Gesehen , geteilt , zugestimmt .

Das ist doch schon das Grundproblem in Deutschland. Resozialisierung.

Das kann bei minderschweren Straftaten gerne berücksichtigt werden, aber doch nicht bei Kapitalverbrechen.

http://www.abendblatt.de/hamburg/po...ngfernstieg-vergewaltigt-Urteil-gefaellt.html

3 1/2 Jahre Haft (wovon vermutlich nichtmal die volle Zeit verbüßt wird) für die Vergewaltigung eines minderjährigen Mädchens. Und dann muss man sowas lesen "Zu seinen Gunsten ging das Gericht davon aus, dass er die 13-Jährige für deutlich älter hielt."

Zum Vergleich die USA:

150 Jahre Haft wegen Vergewaltigung Minderjahriger | Welt

Hier hat der Richter folgendes festgehalten: "Die Staatsanwaltschaft hatte eine 45-jährige Haftstrafe für Abramov gefordert, Richter Wright verhängte aber 150 Jahre. Zur Begründung gab er an, die Mädchen müssten sicher sein können, dass ihr Peiniger niemals freikomme."

Das ist der Unterschied zwischen Täterschutz und Opferschutz.
 
In den USA werden die Strafen ganz anders berechnet. Dort wird alles addiert. Das kann man nicht vergleichen.

Hier zählt bei Tateinheit immer die Straftat mit dem höchsten Strafrahmen. Außerdem ist auch der Richter an den Strafrahmen im StGB gebunden.

§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
1.
der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
2.
der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3.
der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
4.
der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
5.
der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht.
(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,
2.
dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder
3.
eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.
(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2.
die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2.
sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3.
das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1.
bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2.
das Opfer
a)
bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b)
durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Wie man sieht ist alles ganz genau geregelt.
 
Was ja an der (meiner Meinung nach falschen ) Idee der Resozialisierung liegt. Das dem Richter da die Hände gebunden sind, ist mir bewusst.

Die Gesetze sind in der HInsicht schilcht und ergreifend falsch. Und wenn die Gesetze nicht mehr hergeben, dann gehören sie geändert.

Und oft genug sind aber auch die Richter schuld. Erst vor kurzem wurde hier in Hamburg für eine Gruppenvergewaltigung Bewährungsstrafen verhängt. Das ist halt Täterschutz vom feinsten.
 
Schwarze sind deshalb häufiger im Gefängnis, weil sie (bezogen auf den Anteil an der Gesamtbevölkerung) überproportional viele Verbrechen begehen. Siehe meine Quellen auf Seite 2.

Schwarze haben es schwerer Jobs zu bekommen.
Du musst mal fragen, welche Straftaten wie wo begonnen werden. Da sind viele Kleindelikte bei, wofür die Schwarzen deutlich härter bestraft werden als Weiße.
Drogen in den USA: Lebenslang für einmal Dealen | Frankfurter Rundschau

Was ja an der (meiner Meinung nach falschen ) Idee der Resozialisierung liegt.

Und ich halte das für grundlegend wichtig.
Ansonsten ist Gefängnis nur Rache und nichts weiter.
 
Schwarze haben es schwerer Jobs zu bekommen.
Du musst mal fragen, welche Straftaten wie wo begonnen werden. Da sind viele Kleindelikte bei, wofür die Schwarzen deutlich härter bestraft werden als Weiße..

Aber eben auch schwere Kapitalverbrechen wie Mord, Vergewaltigung, schwerer Raub und schwerer Körperverletzung. Gerade bei Mord (über 50% von Schwarze begangen) sind sie mehr als überproportinal vertreten. Das kann man nicht alles mit "ich habe es schwer im Leben" entschuldigen. Zumal die Hispanics und Asians es ja scheinbar auch hinbekommen.

Und ich halte das für grundlegend wichtig.
Ansonsten ist Gefängnis nur Rache und nichts weiter.

Es soll in erster Linie eine Strafe sein. Wo sind 3 1/2 Jahre für die Vergewaltigung eines minderjährigen Kindes eine Strafe?

Oder der Fall von Jonny K. am Alexanderplatz. Der Hauptäter hat 4 1/2 Jahre bekommen. Es ist ein Mensch gewaltsam zu Tode getreten wurde und das ist der deutschen Justiz immerhin ganze 4 1/2 Jahre wert.

Als Vergleich Uli Honeß hat für seine Steuerhinterziehung 3 1/2 Jahre, Thomas Middelhoff 3 Jahre erhalten. Damit man das ganze mal in einem Zusammenhang bringt. So setzt die deusche Justiz ihre Schwerpunkte.
 
