Abgebrochene Auto-Auktion bei Ebay: Anbieter muss Schadensersatz zahlen

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen interessanten Fall entschieden, bei dem es um eine vorzeitig abgebrochene Auto-Auktion auf Ebay ging. Demnach darf ein Auto-Anbieter die Auktion nicht einfach beenden, sonst droht ihm eine Schadensersatzforderung durch einen Bieter in Höhe des Sachwertes - auch wenn der Bieter öffentlich nur einen Euro geboten hat.

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Sehr gut, endlich wird dem gemeinen Abbrecher mal gezeigt wo der Hammer hängt. Weiß schon gar nicht mehr wie oft eine Auktion vom Verkäufer abgebrochen wurde bei der ich das Höchstgebot hatte. Meistens machen ja die Kinder im Haushalt ganz zufällig das Teil kaputt kurz bevor die Auktion endet. Dieses Urteil wird wohl als Präzedenzfall dienen und das nächste mal werde ich den Abbrecher mit Sicherheit darauf hinweisen und etwas Druck machen.
 
Nebenher sollte auch noch erwähnt werden das es nicht erlaubt ist einen Gegenstand anderweitig zu verkaufen WÄHREND er bei E-Bay per Auktion angeboten wird .

Dies steht so auch in den EBay AGB's , daher würde es mich nicht wundern wenn betreffender Verkäufer dort mitlerweile gespert ist .
 
Dass man sich am tatsächlichen Sachwert orientiert, mag einem vielleicht etwas hart vorkommen. Nur war es schon immer das Pech des Anbieters, wenn er sich nicht am realen Wert orientiert. In Anbetracht dessen, dass solch eine Regelung nicht neu ist, verwundert der zugesprochene Schadensersatz auch nicht.
Solange niemand mehr als einen Euro bietet, muss davon ausgegangen werden, dass derjenige auch bei Auktionsende (Vertragsabschluss) zum Vertragspartner wird.

Nebenher sollte auch noch erwähnt werden das es nicht erlaubt ist einen Gegenstand anderweitig zu verkaufen WÄHREND er bei E-Bay per Auktion angeboten wird .
Dies steht so auch in den EBay AGB's , daher würde es mich nicht wundern wenn betreffender Verkäufer dort mitlerweile gespert ist .
Für die Schadensersatzforderung ist das nicht von Belang.
 
Es ist aber für ebay Auktionen auch typisch dass eine Versteigerung vor dem Ende abgebrochen wird, sonst gäbe es diese Funktion ja nicht...
Abgesehen davon heißt es doch im Onlinehandel immer, dass ein Kaufvertrag erst mit Lieferung der Wahre gültig ist.
Bei Preisfehlern von Onlineshopps ist es ja das Gleiche...
 
Also ich finde es ne frechheit sowas abbrechen is jedem sein gutes recht , solange es bald genug is man zahlt ja schließlich nen Haufen Gebühr und dem Käufer entsteht dadurch kein schaden sondern dem Verkäufer , wen euch sowas mal passiert habt ihr auch keine Freude wen son schnäpchen Jäger meint er muss auf euch da klagen weil ihm der Sack juckt . stellt euch vor ihr versteigert ne Eigentums Wohnung in der falschen Kategorie so das kaum einer auf die Auktion kommt und müsst dan euer hab und gut fast verschenken is alles betrug meiner Meinung nach
 
Es ist aber für ebay Auktionen auch typisch dass eine Versteigerung vor dem Ende abgebrochen wird, sonst gäbe es diese Funktion ja nicht...
Abgesehen davon heißt es doch im Onlinehandel immer, dass ein Kaufvertrag erst mit Lieferung der Wahre gültig ist.
Bei Preisfehlern von Onlineshopps ist es ja das Gleiche...
Eine Auktion ist etwas anderes; denn da ist man sich neben der üblichen Vertragsgegenstände eben darüber einig, dass das höchste Angebot den Zuschlag bekommt.
Außerdem ändert die Funktion bei ebay nichts am geltenden Gesetz.

stellt euch vor ihr versteigert ne Eigentums Wohnung in der falschen Kategorie so das kaum einer auf die Auktion kommt und müsst dan euer hab und gut fast verschenken is alles betrug meiner Meinung nach
Eine sehr indifferenzierte Ansicht, da in diesem Falle eine Anfechtung möglich wäre.
 
Es war die Dummheit des Verkäufers die Ihm nun teuer zu stehen bekommt.
Hätte dieser nicht dem Käufer mitgeteilt, das er das Fahrzeug schon verkauft hat und Ihm sogar noch sagt für wieviel, wär sicher nichts passiert.
 
