Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

Seit Jahren ist die Problematik Kopierschutz ein Reizthema für PC- und Konsolenspieler, aber auch für Liebhaber von Filmen und Musik. Wir hatten uns mit einem Basisartikel dem Thema gewidmet und Fallbeispiele versprochen. Hier können Sie nun die Fälle eins und zwei lesen. das Thema: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien.

[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]


lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien
 
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

Da bin ich mal gespannt, wieviele sich jetzt melden mit.... Ja, ich nutze Cracks ;)
 
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

Das ist doch mal ein interessanter und informativer Artikel, über ein doch allgegenwärtiges Thema! :daumen:
Bin schon auf die Klärung der weiteren Fragen gespannt.
 
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

Ich glaube ich besitze nichtmal ein Spiel wo man eine CD einlegen muss... Steam regelt das schon ^^
 
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

Bitte verkneift euch Aussagen zur eigenen Nutzung von Cracks und beachtet unsere Forenregeln:

4.4 Urheberrechtsschädigende Inhalte
Beiträge, die die Durchführung folgender Handlungen ermöglichen oder erleichtern, welche einen Verstoß gegen das Urheberrecht zur Folge haben, sind untersagt:

  • Die Umgehung/Entfernung technischer Schutzmaßnahmen (Kopierschutz) eines Werkes oder Mediums (auch wenn die Umgehung/Entfernung zur Fehlerberichtigung vorgenommen wird)
  • Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung eines Werkes ohne Einwilligung des Rechteinhabers
Betroffen sind alle Werke (oder Teile davon), die nach dem UrhG als schützenswert eingestuft werden, besonders Bücher (auch eBooks), Fotos, Musik, Filme, Computerprogramme (einschließlich Firmware u.ä. und sogenannter "Abandonware"). Im Zweifel muss das Forenmitglied für die oben genannten Handlungen eine Einwilligung des Rechteinhabers nachweisen. News der Redakteure der PCGH-Webseite sind im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeit von dieser Regel ausgenommen. Die Regel findet aber Anwendung in den jeweiligen Kommentarthreads, den User-News und sonstige Forenbereichen.
zum besseren Verständniss: Urheberrechtsschädigende Inhalte, die die Durchführung der genannten Handlungen ermöglich oder erleichtern, sind oder werden als solche behandelt:

  • Illegale Kopien („Raubkopien“, Warez) genannter Werke, auch bei analogem Kopieren
  • Cracks aller Art (Crack-Patches, Dongle-Cracks, Keygens/-maker, kopierte Seriennummern, Reverse Engineering mit dem Ziel einen Kopierschutz zu umgehen oder zu entfernen)
  • File-Sharing (mit dem Ziel der Verbreitung und Vervielfältigung von Werken)
  • Online-Bereitstellung von Werken ohne vertragliche Grundlage mit dem Rechteinhaber (TV-Streams, Nutzung fremder Bilder,...)
  • Mitschnitte legaler Online-Streams (z.B. Youtube, Musikangebote,... . Man beachte auch die Nutzungsbedingungen der Webseiten)
  • Mitschnitte von Programmen im Fernsehen, Radio oder Internet (ausgenommen eigene, private Nutzung)
  • Hacks von Software oder Hardware, soweit diese zu einem Verstoß gegen das Urheberrecht führen (inkl. "Jailbreaks")
  • Brenn-Programme, die fähig sind, den Kopierschutz zu umgehen
  • Emulatoren, die ohne Einwilligung des Rechteinhabers zur Nutzung fremder Kopien bzw. ROM-Dateien verwendet werden. Dies gilt nicht für Emulatoren freier Standards
Diese Inhalte sind in Verbindung mit folgenden Arten von Beiträgen untersagt:
  • Anleitungen, Hilfestellungen, Videos
  • Erklärungen/Release-Notes von Herstellern urheberrechtsschädigender Inhalte (z.B. .nfo)
  • Persönlich vorgenommene Handlungen und/oder eigene/r Nutzung/Besitz von urheberrechtsschädigenden Inhalten
  • Namentliche Nennung von Herstellern urheberrechtschädigender Inhalte
  • Verweise (auch ohne Hyperlink) auf Websiten oder sonstige Angebote, die gegen 4.4 verstoßen.
Beiträge ausgeblendet.
 
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

Aha, da hat jemand den Beitrag aus der Print sehr kompakt zusammengefasst, erweitert und vereinfacht. Schön!:D

MMn sollte der Publisher die Füße stillhalten wenn man das Spiel kauft und Crackt. Er hat schließlich keinen, Finanziellen, Schaden genommen, wie so oft be/geklagt wird.
Schädlich ist nur das Runterladen und nicht zahlen. Oder sehe ich das falsch, Pockerclock?

