[Update] Internetzensur per Hintertürchen. BKA-Vertrag bestätigt Vermutungen!

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Hm... also streng genommen ändert sich rein gar nichts.

- Vorratsdatenspeicherung: Es werden nach wie vor nahezu alle Kommunikationsdaten gespeichert und bei Bedarf ausgewertet. BTW: Was sind eigentlich schwere Gefahrensituationen?

- Zugangserschwerungsgesetz: Wenn eine KiPo-Seite nicht gelöscht werden kann, wird die Seite gesperrt. Das steht so aber bereits im Gesetz drin ;)

- Online-Durchsuchung: Wie bisher gilt, dass ein Richterbeschluss vorliegen muss. Gut ist jedoch, dass die Berechtigung zur Online-Durchsuchung nicht ausgeweitet wurden.

- Bundeswehr im Inland ist weiterhin ein No-Go und das ist gut so!

- Von der "Visa-Warndatei" höre ich hier zum ersten mal... kann ich erstmal nicht viel zu sagen, außer dass mal wieder Daten gesammelt werden sollen.

Wir sehen also: Was hier als Erfolg verkauft wird, ist in Wirklichkeit die Bewegung auf der Stelle. Es wurde im Prinzip nichts geändert und das ist eigentlich kein Erfolg sondern eine herbe Niederlage für eine Partei, die sich groß auf die Fahnen geschrieben hat, sich für die Bürgerrechte einzusetzen. Und wir Bucklew schon schrieb ist das ganze ja nur zeitlich befristet und die Ergebnisse sollen in einem Jahr neu bewertet werden. Und in einem Jahr kann viel passieren. Ich sag mal vorraus, dass alles so bleibt oder verschärft werden muss ;)
 
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BTW: Was sind eigentlich schwere Gefahrensituationen?
Das hat der Spiegel komisch ausgedrückt, damit sind (im Endeffekt) schwere Straftaten gemeint. Diese Einschränkung (also Nutzung der VDS nur bei schweren Straftaten) hatte so auch das BVerfG in der Eilentscheidung zum thema VDS gemacht und wird sie wohl auch beim endgültigen Urteil (erwartet für nächstes Jahr) fällen, evtl noch weitgehender.

Die Liste der Delikte gibts auch:

§ 100c StPO
 
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Hm... also streng genommen ändert sich rein gar nichts.
- Zugangserschwerungsgesetz: Wenn eine KiPo-Seite nicht gelöscht werden kann, wird die Seite gesperrt. Das steht so aber bereits im Gesetz drin ;)
Genau das habe ich auch gerade gedacht. Es wird einfach nur das umgesetzt was im Zugangserschwerungsgesetzt gefordert wird, erst löschen und bei Nichterfolg erst Sperren. Wo da jetzt das Gesetz gekippt wurde ist mir auch schleierhaft.:huh:
Naja, so läuft das eben. Man muss aus Sch****e Gold machen oder anders gesagt, man muss den Wähler eine Niederlage als Erfolg verkaufen können. ;)
- Online-Durchsuchung: Wie bisher gilt, dass ein Richterbeschluss vorliegen muss. Gut ist jedoch, dass die Berechtigung zur Online-Durchsuchung nicht ausgeweitet wurden.
Noch nicht. ;)
Wir sehen also: Was hier als Erfolg verkauft wird, ist in Wirklichkeit die Bewegung auf der Stelle. Es wurde im Prinzip nichts geändert und das ist eigentlich kein Erfolg sondern eine herbe Niederlage für eine Partei, die sich groß auf die Fahnen geschrieben hat, sich für die Bürgerrechte einzusetzen. Und wir Bucklew schon schrieb ist das ganze ja nur zeitlich befristet und die Ergebnisse sollen in einem Jahr neu bewertet werden. Und in einem Jahr kann viel passieren. Ich sag mal vorraus, dass alles so bleibt oder verschärft werden muss ;)
Das Problem ist, dass es viel zu viele Leichtgläubige Wähler gibt, die solche Fehlinformationen nicht kritisch Hinterfragen und diese für bare Münze nehmen. Aber das hat man ja auch schon ganz gut bei der Diskussion über die Netzsperren mitbekommen. ;)
Eigentlich traurig. Da gilt es einfach ein zwei Generationen auszusitzen, bis diejenige nachrutscht die sich einigermaßen mit diesen Thematiken, Bürgerrechte, auskennt.

