News Störerhaftung im DSA: Kommt neue Abmahnwelle?

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Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Störerhaftung im DSA: Kommt neue Abmahnwelle?

Der ab 2024 geltende Digital Services Act in der EU könnte zu einer neuen Abmahnwelle führen. Dieser Meinung ist der Bundesverband Verbraucherschützer und begründet dies mit einer Neuregelung der Störerhaftung.

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Blickt bei den ganzen Vorschriften eigentlich noch Jemand durch der nicht Rechtsanwalt in dem Spezialgebiet ist? Ich lese immer sehr viel zu diesen Themen aber verliere mittlerweile komplett die Übersicht. Gefühlt haben wir in der EU mittlerweile mehr Vorschriften und Verbote für Internetfirmen als China und die USA zusammen. Nach dem Motto: Firmen dürfen nicht mal mehr anonymisierte Daten sammeln aber für unsere Regierungen hätten wir gerne ein einprogrammiertes Hintertürchen um jeden Bürger zu überwachen.
 
Im neuen DDG, Paragraf 8, steht folgende Regelung: Betreiber offener WLANs "dürfen nicht dazu verpflichtet werden, persönliche Daten von Nutzern zu erheben und zu speichern (Registrierung)" oder "die Eingabe eines Passworts zu verlangen".

Das wäre phantastisch, weil ich im professionellen Bereich schon oft Beschwerden gehört habe, dass es keinen WLAN-Zugang einem durch Mobilfunk extrem schlecht abgedeckten Gebäude gibt.
Wenn man als Anschlussinhaber weder haftbar ist, noch gezwungen werden kann, teuere Überwachungsmechanismen zu implementieren, oder extra jedem Kunden Zugangsdaten austeilen zu müssen, kann man in Zukunft diesen Service auch anbieten. (Ja, ich weiß, viele bieten das jetzt schon an und riskieren damit im Extremfall strafrechtlich verfolgt zu werden. Aber die Mehrheit der Menschen will keine Risiken eingehen und akzeptiert es auch nicht, wenn sie das müsste.)

Edit: Aber dazu müsste natürlich die Haftungsfrage auch abschließend geklärt werden.
 
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Störerhaftung im DSA: Kommt neue Abmahnwelle?
Ich habe es jetzt dreimal gelesen, aber ich verstehe es nicht. Wer darf was nicht mehr und gegen war wird geklagt, bzw. abgemahnt werden? Geht es um das Anmelden in WLAN Systemen? Oder worum? Wir haben hier z.B. ein völlig offenes Netz, nennt sich "Freifunk". Das ist dann also weiterhin erlaubt? Aber das WLAN meines Nachbarn, der mir sein Passwort gab, darf ich nicht mehr nutzen, weil Passwort ist ja nicht mehr?

Ich wäre unendlich glücklich, wenn mir jemand dieses völlig verunglückte Juristendeutsch übersetzen würde. Danke

 
Blickt bei den ganzen Vorschriften eigentlich noch Jemand durch der nicht Rechtsanwalt in dem Spezialgebiet ist? Ich lese immer sehr viel zu diesen Themen aber verliere mittlerweile komplett die Übersicht. Gefühlt haben wir in der EU mittlerweile mehr Vorschriften und Verbote für Internetfirmen als China und die USA zusammen. Nach dem Motto: Firmen dürfen nicht mal mehr anonymisierte Daten sammeln aber für unsere Regierungen hätten wir gerne ein einprogrammiertes Hintertürchen um jeden Bürger zu überwachen.
Ja natürlich haben wir hier mehr Regeln und Gesetze was das Inet und Daten betrifft! Das ist auch gut so. In den USA dürfen Konzerne und in China die Regierung machen was sie wollen. Das ist in Europa zum Glück nicht so.
Das wir es bürokratisch übertreiben ist allerdings wahr und typisch EU :)
 
... genau das ist doch Sinn und Zweck: das keine Sau das mehr versteht ohne Jura studiert zu haben :wall:
Früher sagte man noch spöttisch, um es mit Lichtenbergs Worten zu sagen:
" ... Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen.
Allein um sicher Unrecht zu tun, muss man die Rechte studiert haben. ..."


Heute hat man in vielen Bereichen, gerade wenn man ein Unternehmen gründen will, quasi keine Chance mehr, sich auf sicherem Boden zu bewegen, überall liegen Trettminen der Abmahnanwälte. Da wünscht man sich dann, dass das im "Anhalter durch die Galaxis" beschriebene Raumschiff Wirklichkeit wird. Nur die Telefonhörerdesinfizierer sollten natürlich bleiben :) :) :)
 
Wird damit Homespot gemeint?

Habe ich gerade gelesen und schaut mal hier was drinne steht:

Nein nein, diese Vodafone Geschichte ist wieder was anderes, da es sich nur an Vodafone richtet und das Netz somit nicht öffentlich ist.
Ich bin auch Kunde und hab mir das mal durchgelesen. Da stehen Dinge im Vertrag die an sich schon grenzwertig sind. So darfst du den Hotspot nicht absichtlich einschränken usw.
Wenn du also, wie ich, in den Urlaub fährst und in der Zeit den Router aus machst, können sie dir den Vertrag kündigen.
Machen sie nicht, aber steht halt so drin, das sie sich absichern.