Ich glaube ich besitze nichtmal ein Spiel wo man eine CD einlegen muss... Steam regelt das schon ^^

Wir sind wohl sehr jung. Seit wann gibt es Steam?
 
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

Und wie würde es aussehen, wenn ein Spiel eine Online-Anbindung benötigt, die Server allerdings nicht mehr existieren und es keinen offiziellen Patch gibt, der die "Abfrage" ausschaltet?
 
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

@ Extrem: Wenn je jemand diesen Text lesen sollte und euch damit als reale Person in Verbindung bringt....
 
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

Kleiner Tipp: So am Rande sollte erwähnt werden, das es oftmals Sinn macht GENAU überprüfen zu lassen, ob die Möglichkeit besteht z.B. ausländisches Recht azuwenden. Bei vielen Publishern ist es z.B. so das nach dem "Recht" EA Deutschland eigentlich garnicht "existiert". Man könnte theoretisch auf "britisches" Recht klagen, ggf. Einspruch einlegen.

Konkreter Fall bei mir. Musiksoftware: Ich habe ein s.g. VST Effekt-Plug In in meiner DAW (Samplitude ProX) genutzt, nachdem ich das System komplett auf 64bit umgestellt habe, konnte ich das PlugIn nur über eine 32bit "Bridge" benutzen. Der Hersteller hat auch einen "deutschen" Firmensitz, verwieß aber bei Rechtsfragen hinsichtlich meiner "teuer" erworbenen Lizenz an den Hauptsitz des UNternehmens und das unter Berücksichtigung der Tatsache das es eine "gecrackte" 64bit Version gibt, die aber nicht (mehr) ofiziell erhältlich ist. Sicherlich ist hier auch eine Menge Kulanz bei der Einräumung zur Nutzung enthalten...

...aber so "mächtig" wie die Anwälte (ich halte es bei denen eh immer mit "Shakespeare": Tötet alle Anwälte. ;) der Publisher, ggf. Rechtsabteilungen immer tun...sind sie nicht...
...Origin hätte man beinahe mit noch etwas mehr Einsatz und einer "echten" Klageeinreichung "locker" verhindern können...bzw. sollte man das noch immer tun...
...denn geändert hat sich hierbei kaum etwas...
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

Wir sind wohl sehr jung. Seit wann gibt es Steam?


Bin 19, fast 20 :S Also nicht ganz so jung. Und meine alten Spiele kommen immer gleich weg, da ich sie sowieso nie wieder spiele (Ausnahmen bestätigen die Regel). Bewahre sie nur auf wenns eine CE ist.

Aber heut zu tage kommt ja fast jedes Spiel mit irgendeiner Plattform raus (Steam, Origin, Uplay). Von daher braucht man zum Glück auch keine CD mehr.
 
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

WUSSTET IHR: In Großbritanien sieht die Rechtslage folgender Maßen aus...

Wenn Ihr Daten (Spielstände, o.ä.) die sich in Eurem "persönlichen" Ordner (Documents, etc.) befinden, können diese theoretisch auch NUR von Euch verändert werden...hierbei wird durch die AGB der Software-Publisher sogar denen zunächst einmal ein Recht vorgegeben, das sie dort Daten ablegen dürfen.

Ob eine Klage dann realistischen Erfolg hat bleibt sicherlich fraglich...aber ich denke auch in DE wird dieses durchaus mal zu überprüfen sein...

LIEBE ONLINE REDAKTION
MAL GANZ EHRLICH...Jeder hat hier Verständnis das keine Links zu "Keksen" veröffentlicht werden, diese nicht beworben werden sollen und auch keine Aufrufe stattfinden sollten...
...aber die bloße Erwähnung...Ja, ich habe einen "Keks" gegessen, kann und sollte in einem "InteressenForum" nicht zur Ausblendung führen...das ist affig...oder haben Euch die "Jungs" schon so unter Kontrolle. Printmagazin und Verlagsrechte hin oder her...
...die Spieler: Das sind wir. Und an diesen "Erwähnungen" ist absolut nichts rechtswidrig.
 
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

Und wie würde es aussehen, wenn ein Spiel eine Online-Anbindung benötigt, die Server allerdings nicht mehr existieren und es keinen offiziellen Patch gibt, der die "Abfrage" ausschaltet?

Der Fall könnte als Fehlerberichtigung (§69d I UrhG) durchgehen, die wenn sie zur Ermöglichung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs geschieht, einen derartigen Eingriff erlaubt. Aber praktische Fälle gibt es bisher nicht.

