Strafe von bis zu zehn Jahren möglich
Auch hierzulande würde eine Beteiligung an einem DDoS-Angriff die Strafverfolger auf den Plan rufen. Das massenhafte Versenden von Server-Anfragen werde in Deutschland als Computer-Sabotage gewertet und könne durchaus strafbar sein, sagt der IT- und Medienrechtler Thorsten Feldmann von der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte. "Und im Gegensatz zu vielen internetbezogenen Handlungen aus dem Bereich der Bagatellkriminalität müssen hier die Angreifer damit rechnen, dass dies von den Ermittlungsbehörden auch verfolgt wird. Wer das macht, kann massiv Ärger bekommen."
Auch Online-Rechtsexperte Udo Vetter geht davon aus, dass die Angriffe auf mastercard.com, PayPal und Amazon strafbar sind. "Daran ändert sich auch nichts, wenn es nicht um die Erpressung eines Unternehmens geht, sondern ein politisches oder gar ehrenhaftes Motiv im Vordergrund geht." Die Motive würden allerdings bei der Strafbemessung berücksichtigt. Der Paragraf 303b des Strafgesetzbuches sieht immerhin eine Strafe von bis zu zehn Jahren bei besonders schweren Fällen der Computersabotage vor.