Apple gegen Samsung: Gericht verbietet Galaxy-Tab-10.1-Verkauf

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Super.

Da wird immer gejammert von Monopolen und teuer.. und hier wird aktiv dabei geholfen eines zu schaffen.
Allein die Begründung ist einfach so lächerlich, mal sehn wenn jemand den Reifen als rundes etwas patentiert.
Was soll ein Tablett den sonst sein??! Oval mit scharfkantigen Ecken? Oder holographische Bedienung?

Der leidtragende ist wie immer der Verbraucher der unter diesen Marktstrukturen leiden muss und irgendwann in einigen Jahren merken es dann auch unsere Politiker. So das diese gleich darauf mit Aktionismus dagegen vorgehen können, so dass man weitere 30 Jahre später eine Besserung erhoffen kann.
 
Super.

Da wird immer gejammert von Monopolen und teuer.. und hier wird aktiv dabei geholfen eines zu schaffen.
Allein die Begründung ist einfach so lächerlich, mal sehn wenn jemand den Reifen als rundes etwas patentiert.
Was soll ein Tablett den sonst sein??! Oval mit scharfkantigen Ecken? Oder holographische Bedienung?

Der leidtragende ist wie immer der Verbraucher der unter diesen Marktstrukturen leiden muss und irgendwann in einigen Jahren merken es dann auch unsere Politiker. So das diese gleich darauf mit Aktionismus dagegen vorgehen können, so dass man weitere 30 Jahre später eine Besserung erhoffen kann.
Da gebe ich Dir absolut Recht. Die Entscheidung des Gerichtes ist definitiv nicht nachvollziehbar, erst recht nicht wenn man bedenkt das damals manipulierte, angeblich ja zufällig :schief:, Bilder verwendet wurden.

MfG
 
@PCGH:

Die Entscheidung ist nicht final. Es wurde nur ein Einspruch Samsungs gegen Apples Eilantrag bzgl. des Verkaufsverbot des Galaxy Tabs abgelehnt. D.h. es wird noch zu einer ordentlichen Gerichtsversammlung kommen, und selbst was da rauskommt, kann noch angefechtet werden. Zumal man sich noch nichtmal sicher ist, ob das LG Düsseldorf überhaupt zuständig ist.
 
Jop, des Weiteren wäre mal ein kritisches Statement seitens PCGH angebracht aber da muss sich dann wohl der Lars auf die Zunge beißen. ;)
Oder auch nicht. Wie sehen das denn die technisch versierten Redakteure, bzw. jene die sich ein wenig mit Recht auskennen/ @ Pokerclock?

MfG
 
Da gebe ich Dir absolut Recht. Die Entscheidung des Gerichtes ist definitiv nicht nachvollziehbar, erst recht nicht wenn man bedenkt das damals manipulierte, angeblich ja zufällig :schief:, Bilder verwendet wurden.

Das ganze sollte sowieso von einem höheren Gericht entschieden werden von einem Richter mit wenigstens ETWAS technischem Verständnis. Wenn sie schon selbst die gefäschten Bilder von Apple verteidigt (!!!) dann kann das einfach nichts werden.
 
Was soll ein Tablett den sonst sein??! Oval mit scharfkantigen Ecken? Oder holographische Bedienung?
Das wird tatsächlich kritisch gesehen, denn bei der Form geht es auch um die Haptik des Gerätes und nicht nur um das Design (=Geschmacksmusterschutz) an sich.
Überhaupt hat mir die Richterin viel zu wenig differenziert.

mal sehn wenn jemand den Reifen als rundes etwas patentiert.
Das ist nicht möglich, denn Geschmacksmuster schützen nur das Design. Reifen sind aber nicht rund, weil das so toll aussieht, sondern weil sie nur so funktionieren.
 
Die Entscheidung ist nicht final. Es wurde nur ein Einspruch Samsungs gegen Apples Eilantrag bzgl. des Verkaufsverbot des Galaxy Tabs abgelehnt. D.h. es wird noch zu einer ordentlichen Gerichtsversammlung kommen, und selbst was da rauskommt, kann noch angefechtet werden. Zumal man sich noch nichtmal sicher ist, ob das LG Düsseldorf überhaupt zuständig ist.
Aber jeder Tag an dem Samsung nicht verkaufen darf, bekommt Apple einen größeren Vorsprung und da Verhandlungen lange dauern können... So gewinnt Apple täglich, selbst wenn das Urteil am Ende noch gekippt wird.
 
Auch ich finde es nicht richtig.
Meiner Meinung nach Zählen die inneren Werte der Technik
und dessen Patente der Bauteile und Software

Apple hat so meiner Meinung nach ,so gut wie keine Ansprüche außer bei einer 1 zu 1 Kopie
und das ist sicherlich nicht der Fall

Alle Laptops sind auch von Außen Geschlossen gleich ob nun abgerundet Glänzend oder Matt


MfG pod-user
 
Geschmacksmuster sind leider so das es da nur aufs aussehen und die Form ankommt daher hat Apple eigentlich recht.
Die Frage ist eher ob dieses Patent wirklich haltbar ist weil etwas rechtekiges mit abgerundeten Ecken und flacher Front ist sehr ungenau und vorallem nicht einzigartig man sehe sich die Smartphones an da Fallen ca.80% in diese beschreibung rein,da ist doch klar das ein größeres Smartphone namens Tablet nicht wirklich anders aussehen wird.
Ich denke das eher das Patent ungültig wird.
 
