BGH: Kein Weiterverkauf von Steamworks-Spielen legal

Wie schon geschrieben, ich kann damit leben, weil ich meine gut ausgewählten, gekauften Spiele nicht weiterverkaufe. Für die Gegenseite dieser Ansicht habe ich durchaus Verständnis. Allerdings bleibt zu berücksichtigen, dass man durchaus bei den meisten Spielen nach ca. 2 Monaten nur noch die Hälfte zahlen muss, was in etwa bei neuen Spielen der Gebrauchtpreis ist und man ja so alternativ einfach kurz warten kann, wenn es unbedingt so billig sein muss und man anschliessend das Spiel neu und zum selben Preis wie gebraucht erwerben kann. :)
Abgesehen davon, dass ich noch nie erlebt habe, dass ein auch nur mittelmäßig erfolgreiches Spiel nach 2 Monaten nur noch die Hälfte kostet (Risen will ich schon ewig für 20 Euro kaufen, aber das wird und wird nicht billiger), habe ich tatsächlich auch noch nie ein Spiel gebraucht gekauft/verkauft.

Praktisch gibt der BGH den Publishern aber hier einen sehr guten Grund in die Hand, Spiele in Zukunft an Benutzerkonten zu binden, was ich schon sehr nervig finde. Bei EA registrieren, bei Ubisoft registrieren, bei Valve ... registrieren.

Da im Urteil ausdrücklich gesagt wird, dass das Recht auf Weiterverkauf der DVD noch lange nicht bedeutet, dass der Erwerber das Spiel dann auch spielen können muss (das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen :ugly:), könnte ich mir vorstellen, dass der Registrierungswahn in Zukunft weiter zunimmt. Natürlich auch und erst recht auf den Konsolen.
 
Pff, viele Spiele haben keinen Wiederspielwert und man soll sie nach Steam-AGB's dann trotzdem behalten. Das ist einfach extrem verbraucherunfreundlich und es ist mir scheiss egal wie es mit der Gesetzeslage dazu aussieht. Diese Paragraphenshice ist leider nicht der heilige Gral nach dem man sich immer richten kann. Sie hat z.B. schon dafür gesorgt, dass Kinderschänder wieder auf freien Fuss kommen und sich das nächste Kind schnappen.
 
Diese Paragraphenshice ist leider nicht der heilige Gral nach dem man sich immer richten kann. Sie hat z.B. schon dafür gesorgt, dass Kinderschänder wieder auf freien Fuss kommen und sich das nächste Kind schnappen.
Du hält den Rechtsstaat also für Shice, wie du es schön sagst? Ich bin froh, dass es in unserem System fast nie zur Willkür kommt und jemand oder etwas aufgrund eines Bauchgefühls verurteilt wird - und das kann sich wohl auch niemand ernsthaft wünschen.
Sicher sind einige Gesetze dringend überarbeitungsbedürftig und das Rechtssystem ist manchmal auch sehr überlastet, weswegen es dann doch mal zu Fehlentscheidungen kommt. Aber das ist wohl kein Problem des Rechtssystems an sich, sondern der Legislative, also der Bundesregierung, die ihren Pflichten bei der Gestaltung der Gesetze nur unzureichend nachkommt.
 
Pff, viele Spiele haben keinen Wiederspielwert und man soll sie nach Steam-AGB's dann trotzdem behalten. Das ist einfach extrem verbraucherunfreundlich und es ist mir scheiss egal wie es mit der Gesetzeslage dazu aussieht. Diese Paragraphenshice ist leider nicht der heilige Gral nach dem man sich immer richten kann. Sie hat z.B. schon dafür gesorgt, dass Kinderschänder wieder auf freien Fuss kommen und sich das nächste Kind schnappen.