LIEBE ONLINE REDAKTION
MAL GANZ EHRLICH...Jeder hat hier Verständnis das keine Links zu "Keksen" veröffentlicht werden, diese nicht beworben werden sollen und auch keine Aufrufe stattfinden sollten...
...aber die bloße Erwähnung...Ja, ich habe einen "Keks" gegessen, kann und sollte in einem "InteressenForum" nicht zur Ausblendung führen...das ist affig...oder haben Euch die "Jungs" schon so unter Kontrolle. Printmagazin und Verlagsrechte hin oder her...
...die Spieler: Das sind wir. Und an diesen "Erwähnungen" ist absolut nichts rechtswidrig.

Wenn der Betreiber des Forums nicht haftbar gemacht werden will, müssen diese Informationen ausgeblendet werden (§10 TMG). Beschwere dich beim Gesetzgeber, nicht bei denen, die nix für diese Regelung können, sie aber gezwungenermaßen befolgen müssen.
 
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

es gibt virtuellen konsum, aber privat kein virtuelles eigentum, noch nicht einmal besitz, nur das reine nutzungsrecht. das gute daran ist das man es nicht braucht deshalb brauch ich keine cracks. und ab und zu nutze ich eben software, sollten sie zu frech werden les ich halt wieder papierbücher. aber die rechte an nicht "realen" sind schon einseitig verteilt, daher werde ich nie im leben gegen jemanden aussagen der diese mit füßen tritt, sondern ihm gedanklich auf die schulter klopfen. denn wenn kein fairer handel möglich ist fördert man kriminalität, sollen sie sich doch damit rumärgern. find ich gut, auch wenn ich mich nicht so angreifbar machen werde.
p.s. davon ab finde ich es richtig das für leistung bezahlt wird, und was man möchte muss man auch bezahlen. das tue ich, da ich mich bei den vertragswerken oft über den tisch gezogen fühle habe ich jedoch nicht das bedürfnis meine handels-/vertagspartner in irgendeiner form zu schützen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

Ich hatte vor wirklich langer Zeit Probleme mit dem Securom Kopierschutz. Also das Spiel wollte nicht Starten bei eingelegter CD. Warum sollte man dann keinen "no CD Patch" drauf spielen um spielen zu können ? Dafür habe ich ja das Spiel gekauft und nicht damit es rumliegt,logisch wohl. Die damalige Firma interessierte es ja nicht (kein Update zwecks dieses Problems jemals erschienen) aber ein "findinger Mensch" befasste sich damit und man konnte endlich das gekaufte Game auch spielen. Zumal dieses Spiel nicht online fähig war da kein Multiplayer noch sonstiges. Schaden habe nur ich genommen da ich keine Updates mehr machen konnte aber draus gelernt die "alte .exe" zu sichern und für Updates wieder ein zu spielen.

Ich habe zur Zeit und seit längerer Zeit auch kein Spiel mehr was nicht ohne Steam und Co. raus kommt,also kein Bedarf noch Interesse an Cracks mit mittlerweile evtl. Schadsoftware für den PC,ne DANKE !
 
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

Steam gab es doch seit kurz vor dem Release von Half Life 2, also 2004. Das ist jetzt also mindestens 8 Jahre her. Ich würde FreaksLikeMe daher nicht mehr unbedingt zu den jüngsten unter uns zählen, Research :schief:

Ich habe ein kleines Problem mit dieser Aussage zu Fall 1:
Ohne Einwilligung dürfen Sie keinen No-CD-Crack verwenden oder die Anbindung an einen Online-Dienst entfernen.
Das heißt, ich bin gezwungen, meiner Firewall zu sagen (sie so einzustellen), das eine Anwendung oder ein Spiel nach Hause "telefonieren" kann?
Oder anders herum: Heißt das, ich entferne die Anbindung zu einem Online-Dienst, wenn ich das Programm von einer Firewall sperren lasse?

Das wäre in sofern böse, weil sich dann alle Software-Entwickler (auch von Malware), daraum berufen könnten, das es dem Anwender nicht erlaubt ist, das Verbinden eines Programms mit einem Server zu unterbinden. Ergo könnte ich nicht verhindern, das beliebige Daten von beliebigen Programmen zu beliebigen Servern geschickt werden, egal ob ich das Programm haben und nutzen möchte, oder ob ich es mir "eingefangen" habe, sprich Virus, Wurm, Trojaner etc.

Ich persönlich empfinde sowohl das Sperren des Zugriffs aufs Internet für ein Programm wie auch das ändern der hosts-Datei nicht als Entfernung einer Anbindung zu einem Online-Dienst, sondern als Schutz meiner Daten und meiner Privatsphäre (natürlich könnte man auch sagen, ich wolle mich nur davor schützen, das jemand meinen PC nach Urheberrechtsverletzungen scannen kann).

