Internet und TV: Nach Umzug müssen Kunden auch ohne Verfügbarkeit erst mal zahlen

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Die Sache wurde beschlossen aufgrund der einseitigen Begründung Gefährdung durch Missbrauch.
Das sagt mMn schon alles aus.

Als wenn das nicht anders durchsetzbar wäre.

Entweder es gibt ein Sonderkündigungsrecht oder nicht.
Da hilft es nicht zu argumentieren dass man persönlich solche Beträge aus der Portokasse bezahlt.
Wobei klar (sein sollte) ist, dass die zusätzlichen Kosten OHNE eine Leistung dafür zu erhalten völlig unnötig sind.

Das gleicht viel mehr (wie es INU.ID trefflicher formuliert hat) einer Ablöse, um früher aus dem Vertrag zu kommen.
Das hier aber ist einfach nur scheinheilig.
 
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Wieso ist das Blödsinn? Was kann denn dein Vertragspartner dafür das dir in den Sinn kommt umzuziehen. Richtig gar nichts. Er würde ja seine Leistungen gemäß Vertrag auch erfüllen. Deswegen ist es nur logisch dass das Sonderkündigungsrecht erst greift mit einer Ummeldebescheinigung.
Logisch ist es nur dann, wenn Kulanz für den Dienstleister ein Fremdwort ist.

Edit:

In welcher perfekten Welt klappte bei dir ein Umzug haargenau am Tag 1 nach den 3 bzw. 6 Monaten? Kann mir schwer vorstellen das du erst am letzten Miettag beginnst komplett alles rüberzupacken und dann noch die Wohnung für die Übergabe pikobello vorbereitest. ^^
Vielleicht hab ich mich zu ungenau ausgedrückt.

Ich habe im Januar 2017 bei Unitymedia angerufen, und mich bzgl. Umzug informiert. Dort sagte man mir, ich müsste min. 3 Monate vor dem Umzug Bescheid sagen. Ich teilte dort mit das ich ca. im Mai umziehen werde. Darauf hin sagte man mir, dass das ein ausreichend langer Zeitraum sei (sogar 5 statt 3 Monate), und ich einfach nur nach dem Umzug eine Kopie/einen Scan der Meldebestätigung an UM schicken muß, und das dort angegebene Datum dann der Stichtag ist - also der letzte Tag bis zu dem ich zahlen muß.

Und damit war nicht der Tag der Ummeldung gemeint (bei mir der 22.05.17, da war ich auf der Gemeinde), sondern das Datum zu dem ich in die neue Wohnung eingezogen bin (bei mir der 15.05, also 1 Woche bevor ich mich umgemeldet habe). Sollten sich irgendwelche Zahlungen überschneiden, so würde man mir zu viel gezahlte Beiträge sogar wieder erstatten. Und in der Abschlussrechnung bzw. Kündigungsbestätigung von Unitymedia wurde auch der 15.05.17 als Vertragsende bestätigt.

Ich hab also im Januar 2017 wegen dem Umzug "Bescheid" gesagt (die 3 Monate begannen zu laufen), bin dann am 15.05 aus dem alten Haus aus, und in das neue Haus eingezogen, und musste ab dem 15.05 nichts mehr an UM bezahlen. Ich hätte auch 1 Monate früher oder später umziehen können, und hätte trotzdem keinen einzigen Tag umsonst bezahlt. Und nein, ich habe natürlich nicht alles an einem Tag umgeräumt. Der 15.05 war lediglich der Tag, an dem ich den Umzug abgeschlossen hatte (ab da hab ich das alte Haus nicht mehr betreten und im neuen Haus gewohnt).
 
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Aber zwischen Kulanz und das was im Vertrag steht liegen ja auch Welten :D
Trotzdem schönes Ding von Untiymedia. Ich hatte vorher bei kacke...äähh Primacom auch angerufen um mich zu erkundigen(vorher hatte ich meinen alten Vertrag jedoch nochmal gelesen)... Jedenfalls wurde mir genau das selbe gesagt wie es im Vertrag stand.
Kurz gesagt: Bei mir hat die Sonderkündigungsfrist mit dem Beleg vom Vermieter das die Wohnung zum 31.12 gekündigt ist begonnen... und genau bis dahin konnte auch Primacom liefern.
 
