RtZk
Lötkolbengott/-göttin
Hallo,
vielleicht ist hier ja ein Jurist oder ein Hobby Jurist unterwegs der mir folgendes beantworten kann: Im Verteidigungsfall, wenn der Bundestag nicht in der Lage ist zusammenzutreten (was ja sehr wahrscheinlich ist) übernimmt der Gemeinsame Ausschuss einen Großteil der Befugnise des Bundestages und des Bundesrates, was passiert jedoch, wenn auch der Gemeinsame Ausschuss nicht in der Lage ist zusammenzutreten? Wer übernimmt dann diese Funktion? Oder übernimmt dann das Militär oder die Bundesregierung alleine die Macht?
(Bevor dumme Antworten kommen, im Internet habe ich nichts dazu gefunden, genauso wenig wie mit einem laienhaften Blick ins GG)
vielleicht ist hier ja ein Jurist oder ein Hobby Jurist unterwegs der mir folgendes beantworten kann: Im Verteidigungsfall, wenn der Bundestag nicht in der Lage ist zusammenzutreten (was ja sehr wahrscheinlich ist) übernimmt der Gemeinsame Ausschuss einen Großteil der Befugnise des Bundestages und des Bundesrates, was passiert jedoch, wenn auch der Gemeinsame Ausschuss nicht in der Lage ist zusammenzutreten? Wer übernimmt dann diese Funktion? Oder übernimmt dann das Militär oder die Bundesregierung alleine die Macht?
(Bevor dumme Antworten kommen, im Internet habe ich nichts dazu gefunden, genauso wenig wie mit einem laienhaften Blick ins GG)