Abgesehen davon: Ein Programm (oder Spiel), das funktioniert, obwohl der Zugang zum Online-Portal gesperrt wurde, ist ein derartig schlechter Kopierschutz...naja, anderes Thema.
Aber daraus folgt: Mir ist kein Programm bekannt, dessen Kopierschutz einzug und allein dadurch umgangen werden kann, das man den Online-Zugriff verweigert. Meist bricht das Programm dann mit einer Fehlermeldung ab.
Man müßte also zusätzlich immer noch einen Crack nutzen, womit dann auf jeden Fall die Illigalität gewährleistet ist.
Aber das beantwortet meine Frage nicht:
Ist das Nutzen einer Firewall und die damit (wissendlich oder unwissendlich) getätigte Sperrung zum Online-Dienst eines Programms wirklich nur mit der Einwilligung des Rechteinhabers möglich? Wenn ich nun unwisendlich den Zugriff gesperrt habe, dann werde ich ja auf keinen Fall vorher eine Einwilligung erbeten haben...also hab ich mich strafabr gemacht? Wenn ich vorhabe, also wissendlich, den Zugriff eines Programms zu seinem Online-Dienst verbieten möchte, könnte ich ja vorher noch um eine Einwilligung bitten - ob ich sie bekomme, bleibt natürlich zweifelhaft.
Aber angenommen, ich kenne mich nicht so gut mit Computern aus, ich nutze eine Firewall, weil ich gehört habe, das sollte man und die läuft im Auto-Modus wo standardmäßig erstmal jeder Zugriff verweigert wird, dann mach ich mich also strafbar, richtig? Als Analogie zieh ich hier mal den Vergleich zum WLAN heran, wo Gerichte auch von technisch wenig versierten Anwendern verlangen, das sie ihr WLAN so zu schützen haben, das Dritte nicht darüber Urheberrechtsverletzungen begehen können.
Mit anderen Worten: Wenn ich keine Ahnung von der Technik habe, steh ich bereits immer mit einem Bein im Knast? Egal ob WLAN oder einen durch eine Firewall verhinderten Zugang zu einem Online-Dienst. Holla die Waldfee, wenn das stimmt. Daher bin ich bei dem zitiertem Teil des Artikels doch etwas skeptisch (also nicht der Teil mit dem No-CD-Crack, sondern mit der Online-Anbindung).

Es wäre also schön, wenn Ihr (PCGH) den Teil mit der Online-Anbindung nochmal genauer betrachten würdet.
 
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

...aber die bloße Erwähnung...Ja, ich habe einen "Keks" gegessen, kann und sollte in einem "InteressenForum" nicht zur Ausblendung führen...das ist affig...oder haben Euch die "Jungs" schon so unter Kontrolle. Printmagazin und Verlagsrechte hin oder her...
...die Spieler: Das sind wir. Und an diesen "Erwähnungen" ist absolut nichts rechtswidrig.

4.4 in den Forenregeln, auch sind solche Sätze unerwünscht:
...aber so "mächtig" wie die Anwälte (ich halte es bei denen eh immer mit "Shakespeare": Tötet alle Anwälte. ;) der Publisher, ggf. Rechtsabteilungen


Mich persönlich stört die eingelegte CD / DVD nicht, da finde ich den Onlinezwang störender bzw das spielerelevante Teile auf deren Servern liegen.
 
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

Ich habe ein kleines Problem mit dieser Aussage zu Fall 1:

Das heißt, ich bin gezwungen, meiner Firewall zu sagen (sie so einzustellen), das eine Anwendung oder ein Spiel nach Hause "telefonieren" kann?
Oder anders herum: Heißt das, ich entferne die Anbindung zu einem Online-Dienst, wenn ich das Programm von einer Firewall sperren lasse?

Nein, im Fall ist nur vom Entfernen des Online-Dienstes die Rede, nicht vom Blocken einzelner Datenverbindungen. Ein ähnlich gelagerter Fall ist das Ausführen des Online-Dienstes in einer virtuellen Umgebung. Auch hier wurde die Anbindung des Online-Dienstes mit dem Spiel nicht entfernt bzw. die vom Spiel ausführende Datei selbst nicht so umgestaltet, dass das Spiel auch ohne Online-Dienst läuft.

Das Blocken einzelner Datenverbindungen (nach außen) stellt damit keine unerlaubte Umarbeitung dar.
 
AW: Kopierschutz erklärt: Crack bei gekauften Spielen und Besitz von Raubkopien

Ich hatte vor wirklich langer Zeit Probleme mit dem Securom Kopierschutz. Also das Spiel wollte nicht Starten bei eingelegter CD.

habe irgendwo noch panzer phase 2 rumliegen da war es ein bekannter bug das der kopierschutz win7 so schrottet das ein neu installation nötig. ist hab das spiel dann nicht mehr installiert, war aber schon angefressen. gibt/gab da auch keinen patch bzw war er nach der installation nicht mehr aufspielbar, warum habe ich in dem fall denn kein recht auf eine ausfallsentschädigung und schadensersatz?
 
Zurück