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@INU.ID

Wie du das mit Unitymedia meintest, was mir ja völlig klar. :)
Mein Beispiel belief sich ja jetzt nur auf das Thema Umzug und die zeitweise Kosten 2er Mieten. Da stört´s ja anscheinend auch keinem. ;)

Um es zu verdeutlichen:
Es ist mitte Februar. Neue Wohnung gefunden, wird ab schon ab April freigegeben.
Zahlen darf man dann bei einer Kündigungsfrist von beispielsweisen 3 Monaten für April und Mai gleich 2 Mal. :)

Die Zeiten in denen man wie man möchte den Beginn der Mietzeit nach hinten verlegt, sind leider rar geworden.
Ich z.B. hatte dann bloß noch die Wahl ob zum Anfang oder Mitte des Monats, damit ich zumindest ne halbe Miete spare. :D
 
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Ich habe es doch mit dem Beispiel 3 Monatsmieten bei Umzug begründet wieso. O.o

Wann kündigst du dein Missverhältnis? Doch wohl dann erst, wenn du eine neue Wohnung gefunden hast.
In vielen Fällen könnte man jetzt direkt ab den nächsten bzw. übernächsten Monat die neue Wohnung beziehen.
Trotzdem zahlst du ja noch für die alte Wohnung.
Heißt hier genau das Gleiche.

Ob das jetzt anders herum richtig oder falsch ist, ist wieder eine ganz andere Frage. ;)

Klar kündige ich meine alte wohnung erst wenn ich was neues gefunden habe. In der regel steht die neue wohnung aber nicht leer sondern wird noch von anderen genutzt oder im neubau muss sie ja noch fertig gestellt werden... bei unseren aktuellen mietpreisen könnte ich mir das gar nicht leisten 2monate lang 2 wohnungen zu bezahlen..


Kindercola schrieb:
Wieso ist das Blödsinn? Was kann denn dein Vertragspartner dafür das dir in den Sinn kommt umzuziehen. Richtig gar nichts.

Die Provider sind doch die ersten Vertragsverbrecher oder lügen die zahlen im netz wenns ums thema zufriedenheit mit der Internetgeschwindigkeit geht?? Wie viele können von ihrem Provider behaupten dass sie Immer und Jederzeit die volle, vertraglich geregelte leistung bekommen?? Keiner denn dafür gibt es ja das "BIS ZU ..." versprechen um die Provider zu schützen!!!! Die gesetzeslage hat sich zu unserem vorteil bereits geändert, aber besserung sieht in meinen augen anderst aus...
ich bin seit einzug also um die 5 jahren dauerkunde bei Kabel Deutschland, mittlerweile Vodafone und seit 2 jahren muss ich mit geschwindigkeitsverlusten leben da sie in unsere gegend alles umbauen... Das erste jahr ist man mir wirklich oft entgegen gekommen aber aktuell will keiner mehr was von kullanz oder entschädigung wissen... ich bin jetzt auch keiner der bei einem stundenweisen ausfall durch baggerarbeiten oder bei 10% leistungsverlust sofort an den hörer greift und randaliert... In meinem fall kamen gerade mal 20-40% der versprochen leistung an, und das seit 2 jahren!!! Das stand so nicht in meinem Vertrag drinn !!

Jetz kann man nur noch abwarten bis die Wasser- und Stromversorger etc. das genau so regeln denn mit dene hat man ja auch einen vertrag ... Und dann wird umziehen zum luxus...

Und wenn ich die Post wäre dann würde ich den befürwortern die biefe 3 monate lang an die alte adresse liefern, schliesslich hat man mit denen ja auch irgend wie einen vertrag...
 
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Klar kündige ich meine alte wohnung erst wenn ich was neues gefunden habe. In der regel steht die neue wohnung aber nicht leer sondern wird noch von anderen genutzt oder im neubau muss sie ja noch fertig gestellt werden... bei unseren aktuellen mietpreisen könnte ich mir das gar nicht leisten 2monate lang 2 wohnungen zu bezahlen..