Das hat der Spiegel komisch ausgedrückt, damit sind (im Endeffekt) schwere Straftaten gemeint. Diese Einschränkung (also Nutzung der VDS nur bei schweren Straftaten) hatte so auch das BVerfG in der Eilentscheidung zum thema VDS gemacht und wird sie wohl auch beim endgültigen Urteil (erwartet für nächstes Jahr) fällen, evtl noch weitgehender.

Die Liste der Delikte gibts auch:

§ 100c StPO
Ganz schön krass wieviele Straftatdelikte diese Maßnahmen legitimieren, hätte ich nicht gedacht.

MfG
 
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Weil es in dem Link zur Diskussion steht, siehe einige Posts vorher. ;)

MfG
 
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Sorry, ich finds nicht. Welche Nummer hat der denn?
 
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Hier ist noch mal ein Bericht, der die ganzen Punkte mal etwas deutlicher erklärt, was da jetzt anders ist, als bisher: Innere Sicherheit: Punktsieg für die FDP - Politik | STERN.DE

Demnach ändert sich nämlich doch einiges! Wenn auch nicht so gravierend, wie erhofft.

Könntest Du das mal begründen?

Klar :) Ich finde es richtig, dass die Bundeswehr nicht so im Inland eingesetzt werden kann, wie der Herr Schäuble das gern möchte. Dies versucht er schon seit Jahren immer mal wieder auf den Tisch zu bringen, scheitert damit aber jedesmal wieder (verständlicher Weise), da es dafür eine Grundgesetzänderung geben muss. Dafür brauchts aber eine Zweidrittelmehrheit und die wird er niemals bekommen. Zumindest nicht dafür.
 
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Für alle die es interessiert habe ich eine interessante Stellungnnahme zum Thema Kinderpornographie und Jörg Tauss gefunden, in welcher er die einzelnen Punkte aus der Anklageschrift kommentiert.
Was denkt ihr, klingen diese Punkte stimmig oder entsprechen sie er der öffentlichen Darstellung wiedersprüchig zu sein?
22.09.2009 | Tauss nimmt bei Report Mainz Stellung - Jörg Tauss MdB

MfG
 
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Passt zum Gesamtbild des ganzen Vorgangs.
 
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Und wie ist das Gesamtbild des Vorgangs, wie siehst du es?

MfG
 
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Es gibt einige Möglichkeiten. Ich halte diese hier für am wahrscheinlisten:

- Da wurde ein unbequemer Politiker, der wahrschenlich einzig Kompetente, was KiPo und Internet anging, aus dem Weg geräumt, damit das Sperrengesetz durchgesetzt werden kann (mit damit erhofften Stimmenfang einiger Parteien). Dass da ein paar mächtige Leute im Hintergrund die Strippen gezogen haben, liegt nahe, da sich das Verhalten der Staatsanwaltschaft und das zeitliche Zusammentreffen der geplanten Rede von Tauss und der Durchsuchung seiner Wohnung/Büro anders schlecht erklären lässt.
 
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Ganz ehrlich gesagt ist bisher der Datenschutz reiner Täterschutz.

Und ich lasse das absichtlich einfach mal so alleine stehen.
 
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Redest du von Datenschutz allgemein oder meinst du bestimmte Aspekte?

MfG
 
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Der allgemeine Datenschutz. Sicher ist er ok. Aber es trifft auch Menschen/Einrichtungen/Firmen, vor denen - so krass es klingen mag - gewarnt gehört. Ich finde die Aktion in Berlin mit den Gaststätten, die zu schmutzige Küchen haben, sehr gut.
 
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Der allgemeine Datenschutz. Sicher ist er ok. Aber es trifft auch Menschen/Einrichtungen/Firmen, vor denen - so krass es klingen mag - gewarnt gehört. Ich finde die Aktion in Berlin mit den Gaststätten, die zu schmutzige Küchen haben, sehr gut.
Das hat rein gar nichts mit Datenschutz zu tun, sondern mit Verbrauchertransparenz. ;)
Des Weiteren findet das so viel wie ich weiß nicht in ganz Berlin, sondern lediglich in Pankow statt.

"Der Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin, Alexander Dix, hat mit der Veröffentlichung der Betriebe und der konkreten Mängel kein Problem. Im Gegenteil: Das sei "ein wesentlicher Schritt zu mehr Transparenz für den Verbraucher"; es gebe "keine datenschutzrechtlichen Bedenken".