Aber eben auch schwere Kapitalverbrechen wie Mord, Vergewaltigung, schwerer Raub und schwerer Körperverletzung. Gerade bei Mord (über 50% von Schwarze begangen) sind sie mehr als überproportinal vertreten. Das kann man nicht alles mit "ich habe es schwer im Leben" entschuldigen. Zumal die Hispanics und Asians es ja scheinbar auch hinbekommen.

Ja, weil Schwarze meist Schwarze töten, Bandenkriminalität und so.
Man sollte also mal was gegen die soziale Ungerechtigkeit tun. Aber man baut lieber neue Gefängnisse als das Geld in soziale Projekte zu stecken.

Und Serienmörder ist praktisch nur Weiße.

Es soll in erster Linie eine Strafe sein. Wo sind 3 1/2 Jahre für die Vergewaltigung eines minderjährigen Kindes eine Strafe?

Oder der Fall von Jonny K. am Alexanderplatz. Der Hauptäter hat 4 1/2 Jahre bekommen. Es ist ein Mensch gewaltsam zu Tode getreten wurde und das ist der deutschen Justiz immerhin ganze 4 1/2 Jahre wert.

Als Vergleich Uli Honeß hat für seine Steuerhinterziehung 3 1/2 Jahre, Thomas Middelhoff 3 Jahre erhalten. Damit man das ganze mal in einem Zusammenhang bringt. So setzt die deusche Justiz ihre Schwerpunkte.

Alles sind Einzelfälle, die als Einzelfall behandelt werden müssen.
Das ist auch das, was ich gut finde. In Deutschland wird nicht pauschal verurteilt, sondern jeder Fall wird genau angeschaut und abgewogen.
 
Ja, weil Schwarze meist Schwarze töten, Bandenkriminalität und so.

Und daran sind die Leute in erster Linie selber schuld, niemand sonst.

Man sollte also mal was gegen die soziale Ungerechtigkeit tun. Aber man baut lieber neue Gefängnisse als das Geld in soziale Projekte zu stecken.

Einfach mehr Eigenverantwortung. Der Staat ist nicht dafür da, jedem die Hand zu halten.

Und Serienmörder ist praktisch nur Weiße.

Trotzdem fallen Weiße in der Statistik nicht überproportional auf. Asiaten und Latinos übrigens auch nicht.

Alles sind Einzelfälle, die als Einzelfall behandelt werden müssen.

Richtig. Und alle wurden als Einzelfall falsch verhandelt.

Wenn ein toter Mensch der Justiz nur 4 ½ Jahre Haft wert ist, dann läuft etwas falsch. Und dann müssen wir uns nicht über das amerikanische Rechtssystem echauffieren, wenn unser eigenes offensichtlich versagt.

Das ist auch das, was ich gut finde. In Deutschland wird nicht pauschal verurteilt, sondern jeder Fall wird genau angeschaut und abgewogen.

Wird in den USA auch. Und dann wird (gerade bei Kapitalverbrechen) häufig eine Strafe verhängt, die den Namen auch verdient.

Aus dem gleichen Grund wie bei uns Leute mit fremdklingenden Namen schwerer Jobs bekommen.
Vorurteile.

Ach und du warst bei jedem einzelnen Fall dabei und weißt das?

Zumal, auch hier wieder die Frage. Warum betrifft es nicht Asiaten und Latinos im gleichen Maße?
 
Aus dem gleichen Grund wie bei uns Leute mit fremdklingenden Namen schwerer Jobs bekommen.
Vorurteile.
Das ist erst mal nur eine Behauptung ohne empirischen Beweis, man müsste im Prinzip die ganzen Bewerbungen etc nach Qualifikation durchgehen und prüfen ob Schwarze mit gleichwertiger Eignung benachteiligt werden.

Witziger weise sind es erfolgreiche Schwarze, wie Morgan Freeman, die dir widersprechen würden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss man doch nicht beweisen. Weiße sind per se Rassisten und alle andere leiden unter dem "bösen weißen (heterosexuellen) Mann".

Ich sagte ja, du musst mal deine Privilegien checken. Sonst zählen deine Argumente nicht.
 
Wenn ein toter Mensch der Justiz nur 4 ½ Jahre Haft wert ist, dann läuft etwas falsch. Und dann müssen wir uns nicht über das amerikanische Rechtssystem echauffieren, wenn unser eigenes offensichtlich versagt.