Hast mich leider so überhaupt nicht verstanden. :what:

Es ist keine Seltenheit, das für eine Wohnung, für die man sich entscheiden möchte, schon in 2 oder meinetwegen auch in 3 Monaten, die Mietlaufzeit beginnt.
Ganz gleich ob jetzt zum Zeitpunkt der Besichtigung noch Leute drin wohnen oder nicht.
Jene haben nämlich schon gekündigt und die Wohnungsgesellschaft plant neue Mieter für ein fixen Zeitpunkt ein.
Wenn man nämlich sagt, nee ich könnte aber erst dann und dann, ja dann hat man halt meist Pech gehabt und jemand anderes bekommt halt die Bude.
Bei der raren Verfügbarkeit von neuen Wohnungen in Deutschland muss sich da ein Vermieter nur wenig Gedanken drüber machen. ;)

Wenn man also den Luxus hat die 3, 6 Monate zu warten, kann man genauso auch für den allgemeinen Kündigungszeitpunkt des Anschlusses den Umzug planen.
Doch hier geht es doch gerade darum, wenn jemand kurzfristig (innerhalb weniger Monate) umzieht und dann haben wir wieder meine genannte Situation. Nur darüber hat sich seltsamerweise noch nie jemand wirklich beschwert. :)
 
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Wenn man also den Luxus hat die 3, 6 Monate zu warten, kann man genauso auch für den allgemeinen Kündigungszeitpunkt des Anschlusses den Umzug planen.
Doch hier geht es doch gerade darum, wenn jemand kurzfristig (innerhalb weniger Monate) umzieht und dann haben wir wieder meine genannte Situation. Nur darüber hat sich seltsamerweise noch nie jemand wirklich beschwert. :)

ok mal angenommen ich finde heute ne wohnung die sofort bezugsbereit ist, dann kann ich meine alte wohnung erst zum sagen wir mal zum 30.04 kündigen... Klar muss ich dann die restlichen monate die alte wohnung zahlen und ich könnte meinen anschluss fristgerecht zum 01.02 kündigen, da ich ja schon umgezogen bin... Der punkt ist ich zahle für 2 wohnungen weil ich die frist nicht einhalten konnte/wollte aber ich kann beide wohnungen nutzen, den schlüssel für die alte bude geb ich ja erst zum 30.04 ab (ausnahme es zieht früher einer ein und ich muss die miete nicht zahlen) und ich könnte den anschluss noch theoretisch nutzen!!

Wenn ich aber ein haus baue dass erst im sept. fertig ist, kann ich heute schon meine wohnung zum 30.08 kündigen und halte die fristen meines vermieters ein... meinen Anschluss kann ich dann aber erst kündigen wenn ich ausgezogen bin, was ja erst im aug. passiert...Die Schlüsselübergabe wäre dann auch schon durch und ich hätte somit keinen zugang mehr zur alten bude, aber einen anschluss den ich 3 monate lang nnoch zahlen müsste...

zitat aus dem bericht : " Die Richter entschieden, dass das Sonderkündigungsrecht mit dreimonatiger Frist nicht vorzeitig erfolgen dürfe, sondern erst ab dem ersten Tag des Umzugs, da sonst die Gefahr missbräuchlicher Nutzung zu groß sei.

Ich sehe das als abzocke der Provider denn wenn alles fristgerecht abläuft, kassieren sie doppelt ab...Ich erkenne da keine gefahr der missbräuchlichen nutzung!!!
 
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ok mal angenommen ich finde heute ne wohnung die sofort bezugsbereit ist, dann kann ich meine alte wohnung erst zum sagen wir mal zum 30.04 kündigen... Klar muss ich dann die restlichen monate die alte wohnung zahlen und ich könnte meinen anschluss fristgerecht zum 01.02 kündigen, da ich ja schon umgezogen bin... Der punkt ist ich zahle für 2 wohnungen weil ich die frist nicht einhalten konnte/wollte aber ich kann beide wohnungen nutzen, den schlüssel für die alte bude geb ich ja erst zum 30.04 ab (ausnahme es zieht früher einer ein und ich muss die miete nicht zahlen) und ich könnte den anschluss noch theoretisch nutzen!!

Wenn ich aber ein haus baue dass erst im sept. fertig ist, kann ich heute schon meine wohnung zum 30.08 kündigen und halte die fristen meines vermieters ein... meinen Anschluss kann ich dann aber erst kündigen wenn ich ausgezogen bin, was ja erst im aug. passiert...Die Schlüsselübergabe wäre dann auch schon durch und ich hätte somit keinen zugang mehr zur alten bude, aber einen anschluss den ich 3 monate lang nnoch zahlen müsste...

zitat aus dem bericht : " Die Richter entschieden, dass das Sonderkündigungsrecht mit dreimonatiger Frist nicht vorzeitig erfolgen dürfe, sondern erst ab dem ersten Tag des Umzugs, da sonst die Gefahr missbräuchlicher Nutzung zu groß sei.

