Ohen die Disskusion vom zaun brechen zu wollen, aber () es ist so ziemlich das einzige bemerkeswerte Feature gegenüber dem 5er. Ohne Touch ID kann man eigentlich auch das 5er/5c kaufen.
(Mir egal dank Chicago besuch dieses Jahr hat das Amiland alle meine 10 Abdrücke)
Aber Biometrische Daten auf der Toilette im Bahnhof sind Ok? Deine Logik möchte ich nicht haben.

Was hat das mit Angst zu tun? Ich habe sicher ein realistisches Bild über die "Gefahren" im Internet, nur möchte ich einfach keinerlei Biometrische Daten auf meinem Telefon. Es geht geht mir absolut nicht um irgendwelche Schreckensszenarien, wer alles welche Daten von mir hat oder glaubt zu haben.

Aber Biometrische Daten auf der Toilette im Bahnhof sind Ok? Deine Logik möchte ich nicht haben.
Warum kaufst du dann nicht das 5er wen du der einfachen deaktivierung der Funktion nicht traust? Welche Vorteile siehst du beim 5s? Das 5c ist im Grunde identisch zum 5er, hat nur schreckliche Farben. Das 5er bekommt man aber auch noch an manchen Ecken zu kaufen.



Ney, das 5c in Weiss ist richtig Sexy.

Ich glaube, den Zusammenhang hast Du jetzt selber nicht verstanden? Vielleicht solltest Du dich mit der Thematik ein wenige kritischer auseinander setzen, statt deiner Toiletten Logik zu folgen.

hat Expert promarkt gekauft/Übernommen? Wenn ja gehen alle Ansprüche die du gegenüber Promarkst hast jetzt an die über.
Aber wenn die n Online Shop habenvllt schickst den mal ne Mail und fragst wie das jetzt abläuft.
Mach Dir da nicht zu viel Hoffnung. Selbst wenn Du zurücktreten könntest tippe ich mal das Dir vllt 30% des Kaufpreises noch zustehen.


Nein nach dem außerordentlichem Rücktrittsrecht des BGB stehen dir 100% des Kaufpreises zu, da du vom Kaufvertrag zurück tritts und dieser somit unwirksam wird.
Ich bezweifle aber stark das sie das bei der ersten Reperatur machen, wenn sie überhaupt den Fall als Gewährleistungsrelevant anerkennen.

Der wird nicht unwirksam sondern ex nunc in ein Rückgewährschuldverhältnis gewandelt.
Da die Voraussetzungen für einen Rücktritt nicht vorliegen kann es sich hier höchstens um einen Kulanzrücktritt handeln. In dem Fall wäre eine richtlinienkonforme Auslegung der 323, 346 BGB (Stichwort Quelle Urteil EuGH) nicht nötig und der Käufer hier zur Herausgabe der Nutzungen/ Wertersatz verpflichtet.
Das bezweifle ich auch, tun sie es trotzdem hat der Käufer aber keinen Anspruch auf den vollen Kaufpreis.