ASUS? Nie wieder!!!

Escain

Komplett-PC-Käufer(in)
Habe vor etwas mehr als einem Jahr einen ASUS ROG Swift PG27UQ erworben. Nach etwa drei Monaten hatte ich mich das erst Mal mit Problemen am Monitor (lauter Lüfter; plötzlicher Farbwechsel) beim Support gemeldet. Zu dem Zeitpunkt hat der Support das als nicht "Service-wert" empfunden.

Leider wurde der Lüfter aber immer lauter sodass es im normalen Gebrauch schon sehr störend wurde; der Farbwechsel und der zeitweise dunkle Desktop traten aber immer nur sporadisch auf. Nun habe ich mich nochmals an den Support gewandt und mir wurde, nach langer Prozedur mit diversen Anfragen um verschiedene Unterlagen, ein Retouraufkleber zugesandt.
So habe ich meinen Monitor (in der Originalverpackung) an das RMA-Team gesandt und angeführt, dass ich ihn nach der Reparatur auch gerne wieder in diesem zurück geliefert hätte.

Nach zwei Wochen erhielt ich nun eine Lieferung von ASUS. Diese beinhaltete jedoch nicht meinen eigenen Monitor sondern irgendeinen fremden Gebrauchten. Mein Gerät habe ich immer pfleglich behandelt und er wies keine äußerlichen Beschädigungen auf. Der erhaltene Monitor jedoch, abgesehen von der komplett beschädigten Styropor-Einlage und einem normalen braunen Pack-Karton, wies einige Gebrauchsspuren auf und verströmte einen "alten" bzw. "abgestandenen" Geruch. Als hätte er zB. in einem Raum eines starken Rauchers gestanden der nie lüftet (ich bin Nichtraucher).

Bei Anfragen an ASUS fühlte sich aber niemand wirklich dafür zuständig.
Wie kann es sein, dass ich für mein gut gepflegtes Gerät welches äußerlich sicher als "neu" bezeichnet werden kann, als Ersatz ein abgenutztes, schmuddeliges Gebrauchtgerät retour erhalte? Nicht einmal bei einem 150,- Euro-Artikel würde ich das akzeptieren, warum also bei einem 2.000,- Euro-Artikel?

Ich verlange auch nicht, wie vom Support suggeriert, ein neues Gerät; sondern nur mein eigenes in repariertem Zustand.
Das hier so mit Kundeneigentum umgegangen bzw. einfach gegen irgendetwas ausgetauscht wird empfinde ich als absolute Frechheit und in keinster Weise kundenfreundlich.

Auf meine negative Bewertung auf TRUSTPILOT (47% negativ) hat sich ein Mitarbeiter von ASUS gemeldet und die Lösungs des Problems suggeriert.

Nun; drei Wochen später, ist noch immer keine Lösung in Sicht, der Mitarbeiter nun doch nicht zuständig und ich werde mit überheblichen Antworten des Service-Teams abgespeist. Das ich meinen eigenenen gepflegten Monitor, welchen ich in OVP zum Service gesandt hatte, zurück erhalten möchte, wird bei ASUS gar nicht in Erwägung gezogen. Stattdessen soll ich einen abgewrackten, ungepflegten und stinkenden Monitor akzeptieren.

Wenn ich einen Vergleich anstellen müsste könnte ich sagen; ich habe ein gepflegtes Auto mit 30.000 Kilometer Laufleistung zum Service in die Werkstatt gestellt und dafür ein 100.000 Kilometer abgefahrenes Fahrzeug, das zur Müllabfuhr benutzt wurde, zurückbekommen.

Vielen Dank für gar nichts und das mieseste Service seit langem. Und das auch noch bei einem HighEnd-Produkt.

Support gibt es quasi nicht. Die machen sich weder die Mühe zu verstehen um was es geht; noch helfen sie bei der Lösung des Problems. Die Antworten sind reine "Augenauswischerei" um so etwas wie Reaktion zu heucheln.
 
Der Support bei Asus ist schon viele Jahre unterirdisch.
Deswegen seh ich immer zu, dass ich beim Händler reklamieren. Soll der sich darum kümmern.
 
Der Support bei Asus ist schon viele Jahre unterirdisch.
Deswegen seh ich immer zu, dass ich beim Händler reklamieren. Soll der sich darum kümmern.
Der wird in der Garantiezeit auch zu Asus einschicken. Also landet je nach Warengruppe in der Regel beim gleichen Servicecenter, nur das du noch die Versand- und Bearbeitungszeit des Händlers draufaddieren musst.

Wäre an der Stelle des TE auch sauer. Austausch gegen ein anderes gebrauchtes Gerät ist ja legitim, allerdings soll der Zustand dann auch nicht grob abweichen.

Trustpilot ist übrigens nicht wirklich repräsentativ. Da schreiben aus eigener Erfahrung immer nur die Kunden die halt schlechte Erfahrungen gemacht haben. Positive Reaktionen findet man da kaum.
 
Der Support bei Asus ist schon viele Jahre unterirdisch.
Deswegen seh ich immer zu, dass ich beim Händler reklamieren. Soll der sich darum kümmern.