Ich sehe das als abzocke der Provider denn wenn alles fristgerecht abläuft, kassieren sie doppelt ab...Ich erkenne da keine gefahr der missbräuchlichen nutzung!!!

Nur das hier das Beispiel mit dem Haus bauen fehl am Platz ist.
Man weiß doch zu wann man welche Verträge abgeschlossen hat und bis wann jene auch laufen. Zumindest sollte man das. :D

Wenn dazwischen z.B. noch 6 Monate oder mehr liegen und man deswegen auch noch das Sonderkündigungsrecht bemüht, hat man bei der Planung ohnehin etwas falsch gemacht. ^^

Schauen bis wann der Vertrag regulär läuft und dorthin etwa den Erstbezug planen.

Alternative: z.B.
Vertrag läuft nur noch 2 Monate und man befindet sich noch in der Frist (Bei Festnetz in der Regel 1 Monat vorher), aber ein geplanter Umzug kommt erst in beispielsweise 6 Monaten oder später in Frage, dann eine Kündigung zum Wunschtermin schreiben. Solange man sich in der Frist befindet geht das nämlich in der Regel auch. ;)

Ich finde manche sind was so etwas angeht schlicht zu bequem und verlassen sich zu sehr auf Regelungen die eigentlich nur für Ausnahmefällen angedacht waren. (siehe z.B. Fernabsatzgesetz)
 
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Soso man erhält dann noch 3 Monate eine Leistung? Demnach wird noch 3 weitere Monate, nachdem man den Arbeitsgeber gewechselt hat, der Lohn auch noch gezahlt, ohne daß man auch nur einen Fuss in die Abteilung des alten Arbeitgebers setzt..... Absolut Identisch mit dem online gehen in der alten Wohnung...
Normalerweiße 3 Monate "vor" Umzug melden, kündigen und Nachweis bringen, ansonsten ist das kein Sonderkündigungsrecht sondern irgendwas anderes!
 
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Wenn dazwischen z.B. noch 6 Monate oder mehr liegen und man deswegen auch noch das Sonderkündigungsrecht bemüht, hat man bei der Planung ohnehin etwas falsch gemacht. ^^

Schauen bis wann der Vertrag regulär läuft und dorthin etwa den Erstbezug planen....

Würdest du wirklich den erstbezug abhängig von deinem Vertrag planen?? Also ich mit absoluter sicherheit nicht.. Ich stelle mir gerade den gesichtsausdruck meiner baufima vor wenn ich denen erklär dass das haus erst im okt. fertig sein darf weil mein internetvertrag erst dann ausläuft....

klar wenn ich rechtzeitig bescheid weiss wann der erstbezug stattfindet und mein vertrag davor ausläuft, würde ich rechtzeitig kündigen um mir die unkosten zu sparen... In meinem fall würde es nicht passen da mein vertrag bald auslaufen würde.. Und bevor noch einer auf die idee kommt, man könnte doch 2, 3 monate ohne internet leben, ja man würde es überleben... Aber warum muss man immer die grossen fische füttern, sind doch eh schon fett genug..Und ja die menschheit ist bequem und mag es einfach und unkompliziert. wasser und strom aber auch ,die suchen sich auch den weg mit dem geringsten widerstand!!


Auf der anderen seite, wenn ich nen neuen vertrag bei einem Provider abschliesse, ist denen doch auch bekannt dass in dieser region ein umbau geplant ist, und sagen sie mir das bevor ich den vertrag unterschreibe?? nein im gegenteil!! Es wird einem das blaue vom himmel versprochen und dann stellt man fest, hoppla es ist ja bewölkt...
 
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Soso man erhält dann noch 3 Monate eine Leistung? Demnach wird noch 3 weitere Monate, nachdem man den Arbeitsgeber gewechselt hat, der Lohn auch noch gezahlt, ohne daß man auch nur einen Fuss in die Abteilung des alten Arbeitgebers setzt..... Absolut Identisch mit dem online gehen in der alten Wohnung...
Normalerweiße 3 Monate "vor" Umzug melden, kündigen und Nachweis bringen, ansonsten ist das kein Sonderkündigungsrecht sondern irgendwas anderes!

Das ist so nicht ganz richtig... Du musst noch 3 monate arbeiten bekommt aber keine Vergütung dafür, denn die kündigungsfrist von 3 monaten läuft ja erst ab dem ersten tag des neuen arbeitgebers... ;-)
 
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