AG München: Einstweilige Verfügung gegen gesperrten Internetzugang möglich

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Das Amtsgericht München (Beschluss v. 15.05.2014 - Az.: 158 C 11272 14) hat einem Netzwerkadministrator aus dem Saarland eine einstweilige Verfügung gegen seinen gesperrten Internetzugang zugestanden. Ihm wurde der Internetzugang, trotz einer bestrittenen Forderung, einseitig durch den Telekommunikationsanbieter gesperrt.

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"Aber bei uns steht sie haben diese Anrufe gemacht also müssen Sie diese Summe zahlen, oder Ihr Anschluss wird gesperrt."

Etwa sowas gab es auch schon bei mir und es hat nichts geholfen da zu meckern, der hier hatte Glück.
 
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Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus, wenn man eine Rechnung bekommt, die man so gar nicht verursacht haben kann. Muss da der Provider nachweisen, dass man die Kosten verursacht hat oder muss der Kunde nachweisen, dass er die Kosten nicht verursacht hat?
 
AW: AG München: Einstweilige Verfügung gegen gesperrten Internetzugang möglich

Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus, wenn man eine Rechnung bekommt, die man so gar nicht verursacht haben kann. Muss da der Provider nachweisen, dass man die Kosten verursacht hat oder muss der Kunde nachweisen, dass er die Kosten nicht verursacht hat?

Der Anbieter sagt einfach bei ihm steht es so auf der Abrechnung, du müsstest beweisen das du um diese Zeit nicht zu Hause warst oder den Anruf gar nicht machen konntest. Das ist aber sehr schwer in den meisten Fällen, wie willst du beweisen das du um diese Zeit vor dem Fernseher gesessen hast und nicht am Telefon?

Wenn noch jemand bei dir zu Hause war um diese Zeit dann wird es evtl. Einfacher.
 
AW: AG München: Einstweilige Verfügung gegen gesperrten Internetzugang möglich

Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus, wenn man eine Rechnung bekommt, die man so gar nicht verursacht haben kann. Muss da der Provider nachweisen, dass man die Kosten verursacht hat oder muss der Kunde nachweisen, dass er die Kosten nicht verursacht hat?

Zunächst einmal wirst du beweisen müssen, dass du sie gar nicht verursacht haben kannst. Und das wird verdammt schwer.
Wenn du das bewiesen hast, kannst du die Rechnung vollkommen zurecht beanstanden - brauchst dann aber, wie hier, erneut einen Anwalt, damit das auch Wirkung zeigt. Denn wie man sieht, ist eine laufende, umstrittene Beanstandung für die Telekommunikationsanbieter rein gar kein Hindernis für die Durchführung von Zwangsmaßnahmen.
Und, nach meiner Erfahrung mit O2/Telfonica, lassen sich einige Anbieter auch von eindeutig berechtigten und nicht bestrittenen (!) Beanstandungen (= es werden Dinge berechnet, die man ausdrücklich nicht bestellt und reklamiert hat) nicht aufhalten. Die werden dann einfach nicht bearbeitet. Stattdessen gibt es Drohungen mit Inkasso und Schufa, "versehentliche" Anschlusssperren (die "zufällig" verhindern, dass -nach erfolgreicher Kündigung- der Wechsel zu einem neuen Anbieter klappt), Drohungen von Inkasso, Drohungen mit Gerichtsverfahren,... . Natürlich alles begleitet von Gebühren, etc., die den angemahnten Betrag auf das 3-4 fache der unrechtmäßig in Rechnung gestellten Summe ansteigen lassen. Frei nach dem Motto: Irgendwann wirds dem schon zu heiß und er zahlt trotzdem.

