News Diablo 4: Bei unerlaubtem Modding droht dauerhafte Sperrung

Sowas wie "Yours" ist bei Spielen und Software auch eh nicht so ganz einfach, man kann von kommerziellen Spielen und Software z.B. niemals Eigentümer werden, allerhöchsten Besitzer einer (zeiltlich begrenzten) Nutzungslizenz. In der Praxis bedeutet das dann, das der Anbieter bei serverbasierten Spielen den Support einstellen bzw. Server einfach offline nehmen kann ohne Erstattung. Bei reinem Single-Player muss sich der Kunde im Zweifelsfall selbst drum kümmern wie er eine Software am Laufen hält.Eigentümeransprüche hat man aber nie.

Das stimmt nur sehr bedingt. Was in EULAs steht, was in Gesetzen steht und was in vergangenen Gerichtssälen entschieden wurde, sind alles sehr unterschiedliche Dinge zu dem, wie diese individuellen Fälle entschieden werden würden. Wo wurde das entschieden? Wann? Unter welchem Verbund? etc.

Dass man Besitzer einer Nutzungslizenz ist, ist auch nicht glas klar. Frage da mal am besten bei Valve, die momentan bei der EU deswegen vor Gericht stehen und dagegen klagen, dass die Nutzer doch bitte niemals ihre "Lizenzen" weiterverkaufen dürften. Die EU sieht das nämlich ganz anders.

Besitz- und Eigentumsverhältnisse sind dann noch mal (für dieses Forum speziell interessant) besonders eigen unter dem deutschen Gesetz aufgeteilt. Für uns Deutsche, so weit ich das sagen kann, alles andere als ein Hexenwerk, zwischen den beiden Verhältnissen unterscheiden zu können, doch wenn man das Ausland damit konfrontiert, wird man im Durchschnitt auf mehr(!) verwirrte Blicke stoßen, als es in Deutschland der Fall ist, weil häufig selbst in den großen wirtschaftlichen Nachbarländern kaum ein Unterschied gezogen wird.

Dann kommt noch dieses zeitlich begrenzte Gefasel dazu, dass du berechtigterweise mit einbeziehst. Die Megafirmen wie Microsoft und Valve (auf Software-Ebene) wollen das natürlich so, weil es der maximale Vorteile für diese Personen sind. Das heißt aber noch lange nicht, dass das auf allen Ebenen so gesehen wird und da wird es noch sehr eng, was Europa angeht, denn das lässt sich noch mal in etliche weitere juristische Ebenen unterteilen. Hier zu klagen ist auch bei weitem einfacher als beispielsweise in den USA.

Also kann man ruhig sagen, dass diese ganzen Lizenzen nur schwebend gültig sind und es bezweifelt werden kann, dass sie vor allen wichtigen Gerichten mindestens innerhalb der EU bestand haben könnten. Das ist auch einer der Gründe, warum ich nach wie vor noch ab und zu bei Steam anstatt ausschließlich bei GoG.com einkaufe. Wenn mal ordentlich geklagt wird, würden die Firmen sicherlich zusammenklappen. Ich wette, dass das auch der wahre Grund hinter Ubisofts Rudermeisterschaft steht, was deren Idee mit den inaktiven Accounts angeht. Erst recht dann, wenn das eine europäische Firma ist, sollten sie es besser wissen. Dass Ubisoft nichts weiß, demonstrieren sie ja sowieso immer aufs Neue. Androhen, dann erfahren, was Realität bedeutet, und dann zurückrudern. Sie sind sehr neidisch auf Konamis Krone der unfreundlichsten Publisher, aber tatsächlich selbst dafür noch zu inkompetent. Meisterleistung.
 
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@VanWayne Das hat mir mal ein Fachanwalt so erklärt. Er sagte aber auch, daß dies noch nicht in allen Einzelheiten und Betrachtunsgweisen durch Urteile bestätigt wurde. Gerade das Thema mit dem Weiterverkauf gebrauchter Spiele ist extrem schwer zu greifen und es gibt sehr unterschiedliche Ansichten dazu, das stimmt.
Ich wollte mit meinem Kommentar aber eigentlich auch nicht so in die Tiefe gehen, mir ging es eigentlich mehr um den Eigentumsbegriff in Deutschland und das der bei einer Software einfach nicht so funktioniert, wie wir das bei einer "Hardware" automatisch annehmen würden. Das heißt natürlich auch noch nicht automatisch, daß es dann so funktioniert wie es die Lizenzgeber gerne hätten. Da bedarf es in der Tat noch einer Menge juristischer Klärung.

Meiner Ansicht nach ist das Problem bei den Nutzungslizenzen, daß die Lizenzgeber immer mehr Bedingungen in diese aufnehmen, die aber Rechte welche durch andere Gesetze gewährt werden wieder einschränken. Und das sollte so nicht möglich sein. Aber es gibt auch Elemente einer Lizenz die akzeptiert werden müssen, weil aufgrund der Kopierbarkeit einer Software klar sein muss, daß ich nicht automatisch auch Eigentümer des "Originals" geworden bin (sprich Sourcecode usw), nur weil ich eine Kopie gekauft habe. Die Lizenzgeber nutzen Umstände wie diese aus meiner Sicht aber aus, um sich eben immer mehr juristisch fragwürdige Rechne einzuräumen.

Dennoch aber wird man vor Gericht wohl kaum damit durchkommen, daß man als Käufer doch das Recht hätte, seine Diablo IV Installation nach Belieben zu modden und das man deswegen sofort wieder entbannt wqerden möchte ;)
 
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Meiner Ansicht nach ist das Problem bei den Nutzungslizenzen, daß die Lizenzgeber immer mehr Bedingungen in diese aufnehmen, die aber Rechte welche durch andere Gesetze gewährt werden wieder einschränken. Und das sollte so nicht möglich sein. Aber es gibt auch Elemente einer Lizenz die akzeptiert werden müssen, weil aufgrund der Kopierbarkeit einer Software klar sein muss, daß ich nicht automatisch auch Eigentümer des "Originals" geworden bin (sprich Sourcecode usw), nur weil ich eine Kopie gekauft habe. Die Lizenzgeber nutzen Umstände wie diese aus meiner Sicht aber aus, um sich eben immer mehr juristisch fragwürdige Rechne einzuräumen.

Das wurde für Autoren schon ewig gelöst. Normalerweise dürfte das bei der Software, die nichts anderes als Schrift ist, nicht anders sein.

Na ja, mal sehen. Ich denke, man wird in sehr naher Zukunft sehen, wie die Entscheidenden liegen, da sich zunehmend Firmen wie Ubisoft immer weiter aus dem Fenster lehnen. Daher kann ich jedem nach wie vor empfehlen, größtenteils auf Gog.com zu wechseln.
 
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