Nightslaver
PCGH-Community-Veteran(in)
Das Bamberger OLG urteilte in einem jüngsten Fall von Kinderehe, welche in Syrien nach Sharia-Gesetz geschlossen wurde, das diese auch in Deutschland Rechtsgültigkeit habe.
Genau genommen ging es um folgendes:
Eine 15 jährige und ihr 21 jähriger Ehemann, welche auch Cousin und Cousine sind, wurden in Syrien nach Sharia-Gesetz verheiratet. Beide flohen zusammen nach Deutschland und lebten in einer Flüchtlingsunterkunft bei Aschaffenburg.
Sie gaben an verheiratet zu sein. Das Jugendamt wollte diese Ehe aber nicht als rechtlich geltend anerkennen und übernahm für das 15 jährige Mädchen die rechtliche Vormundschaft.
Ihr 21 jäjhriger Ehemann wollte dies nicht akzeptieren und verklagte das Jugendamt, worauf es zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht kam. Das Jugendamt berief sich dort darauf, das Mädchen sei nicht zur Führung eines selbstbestimmten Lebens in der Lage und könne die Tragweite einer Ehe nicht absehen. Deswegen dürften ihr Aufenthalt und der Kontakt mit ihrem Mann vom Jugendamt bestimmt werden.
Das Familiengericht entschied, dass die deutschen Regelungen für Minderjährige gelten und nicht der Schutz der Ehe, die nach dem Scharia-Recht geschlossen wurde.
Soweit so gut sollte man meinen.
Ganz anders urteilte in weiterer Instanz aber das OLG Bamberg, nachdem Rechtsmittel gegen das Urteil des Familiengerichts eingelegt wurden. Dieses Hob die Entscheidung des Familiengerichts auf und bestätigte jetzt das die in Syrien geschlossene Kinderehe nach Sharia-Recht auch in Deutschland rechtskräftig sei.
Ein Zivilregisterauszug und die Bestätigung der Eheschließung seitens des Scharia-Gerichts hätten das belegt. Daher könne das Jugendamt nicht über die junge Frau bestimmen, entschieden die Bamberger Richter.
Da das Urteil von grundsätzlicher Bedeutung sei hat das OLG jedoch Beschwerde am Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen, wo wohl jetzt diesbezüglich weiter prozessiert werden wird.
Quelle: Richter erkennen Kinderehe an | mainpost.de | Main-Post & Ehen mit Minderjahrigen: Andere Lander, andere Sitten | Telepolis
______________
Meiner Meinung nach ein völlig falsches Signal das die Bamberger Richter dort gesendet haben.
Würde man damit durchkommen und das BGH würde zu einem Urteil kommen das die Bamberger Richter bestätigt würde das dazu führen das man künftig sämtliche im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen nach Sharia-Recht hier anerkennen müsste.
Für mich ein Faustschlag ins Gesicht unseres Grundgesetzes und aller jungen Mädchen die minderjährig nach dem Gesetz der Sharia zwangsverheiratet werden...
Genau genommen ging es um folgendes:
Eine 15 jährige und ihr 21 jähriger Ehemann, welche auch Cousin und Cousine sind, wurden in Syrien nach Sharia-Gesetz verheiratet. Beide flohen zusammen nach Deutschland und lebten in einer Flüchtlingsunterkunft bei Aschaffenburg.
Sie gaben an verheiratet zu sein. Das Jugendamt wollte diese Ehe aber nicht als rechtlich geltend anerkennen und übernahm für das 15 jährige Mädchen die rechtliche Vormundschaft.
Ihr 21 jäjhriger Ehemann wollte dies nicht akzeptieren und verklagte das Jugendamt, worauf es zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht kam. Das Jugendamt berief sich dort darauf, das Mädchen sei nicht zur Führung eines selbstbestimmten Lebens in der Lage und könne die Tragweite einer Ehe nicht absehen. Deswegen dürften ihr Aufenthalt und der Kontakt mit ihrem Mann vom Jugendamt bestimmt werden.
Das Familiengericht entschied, dass die deutschen Regelungen für Minderjährige gelten und nicht der Schutz der Ehe, die nach dem Scharia-Recht geschlossen wurde.
Soweit so gut sollte man meinen.
Ganz anders urteilte in weiterer Instanz aber das OLG Bamberg, nachdem Rechtsmittel gegen das Urteil des Familiengerichts eingelegt wurden. Dieses Hob die Entscheidung des Familiengerichts auf und bestätigte jetzt das die in Syrien geschlossene Kinderehe nach Sharia-Recht auch in Deutschland rechtskräftig sei.
Ein Zivilregisterauszug und die Bestätigung der Eheschließung seitens des Scharia-Gerichts hätten das belegt. Daher könne das Jugendamt nicht über die junge Frau bestimmen, entschieden die Bamberger Richter.
Da das Urteil von grundsätzlicher Bedeutung sei hat das OLG jedoch Beschwerde am Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen, wo wohl jetzt diesbezüglich weiter prozessiert werden wird.
Quelle: Richter erkennen Kinderehe an | mainpost.de | Main-Post & Ehen mit Minderjahrigen: Andere Lander, andere Sitten | Telepolis
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Meiner Meinung nach ein völlig falsches Signal das die Bamberger Richter dort gesendet haben.
Würde man damit durchkommen und das BGH würde zu einem Urteil kommen das die Bamberger Richter bestätigt würde das dazu führen das man künftig sämtliche im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen nach Sharia-Recht hier anerkennen müsste.
Für mich ein Faustschlag ins Gesicht unseres Grundgesetzes und aller jungen Mädchen die minderjährig nach dem Gesetz der Sharia zwangsverheiratet werden...
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