BGH: Kein Weiterverkauf von Steamworks-Spielen legal

Was passiert, wenn der Händler die Ware nicht zurück nimmt?
Müssen sie das nicht wenn sie nicht genutzt wurde also noch geschlossen ist?
Ich weiß das bei Fernabsatzverträgen ein zweiwöchiges, bis auf wenige Ausnahmen, Rückgaberecht besteht. Gibt es so etwas bei Ladengeschäften nicht, insbesondere wenn das Produkt noch original ist?

Wenn nein, ergibt das natürlich keinen Sinn und es wäre eine Lücke über die man sicherlich nochmal eine Klage anstreben könnte. Oder unsere Gesetzgebung wird dahingehend angepasst.

MfG
 
FAR geht, doch ginge dies auch ohne die vertragliche Stückelung der Leistung bei Spiel-Lizenzen.

Mangel > kein Mangel vorhanden
Anfechtung wegen Irrtum > führt zu Schadenersatzforderungen
Dauerschuldverhältnis > nicht bei einem einmaligen Kaufvertrag, trotz fortschreitender Account-Bindung

Bei Ladengeschäften geht also nichts.

Das sind Dinge, die nicht im Urteil auftauchen. Müssen sie auch nicht, weil der RA der Verbraucherzentrale wohl jenes nicht im Rahmen von Anträgen vom Gericht prüfen lassen hat. Dumm gelaufen, wenn du mich fragst. Haben sich leider zu sehr auf den Erschöpfungsgrundsatz konzentriert.
 
Das sind Dinge, die nicht im Urteil auftauchen. Müssen sie auch nicht, weil der RA der Verbraucherzentrale wohl jenes nicht im Rahmen von Anträgen vom Gericht prüfen lassen hat. Dumm gelaufen, wenn du mich fragst. Haben sich leider zu sehr auf den Erschöpfungsgrundsatz konzentriert.
Scheint so, ja. Der Punkt erscheint mir auch viel schlüssiger. Vielleicht holen Sie das noch nach ansonsten bleibt dem Verbraucher wohl nichts anderes üblich als auf die Händlerkulanz, wie z.B. bei Media Markt, zu setzen.

MfG
 
Es heisst in ähnlichen Fällen auch des öfteren man erwerbe ja nur ein Nutzungsrecht am Produkt und habe somit kein Verkaufsrecht da man die Software ja im eigentlichen Sinn nicht besitze.
Das den Publishern der Gebrauchtmarkt sowieso ein Dorn im Auge ist weis man ja.
Ich teil mir einfach manchmal das Geld für die Games mit nem Freund und haben unsere Accountdaten ausgetauscht. Bei Onlinegames ists halt blöd...
Bin mal gespannt wie lange es dauert bis unsere österreichischen Gerichte das ganze 1zu1 nachplappern.
 
zwiespältiges thema für mich: einerseits der spezielle fall mit spielen juckt mich eigentlich garnich. mir isses da relativ wurscht. wenn ich mir was kaufe (spiel), dann a) nich gebraucht und b) ums zu behalten. quasi sammlungsmäßig. die spiele von vor 10/15 jahren hab ich auch noch alle. wieso sollte ich gute games verkaufen wollen ^^ heisst natürlich auch im umkehrschluss für mich, das ich nur wenig lohnenswerte/kaufenswerte spiele für mich enddecke ^^ sprich: soviel mist aufm markt, da kauf ich einfach nix un fertig. die games die ich kaufe, gefallen mir aber wiederrum sogut, das ich die eh ewig zocke und somit auch keine durstperioden auftauchen. passt super, wenn man SP-games nich mag :>

aber andererseits natürlich der allgemeine aspekt, der an sich überwiegt. was wenn so nen mist überall mode wird? :ugly: gut, ich wüsst jetz so großartig nix, wo ich mir was kauf, was ned bis zum müll behalten wird ^^ liegt vllt auch dadran, das ichs geld ned scheiss un daher aufpass, wofür ichs ausgeb. aber ab und an (grad mit nem kind) will man ja auch ma was wiederverkaufen (ja kind isn gutes bsp - die wachsen ja schneller raus, wie das mans denen angezogen hat ^^).
 
Ganz ehrlich. Ich verstehe die Aufregung nicht. Ich denke die Meisten, so wie ich ach, verkaufen ihre Spiele gar nicht. Warum auch? Ehrlich gesagt kenne ich auch niemanden der das macht. Von daher wird hier m. M. n. aus einer Mücke ein Elefant gemacht.

