News Markenlöschung beschlossen: Wer mit "Black Friday" wirbt, wird nicht mehr abgemahnt

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Der Bundesgerichtshof hat zugunsten der Betreiber der Webseite Blackfriday.de entschieden und die Löschung der Marke "Black Friday" aus dem Register des deutschen Patent- und Markenamts rechtskräftig beschlossen. Seit 2016 hatten die Markeninhaber Unternehmen abgemahnt, die die Bezeichnung "Black Friday" für Werbezwecke verwendeten.

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Haben jetzt alle Abgemahnten, denen Kosten entstanden, Anrecht auf Erstattung und Schadensersatz?

Eigentlich müsste man solche Patenttrolle und das Patentamt, welches solche Mist zulässt, gleich mit einsacken...
Mal paar Millionen- oder Milliardenstrafen gegen Personen dahinter wären auch fällig.

Übrigens muss ich grad daran denken, wie Michael "Bully" Herbig gegen die Spieleserie "Bully" klagte, obwohl das im Englischen ein normaler Begriff ist. Damit hatte er sich auch richtig lächerlich gemacht und gezeigt, dass er ein echter kleiner Bully ist...
 
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Ich achte nicht auf die Preise allein der Slogan BF drängt mich zum Kauf, oh man, ist doch egal wie dieser Friday heist,
letztendlich endscheidet für mich der Preis.
 
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Übrigens muss ich grad daran denken, wie Michael "Bully" Herbig gegen die Spieleserie "Bully" klagte, obwohl das im Englischen ein normaler Begriff ist. Damit hatte er sich auch richtig lächerlich gemacht und gezeigt, dass er ein echter kleiner Bully ist...
Ach ja... Wenn man sich schon so lautstark übers Patentrecht beschwert, wärs nicht unangebracht sich auch mal darüber zu informieren. Als allererstes geht es hier nicht um ein Patent, sondern um Markenrecht.
Marken werden geschützt, nicht patentiert. Das ist ein völlig anderes Gesetz.

Die allermeisten Markenrechtsprozesse müssen zur Klärung geführt werden.

Das liegt schlicht im Markenrecht selbst begründet. Hat man eine Marke eingetragen, ist man verpflichtet eventuelle Verstösse gegen diese Marke vom Gericht klären zu lassen. Andernfalls riskiert man die Marke zu verlieren.

Oder einfacher: Wenn ich mir "Schinken" eintragen lasse (was als E-Sportler oder Youtuber sogar möglich wäre, da es keine Verwechslungsgefahr mit dem Nahrungsmittel gibt), muss ich alle noch so abwegigen Verstösse vor Gericht bringen, sonst kann beim nächsten Mal einfach jeder darauf verweisen, ich hätte mich nicht genug um die Marke gekümmert und diese sei verwaist.

Übrigens genauso wenn ich unter dem Namen dann nichts veröffentlichen würde.
Markenrecht ist kompliziert.
 
Haben jetzt alle Abgemahnten, denen Kosten entstanden, Anrecht auf Erstattung und Schadensersatz?

Eigentlich müsste man solche Patenttrolle und das Patentamt, welches solche Mist zulässt, gleich mit einsacken...
Mal paar Millionen- oder Milliardenstrafen gegen Personen dahinter wären auch fällig.

Übrigens muss ich grad daran denken, wie Michael "Bully" Herbig gegen die Spieleserie "Bully" klagte, obwohl das im Englischen ein normaler Begriff ist. Damit hatte er sich auch richtig lächerlich gemacht und gezeigt, dass er ein echter kleiner Bully ist...

Wer eine Abmahnung angenommen und nicht dagegen geklagt hat, dürfte keine Chancen auf Rückforderungen haben. Er hat ja einen damals geltenden Rechtsstand akzeptiert und ich lese nirgendwo etwas von einer rückwirkenden Löschung. Gegen eine der eigenen Mahnung nach unberechtigte Marke nicht zu klagen, sondern sie einfach selbst zu nutzen war in etwa so wie Tempo 100 statt erlaubter Tempo 70 zu fahren, weil man keinen Anlass für das Limit sieht. Selbst wenn dann eine Woche später tatsächlich die Schilder abgebaut werden, wird man wohl kaum sein Bußgeld zurückbekommen.

