Secondhand Markt die echte Bedrohung

Das umgehen eines Kopierschutzes ist meines Wissens nach schon an sich strafbar, jedenfalls bei Musik CDs.
 
@Schienenbruch

Ich weiß nicht ob man das Problem was du beschreibst wirklich alleine denn Raubkopierern in die Schuhe schieben kann, für mich klingt das immer nach einen Vorwand der Herstellerren um zu verhindern das die Leute untereinander Spiele tauschen!

Meine aktiven Zeiten sind vorbei, aber wir haben das früher an der Uni/Schule immer so gemacht das sich jeder immer ein anderes Spiel gekauft hat und wir die uns gegenseitig ausgeliehen haben, Ausnahme waren dann Spiele fürs LAN, die hatte mit der zeit dann jeder!

Bei diesem Online Aktivierung & Co hatte ich immer denn verdacht das man nicht nur denn Weiter Verkauf unterbinden will sondern auch denn Tausch von Spielen und die Raubkopierer sind dann mal der Sündenbock/Vorwand mit welchem man das Rechtfertigt!

Denn die Raubkopierer stört so ein kopiersschutz doch nicht wirklich, früher oder später wird der geknackt.

Das lustige ist wenn man gegen solche Maßnahmen ist, wird einem gleich vorgeworfen Raubkopierer zu sein, ich sehe da parallelen zu denn Online Stopschildern, nach dem Moto für uns oder gegen uns ;)


Ach so und du wärst nicht der erste der bei einem legal erworbenen Spiel zum Crack greift!

Da muss ich dir voll und ganz zustimmen :daumen:

Der Herr in dem Interview hat ja auch ganz offen heraus gesagt, das damit der GEbrauchtmarkt unterbunden werden soll, bzw mindestens noch dran mitverdient werden soll! :daumen2:

Was die Sache mit dem cracken eines legal erworbenen Spiels angeht, so ist das auch strafbar. Der Hersteller wird dir, sofern er es mitbekommt in diesem Fall dann auch das Spiel sperren ,sofern dies geht, oder gar den gesamten Account mit allen SPielen drauf. Ich freu mich da schon auf solche Fälle mit den ganzen Onlineplattformen.
 
Wobei sich die Frage stellt, ob das dann illegal wäre - schließlich habe ich das Spiel ja rechtmäßig erworben......

Das umgehen eines Kopierschutzes ist meines Wissens nach schon an sich strafbar, jedenfalls bei Musik CDs.

Kleiner rechtlicher Ausflug von mir:

Das Umgehen einer wirksamen technischen Schutzmaßnahme (kurz Kopierschutz) ist nicht gestattet (§95a UrhG) und zieht neben zivilrechtlichen Ansprüchen (§97 ff. UrhG) auch strafrechtliche Konsequenzen (§108b UrhG) nach sich. Strafrechtlich aber nur, wenn die Tat nicht zu privaten Zwecken oder für nahe Verwandte/Bekannte geschah. Zivilrechtlich bleibt aber. Diese Regelungen gelten aber nur für Filme und Musik, NICHT für Computerprogramme (vgl. §69a V UrhG).

Großen Streit gibt es aber, in wie weit eine "wirksame" technische Schutzmaßnahme vorliegt. Oftmals ist das für den Privatanwender nicht zu erkennen (Thema DRM und DRM-freie Songs). Man beachte auch mal den §53 I UrhG in seiner seit 2008 verschärften Form bezüglich Privatkopien.

Im Falle von Computerprogrammen muss man sich fragen, welche Art Crack verwendet wird, um den Kopierschutz zu entfernen. Die §69a-69f UrhG enthalten Sonderregeln, die den allgemeinen Regeln vorgehen. Der §69f II UrhG sieht dabei vor, dass bei einer unerlaubten Umgehung/Beseitigung des Kopierschutzes der Rechteinhaber (Also Softwarehersteller oder -Publisher) einen Anspruch auf Vernichtung des Cracks und der illegal hergestellten Vervielfältigungsstücke (also das was auf der HDD nach Verwendung des Cracks gespeichert wurde). Mehr Ansprüche hat der Rechtsinhaber nicht (auf Grund der lex specialis der §69a-69f UrhG). Das gilt aber nur für Cracks (No-CD Cracks, Crack-Patches), wo der Verwender woanders bereits legal die Software erworben hat.