Wichtig zu wissen ist, dass ASUS die Geräte nicht selbst prüft und bei Bedarf umtauscht, sondern ein externer Servicedienstleister dies übernimmt.
Genau dasselbe wie der TE, hatte ich nämlich selbst auch mit ASUS und dessen Dienstleister durch. Irgendwelche verkratzten und verspeckten, zudem unvollständigen Ausstausch-Monitore bekommen.

Nun ist aber auch so, dass egal welcher Hersteller, handhaben tun sie das so gut wie alle so.

Monitore und TV`s kauf ich nur noch bei Amazon.
 
Passt zu meinem seit Jahren bestehenden Eindruck von Asus. Deren Produkte werden schon seit Jahren nicht mehr von mir verbaut oder empfohlen. Mal ganz von den überzogenen Preisen abgesehen.
Gruß T.
 
Hab ich von Freunden auch schon gehört das Asus nicht viel taugt im Servicefall.
Ich hab nie Hardware von denen bessen und möchte das auch nicht.
Ist immer ärgerlich sich mit Serviceteams rumzuärgern die kein Bock haben. Wozu es die dann gibt wenn man wirklich mal was hat.
 
Dann kennst Du die Gesetze nicht:
.

Ich war jahrelang Verkäufer und es wurde immer nach der 1. Reparatur ohne Nachfrage die Rückabwicklung durchgeführt.

Hatte der Kunde die 2. Reparatur angenommen, hatte er verloren ... .

Nonsense. Du hast als Privatkunde ein 14 tägiges Rückgaberecht gemäß Fernabsatzgesetz (BGB).
Danach gibts nur noch 2 Möglichkeiten:
1. Gewährleistung (2 Jahre; mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten) für Schäden am Produkt die bei Warenübergabe bereits vorhanden sind
2. Hersteller-Garantie: freiwillige Leistung des Herstellers, für Schäden, die während der Nutzungszeit auftreten.

Bei keiner dieser Möglichkeiten hast du ein vorrangiges Recht auf Rückabwicklung oder Gutschrift. Das ist lediglich ein nachrangiges Recht, wenn die Nachbesserung innerhalb der Gewährleistung für ein Problem zwei mal in Folge nicht gelöst wurde.

Ist mein tägliches Brot im Handel. Schule dich da gerne nach, da da anscheinend ein paar Wissenslücken sind ;)
 
Komisch, ich hab nach 3 fehlerhaften Asusmonitoren, immer der gleiche Defekt, anstandslos mein Geld wieder gekriegt.
 
Komisch, ich hab nach 3 fehlerhaften Asusmonitoren, immer der gleiche Defekt, anstandslos mein Geld wieder gekriegt.
Dann ist das eine Kulanzleistung entweder des Herstellers oder des Händlers. Wird halt oft auch gemacht, wenn ein Produkt irreparabel ist oder der Artikel EOL ist. Allerdings kann dir die Nutzungszeit in Form von einer Teilgutschrift abgezogen werden.
 
Bei keiner dieser Möglichkeiten hast du ein vorrangiges Recht auf Rückabwicklung oder Gutschrift. Das ist lediglich ein nachrangiges Recht, wenn die Nachbesserung innerhalb der Gewährleistung für ein Problem zwei mal in Folge nicht gelöst wurde.
Ein Händlermärchen.
Das gibt es wo schriftlich?

Du liest die Links anscheinend nicht vollständig:
Deshalb entfällt in solchen Fällen (Qualitative Unmöglichkeit) die Gegenleistung nicht kraft Gesetzes (Abs. 1 Satz 2): hier kann der Gläubiger die Minderung wählen oder zurücktreten.
 
Doch auch bei einer Reparatur stehen dem Verkäufer nicht unbegrenzt Versuche zu. Das Gesetz sieht vor, dass Sie als Käufer die Nachbesserung in der Regel höchstens zweimal dulden müssen,
Das ist gesetzlich nirgendwo geregelt.

Eine zweimaliges Raparaturrecht gibt es nicht.
 
Das ist gesetzlich nirgendwo geregelt.

Eine zweimaliges Raparaturrecht gibt es nicht.

Leider schon Brudi:

§440 BGB:
...wenn der Käufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß BGB 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. [.... dann greift der Rücktritt oder Schadensersatz] Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen..."
 
Leider schon Brudi:

§440 BGB:
...wenn der Käufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß BGB 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. [.... dann greift der Rücktritt oder Schadensersatz] Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen..."
Du liest wieder nicht richtig:
Hatte der Kunde die 2. Reparatur angenommen, hatte er verloren ... .
Aber nur dann.

Wenn der Kunde nach der ersten Reparatur auf Rückabwicklung besteht, muß man das annehmen als Händler.
Und die Geschäftsführer der Großmärkte, in denen ich Service-Ing. war, haben das alle so gehandhabt.

Ich weiß, daß erst mal auf die 2. Reparatur bestanden wird von vielen Händlern.
Das muß der Kunde nicht annehmen.

Ende des OT.
 
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