"Die Abzocke mit der RMA: Warum Einzel- und Internet-Händler lieber alles auf Garantie machen!" - Ein Kommentar von Clemens Gäfgen

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hat jemand einen Mustertext für Gewährleistung
der im Artikel taugt ja nur bedingt
 
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Dazu kann ich nur sagen, "wendet euch in jedem Fall direkt an den Hersteller". Das spart viele Nerven.
Habe zum Beispiel mit Corsair (die haben mir zu Core2Quad Zeiten so lange die Speichermodule getauscht bis ich endlich 4 hatte die gleichzeitig auf dem Board liefen, ein Headset wurde bei Kabelbruch anstandlos gegen ein aktuelleres Modell getauscht) und BeQuiet (anstandloser Tausch des Netzteils nachdem der Lüfter nach 1,5 Jahren laut wurde) sehr gute Erfahrungen gemacht.
Bevor ich den Hersteller kontaktiert habe musste mich mich allerdings wochenlang mit Mindfactory und ähnlichen Konsorten rumärgern.

Wenns nicht schon bei Kauf kaputt ist (Gewährleistung) immer direkt an den Hersteller (Garantie) wenden.

Garantie ist a) freiwillig und kann b) vom Hersteller gestaltet werden wie der es für richtig hält. Wenn in den Garantiebedingungen steht, Du muss das defekte Teil persönlich am Werkstor bei Foxconn abliefern, kannst Du da nix machen außer hinfahren oder auf Deine Garantie pfeifen. Insofern halte ich die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Gewährleistung, je nach Hersteller und in den ersten 6 Monaten, oftmals für den besseren Weg.
 
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Da lob ich mir Amazon.

Ich hatte einen Dell U2311h Monitor, in welchem sich auf einen Schlag 3-4 Gewittertierchen breit gemacht hatten. (wers nicht kennt, Google hilft)
Der Monitor ging ansonten einwandfrei, aber diese wandernden Pixelfehler waren einfach nur furchtbar nerfig.

Also hab ich ihn nach 23,5 (!) Monaten bei Amazon reklamiert und ohne Probleme den vollen damaligen Kaufpreis wiedererhalten.

Das ist der Grund warum ich Hardware und anders Zeug zu 90% dort kaufe, wenn was kaputt geht hab ich kein Geschiss wie ichs bei anderen Händlern hätte.
 
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Jop, geht mir genau so. Hab bis jetzt mit Amazon auch die besten Erfahrungen gemacht. Das beste ist das man immer ein Ersatzgerät zugeschickt bekommt, was die Ausfallzeit auf ein Minimu also die Lieferzeit, beschränkt. Dann hat man einen Monat Zeit das def. Gerät zurückzuschicken. Besser geht's eigentlich nicht mehr.

MfG
 
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Bist dem Händler schön auf dem Leim gegangen bei Gewährleistung mit Fristsetzung ist es das Problem des Händlers wie er es schafft innerhalb dieser Frist nach zu bessern.
Was heisst auf den Leim gegangen? Es handelte sich um eine Festplatte im Wert von knapp 80 Euro. Dafür mache ich zwar Theater, werde aber nicht unbedingt den Anwalt mit 150SK einschalten um sie ein paar Wochen früher zu bekommen. Recht hin oder her, wenn sich der Händler quer stellt, geht auf die Schnelle erstmal gar nix. Und egal wie das Recht ist, bis du das durchgesetzt hast ist auch der normale Termin rum.
Ich hatte zu dem Thema auch WD angeschrieben, die die Aussage des Händlers nicht bestättigt hatten. Auch meinte WD, dass ich das nächste mal direkt bei WD ein RMA-Ticket inkl. Vorabtausch aufmachen kann. Dort bekomme ich die Platte zugeschickt und schicke erst dann die defekte zurück. Auch der letzte RMA-Austausch (ohne Vorabversand, da 2,5 Jahre alte Disk mti 3 Jahren Garantie) vor ein paar Wochen hat keine 3 Wochen gedauert.

@SimomG: Vor >10 Jahren ging das bei MF noch ganz gut. 2006 hatte ich aber ein ähnliches Erlebnis mit einer Festplatte. Das Ergebnis war, dass ich nach 2 Wochen Streit mit dem Support (ging um die Kosten und Art der Abwicklung) die defekte Festplatte direkt zu Seagate geschickt hatte.
 