Für bereits vollständig gecrackte Software, die als solche auch herunter geladen wird, gelten ganz andere härtere Regelungen. Da käme dann der §106 UrhG in Betracht, sowie evtl. für die Cracker selbst der §202a-202c StGB.

Was die Sache mit dem cracken eines legal erworbenen Spiels angeht, so ist das auch strafbar. Der Hersteller wird dir, sofern er es mitbekommt in diesem Fall dann auch das Spiel sperren ,sofern dies geht, oder gar den gesamten Account mit allen SPielen drauf. Ich freu mich da schon auf solche Fälle mit den ganzen Onlineplattformen.

Es kann aber auch nicht strafbar sein bei legal erworbenen Spielen (Computerprogrammen). Man kommt erst in den Straftatbestand, wenn man eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Software vornimmt. Dadurch, dass eine Software-Lizenz bereits beim Verwender des Cracks vorhanden ist, wird diese zwar bearbeitet (Verstoß gegen §69c II UrhG), aber nicht vervielfältigt (Einzelfallabhängig, je nachdem wie der Crack den Quelltext, das Programm oder maßgebliche Bestandteile verändert). Es bestünde also nur ein Anspruch auf Vernichtung.

Übrigens ist die Vorgehensweise der großen Portale, Spiele komplett zu sperren, ohne rechtliche Grundlage. Wer es also darauf anlegt seine legal erworbene Lizenz-Kopie wieder spielen zu wollen, kann dies gerichtlich durchsetzen und wird gewinnen. Einzig die gecrackte Kopie darf vom Rechteinhaber vernichtet werden, nicht aber die legal erworbene Kopie. Das wird ja oftmals durch die Sperrung des Key verwirklicht. Dummerweise gilt der aber auch für die legal erworbene Kopie.

Allerdings muss man da auch wieder die Vertragsmodalitäten der Onlineportale beachten, wenn man bei einem solchen seine Lizenz erwirbt. Wird diese Sperrungsmöglichkeit Bestandteil des Vertrages kann man durchaus die Sperrung als rechtmäßig erachten, wenn sie nicht unbedingt eine rechtswidrige Klausel im Rahmen einer AGB darstellt. Besonders bei einer Sperrung ganzer Account mit einer Vielzahl von (nicht gecrackten) Spielen kann dies unbillig sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die ausführliche Zusammenfassung.

Allgemein kann man aber wohl sagen, das Onlineplattformen sich das Recht zusichern accunts wegen Verstößen gegen die Nutzungsbestimmungen komplett dicht zu machen. Damit sind cheats cracks etc gemeint.

Das dies eventuell vor nem Gericht keinen Bestand hat, seh ich genauso. welcher 12-18 jährige, der wohl allgemein daheim wohnt nimmt aber die Mühen einer Klage auf sich, die er zumindest wenn er Schüler ist noch nicht wirklich finanzieren kann, zumal ihm das Wissen, das er dagegen klagen kann wohl oft fehlt.

Was die Eltern davon halten mal ganz zu schweigen :schief: Sind ja nur Spiele...

Leider traut sich keiner so wirklich dran mal gegen die ganzen AGB-Klauseln der Hersteller zu klagen, da dies allgemein sehr langwierig in diesem Bereich ist. Wäre alelrdings wünschenswert, damit mal Rechtssicherheit besteht, zumal wohl viele Klauseln so nicht durchgehen dürften.
 
Bei deinem ach so tollen SC2 weiste aber schon, das da sehr wahrscheinlich ne monatliche Gebühr kommt, wenn du den MP-Part spielen willst. :daumen2:

Das game ist für mich schon gestorben, als ses auf drei Teile aufgeteilt haben, und jeweils die volle Kohle sehen wollen.