Ich bin auch wuetend. Dass ist der letzte Dreck. Jetzt muss mann seine alten Spiele behalten die mann ueber Steam erworben hat.:schief:
 
Naja der BGH hat ja nun mal recht, man kauft ja weniger das Spiel sondern eher die Nutzungsrechte. Auch wenn ich verstehe das sich einige darüber aufregen wüsste ich nicht was sie mit einem Wiederverkaufsrecht anfangen wollten? Man muss ja bedenken das immer noch jede Menge Benutzerkonten per fishing und co. "erbeutet werden". So würde es eh keine einfache Funktion geben womit man die Spiele einem anderen übertragen könnte. Sondern viel eher einen teuren Spiele Transfer der zudem einen hohen Aufwand bedeuten würde um sicherstellen zu können das der alte Benutzer diese Aktion unwiderruflich durchführen will. Denkbar währen hier Gebühren von 15-25 Euro und eine sichere Verifizierung per Post oder ähnliches. Somit würde sich ein Verkauf auch nicht mehr so stark rechnen.
 
Naja der BGH hat ja nun mal recht, man kauft ja weniger das Spiel sondern eher die Nutzungsrechte. Auch wenn ich verstehe das sich einige darüber aufregen wüsste ich nicht was sie mit einem Wiederverkaufsrecht anfangen wollten? Man muss ja bedenken das immer noch jede Menge Benutzerkonten per fishing und co. "erbeutet werden". So würde es eh keine einfache Funktion geben womit man die Spiele einem anderen übertragen könnte. Sondern viel eher einen teuren Spiele Transfer der zudem einen hohen Aufwand bedeuten würde um sicherstellen zu können das der alte Benutzer diese Aktion unwiderruflich durchführen will. Denkbar währen hier Gebühren von 15-25 Euro und eine sichere Verifizierung per Post oder ähnliches. Somit würde sich ein Verkauf auch nicht mehr so stark rechnen.
So sieht das nämlich aus. Man sollte sich schonmal darüber informieren wofür man sein Geld ausgibt und es ggf. einfach nicht ausgeben, wenn einem die Konditionen nicht passen. Dass es nicht kundenfreundlich ist, das bestreite ich nicht aber für Kundenfreundlichkeit ist der BGH nicht zuständig, sondern für die Einhaltung von Gesetzen aller Beteiligter.
Wenn Valve gesetzlich einwandfrei arbeitet, dann muss der BGH so urteilen. Es ist liegt an der Kundschaft was zu ändern (Petitionen, Boykott, etc.). Wenn man allerdings sieht, dass etliche Mitglieder der "Ich kaufe kein COD 6"-Gruppe von Steam das Spiel doch besitzen, dann sieht man, dass die Rechnung der Publisher doch aufgeht. Also selbst schuld!
 
Ich kaufe generell nie gebraucht Ware. Ich verkaufe nur, deswegen aergert mich es trotzdem.;)
Diesen Personenkreis meinte ich ja damit. Man kauft wohl doch nur irgendwie ne Nutzungslizens oder sowas in der Art und kein Spiel inklusive sämtlicher Nutzungsrechte.
Naja da ich eigentlich nur Spiele verkaufen würden, die mir nicht soo gefallen, stört es mich praktisch nicht. Bisher wollte ich nur Crysis verscheuern, weil das für mich ein Fehlkauf aus Gameplaysicht war. :D
 
Schön wärs gewesen wenn das BGH anders entschieden hätte, das wär ein guter marktplatz geworden,und die neu verkäufe würden dann billiger werden.
So muss man jetzt immer abwarten bis Steam eine aktionswoche macht,so wie letzten winter.Die waren gut.

Was den gebrauchtverkauf an sich angeht,ich bin da zwiegespalten einerseits möchte ich das die entwickler ihr Geld kriegen,andereseits regen mich USK und die hohen Preise auf.Und DRM.
Kosolenspiele kaufe ich generell gebraucht,ausser der preis liegt gleich hoch dann lieber neu.Ich unterstütze nicht diesen abzocke bei Konsolen,die damit auch noch den PC markt schädigt.
 
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