News Google Fonts: Abmahnwelle ist nicht rechtskräftig

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Google Fonts: Abmahnwelle ist nicht rechtskräftig

Wer Google Fonts auf seiner Webseite nutzt, kann ein automatisiertes Abmahnschreiben aufgrund von angeblichen Datenschutzverstößen erhalten. Nun gibt es ein neues Urteil, dass diese Abmahnwelle nicht rechtskräftig ist.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

Zurück zum Artikel: Google Fonts: Abmahnwelle ist nicht rechtskräftig
 
Die Personen die diese Abmahnwelle losgetreten haben bei Wasser und Brot in den Steinbruch schicken für 20 Jahre!
Sinnvolleres fällt mir dazu nicht ein.
 
Und wenn ich die Briefe jetzt von irgendwo in Deutschland zu tausenden los schicken lasse aber in Venezuela lebe? 300000,- EUR in wenigen Monaten klingt nach einem guten Gehalt. Und es gibt ja immer neue Betrugsmaschen die ich dann von dort aus durchprobieren kann. Ich darf nur nie zurück nach Deutschland kommen, sonst klicken die Handschellen. :devil:
 
Ein Milliarden Schweres Internationales Unternehmen macht so eine Sauererei!
Deshalb bin ich damals zu DuckDuckGo. Google, mein arsch! ;)
 
Ein Milliarden Schweres Internationales Unternehmen macht so eine Sauererei!
Deshalb bin ich damals zu DuckDuckGo. Google, mein arsch! ;)
Google Fonts und die Google Suche, die du hier offenbar meinst, sind zwei grundlegend verschiedene Dinge.
Google Fonts stellt Schriftarten bereit, die man in seine Webseiten einbauen kann.
Wenn es jetzt nicht gerade DuckDuckFonts gibt, dann DuckDuck dein Hintern ;)
 
Die Frage wäre wenn ich nun xxxx Seiten manuell einfach durchklicke darf man sie abmahnen? Das Gerichtsurteil bezieht sich ja scheinbar nur auf das automatische verarbeiten.
Also mache ich mir nen Script was mir per Mausklick einfach Seite für Seite öffnen und da es manuell war, gibts dann den Datenschutzverstoß?

EDIT: Gerade gelesen das es nicht möglich ist, da man sich dann mit Absicht in die Situation bringt und damit auch nicht Schutzbedürftig ist. Schonmal gut das sie daran gedacht haben :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mehr zu dem Thema über wen es überahupt geht:
Abmahn Anwalt: Martin Ismail der Heise Artikel dazu.
Der Anwalt wird mit dieser Illegaler Abzocke definitiv seine Lizenz verlieren.


Zusammengefasst

Eingebundener Inhalt
An dieser Stelle findest du externe Inhalte von Youtube. Zum Schutz deiner persönlichen Daten werden externe Einbindungen erst angezeigt, wenn du dies durch Klick auf "Alle externen Inhalte laden" bestätigst: Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt.
Für mehr Informationen besuche die Datenschutz-Seite.
 
Eine berechtigte Abmahnwell, wird gegen die Schänder Genderung Copyright Geschützte Werke kommen ;-)
 
Zurück