Also ich finde es ne frechheit sowas abbrechen is jedem sein gutes recht , solange es bald genug is man zahlt ja schließlich nen Haufen Gebühr und dem Käufer entsteht dadurch kein schaden sondern dem Verkäufer , wen euch sowas mal passiert habt ihr auch keine Freude wen son schnäpchen Jäger meint er muss auf euch da klagen weil ihm der Sack juckt . stellt euch vor ihr versteigert ne Eigentums Wohnung in der falschen Kategorie so das kaum einer auf die Auktion kommt und müsst dan euer hab und gut fast verschenken is alles betrug meiner Meinung nach

Dann schreibt man denn Support an und bittet Ihn die Auktion in die richtige Kategorie zu verschieben. Wenn man was Verkaufen will und auch denn angemessenen Preis für haben will, so sollte man seine Schmerzgrenze als Mindestgebot nehmen und nicht nur 1€. Alles andere ist persönliches Pech.
 
Eine Auktion ist etwas anderes; denn da ist man sich neben der üblichen Vertragsgegenstände eben darüber einig, dass das höchste Angebot den Zuschlag bekommt.
Außerdem ändert die Funktion bei ebay nichts am geltenden Gesetz.


Eine sehr indifferenzierte Ansicht, da in diesem Falle eine Anfechtung möglich wäre.

Ich sehe da ehrlich gesagt keinen Unterschied ob ein Onlinehändler einen Preis für ein Produkt festlegt oder ob ein Startgebot festgelegt wird.
Ich weiß nicht ob du es mitbekommen hast, aber Amazon hat vor einigen Wochen mal das Firephone für 10€ angeboten.
War natürlich ein Fehler, aber mal angenommen ich hätte 100 Firephones gekauft und Amazon hätte mir keines geliefert.
Müsste ich ja nach diesem Urteil 50000€ reicher sein?!
 
Die höhe des Schadenersatzes ist einfach nur lächerlich. Bitte welcher vernünftig denkender Mensch findet es gerecht jemanden über 5000€ zu zahlen der gerade mal 1€ geboten hat? :stupid::stupid:
Zudem gibt es doch aus irgendeinem Grund die Möglichkeit eine Auktion abzubrechen.
Dachte solche lächerlichen Fälle gäbe es nur in den US und A :wall:
 
Es ist aber für ebay Auktionen auch typisch dass eine Versteigerung vor dem Ende abgebrochen wird, sonst gäbe es diese Funktion ja nicht.

Ich glaube nicht, dass ein Abbruch "typisch" ist. Ich habe selbst noch nie eine Auktion abgebrochen. Warum auch? Ich habe im Gegenzug aber schon oft unseriöse Angebote während einer Laufzeit erhalten ("Alta, isch gebe Dir funfzich Euro, baaaar!")

Natürlich muss es die Option geben. Sinnvoll ist es, wenn sich beispielsweise während der Auktion am Zustand des angebotenen Gegenstands WIRKLICH etwas ändert (Klump kaputt oder beschädigt).

Dass der Beklagte so freimütig über seinen Alternativdeal redet, nun gut. Ich würde auch kein Auto für einen Euro Mindestgebot reinstellen.
 
Ich sehe da ehrlich gesagt keinen Unterschied ob ein Onlinehändler einen Preis für ein Produkt festlegt oder ob ein Startgebot festgelegt wird.
Ich weiß nicht ob du es mitbekommen hast, aber Amazon hat vor einigen Wochen mal das Firephone für 10€ angeboten.
War natürlich ein Fehler, aber mal angenommen ich hätte 100 Firephones gekauft und Amazon hätte mir keines geliefert.
Müsste ich ja nach diesem Urteil 50000€ reicher sein?!
Eben weil das Bestellen in diesem Falle 2er gültiger Willenserklärungen bedarf; Angebot und Annahme. Wenn du einen Artikel in deinen Warenkorb legst und zur Kasse gehst und auf bestellen klickst, ist das lediglich dein Angebot. Die Annahme bekommst du im Anschluss von Amazon zugeschickt. Demnach hast du auch keinen Anspruch auf Vertragserfüllung, da es keinen gültigen Vertrag gibt!
In einer Auktion gibt es hingegen keine nachträgliche Annahme. Das ist der Unterschied. Sonst wäre es keine Auktion.
 
Trotzdem schwachsinnige Rechtsprechung. Wieso der Kläger jetzt mehr als das eigene Höchstgebot als Schadenersatz + Zinsen erhält entzieht sich mir jeder Logik.
Damit hat man wieder einen Präzedenzfall geschaffen der zukünftig wieder mehr schadet als jemandem hilft, abgesehen vom Kläger.