Zum Thema: es wird wieder knirschen im Getriebe geben, wie immer, wenn was angepasst wird.
Aber wir sind schon weit gekommen. Diese Störerhaftung war schon immer ein Thema von Leuten gemacht, die zu alt für das Internet sind.
Früher war es wirklich so, wenn z.B. ein Café ein öffentliches WLAN aufgemacht hast, sich ein Kunde ins Eck gesetzt hat und sich die Festplatte mit Childporn vollgeballert hat, ist der Besitzer des Cafés dafür in den Knast gegangen.
Das ist gut und richtig, das das nicht mehr so ist.
 
Blickt bei den ganzen Vorschriften eigentlich noch Jemand durch der nicht Rechtsanwalt in dem Spezialgebiet ist? Ich lese immer sehr viel zu diesen Themen aber verliere mittlerweile komplett die Übersicht. Gefühlt haben wir in der EU mittlerweile mehr Vorschriften und Verbote für Internetfirmen als China und die USA zusammen. Nach dem Motto: Firmen dürfen nicht mal mehr anonymisierte Daten sammeln aber für unsere Regierungen hätten wir gerne ein einprogrammiertes Hintertürchen um jeden Bürger zu überwachen.

Ich habe es jetzt dreimal gelesen, aber ich verstehe es nicht. Wer darf was nicht mehr und gegen war wird geklagt, bzw. abgemahnt werden? Geht es um das Anmelden in WLAN Systemen? Oder worum? Wir haben hier z.B. ein völlig offenes Netz, nennt sich "Freifunk". Das ist dann also weiterhin erlaubt? Aber das WLAN meines Nachbarn, der mir sein Passwort gab, darf ich nicht mehr nutzen, weil Passwort ist ja nicht mehr?

Ich wäre unendlich glücklich, wenn mir jemand dieses völlig verunglückte Juristendeutsch übersetzen würde. Danke

Dann bin ich ja nicht der Einzige. Ich hatte es nämlich auch nicht richtig verstanden.
 
Der einzige Fall für Abmahnungen der mir jetzt einfallen würde, wären Hotels, die sehr oft offene (unverschlüsselte) WLANs betreiben, man sich aber als Gast ein Passwort an der Rezeption abholt. Das müssen die wohl in geschlossene WLANs umwandeln und den Anmelde-Schlüssel auch gleich mitgeben.

Ein einziges mal musste ich persönliche Daten eingeben um ein offenes WLAN nutzen zu können, ist aber schon so lange her, dass ich nicht mehr weiß wo das war. Kann auch USA gewesen sein.

Wenn man jetzt noch auf einfachen Wege den QR code zur Anmeldung auf den Laptop schieben könnte, würde der Absicherung von Hotel und Restaurant WLANs nichts mehr im Wege stehen.
 
"Im neuen DDG, Paragraf 8, steht folgende Regelung: Betreiber offener WLANs "dürfen nicht dazu verpflichtet werden, persönliche Daten von Nutzern zu erheben und zu speichern (Registrierung)" oder "die Eingabe eines Passworts zu verlangen". Laut Paragraf 7 im DDG dürfen bei der Durchsetzung von Netzsperren keine Ansprüche gegen den Dienstanbieter gemacht werden."

"Dürfen", aber nicht müssen! ;)
Als öffentlicher WLAN Betreiber würde ich weiterhin tunlichst darauf achten, wer in meinem WLAN aktiv ist, und was er dort treibt!
 
Schade das hier vom Autor keine klare Ansage gemacht wird was denn nun Phase ist.
Wahrscheinlich versteht er das selber nicht. :lol:
Wir kommen hier in einen ganz schlimmen Bereich. Es zu erklären wäre eine juristische Beratung und damit muss man aufpassen, das hagelt sofort Abmahnungen. Wir stellen uns das mal in anderen Beriechen vor. Da hast Du Probleme auf dem Bau, fragst in Foren, wie man dieses oder jenes technisch lösen könnte und danach hagelt es Abmahnungen von Bauarbeitern, wegen "unerlaubter Bauberatung", weil das gegen Zunftrecht verstößt.

Irgendwer muss unter diesen Resten des Ständerechts der Juristen einfach mal aufräumen. Abmahnungen zu verbieten sind ein Weg. Wer meint, das andere eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begehen, soll die gefälligst bei Gericht anzeigen. Dann kann das Gericht eine Abmahnung versenden. Aber nicht gewinnorientierte Abmahnanwälte. Das sind meiner Meinung nach die widerwärtigsten Auswüchse unseres Rechtssystems, aber natürlich werden das Abmahnanwälte ganz anders sehen und als wichtigen Baustein des Rechtssystems verkaufen.

Oder, man sollte es allen erlauben. Wie gerne z.B. würde ich meinem Nachbarn mit seinem lauten Auspuff eine Abnahmung mit Unterlassung zusenden. Hach, das wäre ein Segen.
 
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