Ich habe mir das Urteil, jetzt nur einmal durchgelesen, doch empfinde ich manche Begründungen als konstruiert. Vor allem dieser Absatz:
Das steht im krassen Gegensatz zur rechtlichen Historie von Kaufverträgen über Computerspiel-Lizenzen. Vor allem wird im Urteil eine pauschalisierte Behauptung aufgestellt ("wie ihm beim Kauf regelmäßig bewusst sei"), auf die sich die gesamte Begründung im Absatz stützt. In der Historie (und das sind immerhin mehrere Jahre) war zur bestimmungsgemäßen Inbetriebnahme nur der Kauf der DVD notwendig. Man kann von keinem objektiven Dritten verlangen, eine Abweichung von diesem Grundsatz vorauszusehen. Der Großteil der PC-Spiele ist nach wie vor ohne Account-Bindung erhältlich. Diese Tatsache wird vom Gericht vollkommen ignoriert. Seit wann muss man einen Trend wissen, der vollkommen gegen die aktuelle Verkehrssitte ist?
Ebenso halte ich es für fraglich, dass der Hinweis auf der Verpackung auf die Steam-Nutzungsbedingungen ausreicht - wie vom Gericht festgestellt. In der Regel liegen die DVD-Hüllen in einem fremden Verkaufsraum zur Schau. Der Verbraucher hat dort keine Möglichkeit die Steam-Nutzungsbedingungen einzusehen. Dies kann er entweder erst nach dem Kauf, oder (jetzt sind wir wieder bei der Behauptung des Gerichts), er rechnet damit, dass es diese Nutzungsbedingen gibt und er sich darüber informieren muss.
Das Urteil empfinde ich als nicht gerechtfertigt und konstruiert.