Hier ist mal ein Link zu dem Patent.
data.epo.org
Was hier patentiert wird ist die Tatsache, dass ein Stream i-Frames, P-Frames und B-Frames enthalten kann die zu unterschiedlichen Qualitätsstufen eines Videos gehören. Anstatt zwei Streams zu haben, einen mit hoher Qualität und einem mit niedriger, hat man einfach einen Stream in dem beide Qualitätsstufen drin sind. Man schaut einen Stream, aber die Qualität kann immer hin und herspringen zwischen verpixelt und gut aufgelöst. Warum? Keine Ahnung, aber vor 25 Jahren dachte man das ist ein cleverer Trick wie das gleiche File auf Geräten mit unterschiedlicher Leistung lauffähig sein kann. Nur der Edel-Player kann die HD Version abspielen, so muss man da denken.
Wenn Euer Hirn jetzt sagt, Moment mal, ich kann es mir patentieren lassen, dass ich zwei Bilder in unterschiedlicher Qualität in ein Zip File packe und ein Decoder wählt nach dem Lustprinzip und ein paar Rando-Kriterien aus welche Variante ich sehe, wenn ich dem PC sage "zeige mir das Bild in dem Zip File"? Ja, genau. Anscheinend kann das gute Patentamt nicht zwischen Containerformaten und Contentstreams unterscheiden und sieht die Verbindung dieser beiden Sachen schon als technische Innovation genug ein Patent zu verteilen. Deswegen vermeidet das Patent auch diese zwei Worte, denn so hätte jede zeitgenössische Vorlesung zu dem Thema das behandelt. Nicht als technisches Problem, sondern als Verpackungsproblem und bestenfalls als Problem ordentlich Buch über Zeitsignaturen zu führen. (damals zu 29,97fps Zeiten war das noch eien Sache).
Das ist auch was dieses angegebene Codefragment macht, es erkennt schlicht den Zeitpunkt an dem man von einen Stream auf den anderen wechseln könnte. Das ist Innovation auf dem Niveau von "System zur Erkennung des besten Zeitpunktes für das Überscheitung der Straße", auch bekannt als Augen im Kopf mit Hirn dahinter. Das scheint das gute Patentamt nicht lizensiert zu haben.