Nintendo Switch mit Hardware-Sicherheitslücke: Die Dämme sind gebrochen

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okay anderes Beispiel:

jemand spielt ein Spiel, aber nur die Raubkopie bzw weil es so verfügbar ist. ansonsten hätte er es gar nicht gekauft, auch im Sale nicht und es eben nicht gespielt.
der Entwickler würde weiter kein Geld sehen und es entsteht kein Schaden.

Edith:
es geht mir ja nicht darum das es gegen geltendes Recht verstößt oder das es moralisch verwerflich ist. es geht mir rein um den finanziellen Aspekt der Entwickler, den du oben so stark heraus gestellt hast.

Hm.. das ist aber wirklich (ist dir offenbar bewusst, no Prob) nur EIN Aspekt, das Geld.
Wenn man bedenkt, unter welchen Bedingungen Spiele heute (und gestern) entstehen kann ein Entwickler sicher wegen des Urheberrechtsverstoßes alleine schon geschädigt sein, Geld ist ein anderer Punkt.
Wie viel Liebe zB in einem Life is strange steckt, da würde ich wahrscheinlich nicht wollen, dass es Leute einfach umsonst spielen, anders als Musik werden danach ja keine Merchandising und Konzertproduktkäufe mehr angeregt und man ist einfach der ausgebeutete Sklave des ignoranten Konsumenten.
Für mich hat sich das Thema auf dem PC jedenfalls erledigt, die Bibliothek ist gigantisch und ich kaufe mir dann einfach keine Spiele, für die das Geld fehlt und spiele die alten Schätze.

Bei ROMs ist wegen des Alters dann irgendwie keine Hemmschwelle mehr da, muss ich zugeben, auch wenn da bei mir noch viele Original rumliegen die aus praktischen Gründen auf dem Snes Mini oder RPi landen.

Stolz bin ich aber nicht darauf und ich würde das auch nicht rechtfertigen wollen: Man muss auch einfach mal zu seinen Fehlern stehen ;-)
 
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Also für mich macht es die Switch interessant da ich die mit einem funktionierenden Browser und YouTube / Netflix / Spotify als Tablett mit nutzen könnte.

Hat mich bis jetzt echt gewundert, dass es noch keinen Browser auf dem Teil gibt. Die Wii U hat übrigens einen, der nicht einmal schlecht ist.
 
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Selbst wenn man Rom´s auf der Switch zum laufen bekommt, muss sich Nintendo keine Sorgen machen.
Bessere Werbung für die guten Nintendo-Games gibt es kaum.
Das hat man auch gut am Handheld DS gesehen. Trotz massiver Raubkopien wurden viele Originalgames gekauft.
 
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@theodizee

An sich ist das runterladen von Spielinhalten ja nicht komplett illegal, es ist eher eine Graunzone. Die meisten Leute werden eher dafür bestraft, wenn sie es über ein Torrent Netzwerk runterladen, da du es gleichzeitig mit hochgeladen wird, sprich man macht sich strafbar für das weiter verbreiten.

Was schreibst du denn da? Nein! Nein! Nein!

Nur der Urheber darf sein Werk kopieren. Jede eigenmächtige Kopie ist ein strafbarer Urheberrechtsverstoß. Wer das Werk zusätzlich verbreitet macht sich nur zusätzlich strafbar und der Streitwert ist wesentlich höher.

Bitte nicht mit juristischen Argumenten rechtfertigen, die auf bloßen Irrtümern beruhen, ohne wenigstens das Gesetz gelesen zu haben. Bitte.
 
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[..]Nur der Urheber darf sein Werk kopieren. Jede eigenmächtige Kopie ist ein strafbarer Urheberrechtsverstoß. Wer das Werk zusätzlich verbreitet macht sich nur zusätzlich strafbar und der Streitwert ist wesentlich höher.

Bitte nicht mit juristischen Argumenten rechtfertigen, die auf bloßen Irrtümern beruhen, ohne wenigstens das Gesetz gelesen zu haben. Bitte.

Ich glaub, ich hab meinen Seelenpartner gefunden...es ist nice, mal jemanden in einem deutschsprachigen Forum zu finden, der ähnliche Ansichten wie ich zu haben scheint.

Um deinen Beitrag zu ergänzen:
1. Gesetze ändern sich permanent, deshalb sind Foren nicht optimal um diese zu generalisieren
2. Verschiedene Richter fällen verschiedene Urteile für das gleiche Vergehen und können sich auch irren.
3. Gesetze sind pro Land unterschiedlich. Falls es zu einem Streitfall kommt: Punkt 2 beachten.
 
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Ich glaub, ich hab meinen Seelenpartner gefunden...es ist nice, mal jemanden in einem deutschsprachigen Forum zu finden, der ähnliche Ansichten wie ich zu haben scheint.