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@turbosnake: Wobei ich 14 Werktage für ein wenige Wochen altes Produkt schon unverschämt finde.
 
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ich hatte mal ne Grafikkarte mit Restgarantie gebraucht gekauft. nun wollte ich die defekte Karte beim Hersteller reklamieren, O Ton: wir haben keine RMA Abteilung, alles über den Händler abwickeln. Mein Pech = Händler war insolvent gegangen. und nun???? Habe die Karte in der Bucht als defekt verkauft mit 75% Verlust. Also nicht jeder Hersteller hat auch eine GARANTIEABTEILUNG.:daumen2:
 
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Man hätte ja mal sagen können das der Händler nicht mehr da ist.:schief:
 
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Das Zauberwort sollte hier eigentlich "Kulanz", oder viel mehr "Kundenservice" lauten. Als Kunde ist es mir nämlich völlig egal ob es sich Gewährleistung oder Garantie nennt, die Hauptsache ist das ich schnellstens einen mindestens gleichwertigen Ersatz bekomme. Alles Andere birgt das Risiko mich als Kunden zu verlieren.

Beispiel:

Vor vielleicht 5 o. 6 Jahren kaufte ich bei Alternate eine Grafikkarte im Laden. Der Verkäufer versicherte mir mehrmals das die Karte eines der Modelle mit Temp.Sensor war (damals noch nicht selbstverständlich). Als ich am nächsten Tag wieder im Laden stand, mit dem Hinweis das genau diese Karte keinen Sensor hat (was eine kurze Recherche im Internetz bestätigte), weigerte man sich mir das Produkt umzutauschen. Erst nach einer außdauernden Diskussion mit dem Filialleiter gab man mir mein Geld wieder, denn ab mitte der Diskussion war ein Austauschgerät für mich keine Option mehr. Eigentlich wollt ich hier schon nix mehr bei Alternate kaufen, denn mir war klar; Das war jetzt keine Kulanz, man wollte nur nich länger mit mir im Verkaufsraum, vor allen Kunden, rumdiskutieren...

Ich hab mir dann Anfang 2012 für gutes Geld einen kompletten Rechner zusammengestellt. Diesen habe ich im Ladenlokal von Alternate (in Gießen) abgeholt, da ich nur 50KM fahren muß und nicht auf den Versand warten wollte. Es war der erste Tag an dem das neue Stepping des 3930K verfügbar war, Abends kurz vor 20Uhr. Zu diesem System gehörte auch eine Wasserkühlung von Corsair, die H100. Leider musste ich nach dem Zusammenbau feststellen, das auch ich das Pech hatte eine "ratternde" Wasserpumpe zu erwischen. Kann passieren, kein Problem, fahr ich am nächsten Tag die 50KM nach Alternate und tausch das Ding um. Dachte ich. Am nächsten Tag bei Alternate (ich hab nicht angerufen sondern bin direkt hingefahren, so selbstverständlich war ein Austausch für mich!) teilte man mir mit, das ein sofortiger Aus- bzw Umtausch nicht möglich sei. Man müsse das Set an den Hersteller schicken, und auf das Ergebnis der Prüfung bzw. ein Ersatz-Set warten - Dauer etwa 2-4 Wochen. Mein Hinweis, das ich gestern erst für mehrere tausend €uro bei ihnen eingekauft hatte interessierte ebensowenig wie der Hinweis, das ein ordnungsgemäßer Betrieb des bei ihnen erworbenen PCs ohne Kühlung der CPU nicht möglich wäre. Mein nagelneuer PC wäre über Wochen außer Funktion. Was mich besonders ärgerte war der Umstand, das man mich mehrmals darauf hinwies, hätte ich den Rechner nicht nur komplett bei ihnen gekauft, sondern auch für zusätzliches Geld aufbauen und testen lassen, dann würde man mir (wenn ich den PC mitbrächte) innerhalb von 15 Minuten eine nagelneue Wasserkühlung einbauen. Oder wenn ich übers Internetz bestellt hätte, ich aufgrund der Wiederufsmöglichkeit auch sofort ein Austauschgerät bekommen hätte.

