweisen ;)
Die Fälle häufen sich jedoch (http://extreme.pcgameshardware.de/w...enz-auch-hardwareversand-de-betroffen-16.html)... hier an "Zufall" zu glauben wäre selbst für befangene Richter schwierig...
 
Die Fälle häufen sich jedoch (http://extreme.pcgameshardware.de/w...enz-auch-hardwareversand-de-betroffen-16.html)... hier an "Zufall" zu glauben wäre selbst für befangene Richter schwierig...
Überrascht es dich in irgend einer Form das der ganze Konzern betroffen ist? Wenn es nur einer einzelnen Konzerntochter schlecht gehen würde, dann würden die sicherlich nicht den Weg in die Insolvenz gehen, sondern die betroffene Tochtergesellschaft einfach liquidieren. Alleine schon um den Imageschaden zu reduzieren.
Ich habe schon einige Urteile erlebt und manchmal sind die Entscheidungen für außenstehende und alle Beteiligten (bis auf den Richter) nicht nachvollziehbar. Insgeheim vermute ich aber auch, das die auch für die Richter selber nicht nachvollziehbar sind. Nichtumsonst der berühmte Satz mit dem Recht haben und bekommen ;) Richter sind wie Schiedsrichter, sie haben immer recht und wenn du wagst daran zu zweifeln tritt automatisch der erste Halbsatz in Kraft. Man könnte auch sagen in seinem Gerichtssaal ist der Richter Gott und du darfst höchstens beten ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
War nur eine Frage der Zeit. Der Support hat oft wochenlang auf E-Mails nicht geantwortet und am Telefon hat jeder was anderes gesagt. Die schulden mir seit 7 Monaten um die 70 Euro. Habe nie eine Antwort diesbezüglich von denen bekommen, nicht mal nach einer schriftlichen Mahnung. Für mich ist der Laden einfach betrug, wenn man 6 - 7 Monate lang nicht auf Mahnungen reagiert!
 
Mir wurden meine 1.400€ jetz auch durch PayPal wieder gutgeschrieben, die Kohle habe ich jetzt gleich auf mein privates Konto zurückgebucht.
Sollte der Insolvenzverwalter mit irgendwelchen Forderungen auf mich zurück kommen werde ich mich auf jeden Fall anwältlich Vertreten lassen.
Meiner Kenntnis nach sollte das jedoch nicht nötig sein, da Ich meine Forderung durch Inanspruchnahme des Käuferschutzes an Pay Pal abgetreten haben und die dann das Problem am hals haben.
 
Schade das es um Atelco so schlecht steht. Bin immer zufrieden gewesen. Hoffe die kommen wieder auf die Beine und machen bei mir nicht die Filialle dich.

Sonst bleiben mir nur noch Private Händler und die haben alle gut gewürzte Preise, nen maue´s Hardware Angebot und der Service ist dann so ne sache.
 
Paypal I kiss feet! Kohle wieder da juhu. Ein Hoch auf Käuferschutz. Atelco dieser Betrügerverein mit null Kommunikation und Service, kann mir gestohlen bleiben.
 
Wenn paypal wirklich Insolvenzrisiken abdeckt, wäre das ein Grund, es doch zu nutzen. Das ist eine reale Versicherungsleistung!

Ich drücke allen die Daumen, dass es gut ausgeht.
 
Also bin ich doch kein Einzelfall. PayPal wird schon wissen, was es macht.
Hatte mit denen noch nie Probleme und nutze es schon ein paar Jahre.
 
Die Stellungnahme liest sich toll. Mir wurde weder geliefert noch das Geld zurück erstattet. 2 Mails , bis jetzt nicht beantwortet und 4 Telefonate die auch nichts brachten. Nur PayPal Käuferschutz brachte mein Geld zurück. Wer dort noch bestellt ist jetzt selber Schuld.
 
Auf Nachnahme wenn etwas lieferbar und günstig ist wäre ok aber nur wenn der Hersteller selbst vernünftigen Support bietet damit man im Garantiefall keine Probleme hat.
 
Ja, das ist im besten Marketing-Deutsch verfasst, ebenso wie diese Mail für alle die davor bestellt hatten:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,



wir möchten uns nochmals für Ihre Bestellung und Ihr Vertrauen bedanken. Es ist uns ein Anliegen, Sie über die derzeitige Situation zu informieren.



Die ATELCO Computer AG ( - bzw. andere Gesellschaften der ATELCO-Unternehmensgruppe) hat am 23.07.2015 beim Amtsgericht Arnsberg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Ziel einer langfristigen Sanierung bzw. Restrukturierung beantragt. Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, White & Case, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Vorstand und der vorläufige Insolvenzverwalter werden in den nächsten Wochen die Chancen und Möglichkeiten für eine langfristige Sanierung bzw. Restrukturierung ausloten.

Die ATELCO-Unternehmensgruppe setzt ihren Geschäftsbetrieb unverändert fort.



Was bedeutet das für Sie?

Ihre Bestellung und Zahlung ist vor dem 23.07.15 bei uns eingegangen. Wir bedauern, dass die bestellte Ware bislang nicht bzw. nicht vollständig ausgeliefert werden konnte.

Noch nicht ausgelieferte Ware aus dieser Bestellung kann aufgrund insolvenzrechtlicher Vorschriften nicht mehr versendet werden. Es müsste ggf. eine Neubestellung ausgelöst werden, die dann erneut bezahlt werden muss.

Da Sie vor dem 23.07.2015 im Voraus bezahlt haben, besteht für Sie ein Rückforderungsanspruch, der derzeit nicht erfüllt werden kann. Sie können ihre Ansprüche nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (voraussichtlich am 01.10.2015) beim sodann bestellten Insolvenzverwalter anmelden.



Gerne hätten wir Ihnen eine positivere Information zukommen lassen und möchten für die derzeitige Situation unser Bedauern ausdrücken.





Mit freundlichen Grüßen



Ihr

Service-Team der
 
Ich zitiere jetzt einfach mal unsere tollen Zettel ausm Laden:

Insolvenz - normale Bestellung

Ihre Bestellung und Zahlung ist vor dem 23.07.15 bei uns eingegangen. Wir bedauern, dass die bestellte Ware bislang nicht bzw. nicht vollständig ausgeliefert werden konnte. Noch nicht ausgelieferte Ware aus dieser Bestellung kann aufgrund insolvenzrechtlicher Vorschriften nicht mehr versendet werden.Es müsste ggf. eine Neubestellung ausgelöst werden, die dann erneut bezahlt werden muss. Da Sie vor dem 23.07.2015 im Voraus bezahlt haben, besteht für Sie ein Rückforderungsanspruch, der derzeit nicht erfüllt werden kann. Sie können ihre Ansprüche nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (voraussichtlich 01.10.2015) beim sodann bestellten Insolvenzverwalter anmelden.

Bestellungen _nach_ dem 23.07.2015 werden wieder ganz normal abgehandelt.
 
Zurück