Hate-Speech im Netz: Bundestag verabschiedet Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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Das kontrovers aufgenommene Gesetz zur Bekämpfung von Hasskommentaren in sozialen Netzwerken, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, wurde nun vom Bundestag beschlossen. Netzwerke sind nun angehalten, rechtswidrige Beiträge selbsttätig zu löschen. Bei systematischem Versagen drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

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Viele der Kritiker wären ja für ein derartiges Gesetz wenn es nicht so schwammig formuliert wäre und Tür und Tor für missbrauch öffnet.
"Hasskriminalität" wie es im Entwurf bezeichnet wird, wird nirgends wirklich definiert und umschließt auch Sachen wie Kritik an den offenen Grenzen, die Aufnahme von Sozialmigranten, oder auch Kritik am Islam.
Die Kostenaufschlüsselung ist auch herrlich - wir sprechen hier von über 5 millionen pro Jahr für den Steuerzahler.


Und so wie das ganze formuliert wurde ist auch berichten über Verbrechen verboten - man darf zB dann nichtmehr posten wenn jemand eine Deutsche Flagge verbrennt - das darf nur von der Plattform selbst oder öffentlichen "Journalisten" gemacht werden :P
 
Mal abseits von der berechtigten Kritik daran, kann mir vielleiht jemand erklären, wie das in der Praxis exakt umgesetzt werden soll. Denn ein solches Gesetz wird schließlich nicht einfach weltweit anerkannt. Nehmen wir ein Beispiel:

Herr Mustermann aus Deutschland verfasst einen solchen Inhalt. Löschung wird beantragt. Mustermann kommt aus Deutschland, also wird gelöscht.
Herr Mustermann aus <beliebiges andere Land> verfasst einen solchen Inhalt. Löschung beantragt und gelöscht obwohl im eigenen Land erlaubt?
Herr Mustermann aus Deutschland gibt falsche Informationen an und verfasst einen solchen Inhalt. Löschung umgangen?

Ich muss gestehen, ich habe mich damit nicht so tief beschäftigt. Aber die Frage, wie so etwas geregelt werden soll, erschließt sich mir nicht.
 
Da sollen wohl politisch/gesellschaftlich unangenehme Dinge underdrückt werden,
bzw. vielleicht sogar der politische Gegner "mundtot" gemacht werden.

Wie steht es mit einer Gesellschaft, die ein paar "Grantler/Nörgler" nicht mehr tragen kann...
 
Wann tritt es in Kraft?

Sicherheitshalber sei aber gesagt: ich liebe unsere Regierung! Ganz besonders Frau Merkel!
Ich verstehe nicht, wie 7/10 Experten darauf bestehen können, dass dieses Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt. Auch den Brief der UNO an Heiko finde ich ungerecht.
Ich bin dankbar, in einer linken Republik leben zu dürfen und hoffe darauf, mit solch positiven Beiträgen auch morgen noch Kommentieren zu dürfen.

Lang leben die Genoss_innen! . Lang lebe der neue Linksfaschi...
 
"Hasskriminalität" wie es im Entwurf bezeichnet wird, wird nirgends wirklich definiert und umschließt auch Sachen wie Kritik an den offenen Grenzen, die Aufnahme von Sozialmigranten, oder auch Kritik am Islam.

Hasskriminilität ist nur die Populärumschreibung für alle Straftaten die im Umfeld mit Postings in sozialen Netzwerken im öffentlichen Raum begangen werden. Dazu gehört nicht die Kritik an den von dir aufgezählten Dingen, sondern der in einigen dieser Posting explizit geäußerte Aufruf zu Gewalt, Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Alles Dinge, die ein vernünftiger Mensch auch als strafbar klar erkennt, die aber derzeit, z.B. im Falle von Facebook, teilweise trotzdem sehr lange so stehen bleiben, oder gar nie entfernt werden.

Dieses Gesetz ändert nichts an der Strafbarkeit der Äußerungen (die wurde auch vorher schon geprüft und entsprechend auch ein Stafverfahren eingeleitet), sondern lediglich an der der rechtlichen Grundlage auf der gegen die Betreiber der Plattformen verfahren werden kann.