Um deinen Beitrag zu ergänzen:
1. Gesetze ändern sich permanent, deshalb sind Foren nicht optimal um diese zu generalisieren
2. Verschiedene Richter fällen verschiedene Urteile für das gleiche Vergehen und können sich auch irren.
3. Gesetze sind pro Land unterschiedlich. Falls es zu einem Streitfall kommt: Punkt 2 beachten.

Ich freue mich über deine Antwort und würdige sie wiederum ergänzend:

1. Vor allem ändert sich die Auslegung der Gesetze durch die Rechtspflegenden Organe, wesentliche Änderungen der Gesetzestexte sind da schon seltener.
2. Guter Punkt, die Auslegung kann abweichen: Wird bei echten Grauzonen wie der Privatkopie wirksam. Die halte ich im Regelfall für nicht mehr statthaft, lasse ich mich durch ein hohes Gericht aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen
3. Spielt m.E. allerdings keine große Rolle. Außer man sieht die EU als ein Land. Global betrachtet... wie ist es eigentlich, stehe auf dem Schlauch: Wer ein Produkt in Deutschland verkauft unterliegt unseren Gesetzen mit diesem Produkt und wird von unserem Urheberrecht geschützt? Ich Könnte das jetzt recherchieren, aber ich schreibe morgen eine 300 minütige Steuerrechtsklausur und will mich nicht verwirren :)
 
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@Woyzeck

Punkt 3: In der Schweiz ist der ledigliche Download grundsätzlich nicht strafbar, da der Downloader grundsätzlich nicht wissen kann, ob das Werk geschützt ist oder nicht.
Ausserhalb der EU ist näher als man denkt :D keine Ahnung wie es sich in Liechtenstein verhält...oder ob da schon mal jemand erwischt wurde.
 
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Alles klar, ein Nachbar :-)
Das sollte man aber auch streng auslegen, wer sich Ein Nintendospiel herunterlädt kann subjektiv kaum im Irrtum über die Geschütztheit des Werkes sein.
Herr richter, ja ich schoss auf den Professor Winter. Ich ahnte ja nicht, dass ihn dies töten würde !
 
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Was schreibst du denn da? Nein! Nein! Nein!

Nur der Urheber darf sein Werk kopieren. Jede eigenmächtige Kopie ist ein strafbarer Urheberrechtsverstoß. Wer das Werk zusätzlich verbreitet macht sich nur zusätzlich strafbar und der Streitwert ist wesentlich höher.

Bitte nicht mit juristischen Argumenten rechtfertigen, die auf bloßen Irrtümern beruhen, ohne wenigstens das Gesetz gelesen zu haben. Bitte.

Nein, eine Privatkopie ist erlaubt, solange man keinen Kopierschutz umgeht - obwohl dessen Umgehung im Privatbereich keine Straftat ist.

Ansonsten gäbe es ja keine Pauschalabgabe auf Speichermedien, Drucker & Co.
 
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@theodizee

Nur gibt es immer wieder Sales und Games kosten wirklich nichts mehr. Die meisten Games bekommt man für weniger als 20.-, wenn man eine Weile wartet.
"Kein Geld" zieht nicht, ausser du lebst wirklich am Abgrund und kriegst nichtmal mehr Lebensmittel von der Regierung. Aber dann hast du glaub ich andere Probleme.

20 Euro sind nicht nichts wenn man auf jeden Cent achten muss. Ob das eine Straftat rechtfertigt sei mal dahin gestellt... Das hört sich für mich verdächtig nach Jens Spahn an: Hartz 4 bedeutet nicht Armut, sie haben nur nix. Wenn es für Brot nicht reicht sollen sie doch Hummer essen....
 
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Wunderbar, dank Emulatoren endlich XB2 oder andere Titel mit einer zeitgemäßen Auflösung und AA + AF zocken.
 
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Der absolute Hammer :) Freu mich auf ein offenes System. Die Hardware habe ich gekauft also gehört sie mir. Das ist auch der Grund warum Jailbreraken nicht Illegal ist...Ich würde aber gerne zbsp Android Booten können das ist schon einmal ein riesiger Mehrwert der Switch :D
 
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Nein, eine Privatkopie ist erlaubt, solange man keinen Kopierschutz umgeht - obwohl dessen Umgehung im Privatbereich keine Straftat ist.

Ansonsten gäbe es ja keine Pauschalabgabe auf Speichermedien, Drucker & Co.

Genau so ist mein Stand auch
 
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Nein, eine Privatkopie ist erlaubt, solange man keinen Kopierschutz umgeht - obwohl dessen Umgehung im Privatbereich keine Straftat ist.

Ansonsten gäbe es ja keine Pauschalabgabe auf Speichermedien, Drucker & Co.

Wäre ich mir nicht so sicher :D
Deutsche Gesetze (nur die?) sind teilweise (?) etwas wirr.
Schließlich finzanziert man heute noch dieKriegsmariene bzw. die uBoot Floote...
 
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Wäre ich mir nicht so sicher :D
Deutsche Gesetze (nur die?) sind teilweise (?) etwas wirr.
Schließlich finzanziert man heute noch dieKriegsmariene bzw. die uBoot Floote...

