9900ks

catze

PC-Selbstbauer(in)
Also Ihr schreibt der KS hat nur ne Garantie von 12 Monaten.In der Schweiz bei Digitec stehen aber 36.Ist das nun von Land zu Land verschieden ?
 
Dann lies die Angaben bei Digitec mal korrekt:
Garantie 36 Monate Bring-In: "Das defekte Produkt kannst du uns einsenden oder in einem unserer Shops vorbei bringen."

Das hat nichts mit einer Herstellergarantie durch Intel zu tun, die läuft direkt über den Intel Kundensupport. Es ist eine Garantie von Digitec. Unter welchen Bedingungen diese Händergarantie gilt, musst Du selber ermitteln.

Mit "angemeldet bei PCGH seit 2011" solltest Du eigentlich den Unterschied zwischen Gewährleistung, Herstellergarantie und Händergarantie kennen.

Und klar, wenn ein Hersteller will, kann er in jedem Land eine unterschiedliche Herstellergarantie anbieten, es ist seine völlig freie Entscheidung. Besonders gerne wird das für eine zusätzliche Garantieverlängerung genutzt, für die man das Produkt nach dem Kauf beim Hersteller registrieren muss. Die gilt dann z.B. nur für den Kauf beim autorisierten Händler im entsprechenden Land.
 
Ist in der Schweiz nicht eh zwei Jahre Garantie Pflicht? Meine mal sowas gehört zu haben...
Wäre interessant die Bedingungen einer solchen Garantie zu erfahren, obwohl selbst das SRF beide Begriffe gleich setzt:

Merkblaetter - Garantie: Das muessen Sie wissen - Kassensturz Espresso - SRF
Demnach gibt es keine Beweislastumkehr nach 6 Monaten wie in D. Trotzdem gelten die gesetzlichen Bedingungen und die AGB des Händlers und keine Garantiebedingungen des Herstellers.

Was ist bei einer solchen CPU ein bestimmungsgemäßer Gebrauch? Darf man sie mit mehr Leistung wie spezifiziert betreiben, darf man sich auf die automatische Drosselung bei Überhitzung verlassen oder ist beides schon ein nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch der CPU?
 
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