Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

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Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

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Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

Hab auch soeine Mail erhalten, und war erstmal platt....was sich nach kurzer Zeit aber wieder gelegt hat, als ich oben in der e-mail gelesen habe, an wen diese e-mail ebenfalls versendet wurde....

Die e-mail habe ich zum ansehen auch in meinem Profil unter : "kurioses ausm Web" eingestellt für alle interessierten....
 
AW: Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

Solche E-Mails lösche ich immer ungelesen. Falls da was dran sein sollte werden die auch an eine Adresse im nicht elektronischen Raum kommen
 
AW: Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

Und wenn man wirklich illegal Musik runtergeladen hat? Muss man dann auch nicht zahlen? :D
 
AW: Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

E-Mails in denen was von Ermittlungsverfahren drin steht. Wie lustig, wer glaubt denn tatsächlich, dass solche Sachen via elektronischer Post verschickt werden? :lol:
Man sollte meinen, dass die Leute wissen, dass solcherlei Schreiben nie im Leben als E-Mail verschickt werden...
Ich sollte gleich mal alle meine tollen Sofortgewinnen abholen, die mir per Elektropost versprochen worden sind. :ugly:
 
AW: Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

Und wenn man wirklich illegal Musik runtergeladen hat? Muss man dann auch nicht zahlen? :D

@ Jakopo
natürlich ist es strafbar...aber halt nicht bei dieser e-mail....
Hier wir nur versucht mit der Angst derjenigen Kasse zu machen...
Mit der angegebenen Zahlungsmethode kann der Empfänger, sowie auch der Käufer dieser Karte nicht ermittelt werden...das bezahlte Geld ist einfach weg.
Vor kurzem gab es hierzu bereits einen Bericht bei pcgh...

bei mir im profil findet Ihr die original e-mail zum anschauen unter " kurioses ausm Web"
 
AW: Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

UrHG schrieb:
§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

So der Inhalt, des in deiner E-mail verlinkten Paragraphen. Das das Runterladen strafbar ist, steht da nicht. Darin gehts um das Anbieten, solcher Dateien, nicht um das Besorgen und auch die anderen 3, dort genannten Paragraphen, beziehen sich rein auf das "zur Verfügung stellen" . Also nur mal so, nebenbei gesagt.
 
AW: Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

Klar weil ja irgend ne Anwaltskanzlei meine E-Mail Adresse hat.
Sowas interessiet mich genau wenn ich es eingeschrieben bekomme und selbst da würd ich das nicht einfach so hinnehmen, der Rest gilt als nicht zugestellt und fertig. Da kann ja jeder kommen *lol*.
 
AW: Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

"und die von den Abzockern genutzte Domians "rechtsanwalt-giese.info" und "ra-giese.info"

Soll wohl Domains heissen..
 
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3mal könnt ihr raten wo die die emails bekommen .

Ganz einfach von von gewinnspielen .

mich würde mal innteressieren ob ihr unter euer email den richtigen adresse geschrieben habt ,


ich hab zb garnicht mein richtigen adresse geschrieben .

Korrekte seiten schreiben auch dabei wenn sie gewinnen dann werden wir sie mit ne email kontaktieren .
 
AW: Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

Trivialer gehts kaum. Traurig nur, dass immernoch Leute auf sowas reinfallen. :ugly:
 
AW: Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

So der Inhalt, des in deiner E-mail verlinkten Paragraphen. Das das Runterladen strafbar ist, steht da nicht. Darin gehts um das Anbieten, solcher Dateien, nicht um das Besorgen und auch die anderen 3, dort genannten Paragraphen, beziehen sich rein auf das "zur Verfügung stellen" . Also nur mal so, nebenbei gesagt.
Ähm nö! ;)
Da steht auch "Vervielfältigung". Vervielfältigung schließt auch das Beziehen aus "einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlage", also umgangssprachlich den illegalen Download, mit ein.

§106 ist die Strafbarkeitsgrundlage (für die Staatsanwaltschaft) und die wurde in der Mail schon korrekt benannt. Die Definitionen der darin genannten Begriffe findet du weiter vorne im Gesetz. Wichtig hierbei (mal wieder) der berühmte §53 (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch).
 
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AW: Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

So der Inhalt, des in deiner E-mail verlinkten Paragraphen. Das das Runterladen strafbar ist, steht da nicht. Darin gehts um das Anbieten, solcher Dateien, nicht um das Besorgen und auch die anderen 3, dort genannten Paragraphen, beziehen sich rein auf das "zur Verfügung stellen" . Also nur mal so, nebenbei gesagt.

Ähm nö! ;)
Da steht auch "Vervielfältigung". Vervielfältigung schließt auch das Beziehen aus "einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlage", also umgangssprachlich den illegalen Download, mit ein.

§106 ist die Strafbarkeitsgrundlage (für die Staatsanwaltschaft) und die wurde in der Mail schon korrekt benannt. Die Definitionen der darin genannten Begriffe findet du weiter vorne im Gesetz. Wichtig hierbei (mal wieder) der berühmte §53 (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch).

Um mal die Begriffe "Vervielfältigung" und "Verbreitung" näher zu definieren. Laut herrschender Meinung ist "Vervielfältigung" dann gegeben, wenn die geladene Datei auf einem beliebigen Medium gespeichert wird und der Speichervorgang abgeschlossen wurde. Wie schon erwähnt ist der §53 da in Verbindung zu lesen und insbesondere darauf zu achten, dass die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig (typisch kostenlose Torrent oder Rapidshare Angebote) oder öffentlich zugänglich (andere frei zugängliche Angebote) gemacht wurde. "Verbreitung" ist vor allem dann gegeben wenn der Nutzer Daten wieder online stellt (z.B. durch einen gleichzeitigen Upload bei einem Torrent-Download).

Der §53 UrhG gilt übrigens nicht für Computerporgramme (§69a UrhG). Für diese gelten lex specialis.
 
AW: Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

diejenigen die diese emails verschicken mussten wahrscheinlich selber schon für raubkopien zahlen und wollen nun das geld wieder eintreiben :ugly: .
 
AW: Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

aber die "guten" Abmahnanwälte können auch Abmahnungen per E-Mail versenden.
und wenn die Mail im Spam Ordner hängen bleibt und man nicht reagiert kann es zu einer teuren Einstweiligen Verfügung kommen .....
 
AW: Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

Naja, auf e-mails mit Geldforderungen oderso sollte man grundsätzlich nicht reagieren.
Wenn jemand wirklich was von mir will dann kann er das auch mit nem Offiziellen Brief oderso
 
AW: Abzocke mit gefälschten Abmahnungen wegen illegaler Musikdownloads

jub, nur über brief. woher sollen die auch meine email adresse haben? und selbst wenn sie die haben, gibt es keine vernünftige erklärung warum sie die als offiziellen weg nutzen sollten.
 
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