Um auf die Frage zur tatsächliche Handhabe die man gegen ausländische Betreiber oder Poster hat zu antworten folgendes:

- Es ist egal, ob der Verfasser einer strafbaren Postings deutscher ist oder nicht. Richtet sich das Posting gegen ein in Deutschland lebende Person, oder erreicht es die deutsche Öffentlicheit (z.B. im Falle von Volksverhetzung oder Aufrufen zu Straftaten), so ist der deutsche Staat verpflichtet gemäß seiner Gesetze zu handeln.
- Egal ob der Betreiber einer Seite in Deutschland ansässig ist oder global operiert: Er muss konform deutscher Gesetze in Deutschland agieren, wo wieder dieses Gesetz ins Spiel kommt. Die möglichen maximalen Bußgelder sind nicht umsonst so hoch gewählt.
- Im Übrigen kann die deutsche Justiz auch jetzt schon eine (teilweise und / oder temporäre) Sperrung der entsprechenden Seite veranlassen. Sie wäre dann also nicht mehr aus Deutschland heraus abrufbar. Das ist bei großen Seiten wie Facebook natürlich extrem unwahrscheinlich, eventuell sogar verfassungswidrig, da der Schaden für die freie Meinungsäußerung der übrigen 99,9% sich nicht kriminell Äußerdner erheblich größer wäre.
 
Da sollen wohl politisch/gesellschaftlich unangenehme Dinge underdrückt werden,
bzw. vielleicht sogar der politische Gegner "mundtot" gemacht werden.

Wie steht es mit einer Gesellschaft, die ein paar "Grantler/Nörgler" nicht mehr tragen kann...

Sehr schlecht! Zumal es immer heißt, man müsse die sogenannten "Wutbürger" argumentativ stellen. Offensichtlich funktioniert das nicht ausreichend, sodass man sicherheitshalber einen Zensurstaat errichtet. Es ist wirklich unglaublich, welche Parallelen diese Thematik zu George Orwells 1984 aufweist...
Spannend finde ich auch die Kampagnen im öffentlich rechtlichen Rundfunk nach dem Motto: "Nur hier erfahren Sie die Wahrheit - keine Fakenews wie im bösen Internet!"
Man merkt in den letzten Jahren sehr stark, welche Angst die politisch-mediale Klasse vor der "neuen" Konkurrenz im Internet hat.
Dass Menschen sich dort auch anderweitig informieren können und auch eine Meinung haben können, die sich abseits des staatlichen Medienkorridors bewegt, wird dann mit den Argumenten "Fakenews", "Hatespeech" und mit "mangelnder journalistischer Qualität" denunziert.
 
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Hasskriminilität ist nur die Populärumschreibung für alle Straftaten die im Umfeld mit Postings in sozialen Netzwerken im öffentlichen Raum begangen werden. Dazu gehört nicht die Kritik an den von dir aufgezählten Dingen, sondern der in einigen dieser Posting explizit geäußerte Aufruf zu Gewalt, Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Nein es ist eben noch nichtmal ansatzweise sogenau definiert wurden. Wenn Kritiker das Justizministerium oder Herrn Maas nach konkreten Beispielen gefragt haben sind beide immer ausgewiechen. Beide sind immer allgemein geblieben. Es gab eine Vorlage von Jugendschutz.net bei der allerdings keine Juristen sondern Laien diverse Posts bewerten haben. Bis auf einen waren alle nicht Strafrelevant und der eine war nicht eindeutig, sondern ein Fall bei dem selbst erfahrene Juristen unterschiedliche Meinungen haben.

Alles Dinge, die ein vernünftiger Mensch auch als strafbar klar erkennt, die aber derzeit, z.B. im Falle von Facebook, teilweise trotzdem sehr lange so stehen bleiben, oder gar nie entfernt werden.

Dieses Gesetz ändert nichts an der Strafbarkeit der Äußerungen (die wurde auch vorher schon geprüft und entsprechend auch ein Stafverfahren eingeleitet), sondern lediglich an der der rechtlichen Grundlage auf der gegen die Betreiber der Plattformen verfahren werden kann.
Nein das Gesetz ist so schwammig formuliert, dass es eben nicht erkennbar ist was ist strafbar was nicht, deswegen wird Facebook und Co vieles lieben löschen anstatt eine hohe Strafe zu akzeptieren. Das Ganze wird in absehbarer Zeit dann ein Algorithmus übernehmen und der Benutzer weiß nicht mehr warum ein Post vom Algorithmus gelöscht wurde.
Strafbare Aussagen auf Facebook konnten schon vor dem Gesetz angezeigt werden. Darüber hinaus haben Facebook, Twitter und Co in der Regel bei strafbaren Inhalten immer schnell reagiert. Das Gesetz geht über strafbare Aussgen hinaus. Hass ist nicht strafbar. Hassaussagen sind je nachdem wie sie formuliert sind auch nicht unbedingt strafbar. Viele Aussagen benötigen eine juristische Bewertung, die bei Facebook jetzt Laien in wenigen Sekunden treffen sollen. Darüber hinaus sind die Partner von Facebook & Co (z.B. Correctiv & Amadeus Antonio Stiftung) bei der Berwertung nicht wirklich neutral.
 