Ja, ja, wissen wir. Ein paar Ausländer haben einen jungen Mann getötet. Dafür sollte man sie härter bestrafen -- kennen wir.
Aber wenn man sich den Fall anschaut, und das meine ich eben damit, dass man jeden einzelnen Fall genauer betrachtet, kann der Staatsanwalt nur auf fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge kommen. Für Totschlag oder Mord fehlt schlicht der Vorsatz der Tötung.

So traurig die Sache nun mal ist, aber ich persönlich mische mich doch nicht in einer Auseinandersetzung ein, bei der mehrere Leute beteiligt sind.
Da rufe ich die Polizei und gut. Die kann dann ihren Job machen.

Das ist erst mal nur eine Behauptung ohne empirischen Beweis, man müsste im Prinzip die ganzen Bewerbungen etc nach Qualifikation durchgehen und prüfen ob Schwarze mit gleichwertiger Eignung benachteiligt werden.

Sowas sind immer nur Behauptungen, da es für sowas keine Studien gibt.
Aber man kann sich ja mal an die eigene Nase fassen und selbst ergründen, wie man was sieht.
 
Ja, ja, wissen wir. Ein paar Ausländer haben einen jungen Mann getötet. Dafür sollte man sie härter bestrafen -- kennen wir.
Aber wenn man sich den Fall anschaut, und das meine ich eben damit, dass man jeden einzelnen Fall genauer betrachtet, kann der Staatsanwalt nur auf fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge kommen. Für Totschlag oder Mord fehlt schlicht der Vorsatz der Tötung.

So traurig die Sache nun mal ist, aber ich persönlich mische mich doch nicht in einer Auseinandersetzung ein, bei der mehrere Leute beteiligt sind.
Da rufe ich die Polizei und gut. Die kann dann ihren Job machen.

Achso, jemand gegen den Kopf treten, ist natürlich kein Vorsatz.

Komisch, wenn Frau Reker nicht die nötige Armlänge Abstand hält und ihren Angriff überlebt, dann kriegt der Täter 14 Jahre (was ich absolut angemessen finde, eigentlich hätte der Täter noch mehr verdient).

Aber im Gegensatz zu Fr. Reker ist Jonny K tot und sein Täter wurde mit 4 1/2 Jahre geradezu verschont. Oder in Hamburg, wo es nach einer Gruppenvergewaltigung Bewährungsstrafen gibt. Bei solchen offensichtlichen Fällen von Täterschutz müssen wir uns nicht über das amerikanische Rechtssystem (das auch seine Fehler hat, überall wo Menschen tätig sind, passieren Fehler) auslassen. Dort steht immerhin Opferschutz vor Täterschutz. Dort kriegen Mörder und Vergewaltiger oft genug auch die richtige Strafe.


List of ethnic groups in the United States by household income - Wikipedia

Ich kann die Benachteiligung förmlich riechen.
 
Achja, gutes Argument. Frauen werden auch in den USA benachteiligt (nicht ganz so stark wie in den Deutschland).

Sind Frauen überproportinal kriminell? Mitnichten. Also ist der Faktor "Benachteiligung" nur eine Ausrede um keine Eigenveranwortung für sein Leben zu übernehmen.
 
Mir geht es schlicht darum, objektiver zu sein.
Frauen werden auch benachteiligt.
Das mag vielleicht nicht mehr so sein wie früher, aber gibt es sicher noch Fälle, wo der Mann bevorzugt wird.

Und Männer werden von Männern auch benachteiligt / diskriminiert. Bewirb dich mal als ehr schmächtige Statur im Baugewerbe, oder als Bergmann, da wirst du mit zimlicher Sicherheit benachteiligt werden wen ein anderer Bewerber kräftiger aussieht, oder versuch mal als Mann einen Job im Erziehungsbereich zu bekommen, auch da wirst du oft gegenüber einer Frau benachteiligt und diskriminiert, oder als Sekretär in einer Firma, auch dort wird ein Mann oft gegenüber einer Frau benachteiligt, oder als Arzthelfer, oder als Kosmetiker, ect. ect. pp.

Diskriminierung und Benachteiligung gibt es auf unzähligen Ebenen und Männer sind davon, auch wenn es seit Jahren propagiert wird und von der Gesellschaft weniger bis kaum wahrgenommen wird, in keinster weise ausgenommen.

Was kann man daraus schließen?
Rassismus ist keine "Volkskrankheit" von "Weißen", oder "Männern", sondern eine leider generell menschliche Angewohnheit und bei jeder Ethnie, jedem Geschlecht, Religion, also vielen definierten Gruppen die sich versuchen von anderen "radikal" abgrenzen zu wollen anzutreffen.
 
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