MfG

Wenn ich für ein Spiel 40-50€ ausgebe, es in einer Woche durchzocke und es nur einen sehr geringen oder keinen Mehrspielerwert hat (z.B. doch nicht so gut, kein interessanter Singleplayer, ich denk da mal an das letzte Prince of Persia -.- ....), was soll ich damit machen? Ich würds lieber für 20-30€ weiterverkaufen, statt mir zu denken "evtl haste ja in 2-3 Jahren nochmal Lust". Ich hab das früher REGELMÄSSIG so gemacht, nur heute gehts ja kaum noch, bzw viel seltener.
 
Naja das Urteil kann sich ja auch irgendwann wieder ändern.
Das ist ja jetzt nicht für alle Zeit fest gebunden.
Die können es irgendwann besser vorbereitet noch einmal probieren und dann geht die Entscheidung vieleicht anders aus.

Man sollte nur niemals aufhören für seine Rechte zu kämpfen und die Dinge einfach akzeptieren wie sie sind, ansonsten denken die noch das sie im Recht sind^^
 
Naja das Urteil kann sich ja auch irgendwann wieder ändern.
Uhm, nein? Ich bin mir als Laie zwar nicht 100%ig sicher, aber soweit ich weiß ist das ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof. Sobald man versucht eine neue Klage in diesem oder einem ähnlichen Fall einzureichen, wird sie mit Hinweis auf das Höchstgerichtsurteil abgewiesen. Stare decisis-Prinzip nennt sich das ganze.
 
Wenn ich für ein Spiel 40-50€ ausgebe, es in einer Woche durchzocke und es nur einen sehr geringen oder keinen Mehrspielerwert hat (z.B. doch nicht so gut, kein interessanter Singleplayer, ich denk da mal an das letzte Prince of Persia -.- ....)
Laß mich den Satz zu Ende führen....",dann kaufe ich es mir nicht! ;)
, was soll ich damit machen? Ich würds lieber für 20-30€ weiterverkaufen, statt mir zu denken "evtl haste ja in 2-3 Jahren nochmal Lust". Ich hab das früher REGELMÄSSIG so gemacht, nur heute gehts ja kaum noch, bzw viel seltener.
Naja, wie dein Vorredner schon schrieb muss man ja nicht alles kaufen. Wenn man sich auf das beschränkt was gut ist und was einem selber sehr gut gefällt, sehe ich von meiner Perspektive aus eigentlich keine Notwändigkeit das Produkt wieder zu verkaufen.

Uhm, nein? Ich bin mir als Laie zwar nicht 100%ig sicher, aber soweit ich weiß ist das ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof. Sobald man versucht eine neue Klage in diesem oder einem ähnlichen Fall einzureichen, wird sie mit Hinweis auf das Höchstgerichtsurteil abgewiesen. Stare decisis-Prinzip nennt sich das ganze.
Aber nicht wenn der Sachverhalt abgeändert ist, wie zum Beispiel die Erkenntnis von Pokerclock das man es nicht in jedem Fall zurückgeben kann. ;)

MfG
 
zum glück ich habe nur ein paar spiele bei Steam, HL2 + addons und co.
Der rest lieber richtig kaufen mit medium.
Der größte schei.. ist Gamesload wegen schlechter Support.
 
Toll, das schließt mehr und mehr die Gamer aus, die ihre Spiele, aus Geldmangel, legal bei ebay etc. gebraucht kaufen. Die ehrlichen 2-Hand-Käufer müssen gewollt oder ungewollt andere Wege finden...
 
Ich habe mir das Urteil, jetzt nur einmal durchgelesen, doch empfinde ich manche Begründungen als konstruiert. Vor allem dieser Absatz:

Das steht im krassen Gegensatz zur rechtlichen Historie von Kaufverträgen über Computerspiel-Lizenzen. Vor allem wird im Urteil eine pauschalisierte Behauptung aufgestellt ("wie ihm beim Kauf regelmäßig bewusst sei"), auf die sich die gesamte Begründung im Absatz stützt. In der Historie (und das sind immerhin mehrere Jahre) war zur bestimmungsgemäßen Inbetriebnahme nur der Kauf der DVD notwendig. Man kann von keinem objektiven Dritten verlangen, eine Abweichung von diesem Grundsatz vorauszusehen. Der Großteil der PC-Spiele ist nach wie vor ohne Account-Bindung erhältlich. Diese Tatsache wird vom Gericht vollkommen ignoriert. Seit wann muss man einen Trend wissen, der vollkommen gegen die aktuelle Verkehrssitte ist?