Iceananas schrieb:
Das ganze sollte sowieso von einem höheren Gericht entschieden werden von einem Richter mit wenigstens ETWAS technischem Verständnis. Wenn sie schon selbst die gefäschten Bilder von Apple verteidigt (!!!) dann kann das einfach nichts werden.

Hast du evtl nen Link zu Dr Quelle, wo Sie die Fakes verteidigt?
Nicht weil ick das bezweifel sondern aus Interesse.
 
Aber jeder Tag an dem Samsung nicht verkaufen darf, bekommt Apple einen größeren Vorsprung und da Verhandlungen lange dauern können... So gewinnt Apple täglich, selbst wenn das Urteil am Ende noch gekippt wird.

Sollte Samsung am Ende das Tab doch noch verkaufen dürfen, muss Apple für den Verkaufsstopp Schadensersatzzahlungen leisten.
 
Geschmacksmuster sind leider so das es da nur aufs aussehen und die Form ankommt daher hat Apple eigentlich recht.
Die Frage ist eher ob dieses Patent wirklich haltbar ist weil etwas rechtekiges mit abgerundeten Ecken und flacher Front ist sehr ungenau und vorallem nicht einzigartig man sehe sich die Smartphones an da Fallen ca.80% in diese beschreibung rein,da ist doch klar das ein größeres Smartphone namens Tablet nicht wirklich anders aussehen wird.
Ich denke das eher das Patent ungültig wird.

Ich denke du hast vollkommen Recht!
Die Frage ist nur, ob Samsung überhaupt Einwand eingelegt hat, mit der Begründung die Vorrausetzung für dieses Geschmacksmuster werden nicht erfüllt. Denn nur dann die Richterin das auch für unwirksam erklären, glaube ich. Wobei ich sagen muss, dass ich bei den Erklärungen der Richterin, nicht glaube, dass diese sich zu Samsungs Gunsten entschieden hätte. Die stinkt so extrem nach bestochen... oder sie ist einfach nur ziemlich unwissend um nicht zu sagen dumm, was Technik und so angeht.
Schon allein die Tatsache dass Apple keinerlei Konsequenzen aus den manipulierten Bildern ziehen musste, ist für mich ein SKANDAL!

Aber um nochmal auf das Geschmacksmuster zurück zu kommen;
Bedingungen für die Rechtswirksamkeit eines Geschmacksmusters sind im Wesentlichen:

  • Neuheit (es darf kein identisches Muster vor der ersten Anmeldung veröffentlicht worden sein, es gibt aber eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten). // Samsung hat doch den Beweis in einem Film aus den 80ern geliefert dass dieses Design nicht neu ist, also wtf?
  • Eigenart (der Gesamteindruck, den das Muster auf den informierten Benutzer macht, muss sich von dem Gesamteindruck unterscheiden, den ein anderes Muster auf den informierten Benutzer macht). // Das entscheidende ist hier wohl "informierten"...
Ein Geschmacksmuster ist ein sogenanntes ungeprüftes Recht, das bedeutet, dass die Voraussetzungen der Neuheit und Eigenart im Eintragungsverfahren vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht überprüft werden. :what:

Führt der Inhaber eines Geschmacksmusters über Ansprüche aus dem Muster einen Rechtsstreit, so steht seinem Prozessgegner allerdings der Einwand offen, das Muster sei unwirksam, weil ihm die Neuheit bzw. Eigenart fehle.

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Also ich wäre dafür dass wir mal alle ne Mail an das Patentamt schreiben mit einer Beschwerde darüber, dass man sich eine so grundsätzliche und einfache Form schützen lassen kann, denn im Endeffekt, sind wir Verbraucher diejenigen die leiden, weil alle anderen Hersteller dann nur noch unhandliche eckige Unförmigkeiten verkaufen dürfen... :(
 
Samsung hat doch den Beweis in einem Film aus den 80ern geliefert dass dieses Design nicht neu ist, also wtf?
Ein Film ist doch ein sehr haltloser Beweis, da hat man noch lange nicht daran gedacht sowas in echt herzustellen.
 
Ein Film ist doch ein sehr haltloser Beweis, da hat man noch lange nicht daran gedacht sowas in echt herzustellen.

Das ist egal. Bei Geschmacksmuster gilt ebenso wie bei Patenten "Prior Art": wenn die Idee/das prinzipielle Design vorher schon genutzt wurde, dann ist das Patent/Geschmacksmuster hinfällig. Oder glaubst du, dass die Samsung Anwälte ihren Abschluss im Lotto gewonnen haben, und nur deswegen mit dem 2001-Tablet argumentieren (welches btw. noch lange nicht das einzige Beispiel ist)?
 
Hätte es die phantastischen Möglichkeiten des Geschmacksmusterschutzes schon seit tausenden Jahren gegeben - würden wir heute mit quadratischen Steinrädern durch die Gegend fahren und währenddessen mit der Buschtrommel telefonieren.
Nun ja...ohne taiwanesisches KnowHow nebst koreanischen Chips könnte Apple aus eigener Kraft auch nicht zwingend mehr als eine Buschtrommel fertigen
 
Hätte es die phantastischen Möglichkeiten des Geschmacksmusterschutzes schon seit tausenden Jahren gegeben - würden wir heute mit quadratischen Steinrädern durch die Gegend fahren und währenddessen mit der Buschtrommel telefonieren.
Was für ein Blödsinn! Ist es so schwer sich wenigstens grundlegend mit der Thematik zu befassen, bevor man seine geistigen Ergüsse in die Welt hinausbläst? Anscheinend ja.
 
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