Ob4ru|3r
PCGH-Community-Veteran(in)
Ich führe hier mal das Totschlagargument an: Youtube gibt es noch ! ^^
Youtube besteht zu mindestens 50% aus (zusammen/neu geschnittenem) in irgendeiner Form urheberrechtlich geschütztem Material, und das wird noch längst nicht alles mit Abkommen seitens Google mit den Rechteinhabern gedeckt, und soweit ich weiß gab es bisher keine Anzeigen für das bloße Anschauen eines Videos von Youtube, da Kino.to etc. in erster Linie auf externe Streamingseiten leiten, wo der Content auf die gleiche Art wie bei Youtube nur gestreamt wird kann man wohl davon ausgehen, dass das bloße Ansehen nicht zur Strafverfolgung führt ... das Uploaden/Downloaden der Inhalte wiederum dürfte wieder strafbar sein.
Youtube besteht zu mindestens 50% aus (zusammen/neu geschnittenem) in irgendeiner Form urheberrechtlich geschütztem Material, und das wird noch längst nicht alles mit Abkommen seitens Google mit den Rechteinhabern gedeckt, und soweit ich weiß gab es bisher keine Anzeigen für das bloße Anschauen eines Videos von Youtube, da Kino.to etc. in erster Linie auf externe Streamingseiten leiten, wo der Content auf die gleiche Art wie bei Youtube nur gestreamt wird kann man wohl davon ausgehen, dass das bloße Ansehen nicht zur Strafverfolgung führt ... das Uploaden/Downloaden der Inhalte wiederum dürfte wieder strafbar sein.