MfG
 
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Wird aber immer wieder von denen angekreidet, die es trifft. Anders ausgedrückt ist es auch Anprangerung, die ich - in gewissem Maße - auch befürworte.
 
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Nein, wie ich schrieb. Es handelt sich dabei um eine Transparenzmaßnahme um Verbraucher zu schützen und hat nichts mit Datenschutz zu tun. ;)

Um nochmal auf das Thema zurückzukommen, du empfindest also den allgemeinen Datenschutz als Täterschutz. Demnach sind alle die ihr Recht wahrnehmen woll ihre private Daten geschütz haben zu wollen für die Täter, habe ich das so richtig verstanden?

MfG
 
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Wer hats nochmal gesagt? "Eine Demokratie zeichnet sich durch Datenverzicht aus" oder so änlich, sinngemäß aber getroffen.

Meine Daten gehen niemanden etwas an, außer meine direkten Vertragspartner und da auch nur die Daten, die für den Vertrag von Belang und absolut notwendig sind. Mein Vorschlag für eine Grundlage des neuen Datenschutzgesetzes:

Bei den Daten die gespeichert werden dürfen, darf es sich ausschließlich nur um die Daten handeln, die zu einem entsprechenden Vertrag absolut notwendig sind. Hier gilt das Minimalprinzip. Eine anderweitige Weiterverwendung der Daten ist in jedem Fall unerwünscht bzw. bedarf eines gesonderten Vertrages, der keine Bedingung für bzw. ein Bestandteil des ursprünglichen Vertrags sein darf. Jeder Missbrauch, also die Benutzung der Daten zu einem anderen Zweck, als dem des Vertragsinhalts, sowie die Weitergabe an Dritte wird mit Geldstrafen im siebenstelligen Bereich oder min. 3 Jahren Gefängnis ohne Bewehrung bestraft. Die Daten sind mit Beendigung des Vertrages unverzüglich aus dem aktuellen Datenbestand als auch den dazugehörigen Datenbackups zu löschen. Im Falle der Datenweitergabe wird auch der Empfänger der Daten zur Rechenschaft gezogen, da diese Daten ihn nichts angehen und er sie nicht haben darf. Auch hier wird mit Geldstrafen im siebenstelligen Bereich oder min. 3 Jahren Gefängnis ohne Bewehrung bestraft

Damit wäre meiner Meinung nach alles gesagt ;) Guter Vorschlag?
 
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Wer hats nochmal gesagt? "Eine Demokratie zeichnet sich durch Datenverzicht aus" oder so änlich, sinngemäß aber getroffen.

Meine Daten gehen niemanden etwas an, außer meine direkten Vertragspartner und da auch nur die Daten, die für den Vertrag von Belang und absolut notwendig sind. Mein Vorschlag für eine Grundlage des neuen Datenschutzgesetzes:

Bei den Daten die gespeichert werden dürfen, darf es sich ausschließlich nur um die Daten handeln, die zu einem entsprechenden Vertrag absolut notwendig sind. Hier gilt das Minimalprinzip. Eine anderweitige Weiterverwendung der Daten ist in jedem Fall unerwünscht bzw. bedarf eines gesonderten Vertrages, der keine Bedingung für bzw. ein Bestandteil des ursprünglichen Vertrags sein darf. Jeder Missbrauch, also die Benutzung der Daten zu einem anderen Zweck, als dem des Vertragsinhalts, sowie die Weitergabe an Dritte wird mit Geldstrafen im siebenstelligen Bereich oder min. 3 Jahren Gefängnis ohne Bewehrung bestraft. Die Daten sind mit Beendigung des Vertrages unverzüglich aus dem aktuellen Datenbestand als auch den dazugehörigen Datenbackups zu löschen. Im Falle der Datenweitergabe wird auch der Empfänger der Daten zur Rechenschaft gezogen, da diese Daten ihn nichts angehen und er sie nicht haben darf. Auch hier wird mit Geldstrafen im siebenstelligen Bereich oder min. 3 Jahren Gefängnis ohne Bewehrung bestraft

Damit wäre meiner Meinung nach alles gesagt ;) Guter Vorschlag?

Auch wenn du es eher ironisch gemeint hast, aber du würdest hier von der Strafandrohung her, jemanden härter bestrafen als einen Vergewaltiger.
 
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