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AW: Urteil: Umzug kein Kündigungsgrund aus dem DSL-Vertrag
Wenn im Vertrag eine Laufzeit vereinbart ist, ist diese auch zu erfüllen. Und wenn im Vertrag vereinbart ist das der Provider seine Dienstleistung an jedem Ort auf diesem Planten liefert, ist eben auch dies zu erfüllen. Da letzteres nicht der Fall ist, ist es wohl klar wer den Vertrag bricht.
Die Einfachste Läsung wäre, wenn im Vertrag ein Schadensersatz für vorzeitiges Aussteigen beider Seiten vereinbart wäre. Dann kann der Provider einen Privatkunden rauswerfen wenn er den Port für eine lukrativen Geschäftskunden braucht und der Privatkunde kann aus dem Vertrag raus wenn er umzieht.
Wenn man schon weiterzahlen muss, sollte der provider aber im gegenzug auch das produkt verfügbar machen, sprich in diesem fall den dsl anschluss in dem kuhkaff bereitstellen, schließlich zahlt man ja dafür
Wenn im Vertrag eine Laufzeit vereinbart ist, ist diese auch zu erfüllen. Und wenn im Vertrag vereinbart ist das der Provider seine Dienstleistung an jedem Ort auf diesem Planten liefert, ist eben auch dies zu erfüllen. Da letzteres nicht der Fall ist, ist es wohl klar wer den Vertrag bricht.
Die Einfachste Läsung wäre, wenn im Vertrag ein Schadensersatz für vorzeitiges Aussteigen beider Seiten vereinbart wäre. Dann kann der Provider einen Privatkunden rauswerfen wenn er den Port für eine lukrativen Geschäftskunden braucht und der Privatkunde kann aus dem Vertrag raus wenn er umzieht.