Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Google Fonts: Abmahnwelle ist nicht rechtskräftig
Wer Google Fonts auf seiner Webseite nutzt, kann ein automatisiertes Abmahnschreiben aufgrund von angeblichen Datenschutzverstößen erhalten. Nun gibt es ein neues Urteil, dass diese Abmahnwelle nicht rechtskräftig ist.
Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.
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