Das Urteil, auf das sich die Erlaubnis zur Verteilung von bis zu sieben Kopien im engsten Kreis bezieht ist von 1978, bezog sich nicht auf digitale, verlustfreie Kopien. Man hatte wirklich noch Kopierer und Tonbandkopien dabei beachtet.
Es ist umstritten, ob die Anwendung auf verlustfreie Digitalkopien rechtmäßig ist, zumindest hat die Legislative ein solches Gesetz erlassen § 58 Urheberrechtsgesetz.

Die Abgabe auf Kopiermedien ist für mich überhaupt kein einschlägiges Argument, denn hier haben die Hersteller mit den Rechteverwertern verhandelt: Zivilrecht, nicht Strafrecht in Verbindung mit Urheberrecht.

Ich empfehle bei Laieninteresse Podcasts wie Jurafunk oder Rechtsbelehrung zu hören, damit kommt man schon ein gutes Stück weiter.

Wie gesagt, es muss nicht die herrschende Meinung sein, aber ein eindeutiges JA zur digitalen Privatkopie gibt es auch nicht. Das Scheitern an der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist sehr bürgerfreundlich, da so ein Rechtsschutz für die Urheber aber sehr erschwert ist, sehe ich einen möglichen Grundrechtsverstoß in der aktuellen Auslegung des Urheberrechtsgesetzes.Das müsste ein höheres Gericht einmal erneut nach heutigem Lebenssachverhalt beurteilen.
 
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Na dann gibt es die nächste Hardware Revision ohne den Fehler .. leider wird das wohl nicht dazu führen, dass die alten Consolen günstiger werden (sonder eher teurer Aufgrund des Bugs).

Nvidia als Partner wird sicher nicht ausgewechselt, denn es geht hier ja voranging um Software, Entwicklungsumgebung und Entwicklersupport nicht um die Hardware. Deswegen konnte AMD auch kein überzeugendes Angebot für Nintendo abgeben.
 
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Das Urteil, auf das sich die Erlaubnis zur Verteilung von bis zu sieben Kopien im engsten Kreis bezieht ist von 1978, bezog sich nicht auf digitale, verlustfreie Kopien. Man hatte wirklich noch Kopierer und Tonbandkopien dabei beachtet.
Es ist umstritten, ob die Anwendung auf verlustfreie Digitalkopien rechtmäßig ist, zumindest hat die Legislative ein solches Gesetz erlassen § 58 Urheberrechtsgesetz.

Die Abgabe auf Kopiermedien ist für mich überhaupt kein einschlägiges Argument, denn hier haben die Hersteller mit den Rechteverwertern verhandelt: Zivilrecht, nicht Strafrecht in Verbindung mit Urheberrecht.

Ich empfehle bei Laieninteresse Podcasts wie Jurafunk oder Rechtsbelehrung zu hören, damit kommt man schon ein gutes Stück weiter.

Wie gesagt, es muss nicht die herrschende Meinung sein, aber ein eindeutiges JA zur digitalen Privatkopie gibt es auch nicht. Das Scheitern an der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen ist sehr bürgerfreundlich, da so ein Rechtsschutz für die Urheber aber sehr erschwert ist, sehe ich einen möglichen Grundrechtsverstoß in der aktuellen Auslegung des Urheberrechtsgesetzes.Das müsste ein höheres Gericht einmal erneut nach heutigem Lebenssachverhalt beurteilen.

:daumen: (nach meinem Kenntnissstand und Uhrzeit :ugly:) aber ich meinte eigendlich
=>
Ansonsten gäbe es ja keine Pauschalabgabe auf Speichermedien, Drucker & Co.

Wäre ja so als ob Fussgänger dann auch Maut zahlen müssen weil die ja Auto fahren dürften :ugly:
 
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Hihi, klingt lächerlich, aber so ist die Pauschalabgabe gemeint, für jeden Verstoß (im engeren Sinne) gegen das Urheberrecht wäre die Abgabe viel zu niedrig, aber der ehrliche Kunde zahlt mit, am Ende soll es dann ein fairer Ausgleich sein.

Für mich kann ich in den letzten zehn Jahren sagen: Privatkopien habe ich immer auf HDD oder Flashspeicher (Mp 3 Player), aber beinahe nie auf optischen Datenträgern und niemals auf Papier gemacht. Der private Gebrauch, der auf jeden Fall legal sein soll ist schließlich auch das Rippen einer gekauften CD um sie auf Einem Player hören zu können. Die widerwärtigen Un-CDs mit Kopierschutz waren wirklich bedenklich: Privatkopie war illegal obwohl die Private Kopie gerechtfertigt.
 
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Wäre ja so als ob Fussgänger dann auch Maut zahlen müssen weil die ja Auto fahren dürften :ugly:

Als ob nicht jeder Steuerzahler die Straßen mitfinanzieren würde. Ich fliege ja auch nicht vom BER und zahle ihn mit.
 
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