Ja is klar. Jetzt werde ich dafür bestraft das ich klassisch in einem Laden gekauft habe. Ich habe ca. 15 Jahre lang regelmäßig bei Alternate eingekauft, und das nicht zu knapp. Ungeachtet der rechtlichen Möglichkeiten, die mich in solchen Fällen (und wenn es nur um kleine Beträge geht) gar nicht interessieren, war für mich die Konsequenz nie wieder etwas bei diesem Unternehmen käuflich zu erwerben.

Ich hab mich dann, dank des Hinweises eines Users des PCGHX-Forums, direkt per Mail an einen Mitarbeiter des Corsair-Supports gewandt, und ihm den Fall geschildert. Die neue H100 war nach wenigen Tagen da, und ich konnte die alte so lange noch benutzen um keine Ausfallzeiten beim meinem neuen PC zu haben. DAS nenn ich Service. Ich persönlich habe in den wenigen Fällen, in denen ein Händler Probleme bereitete, immer gute Erfahrungen mit dem direkten Kontakt zum Hersteller gemacht. Fast immer ist man dort noch an der Zufriedenheit seiner Kunden interessiert. Ausnahmen bestätigen die Regel!

Wenn ich etwas in einem Laden kaufe (egal ob Ladenlokal oder Online), dann spreche ab einem gewissen Einkaufpreis immer mit dem/einem Verkäufer. Versichert er mir einen unkomplizierten/bedingunslosen Umtausch im Fall der Fälle, dann bin ich sein Kunde. Andernfalls trag ich mein Geld woanders hin. Ich bin der Kunde, ich hab das Geld, ich lege (natürlich nur im gewissen Rahmen^^) die Regeln fest. Und die heißen: Ich will net diskutieren und ganz sicher net betteln, und wenn das Ding ausfällt dann will ich schnellstens Ersatz. Das muß für mich im Kaufpreis enthalten sein. Und offensichtlich sind das auch keine zu hohen Ansprüche, denn es gibt genug Händler die ihnen gerecht werden. Wenn ich dafür regelmäßig den einen oder anderen €uro beim Verkaufspreis drauflegen muß, dann ist das für mich auch überhaupt kein Problem. Für guten Service muß ich manchmal etwas drauflegen, das ist mMn ein fairer Deal.
 
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:schief::schief: Was wohl? Ich lass dich dreimal raten,:devil:
Ich meine auf was beziehen sich die Fristen "konkret"? Fristen sind ja keine starren Angaben sondern Situationsabhängig. Also auf welche Leistung genau bezieht sich die 14 Werktage Frist?

MfG
 
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Was mich ein bissi wundert ist das hier im Artikel nicht die Fristen der Beweislastumkehr bei der Gewährleistung erwähnt werden.
Beweislastumkehr
Ist meiner Meinung nach mehr als Wichtig bei dem ganzen Klimbim um die Gewährleistung/RMA.

So lange ein Hersteller Garantie bei seinen Artikeln anbietet und diese mehr als Verbraucherfreundliche sind (kostenloser VorOrtAustausch, Rücksendemarke usw.) würde Ich immer dieser in Anspruch nehmen und den Verkäufer erst gar nicht kontaktieren.
 
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Was mich ein bissi wundert ist das hier im Artikel nicht die Fristen der Beweislastumkehr bei der Gewährleistung erwähnt werden.
Beweislastumkehr
Ist meiner Meinung nach mehr als Wichtig bei dem ganzen Klimbim um die Gewährleistung/RMA.

So lange ein Hersteller Garantie bei seinen Artikeln anbietet und diese mehr als Verbraucherfreundliche sind (kostenloser VorOrtAustausch, Rücksendemarke usw.) würde Ich immer dieser in Anspruch nehmen und den Verkäufer erst gar nicht kontaktieren.
Das sind ein paar gute Punkte. Man kann dem Herrn Gäfgen aber keinen Vorwurf machen, dass er seinen Artikel etwas zusammengekürzt hat. Das Thema wäre sonst zu komplex und kaum jemand würde den gesamten Artikel lesen.

