Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu OLG München: Vertrieb von Slot-1-Karten für Nintendo ist illegal
Nintendo hat in letzter Instanz vor dem OLG München Recht bekommen. Die beklagte SR Tronic darf keine Adapterkarten vertreiben oder verkaufen. Das verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz, wie die Richter feststellten. Der Rechtsstreit ist damit beendet.
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