Was mich mal interessieren würde (@Juristen):
Kann Kabel Deutschland das AG München eigentlich verklagen, weil die Verfügung so schlecht geschwärzt wurde, dass man "Kab" + e/o + l/i noch lesen kann, genauso wie ein "h" und möglicherweise "and" im zweiten Namensteil? :devil:
 
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AW: AG München: Einstweilige Verfügung gegen gesperrten Internetzugang möglich

Also besteht da grundsätzlich noch Nachbesserungsbedarf, um die Rechte der Kunden besser zu schützen.
 
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Imho: Definitiv.
Da man umgekehrt den Konzernen nicht zumuten kann, während laufender Verfahren jahrelang kostenlos ihre Leistungen zur Verfügung zu stellen, nur um am Ende festzustellen, dass jemand eben schlicht kein Geld hat, wäre ich persönlich dafür, Straf-/Entschädigungssätze für zu Unrecht gesperrte Anschlüsse festzulegen - und idealerweise das gleiche auch noch einmal für zu Unrecht ergangene Mahnungen.
Derzeit haben die Telefonkonzerne schlichtweg gar nichts zu verlieren, wenn sie ungerechtfertigte Rechnungen verschicken, außer die Arbeitszeit/den Materialaufwand für das Erstellen/Verschicken dieser Standardschreiben. Also vielleicht insgesamt 5 € für einen Fall, der die komplette Eskalationsstufe über multiple Mahnungen, mehrere Inkassoschreiben, Verfahrensdrohung, etc. durchlaufen hat. Selbst wenn da nur jeder Zehnte keine Rechtsschutz und nicht genug Nerven hat, um die Sache auszusitzen, machen die Unternehmen bei Forderungen von mehreren 100 € einen Reibach, auf den Raubkopier-Abmahnanwälte wahrscheinlich nur noch neidisch sein können.

Höhe der Entschädigungen?
Lass mal überlegen... Der Durchschnittsbürger wird sich sicherlich bei jeder Mahnung 1-2 Stunden informieren müssen, ob er nicht doch irgendwie unerklärlicherweise im Unrecht ist bzw. wie er reagieren soll. Und eine Stunde offline kann man in unserer heutigen Welt sowieso mit zwei Stunden für andersartige Informationsbeschaffung gleichsetzen, im Falle von Selbstständigen kommen noch einmal 1-2 Stunden Verdienstausfall hinzu.
In Geld umrechnen würde ich die resultierende Zeit einfach mal mit dem durchschnittlichen effektiven Stundenlohn aller unbefristet Vollzeitbeschäftigten des Telekommunikationsunternehmens. D.h. also inklusive der Multimillionen Manager, aber ohne die armen Schweine, die in Call-Center outgesourced wurden, ein unbezahltes Praktkikum als Kaffeeholer machen oder auf 450 € Basis 30h die Woche zum putzen kommen.
(Hmm... Wieviele Tausender mir O2 da wohl schulden würde?)
 
AW: AG München: Einstweilige Verfügung gegen gesperrten Internetzugang möglich

Ist mal gut zu wissen, wir hatten auch Terror mit Kabel Bw. die haben wegen angeblich nicht bezahlter Rechnungen von dez 2013 bis februar 2014 und einer wirklich offenen April 2014 rechnung die leitung gedrosselt/gesperrt. Wir mussten kontoauszüge und alles schicken um das gegenteil zu beweisen und Aprilposten begleicht (damit wurde sich ne woche zeitgelassen das gegenzuprüfen von kabelbw), zudem wurde behaupted zum 10 mai wurde versucht von meinem konto die aktuelle rechnung abzubuchen und kam wegen mangels deckung zurück, und wollen gleich 5,85 verlangen, Problem ist bloss das auf meinem kontoauszug davon nichts zusehen ist. So die 5,85 haben se jetzt dennoch zusätzlich abgebucht, was nur bedeutet das sie den Widerspruch auf die aktuelle Rechnung nicht akzeptieren. Heist Montag wieder mit denen Telefonieren und das als "Business Kunde".
 