Solange der Händler nicht einen persönlichen Draht zum Hersteller hat, fährt man immer besser damit im Garantiefall das Produkt direkt zum Hersteller zu schicken, da der Umweg über den Händler nur noch mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Grundsätzlich bietet es sich an (auch im Rahmen deines Beispiels mit der abgelaufenen 6-Monats-Frist) einen Anwalt zu kennen und sich im Zweifel einen seiner Briefköpfe zu beschaffen. Ein solches "offizielles" Schreiben wirkt in der Regel Wunder. Die zahlreichen Beispiele hier im Thread, wo erst mit dem Anwalt gedroht werden musste, sind leider trauriger Alltag.

Im Übrigen wäre noch erwähnenswert gewesen, dass man dem Händler natürlich auch dann eine Frist setzen kann, wenn er von sich aus den Garantieweg geht und das Produkt einfach nur einschickt und die ewige Wartezeit dann auf den Hersteller schiebt. Man zwingt ihn dann sozusagen in die Gewährleistung.
 
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Was mich ein bissi wundert ist das hier im Artikel nicht die Fristen der Beweislastumkehr bei der Gewährleistung erwähnt werden.
Beweislastumkehr
Ist meiner Meinung nach mehr als Wichtig bei dem ganzen Klimbim um die Gewährleistung/RMA.
Es gibt sogar Händler, die diesen Klimbim für besseres Verständnis ins Forum hinterlegen. Denn nicht jeder Hersteller hat die gleichen Garantiebedingungen, oder nutzt die Gewährleistung in einem RMA-Fall.
Daher bleibt es dem Kunden überlassen sich diesbezüglich zu informieren. https://forum.mindfactory.de/t35497-garantiehinweise-einzelnen-hersteller.html
So lange ein Hersteller Garantie bei seinen Artikeln anbietet und diese mehr als Verbraucherfreundliche sind (kostenloser VorOrtAustausch, Rücksendemarke usw.) würde Ich immer dieser in Anspruch nehmen und den Verkäufer erst gar nicht kontaktieren.
Jup, der direkte Weg zum Hersteller wäre hier auf jeden Fall anzuraten. Das spart Zeit und Ärger mit dem Händler, bei einem Garantiefall.
 
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Einzig eine kleine Ausführung dazu, was eine "angemessene" Frist ist, wäre noch schön gewesen. :)

Was "angemessen" ist, bestimmt sich im Einzelfall nach der Art der Ware und den tatsächlichen Möglichkeiten, die der Händler zur Nacherfüllung hat. Bei leicht verderblichen Waren oder Just-in-Time-Lieferungen können das ein, zwei Tage oder gar nur wenige Stunden sein. Man kann die Frist zudem reduzieren, wenn die Ware offensichtlich lagernd und jederzeit frei verfügbar ist aus dem Lager (daher im Fall nur eine Woche). In anderen Fällen, können auch zwei, drei Monate angemessen sein.

Bei standardisierten Elektronikwaren haben sich zwei Wochen als Richtwert eingebürgert. Im Regelfall macht man damit nichts falsch. Man muss die Angemessenheit aber dennoch immer wieder neu beurteilen. Um Missverständnisse vorzubeugen, ist es zudem ratsam ein konkretes Datum (mit Uhrzeit) als Ablaufdatum zu benennen, z.B. 02.12.2013, 24:00 Uhr.

Was mich ein bissi wundert ist das hier im Artikel nicht die Fristen der Beweislastumkehr bei der Gewährleistung erwähnt werden.

Ursprünglich war der "Kommentar" als Teil einer Kolumne gedacht. Daher mehr Meinungsäußerung als Informationsvermittlung. Ganz klar, die Beweislastumkehr macht einem nach sechs Monaten das Leben etwas schwerer.

Trotz allem. Vielen Dank an dieser Stelle für eurer Lob! :daumen:
 
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Also nicht jeder Hersteller hat auch eine GARANTIEABTEILUNG.:daumen2:

Und die, die welche haben, haben die noch lange nicht für Endkunden.
Z.B. MSI hat schreibt auf seiner Webseite ausdrücklich, dass es eine Händlergarantie ist und dass man sich bei Problemen an den Händler wenden muss. Aber hier im Forum wird dann noch toll damit Werbung gemacht, dass die Garantie z.B. bei einem Grafikkartenkühlerwechsel nicht erlischt :daumen2:

Ansonsten sind meine Erfahrungen mit Hersteller-Garantieabteilungen schwankend:

