plaGGy
Software-Overclocker(in)
AW: Telekom: Drosselung ab 2018 für alle bestätigt - Managed Services wohl der Grund
Genau, werfen wir auch noch das Widerrufsrecht in den Raum, damit es wirklich Spaß macht...
Mein Vertragsrecht ist nun schon 2 Jahre her und ich habe keine Lust hier falsche Sachen zu erläutern, aber soweit mir noch bekannt ist, sind Kündigungen sog. einseitige rechtsgestaltende Willenserklärungen und bedürfen grundsätzlich, soweit Fristen, Form usw eingehalten wurden, nicht der Zustimmung des Kündigungsempfängers (Kunden), widerrufen kannst du da garnichts.
Edit: Es gibt zwar diverse Bestimmungen zum Kündigungsschutz (vor allem im Miet und Arbeitsrecht, da dort ein gewisses Existenzrisiko für den Gekündigten herrscht), inwieweit die aber nun bei sowas "unwichtigem" wie einem Telefonanschluss zum Tragen kommen, kann ich mir nicht vorstellen.
Jetzt auch noch das Widerrufsrecht zu erklären würde wirklich zuweit führen, das kannst du aber auch googlen (was du vermutlich ja schon gemacht hast, wenn auch nicht richtig.)
Aber wir sollten das Thema lieber nicht weiter aufgreifen, bei mir ist das Thema Vertragsrecht lange her und du hast es vermutlich garnicht studiert/gelernt/etc.
Und wir driften hier immer weiter ab...
Schlimm, oder zu viel für dich?
Nein, aber ich hasse es wenn Leute Dinge vermischen die nichts miteinander zu tun haben, um damit irgendwas zu begründen, was NICHTS miteinander zu tun hat.
Jede Kündigung kann widerrufen werden, Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 tagen. Das vergisst du.
Sonderkündigungsrechtes brauch es eine wichtigen Grund sonst ist sie nicht Rechtens.
Genau, werfen wir auch noch das Widerrufsrecht in den Raum, damit es wirklich Spaß macht...
Mein Vertragsrecht ist nun schon 2 Jahre her und ich habe keine Lust hier falsche Sachen zu erläutern, aber soweit mir noch bekannt ist, sind Kündigungen sog. einseitige rechtsgestaltende Willenserklärungen und bedürfen grundsätzlich, soweit Fristen, Form usw eingehalten wurden, nicht der Zustimmung des Kündigungsempfängers (Kunden), widerrufen kannst du da garnichts.
Edit: Es gibt zwar diverse Bestimmungen zum Kündigungsschutz (vor allem im Miet und Arbeitsrecht, da dort ein gewisses Existenzrisiko für den Gekündigten herrscht), inwieweit die aber nun bei sowas "unwichtigem" wie einem Telefonanschluss zum Tragen kommen, kann ich mir nicht vorstellen.
Jetzt auch noch das Widerrufsrecht zu erklären würde wirklich zuweit führen, das kannst du aber auch googlen (was du vermutlich ja schon gemacht hast, wenn auch nicht richtig.)
Aber wir sollten das Thema lieber nicht weiter aufgreifen, bei mir ist das Thema Vertragsrecht lange her und du hast es vermutlich garnicht studiert/gelernt/etc.
Und wir driften hier immer weiter ab...
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