AW: AG München: Einstweilige Verfügung gegen gesperrten Internetzugang möglich

Sehr mies gelaufen für ihn. Nun kommt davon wenn man seine Rechnungen nicht bezahlt!
 
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Naja, überspitzt gesehen könnte man auch vermuten, dass der 'Sohn' die Leitung nicht nur für Schulaufgaben benötigt sondern ggf. auch für überteuerte Telefonate in die Karibik zum Hormonausgleich. Ob das dann auch eine Einstweilige Verfügung rechtfertigt? :devil:
 
AW: AG München: Einstweilige Verfügung gegen gesperrten Internetzugang möglich

Und, nach meiner Erfahrung mit O2/Telfonica, lassen sich einige Anbieter auch von eindeutig berechtigten und nicht bestrittenen (!) Beanstandungen (= es werden Dinge berechnet, die man ausdrücklich nicht bestellt und reklamiert hat) nicht aufhalten. Die werden dann einfach nicht bearbeitet. Stattdessen gibt es Drohungen mit Inkasso und Schufa, "versehentliche" Anschlusssperren (die "zufällig" verhindern, dass -nach erfolgreicher Kündigung- der Wechsel zu einem neuen Anbieter klappt), Drohungen von Inkasso, Drohungen mit Gerichtsverfahren,... . Natürlich alles begleitet von Gebühren, etc., die den angemahnten Betrag auf das 3-4 fache der unrechtmäßig in Rechnung gestellten Summe ansteigen lassen. Frei nach dem Motto: Irgendwann wirds dem schon zu heiß und er zahlt trotzdem.

Stimmt. Das ist leider gängige Praxis. Habe mal an nem WE spät Abends aus Langeweile (und Dummheit) an nem Gewinnspiel im TV per SMS teilgenommen. SMS hat mich 1,99€ gekostet - es waren die letzten 2€ vom Guthaben auf dem Handy. Am nächsten Morgen hatte ich drei SMS von nem Premium-Anbieter (mir bis dahin völlig unbekannt und auch nicht für das Gewinnspiel zuständig) im Posteingang und eine weitere von meinem Provider, dass mein Guthaben ins minus geraten sei und ich daher "aufladen" müsse.
Habe dann beim Provider klargestellt, dass:
- Prepaid nunmal Prepaid ist und er mir keine beim Empfang kostenpflichtigen SMS zustellen darf, wenn kein Guthaben da ist
- Ich die Premium-SMS nicht bestellt hatte.
Die SMS kamen ca. 4h nach meiner SMS zum Gewinnspiel und sollten mir angeblich die Bilder meines Chatpartners zeigen. Doof nur, dass ich zu der Zeit nirgends online war. Handyprovider hat das dann akzeptiert und ich bekam kurz darauf Post vom Anbieter der Premium-SMS. Der wollte doch tatsächlich die 3x1,99 für den Empfang von nicht bestellten "Abos" und ein paar €´s extra für die schriftliche Rechnung. Dank Recherche im Netz habe ich das dann recht leicht regeln können und musste nichts bezahlen.

Das Problem ist halt, dass man nur schwer beweisen kann, dass man nicht mit irgendwem in Timbuktu-Süd telefoniert hat. Am sichersten wäre es wohl, wenn man den Router (und damit das Telefon) abends aussteckt und erst morgends wieder ans (Telefon-) Netz klemmt. Ist aber nicht sehr komfortabel.
 
AW: AG München: Einstweilige Verfügung gegen gesperrten Internetzugang möglich

Den Telefonteil könnte man realtiv sicher regeln, wenn es noch Anbieter gäbe, die echtes ISDN im Angebot hätten.
Mein Anschluss ist (noch :( ) unhackbar :cool:

Aber gegen Rechnungsschreiber hilft auch das erstmal nicht und wenn es nicht ein Drittanbieter, sondernd er Telefonbetreiber selbst ist, der hohe Forderungen stellt...
 
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