Cherry: Perfekt. Neuware geschickt mit Rücksendeschein. (und das bei einem Problem, bei dem ich heute davon ausgehe, dass ein Satz neuer Akkus die Lösung gewesen wäre :ugly: )

Logitech: Akzeptabel. Erst wiederwillig, dann aber umgetauscht. (und dabei aber nicht wirklich mitgedacht - was dann aber zu Lasten von Logitech ging: Wenn man von nem eingeschränkt funktionierendem iPod-Dock nur den Stecker und die Fernbedieungsabdeckung zurückhaben möchte, dann hat jemand mit Lötkolben halt ein eingeschränkt und ein voll funktionierendes iPod-Dock :ugly: )

OCZ: Miserabel. Wenn der Austausch von definitiv defektem RAM 6 Wochen dauert und noch mit gewissen Versandkosten verbunden ist, weil die Anschrift des "deutschen" "Supports" in den Niederlanden ist und die neuen Module aus Ostasien versendet werden, dann kann ich mir auch gleich neuen kaufen. Habe ich, nachdem die Austauschmodule nach weniger als einem Jahr erneut den Geist aufgaben, auch gemacht :schief:
 
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zu der hier auftretenden Frist die immer angesprochen wird.
Man kann dem Händler eine Frist setzen ja, aber man muss beachten das fast jeder Händler in seinen AGBs eine Frist zur Behebung eines Mangels festgelegt hat, diese kann schon mal 5 bis 6 Wochen betragen, aber nicht länger, dass wär nicht zumutbar.
Somit könnte man schon vorher einen Blick in die AGBs werfen um bei einer Reklamation nicht auf die Fr... zu fallen :)

Ich selber Arbeite im Einzelhandel, und echt 99% verstehen nicht was Gewährleistung ist, und meinem Sie haben immer 2 Jahre Garantie und können es immer umtauschen :)
Grundsätzlich wird versucht nachzubessern, bzw. die Artikel werden zum Hersteller gesendet (ist ja auch nicht weiter schlimm), aber bei Artikel wo bekannt ist das diese getauscht, bzw. Gutgeschrieben werden, da wird selbst nach 6 Monate und innerhalb der 2 Jahre sofort getauscht.
Reklamationen dauern bei uns in der Regel 1 bis 4 Wochen die eingesendet werden müssen, und davon sind viele auf falsche Handhabung zurück zu führen.

Was die Kunden nicht sehen bzw. zu 60% nicht zugeben, das Sie selber Mist gebaut haben. Versteckte Feuchtigkeitsschäden die nur durch den Hersteller erkennbar gemacht werden können, falsche Handhabung usw, Viren auf dem PC und behaupten es sei Defekt, usw.. deswegen wird nicht sofort getauscht sondern erst mal zum Hersteller bzw. Nachgebessert oder Neuinstallation (natürlich mit Berechnung)

Selbst mir ist was passiert das bei meinem Galaxy S4 sich der Akku aufgebäht hat und das Display etwas raus gedrückt hat, da wurde erst mal nur der Akku getauscht, Gerät zurück, irgendwas an Elektronischen Bauteilen getauscht, ok, nochmal reklamiert das mit dem Display Nochmal reklamiert, da immer noch das Display leicht aus dem Rahmen schaut, ist jetzt eine Woche weg, mal sehen was passiert.... auch hier muß nachgebessert werden innerhalb einer bestimmten Frist, die erste Woche war ok, mal sehen wie lange es jetzt dauert, und was gemacht wird. Falls immer noch keine Besserung dann wünsche ich einen Austausch gegen ein neues Gerät, da 2 mal nachgebessert wurde ohne Erfolg...
 
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@ruyven_macaran: Hat Logitech vor 15 Jahren aber schon so ähnlich gemacht. Tastatur war kaputt -> Stecker abschneiden und einschicken -> neue Tastatur zurück (und das war dann sogar noch ein neueres Modell).

Vorabtausch bieten einige Hersteller an. Allerdings sind die RMA-Prozeduren zum Teil recht umständlich (z.B. Western Digital). Und nicht jeder Hersteller hat einen umfangreichen deutschen Garantiesupport und das schreckt viele ab. Daher wäre mir eine schnelle Bearbeitung über den Händler lieber.

Btw und halb-OT: Weiss einer wie lange die RMA-Zeiten bei Steelseries sind?
 
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