Der USK ein Spiel zur Prüfung vorzulegen, das Hakenkreuze enthält, führt doch nicht automatisch zur Indizierung. Sollte es abgelehnt werden, kann es nach vorgenommenen Veränderungen erneut vorgelegt werden. Natürlich kostet jeder Prüfungsantrag Geld ...
Das Spiel ohne USK-Freigabe auf den Markt zu bringen, dass birgt das Risiko einer Indizierung.
Heutzutage bietet
Indiziert eigentlich keine zusätzliche Hürde für Jugendliche.
Ich nehme zumindest mal an, das der damit einhergehende Werbungsverbot bewirken sollte, das Minderjährige weniger Wahrscheinlich von diesen Werken erfahren. Nur ist das in Zeiten von quasi allgegenwärtig verfügbarem Internet, nicht mehr möglich.
Da der eigentliche Kaufvorgang von
Keine Jugendfreigabe und
Indiziert sich nicht groß weiter unterscheidet - nämlich es muss nachgewiesen werden das man Volljährig ist, und muss ggf. Persönlich entgegennehmen -, ist der Schutz der Jugend doch ausreichend gewahrt.
Gut, es gibt afaik noch ein Unterschied.
Ein Spiel mit USK
Keine Jugendfreigabe ist nur für den Handel bzw. Veranstalter bindend. Den Erziehungsberechtigten ist es gestattet, diese Spiele auch ihren Minderjährigen Kindern zu geben, wenn sie der Ansicht sind, das sie damit zurechtkommen - im Privaten Umfeld zumindest.
Oder anders: Für die Erziehungsberechtigen sind die Einstufungen der USK - und FSK - praktisch noch immer
Empfehlungen. Wenn man bedenkt das zwischen 0, 6, 12, und 16 jeweils ein ziemlich großer Sprung ist, gibts mMn. durchaus Argumente dafür, das man als erziehungsberechtigte Person auch schon mal ein Werk das bspw. ab16 freigegeben ist, einer jugendlichen Person im Alter von 15 oder auch 14 Jahren anvertrauen kann - immer abhängig von der geistigen Reife der jugendlichen Person, was eigentlich die Erziehungsberechtigen beurteilen können sollten.
Wurde ein Spiel jedoch indiziert, ist es auch den Erziehungsberechtigten verboten, die Spiele an ihre minderjährigen Kinder weiterzugeben oder Zugänglich zu machen.
Hinweis, ich bin kein Jurist.
Spieleratgeber-NRW.de schrieb:
Die Alterseinstufungen der USK finden sich auf jeder Spieleverpackung und in der Regel auf jedem öffentlich erhältlichen Datenträger (Disc, Modul). Auch CDs und DVDs aus Zeitschriften unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Games dürfen nur dann Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren verkauft, verliehen oder in anderer Weise zugänglich gemacht werden, wenn sie für die entsprechende Altersstufe eine Freigabe erhalten haben.
Es gibt eine Ausnahme: Das so genannte Erziehungsprivileg erlaubt es Eltern, ihren Kindern den Zugang zu Spielen zu ermöglichen, die höhere Altersfreigaben tragen. Eltern sollten allerdings verstehen, dass die Kennzeichen sinnvoll sind. Die Kennzeichen sollten, wenn überhaupt, dann nur auf informierter Grundlage, gemeinsam mit ihren Kindern und nicht zu weit überschritten werden.
spieleratgeber-nrw.de
Beschlagnahme ist nochmal eine Stufe darüber, da hier auch Verkauf und Weitergabe an Volljährige verboten ist.
Die afaik einzige legale Möglichkeit in den Besitz solcher Werke zu kommen, ist ein Privatimport - in Mengen die nicht vermuten lassen, das damit Handel getrieben werden soll.
Der Inhalt ist eben als Strafrechtlich relevant eingestuft worden.