News 23 statt 8.000 Dollar: Glückspilz ersteigert High-End-PC statt nur Gehäuse

PCGH-Redaktion

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In den USA konnte ein Glückspilz kürzlich dank falsch ausgezeichneter Auktionsware einen ehemaligen High-End-PC für nur ein paar Dollar ergattern.

Was sagt die PCGH-X-Community zu 23 statt 8.000 Dollar: Glückspilz ersteigert High-End-PC statt nur Gehäuse

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klingt ehern als ob der Rechner geklaut worden wäre. wer gibt denn einen Rechner in Zahlung und làsst seine kompletten Daten darauf? ich meine die Menschheit verblödet zwar immer mehr aber doch nicht so extrem?
 
Man könnte jetzt ein anständiger Mensch sein und sich mit dem Verkäufer kurzschließen, da es sich ja ganz offensichtlich um einen Irrtum handelte, worauf insbesondere die noch vorhandenen Dateien auf dem System hindeuten – ein informierter Verkäufer hätte ja zumindest vorher die Platte formatiert. Oder man pfeift darauf, freut sich über das Schnäppchen, lädt sich schlechtes Karma auf und hofft, dass es keiner merkt und sich das nicht irgendwann rächt. Gut, der Part mit dem „keiner merkt es“ fällt schon mal raus, wenn man eine Social-Media-Story daraus macht.

Ist ein bisschen wie mit einer auf der Straße gefundenen Brieftasche: Alle wissen, welches Verhalten richtig wäre, aber die wenigsten halten sich wirklich daran. Da wird schon mal zumindest das Bargeld unauffällig eingesteckt.

Man kann dem Verkäufer nur wünschen, dass er seinen Irrtum bemerkt und den Vertrag anficht.
 
Aber Hauptsache die 8000 Piepen in die Überschrift aufnehmen, als hätte er die noch zahlen müssen, würde er die Schüssel heute so regulär kaufen. Aber vielleicht ist auch der Name des Autoren nicht ganz korrekt und er heißt eigentlich Wirrkopf, na wer weiß denn sowas schon.
 
Ich hatte auch Mal Glück beim Hardware-Kauf, da war das Komma eines Onlinehändlers, um eine Stelle nach links verrückt ;)

Der eigentliche Skandal hier, sind die gefundenen Daten auf dem Rechner.
Da es sich um einen Arbeitsrechner, vermutlich mit Kundendaten handelt, ist der Vorbesitzer da ganz schnell im strafbaren Bereich.
 
Der Reddit-User will das System jetzt für eine KI-Entwicklungsumgebung nutzen, weswegen lediglich die RTX 3080 Ti gegen ein schnelleres Modell neuerer Bauart getauscht werden soll, die sich ansonsten immer noch ganz gut in Spielen schlagen würde.
"Ganz gut?" Der Karte mangelt es an gar nix, wenn man nicht gerade den aktuellsten Shit in 4k haben muss. :D
 
Im Privatrecht ist doch fast Alles erlaubt, solange der Andere dem zustimmt. Also den Eifelturm für 1 Euro oder so verkaufen, bspw. um Paris vor dem Bankrott zu retten. Hier habens doch die Paketpost verscherbelt, ganz genau so, damit dem Staat die Milliardengewinnen flöten gehen und sich die Aktionäre fett bereichern können. Oder ganze Firmen fürn Euro samt Belegschaft versemmelt, oder so und gut wars.

Wieso soll für den PC-Käufer nicht dasselbe gelten? Im vergleich zu 1 Euro sind 23 Euro doch fair.

Und der Verkäufer is doch versichert - oder? Ist zwar blubberblöd gelaufen, aber ersteigert ist ersteigert. :stupid::hmm:
 
Zuletzt bearbeitet:
- Demnach sei dieses System wahrscheinlich 2021 -

Was will er denn mit dem ganzen altem Krempel. Jetzt muss der arme Kerl auch noch den ganzen Klump zum Elektroschrotti bringen. :klatsch:
Da hat sich doch wer gedacht den Gang spar ich mir. Greif ich hier noch 23$ stattdessen ab. :daumen:

:bier:
 
Im Privatrecht ist doch fast Alles erlaubt, solange der Andere dem zustimmt.
Zwischen Kaufleuten/Unternehmen ja, bei Geschäften zwischen Händler und Verbraucher nur eingeschränkt; und in jedem Fall gibt es zumindest in Deutschland und anderen EU-Staaten Bestimmungen, die unabhängig davon eine Anfechtung des Vertrags bei Irrtümern erlauben, wenn davon auszugehen ist, dass eine der beiden Parteien bei voller Kenntnis der Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte. Damit kann man sich ggf. gegenüber dem Anderen schadensersatzpflichtig machen, wenn dieser dafür seinerseits Aufwendungen getätigt hat (z. B. Fahrtkosten für Abholung), aber die Anfechtung und Rückabwicklung bleibt davon unberührt. In diesem Fall müsste der Verkäufer vermutlich trotzdem dem Käufer das Gehäuse überlassen, den Rest aber nicht. Wenn der Käufer die Sachen aber einfach ohne Rückfrage behält, ist das auf jeden Fall zivilrechtlich eine ungerechtfertigte Bereicherung – er ist schlichtweg zur Rückgabe verpflichtet, wobei der Rückgabeanspruch nach drei Jahren verjährt, beginnend ab dem Tag, an dem er entstanden ist. Wenn der Verkäufer also drei Jahre nichts davon merkt, hat er Pech gehabt. Nutzt der Käufer die Komponenten gar anderweitig oder verscherbelt sie, kann das sogar unter den Straftatbestand der Unterschlagung fallen.

Ich kenne mich nicht genug mit US-Recht aus, um sagen zu können, ob das dort genauso oder ähnlich geregelt ist; aber so oder so: Einfach behalten ist die schlechteste Entscheidung, die er treffen kann, und noch dämlicher war es, damit auf Social Media rumzuprahlen.
 
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