Ebenso halte ich es für fraglich, dass der Hinweis auf der Verpackung auf die Steam-Nutzungsbedingungen ausreicht - wie vom Gericht festgestellt. In der Regel liegen die DVD-Hüllen in einem fremden Verkaufsraum zur Schau. Der Verbraucher hat dort keine Möglichkeit die Steam-Nutzungsbedingungen einzusehen. Dies kann er entweder erst nach dem Kauf, oder (jetzt sind wir wieder bei der Behauptung des Gerichts), er rechnet damit, dass es diese Nutzungsbedingen gibt und er sich darüber informieren muss.

Das Urteil empfinde ich als nicht gerechtfertigt und konstruiert.

Ich glaube, als Moderator solltest du solche Äusserungen unterlassen. Als Moderator hast du keine Meinung zu haben, sondern die Diskussions"kultur" überwachen. Ein Moderator lenkt eine Diskussion, beteiligt sich aber nicht.
 
Hm, verstehe ich hier etwas falsch?
Es geht doch nur darum, dass Spiele, die man über Steam spielen muss, nicht weiterverkaufen darf, oder? Aber kann man bei solchen Spielen den Code nicht eh nur einmal verwenden? Zumindest habe ich die Erfahrung gemacht, als ich mir mal ein Steam Spiel gebraucht gekauft habe, konnte es nie spielen - 10€ in den Wind geblasen.
Wenn ich hier iwas falsch verstehe, klärt mich bitte auf...
 
Verstehe nicht warum sich hier so viele aufregen, das man Steam Spiele nicht gebraucht kaufen kann ist doch ne Alte Kamelle jetzt wurde halt nur festgestellt das es Legal ist den Weiterverkauf zu Unterbinden :wayne:

Heutzutage muss man doch sowieso jedes Spiel irgenwo Registrieren dadurch wir ein Weiterverkauf so gut wie unmöglich.

Und wenn EA diesen MP-Pass für PC einführen werden die anderen Publisher
wohl nachziehen und irgenwann wird es dann kein Gebraucht Handel mehr geben.

Weil wer ist so bescheuert und käuft sich ein Spiel gebraucht + den Pass
um das Spiel neu zu Registrieren wenn es das Spiel im Laden schon zu einem niedrigerem Preis gibt.
 
Die Politik sollte ein Recht auf Weitergabe/Verkauf von Spielen, Filmen, etc. gesetzlich erzwingen. Ich kaufe zwar viel bei Steam, muss meine Spiele nicht unbedingt weiterverkaufen und stehe eher auf Neuware, aber wer Gebrauchtes kaufen/verkaufen will, sollte die Möglichkeit dazu haben.
 
Uhm, nein? Ich bin mir als Laie zwar nicht 100%ig sicher, aber soweit ich weiß ist das ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof. Sobald man versucht eine neue Klage in diesem oder einem ähnlichen Fall einzureichen, wird sie mit Hinweis auf das Höchstgerichtsurteil abgewiesen. Stare decisis-Prinzip nennt sich das ganze.

Uhm, doch!

Stand sogar in der Gamestar oder PCGH, weiß grad nicht mehr welches Heft.
Als ob Gesetze ewig gelten würden, wenn sie keinen Sinn mehr machen.
Es gibt natürlich noch einige alte Gesetze wo man heutzutage den Kopf schütteln muss. Aber da sie kaum Auswirkungen haben muss man sie nicht unbedingt entfernen. Denke man nur an die USA. Die haben doch einige seltsame Gesetze, auf die aber kaum noch einer achtet.

So manche alten Gesetze wären heute nicht mehr angebracht oder wären schlichtweg nutzlos, wieso sollte man dieses dann nicht wieder streichen können?
 
Uhm, doch!

Stand sogar in der Gamestar oder PCGH, weiß grad nicht mehr welches Heft.
Als ob Gesetze ewig gelten würden, wenn sie keinen Sinn mehr machen.
Es gibt natürlich noch einige alte Gesetze wo man heutzutage den Kopf schütteln muss. Aber da sie kaum Auswirkungen haben muss man sie nicht unbedingt entfernen. Denke man nur an die USA. Die haben doch einige seltsame Gesetze, auf die aber kaum noch einer achtet.

So manche alten Gesetze wären heute nicht mehr angebracht oder wären schlichtweg nutzlos, wieso sollte man dieses dann nicht wieder streichen können?
Keiner sagt, dass man Gesetze nicht ändern kann. Aber das zu tun ist Aufgabe der Legislative, nicht der Judikative.


Hm, verstehe ich hier etwas falsch?
Es geht doch nur darum, dass Spiele, die man über Steam spielen muss, nicht weiterverkaufen darf, oder? Aber kann man bei solchen Spielen den Code nicht eh nur einmal verwenden?
Ja. Und jetzt wurde eben vom Bundesgerichtshof bestätigt, dass diese Vorgehensweise von Valve legal ist.