Von den geilen Regelungen zum B-net von wegen die dürfen deinen kompletten Chat mitlesen, speichern und weitergeben, als auch alle sonstigen NAchrichten oder GERÄUSCHE (man lasse sich mal das Wort auf der Zunge zergehen) die du von dir abgibst im Ingamevoicechat, oder alle Bilder etc von dir an sie abtrittst unterschlägste auch mal ganz klammheimlich.

Zu dem wer angefangen hat. Klar die Kopierer, aber früher wars den Firmen klar, das sich viele etwas auch einfach nicht leisten können und hatten damit großteils auch nicht das Problem, weil sich dadurch auch nen Ruf für ne Firma aufgebaut hat, und vom nächsten Game dann mehr über die Ladentheke gewandert ist.

Heut gehts aber nur noch um Gewinnmaximierung, wie in zu vielen anderen Bereichen auch. :daumen2: Damit tut man sich aber auf Dauer selbst keinen Gefallen mit diesem SCHEIS Quartalszahl denken. Aber scheis drauf ob man ne Marke gegen die Wand fährt. Hauptsache die dümmsten Geldgeilsten Aktionäre werden befriedigt, denen man aber auch das Maul wässrig macht mit immer höheren Rendieten..

Bei Sc2 ist der Mp kostenlos , zweitens werden bei jedem Spiel die chats aufgezeichnet. Sagst du auch wenn du den 2ten Teil eines Spiels kaufst ne ist abzocke hätte man ja schon in 1 packen können.
 
Wenns ein in sich geschlossenes Spiel ist, dann sicher nicht.

Wenn ich 5-10h an nem 50 Euro Spiel spiel und der zweite Teil natlos weitergeht, am besten mit gleicher engine und mit <1 Jahr versatz, dann denk ich mir schon das dies Abzocke ist.

Und was den MP Part von SC2 angeht, wirste doch selbst nicht glauben, das dies auf Dauer so bleiben wird, wenn man für D3 schön zahlen darf. Die werden die Kuh schon melken bis die Zitzen bluten.:daumen2:
 
Wenns ein in sich geschlossenes Spiel ist, dann sicher nicht.

Wenn ich 5-10h an nem 50 Euro Spiel spiel und der zweite Teil natlos weitergeht, am besten mit gleicher engine und mit <1 Jahr versatz, dann denk ich mir schon das dies Abzocke ist.

Und was den MP Part von SC2 angeht, wirste doch selbst nicht glauben, das dies auf Dauer so bleiben wird, wenn man für D3 schön zahlen darf. Die werden die Kuh schon melken bis die Zitzen bluten.:daumen2:

Wo steht den das man für Diablo 3 zahlen muss ? Ich glaub du hast einfach keine Ahnung und denkst das wenn man schon in Wow zahlen muss in allen anderen Games auch. In Wow ist das gerechtfertigt, wieso ? Weil ständig an dem Spiel weiterentwickelt wird, der Service muss bezahlt werden usw, Wow ist kein Spiel welches stehen bleibt. Staracraft 2 hat mehr als 30 Missionen. Die Geschichte aller 3 Rassen wäre garnicht möglich in einem teil zu erzählen.
 
Den Link von mir gelesen?

EDIT: Ok sorry, seh grad das ich den hier wohl nicht gepostet hab, sondern in nem anderen Beitrag.

Michael Pachter, Marktforscher und Investorenberater bei der Anlagebank Wedbush Securities, mutmaßt »neue Diablo 3 und Starcraft 2-Spieler werden etwas dafür zahlen müssen, um den Mehrspieler-Part zu spielen.«
Quelle
 
Zuletzt bearbeitet:
Das was in blau steht zählt, so und weder Sc2 noch Diablo3 werden kosten.
 
Was noch abzuwarten ist, oder haste ne offizielle Pressemitteilung von A-B das beides nichts kosten wird?
 
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