Bereits im Februar dieses Jahres wurde bekannt, dass der Bundesgerichtshof, die oberste Instanz in Zivilrechtsfragen, eine Klage des Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen den Spieleentwickler Valve abgewiesen hat. Die Konsumentenschützer hatten geklagt, weil Steam-Spiele nicht weiterverkauft werden können. Das ist allerdings nach deutschem Recht völlig legal.
Aus der nun veröffentlichten schriftlichen Begründung geht hervor, dass das auch (und besonders) auf im Laden gekaufte Spiele mit Steam-Bindung zutrifft. Der Erschöpfungsgrundsatz, den der Anwalt des Verbraucherschutz als Argument anführte, bezieht sich nur auf das Trägermedium, also die CD. Das Benutzerkonto auf Steam ist allerdings ein Vertrag zwischen Valve und demjenigen, der das erste mal das Spiel aktiviert hat. Die Urteilsbegründung:
Das komplette Urteil gibt es auf der Website des BGH als PDF: http://juris.bundesgerichtshof.de/c...Sort=12288&nr=52877&pos=5&anz=634&Blank=1.pdf
Aus der nun veröffentlichten schriftlichen Begründung geht hervor, dass das auch (und besonders) auf im Laden gekaufte Spiele mit Steam-Bindung zutrifft. Der Erschöpfungsgrundsatz, den der Anwalt des Verbraucherschutz als Argument anführte, bezieht sich nur auf das Trägermedium, also die CD. Das Benutzerkonto auf Steam ist allerdings ein Vertrag zwischen Valve und demjenigen, der das erste mal das Spiel aktiviert hat. Die Urteilsbegründung:
Weitere Infos findet ihr hier: HLP | News | Steam: Bundesgerichtshof gibt Valve rechtDer urheberrechtliche Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts wird nicht berührt, wenn der Berechtigte das von ihm geschaffene, auf DVD vertriebene Computerspiel so programmiert, dass es erst nach der online erfolgten Zuweisung einer individuellen Kennung genutzt werden kann, und wenn er sich vertraglich ausbedingt, dass diese Kennung nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Dies gilt auch dann, wenn die DVD mit dem Computerspiel wegen der ohne Kennung eingeschränkten Spielmöglichkeiten vom Ersterwerber praktisch nicht mehr weiterveräußert werden kann.
Das komplette Urteil gibt es auf der Website des BGH als PDF: http://juris.bundesgerichtshof.de/c...Sort=12288&nr=52877&pos=5&anz=634&Blank=1.pdf