Die Politik sollte ein Recht auf Weitergabe/Verkauf von Spielen, Filmen, etc. gesetzlich erzwingen. Ich kaufe zwar viel bei Steam, muss meine Spiele nicht unbedingt weiterverkaufen und stehe eher auf Neuware, aber wer Gebrauchtes kaufen/verkaufen will, sollte die Möglichkeit dazu haben.
Das Problem: Gebrauchtware im klassischen Sinne ist eben weniger wert, weil sie eben gebraucht ist. Sprich sie hat Spuren von der Benutzung, funktioniert vielleicht nicht mehr so gut, ist leicht beschädigt, etc. Das ist das Wesen von gebrauchten Waren. Aber Software über Steam ist immer identisch, es gibt keinen Verschleiß, jeder Gebrauchtkäufer würde immer exakt das selbe erhalten wie jemand der es sich neu kauft. Bei Retail-Spielen hat man zumindest noch einen teilweisen Gebrauch, schließlich ist es was anderes ob man ein Spiel in Originalverpackung zum ersten Mal öffnet oder ob man eines hat was schon ein anderer wochenlang gespielt hat. Dazu kommt, dass man es physisch verkaufen muss, man muss es wegschicken oder zu einem Reseller bringen, etc. All das gibt es bei Steam nicht, man hätte de facto keinen Aufwand, man würde einfach das "Gebrauchtspiel" runterladen als ob es neu gekauft wäre. Entsprechend würden natürlich auch kaum mehr Spiele offiziell verkauft werden, weil einfach jedes Spiel die Runde macht und es jeder einmal durchspielt und wieder verkauft. Valve würde der Umsatz wegbrechen und alles was sie hätten wären höhere Kosten durch die Downloads.

Ein gesetzlicher Zwang würde möglicherweise nur dazu führen, dass Steam einfach in Deutschland nicht mehr genutzt werden kann und Spiele schlicht und einfach nicht mehr in Deutschland angeboten werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube, als Moderator solltest du solche Äusserungen unterlassen. Als Moderator hast du keine Meinung zu haben, sondern die Diskussions"kultur" überwachen. Ein Moderator lenkt eine Diskussion, beteiligt sich aber nicht.
Wo bitte steht das man als Moderator zu einem Thema nicht seine Meinung äußern darf??? :huh:

MfG
 
Naja, an sich lässt mich das kalt - allerdings frage ich mich, wie das mit den EU-Verbraucherrechten in Einklang zu bringen ist?! Wenn ich mir anschaue, welch' ein Aufwand betrieben wurde, Microsoft ans Bein zu pinkeln (um mal ganz umgangssprachlich zu bleiben) ... Stichwort: Browser(-wahl) ... andererseits ein dermaßen einschneidender Nachteil für den Verbraucher doch rechtens befunden wird ... das passt irgendwie nicht.

Allein schon die Differenzierung zwischen köperlicher sowie unkörperlicher Überlassung (Medium/elektronisch) beim Softwarekauf, ist meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß - und stellt eindeutig eine Benachteiligung der Verbraucher dar.

Ich würde mir wirklich nicht anmaßen wollen, hier eine rechtliche Beurteilung vornehmen zu wollen, aber wenn die Nutzungsbedingungen soweit abgesegnet wurden, wäre dann nicht zu prüfen, ob ggf. eine überraschende Klausel (in Bezug auf den untersagten Weiterverkauf) und letztendlich deren Unwirksamkeit vorliegt?

Es kann doch nicht beabsichtigt sein, das Käuferlager in zwei Teile zu spalten - oder muss bald für einen Softwarekauf vorab der Anwalt konsultiert werden? :-)

Gruß.
 
Naja, an sich lässt mich das kalt - allerdings frage ich mich, wie das mit den EU-Verbraucherrechten in Einklang zu bringen ist?! Wenn ich mir anschaue, welch' ein Aufwand betrieben wurde, Microsoft ans Bein zu pinkeln (um mal ganz umgangssprachlich zu bleiben) ... Stichwort: Browser(-wahl) ... andererseits ein dermaßen einschneidender Nachteil für den Verbraucher doch rechtens befunden wird ... das passt irgendwie nicht.
Das ist ja gerade der Unterschied. Microsoft hat gegen das Wettbewerbsgesetz verstoßen, weil sie ihr Monopol (Windows) missbraucht haben um ein anderes Produkt (den IE) zu pushen. Das hätten sie nicht tun dürfen, das war gegen das Gesetz. Das was Valve tut mag vielleicht manchen nicht gefallen, aber es erfolgt im Einklang der Gesetze und genau das wurde ja jetzt vom Höchstgericht bestätigt.
 
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