Me too.Gott bin ich froh zu Intel 13. Gen gegriffen zu haben.
Zeigt mir nur wieder weiterhin ein Bogen zu machen um AMD. Hatte tatsächlich kurz über ein Ryzen nachgedacht, zum Glück wurde es dann ein 13900K.
Me too.Gott bin ich froh zu Intel 13. Gen gegriffen zu haben.
Das mag sein, dennoch ist das kein Grund, in Foren wie diesem juristisches Falschwissen zu vermitteln. Dank dem Falschwissen, was einige mangels besserem Wissen als Fakten aufnehmen, wird es den Herstellern nämlich noch leichter gemacht, mit diesem verbraucherfeindlichen Verhalten durchzukommen.@Khaos-Thanathan
Moin,
da magst du vielleicht recht haben (ich weis es nicht, bin kein Jurist). Nur Theorie und Praxis sind zwei paar Dinge. Wer geht denn vor Gericht wenn sein Mainboard defekt ist und Hersteller sagt ist nicht ? Der Stress, die Zeit und das Geld (Gericht,Anwalt, ich blende da mal Rechtschutz aus). Die meisten tun sich das ja nicht an. Und darauf spekulieren ja viele Firmen. Oder möchtest du Monate warten bis eine Entscheidung gefällt wird ? Da hast dir schon neues Zeug gekauft. Korrigier mich gerne sollte ich da Falsch liegen.
Man kann ja davon ausgehen, dass viele nicht auf ihr gutes Recht bestehen und sie deshalb mit so einem Verhalten letztendlich Geld sparen.Die Hersteller gehen ganz sicher nicht vor Gericht!
Ich hatte vor Jahren mal ein Problem mit XMP Speicher wo sich der Hersteller weigerte mir ersatz/Geld zurück zu geben. Sie würden nur "garantieren" für die Einstellungen ohne XMP.
Sie wollten die zugesicherte Eigenschaft XMP schlicht nicht zusichern , dumm von denen war allerdings, dass man den RAM nur mit XMP beworben hatte - wie heute immer noch .
Kurz vor klageeinreichung lenkten sie ein und ich bekam mein Geld plus aufwand (Anwalt) zurück.
Und das machen die IMMER so!
Es wäre sehr angebracht, wenn weder PCGH noch diverse Foristen Hobby-Jurist spielen würden. Sicherlich muss man zunächst zwischen gesetzlicher Gewährleistung (§ 437 ff. BGB) und vertraglicher Garantie unterscheiden. Für die gesetzliche Gewährleistung dürfte der Unsinn, den Asus (und auch AMD) dort treiben, recht egal sein. Dort kommt es auf die übliche, gebrauchgsgemäße Verwendung an. Dazu gehört auch die Nutzung von XMP/EXPO - gerade AMDs Ingenieure werben damit, dass 6000er RAM für AM5 ideal sei.
Bei der vertraglichen Garantie dürfte das im Übrigen ähnlich aussehen. Der ganze Garantie-Unsinn fällt in den AGB-Bereich und unterliegt daher ohnehin strengen Anforderungen. Klauseln, die den Kunden unangemessen benachteiligen, sind dabei unwirksam (§ 307 Abs. 1 S. 1 BGB). Dazu dürften ohne weiteres auch solche Klauseln zählen, die eine etwaige Garantie bei gebrauchgsgemäßer Verwendung erlöschen lassen. ASUS selbst wirbt - auch mit QVL-Listen - mit XMP/EXPO, wird sich also durch Bullshit-Klauseln nicht von dem Garantieanspruch des Kunden lösen können. Insbesondere auf Intel bezogen wegen deren schwammiger "kann"-Klauseln: Nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zählt hierzu auch, wenn die Klausel nicht klar und verständlich ist. Ich würde mir bezogen auf den deutschen Rechtsraum also eher keine Sorgen machen, dass Asus und Konsorten vor Gericht mit diesem verbraucherfeindlichen Verhalten durchkommen.
Wenn das Mainboard einen Defekt hat - dazu zählt auch die Software -, dann haftet der Hersteller selbstverständlich auch für Schäden an den damit verbundenen Komponenten. Die Hersteller-Garantie ist hierfür völlig egal. Hier reicht allein schon der gesetzliche Anspruch aus dem Produkthaftungsgesetz.
Was mich immer wieder erstaunt, ist dieses allzu fragwürdige Verhalten einiger Leute (auch hier), Unternehmen und insbesondere Milliarden-Konzerne zulasten der Verbraucher - zu denen diese Leute selbst gehören - selbst noch mit den waghalsigsten Gedankenverrenkungen zu verteidigen. Darf ich das unter Stockholm-Syndrom verbuchen? Auch bei PCGH dachte ich immer, dass es ein Verbrauchermagazin sei. Habe ich mich geirrt?
Die Hersteller gehen ganz sicher nicht vor Gericht!
Ich hatte vor Jahren mal ein Problem mit XMP Speicher wo sich der Hersteller weigerte mir ersatz/Geld zurück zu geben. Sie würden nur "garantieren" für die Einstellungen ohne XMP.
Sie wollten die zugesicherte Eigenschaft XMP schlicht nicht zusichern , dumm von denen war allerdings, dass man den RAM nur mit XMP beworben hatte - wie heute immer noch .
Kurz vor klageeinreichung lenkten sie ein und ich bekam mein Geld plus aufwand (Anwalt) zurück.
Und das machen die IMMER so!
Was genau willst du mir jetzt eigentlich damit sagen? Es ist keine "freiwillig" angebotene Garantie. Die ist sowohl im juristischen als auch im wirtschaftlichen Sinne Teil des Kaufpreises. AGB-rechtlich sind widersprüchliche Aussagen unwirksam. Sicherlich lässt sich darüber streiten; m.E. führt der Gesamteindruck aber dahin, dass man EXPO in gewissen Maßen nutzen können darf, ohne die Garantie zu verlieren. Wenn AMD sagt, dass AM5 mit 6000er DDR5 "ideal" funktioniert und 6000er DDR5 auf der QVL-Liste steht, wird man als Kunde zumindest erwarten dürfen, dass der Betrieb damit reibungslos funktioniert und man Garantie genießt.Viel Spaß damit, einem Hersteller nachzuweisen, dass die Beschränkung einer freiwillig angebotenen Garantie auf den regulären Betrieb eine "unangemessene Benachteiligung" darstellt, weil der Hersteller auch mit irregulärem Betrieb wirbt, vor dem er an anderer Stelle ausdrücklich warnt. Und selbst ich als "Hobby Jurist" weiß, dass es wenig Sinn ergibt, einen defekten 7800X3D mit Bezug auf das Produkthaftungsgesetz einzuklagen, erneut unter möglicherweise jahrelangem Rechtsstreit wegen des ausdrücklich mit bewusst eingegangenen Gefahren verbundenen OC-Betriebs, wenn davon noch 500 Euro Selbstbeteiligung abzuziehen sind. Der 7800X3D kostet nämlich weniger, wie man zwar nicht im Amtsblatt, aber in einem gewissen Hardware-Magazin mit vier Buchstaben nachlesen kann.
Aber eine Garantie ist doch immer freiwillig.Es ist keine "freiwillig" angebotene Garantie.
Was genau willst du mir jetzt eigentlich damit sagen? Es ist keine "freiwillig" angebotene Garantie. Die ist sowohl im juristischen als auch im wirtschaftlichen Sinne Teil des Kaufpreises. AGB-rechtlich sind widersprüchliche Aussagen unwirksam. Sicherlich lässt sich darüber streiten;...