Kaaruzo
Volt-Modder(in)
Das ist doch schon das Grundproblem in Deutschland. Resozialisierung.
Das kann bei minderschweren Straftaten gerne berücksichtigt werden, aber doch nicht bei Kapitalverbrechen.
http://www.abendblatt.de/hamburg/po...ngfernstieg-vergewaltigt-Urteil-gefaellt.html
3 1/2 Jahre Haft (wovon vermutlich nichtmal die volle Zeit verbüßt wird) für die Vergewaltigung eines minderjährigen Mädchens. Und dann muss man sowas lesen "Zu seinen Gunsten ging das Gericht davon aus, dass er die 13-Jährige für deutlich älter hielt."
Zum Vergleich die USA:
150 Jahre Haft wegen Vergewaltigung Minderjahriger | Welt
Hier hat der Richter folgendes festgehalten: "Die Staatsanwaltschaft hatte eine 45-jährige Haftstrafe für Abramov gefordert, Richter Wright verhängte aber 150 Jahre. Zur Begründung gab er an, die Mädchen müssten sicher sein können, dass ihr Peiniger niemals freikomme."
Das ist der Unterschied zwischen Täterschutz und Opferschutz.
Das kann bei minderschweren Straftaten gerne berücksichtigt werden, aber doch nicht bei Kapitalverbrechen.
http://www.abendblatt.de/hamburg/po...ngfernstieg-vergewaltigt-Urteil-gefaellt.html
3 1/2 Jahre Haft (wovon vermutlich nichtmal die volle Zeit verbüßt wird) für die Vergewaltigung eines minderjährigen Mädchens. Und dann muss man sowas lesen "Zu seinen Gunsten ging das Gericht davon aus, dass er die 13-Jährige für deutlich älter hielt."
Zum Vergleich die USA:
150 Jahre Haft wegen Vergewaltigung Minderjahriger | Welt
Hier hat der Richter folgendes festgehalten: "Die Staatsanwaltschaft hatte eine 45-jährige Haftstrafe für Abramov gefordert, Richter Wright verhängte aber 150 Jahre. Zur Begründung gab er an, die Mädchen müssten sicher sein können, dass ihr Peiniger niemals freikomme."
Das ist der Unterschied zwischen Täterschutz und Opferschutz.