Blackfriday.de hat unabhängig davon aber noch eine Schadensersatzklage am laufen, da deren ganzes Geschäftsmodell ja unter der mangelnden Verwendbarkeit des Begriffs gelitten hat.
 
Wer eine Abmahnung angenommen und nicht dagegen geklagt hat, dürfte keine Chancen auf Rückforderungen haben. Er hat ja einen damals geltenden Rechtsstand akzeptiert und ich lese nirgendwo etwas von einer rückwirkenden Löschung. Gegen eine der eigenen Mahnung nach unberechtigte Marke nicht zu klagen, sondern sie einfach selbst zu nutzen war in etwa so wie Tempo 100 statt erlaubter Tempo 70 zu fahren, weil man keinen Anlass für das Limit sieht. Selbst wenn dann eine Woche später tatsächlich die Schilder abgebaut werden, wird man wohl kaum sein Bußgeld zurückbekommen.

Blackfriday.de hat unabhängig davon aber noch eine Schadensersatzklage am laufen, da deren ganzes Geschäftsmodell ja unter der mangelnden Verwendbarkeit des Begriffs gelitten hat.
Na dann hoffe ich, dass zumindest andere Betroffene mit solchen Klagen nachziehen.

Generell muss hier aber mal was gewaltig am System geändert werden, damit man solche Trolle von vorn herein auflaufen lässt. Bei besonders dreisten Anträgen sogar mit entsprechenden, schmerzhaften Strafen, damit sie es nicht in der Hoffnung, beim nächsten Mal doch durchgewunken zu werden.
Wer erinnert sich noch daran, als sich Sony "Let's Play" hat schützen lassen wollen? Zum Glück kamen sie damit nicht durch.
Ach ja... Wenn man sich schon so lautstark übers Patentrecht beschwert, wärs nicht unangebracht sich auch mal darüber zu informieren. Als allererstes geht es hier nicht um ein Patent, sondern um Markenrecht.
Marken werden geschützt, nicht patentiert. Das ist ein völlig anderes Gesetz.

Die allermeisten Markenrechtsprozesse müssen zur Klärung geführt werden.

Das liegt schlicht im Markenrecht selbst begründet. Hat man eine Marke eingetragen, ist man verpflichtet eventuelle Verstösse gegen diese Marke vom Gericht klären zu lassen. Andernfalls riskiert man die Marke zu verlieren.

Oder einfacher: Wenn ich mir "Schinken" eintragen lasse (was als E-Sportler oder Youtuber sogar möglich wäre, da es keine Verwechslungsgefahr mit dem Nahrungsmittel gibt), muss ich alle noch so abwegigen Verstösse vor Gericht bringen, sonst kann beim nächsten Mal einfach jeder darauf verweisen, ich hätte mich nicht genug um die Marke gekümmert und diese sei verwaist.

Übrigens genauso wenn ich unter dem Namen dann nichts veröffentlichen würde.
Markenrecht ist kompliziert.
Und trotzdem wird es missbraucht, wie man hier schön sehen konnte. Die haben sich den Namen sicher bedacht schützen lassen, wegen der Bedeutung von Black Friday im Englischen. Dann ists halt ein Markentroll.

Übrigens ist mir das Nutzen einer Marke im Markenrecht schon klar. Du hängst dich zu sehr an Begrifflichkeiten auf (wir sind hier ja nicht im Rechtsforum). Patentroll ist auch geläufiger als Markentroll.
 
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Und trotzdem wird es missbraucht, wie man hier schön sehen konnte. Die haben sich den Namen sicher bedacht schützen lassen, wegen der Bedeutung von Black Friday im Englischen. Dann ists halt ein Markentroll.
Ja, kommt vor.
Übrigens ist mir das Nutzen einer Marke im Markenrecht schon klar. Du hängst dich zu sehr an Begrifflichkeiten auf (wir sind hier ja nicht im Rechtsforum). Patentroll ist auch geläufiger als Markentroll.
Du missverstehst. Mir ging es nicht nur um den richtigen Begriff, sondern vor allem um einen anderen Punkt: Nicht jede lächerlich anmutende Klage ist ein Patenttroll/Markentroll. Die Rechteinhaber sind gezwungen zu klagen. Insofern ist es nicht annähernd so häufig wie es den Anschein hat.
 
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