Gibt genug Betrügereien bei denen sich mehrere Leute abgesprochen hochbieten, im Nachhinein dann die Gebote streichen und du sollst den Kram dann deutlich unter Wert verkaufen. Jetzt verklagen dich dann solche Vögel noch und du sollst doppelt und dreifach lenzen?!
 
Das Urteil kann ich auch nicht so recht verstehen. Nur weil der Kläger ein Euro auf das Auto geboten hat heißt es doch noch lange nicht, dass das Auto auch für 1 Euro rausgegangen wäre. Erst recht nicht wenn es eigentlich 5000 Euro wert ist...
 
Gibt genug Betrügereien bei denen sich mehrere Leute abgesprochen hochbieten, im Nachhinein dann die Gebote streichen und du sollst den Kram dann deutlich unter Wert verkaufen. Jetzt verklagen dich dann solche Vögel noch und du sollst doppelt und dreifach lenzen?!

Worum es hier geht hast du aber verstanden?

Ausserdem muss man nicht an den Zweithöchstbietenden verkaufen wenn der Höchstbietende dich fragt ob er vom Kauf zurücktreten darf. Das entscheidet nämlich noch der Auktionsanbieter.

Wenn ich etwas für 1€ reinsetze, dann bin ich mir im klaren was ich mache. Wenn mir das Höchstgebot dann nicht passt und einfach abbreche, muss ich an den derzeit Höchstbietenden Schadensersatz zahlen. Ich finde das völlig richtig. Alles andere würde der 1€ Auktion jede Grundlage entziehen, da sie völlig Sinnfrei wäre, der Vorteil dann nur beim Verkäufer liegt und dem Käufer jegliches Recht auf einen ersteigerten Artikel entzogen würde.

Wenn ich als Bieter einen Preis biete ist es ja auch bindend, egal ob die Auktion bereits beendet ist oder nicht. Selbes sollte auch für den Auktionsanbieter gelten und das sah das Gericht wohl ähnlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die höhe des Schadenersatzes ist einfach nur lächerlich. Bitte welcher vernünftig denkender Mensch findet es gerecht jemanden über 5000€ zu zahlen der gerade mal 1€ geboten hat? :stupid::stupid:
Zudem gibt es doch aus irgendeinem Grund die Möglichkeit eine Auktion abzubrechen.
Dachte solche lächerlichen Fälle gäbe es nur in den US und A :wall:

Jeder der mal nachdenkt.
Das Auto hat ein Wert von 5k€ und er hätte es für 1€ ersteigert.
Etwas unpassende Bsp.
Wäre fast so als ob man Dich ende des Monats kündigt (kurz vor Auktionsende) und jemand neues einstellt
(das Auto an jemand anders verkauft). Hast ja kein Monat gearbeit also kein Geld (Hast die Auktion nicht gewonnen also keine Ware).

Wenn es "was" aus den USA geben würde dann das EBay verklagt würde.
Warum hat EBay die Möglichkeiten nicht vorausgesehen das es wirklich so blöde Menschen gibt die so wertvolle
Gegenstände für 1€ anbieten und NICHT damit rechnen das es dann auch für 1€ weggeht.
 
Ich glaube nicht, dass ein Abbruch "typisch" ist. Ich habe selbst noch nie eine Auktion abgebrochen. Warum auch? Ich habe im Gegenzug aber schon oft unseriöse Angebote während einer Laufzeit erhalten ("Alta, isch gebe Dir funfzich Euro, baaaar!")

Natürlich muss es die Option geben. Sinnvoll ist es, wenn sich beispielsweise während der Auktion am Zustand des angebotenen Gegenstands WIRKLICH etwas ändert (Klump kaputt oder beschädigt).

Dass der Beklagte so freimütig über seinen Alternativdeal redet, nun gut. Ich würde auch kein Auto für einen Euro Mindestgebot reinstellen.

Ich finde die Rechtslage hier sehr zweifelhaft.
Praktisch gesehen wurde der Kläger ja überboten, nur eben nicht auf der Platform Ebay.
Somit war er zum Zeitpunkt des Abbruchs ja garnicht höchstbietender...
Man könnte aber auch sagen, dass sich am Gegenstand etwas Geändert hat, nämlich der Besitzer.
Abgesehen davon sollte der Schadensersatz, doch nicht den Kaufpreis übersteigen, wenn ich im Rahmen einer Aktion ein Produkt erwerbe und dieses sich als deffekt herraus stellt bekomme ich doch auch nicht den Regulären Preis erstattet, sondern den, den ich bezahlt habe.
Richter gibt es, weil Gesetzte Auslegungssache sind und ein Urteil im Sinne der Gerechtichkeit gefällt werden sollte.
Sein Auto verschenken zu müssen ist meiner Ansicht nach nicht gerecht!
 
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