Dazu gehört nicht die Kritik an den von dir aufgezählten Dingen, sondern der in einigen dieser Posting explizit geäußerte Aufruf zu Gewalt, Beleidigung, üble Nachrede und Volksverhetzung, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Das problem ist aber eben das die von mir gelisteten Dinge auch dazuzählen.
beim Rest wäre ja auch nichts gegen einzuwenden.

Dieses Gesetz ändert nichts an der Strafbarkeit der Äußerungen (die wurde auch vorher schon geprüft und entsprechend auch ein Stafverfahren eingeleitet), sondern lediglich an der der rechtlichen Grundlage auf der gegen die Betreiber der Plattformen verfahren werden kann.
Es ändert in soweit etwas das ich Strafbar bin falls ich über diese Sachen berichten würde da explizit festgelegt wird das nur der Platformbetreiber bzw anerkannte Journalisten davon ausgenommen sind.
Wenn also ich ein Bild auf facebook posten würde das zeigt wie jemand eine deutsche Flagge verbrennt dann kann dieser Beitrag gemeldet und gelöscht werden.




und wie auch von anderen bereits angesprochen:
wenn jemand in Indien zB ein posting macht und sich dort über erneute Morde durch Muslime im namen des Islam aufregt müsste nach diesem Entwurf der Betreiber der Seite den post löschen oder für Deutschland nicht einsehbar machen ..... klingt ja sehr berauschend.
 
dieses "Gesetz" ist ein schlechter Witz und sollte korrekterweise Zensur/Gleichschaltungsgesetz heissen...denn die Lösch und Zensurorgien die daraus resultieren werden, dürften weit über alles, was man auch nur ansatzweise als verständlich ansehen könnte, hinausgehen und damit wird dann alles gelöscht was einen zur zahlung von millionenbeträgen evtl und ganz doll vielleicht verdonnern könnte...

was in den letzten Wochen an Gesetzen durchgedrückt wurde zeigt ganz deutlich in nur eine Richtung...--->1984 oder DDR 2.0 auf Steroiden!

Aber hey, solange es gegen "Fake News" und "Hasskommentare" geht, wobei der "Staat" auf erstere ja das Monopol behalten, bzw wieder herstellen will und letzteres ja auch sämtliche Kritik umfasst, die man dann eben auch mal eben unter "Hass" einordnet, geht das ja in Ordnung. :wall:

Was muss eigentlich noch alles passieren, damit die Leute endlich aufwachen und begreifen, das alles an was sie so glauben, nichts als Lügen sind und sie ständig gegen die falschen kämpfen?!

Der "Feind" ist nicht "rechts" sondern OBEN und tritt fleissig nach unten!
 

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Ist doch nichts Neues. Gesetze sind immer möglichst schwammig formuliert, damit man mit zweierlei (bzw. fein abgestuften) Maß messen kann. Dass man in Deutschland (und weltweit) als Bürger gegen den Staat nur schwerlich Recht bekommt, ebenfalls.
Der Feind ist der Mensch, egal welcher politischer Richtung. Da kaum jemand ohne Hintergedanken etwas für die Allgemeinheit erreichen will. Nicht mal Mutter Teresa, wie sichs heraus gestellt hat (schein-heilig triffts).
 
Ich haette niemals gedacht, Deutschland ernsthaft mal mit einem asiatischen Land zu vergleichen, aber voila ... In Indonesien wurde ein Antipornografie Gesetz verabschiedet, in dem Porn nicht mal definiert war. Am Anfang sagten alle, neija, wird sich schon geben, mit der Zeit, alles halb so wild. Ein paar Jahre später herrscht Willkür, das Gesetz wird mal so und so eingesetzt, nicht sehr konsistent aber natürlich mit dem Zweck einzuschüchtern und Selbstzensur von Medien etc zu erreichen. Toll, das wir jetzt in Deutschland auch so weit sind. Er denkt immer nur an rechts, der gute Heiko. Und - Wie sieht es mit Hate Speech auf Arabisch und Türkisch aus? Kommen im Gesetz nicht einmal vor. Alles sehr traurig.
 
Das Ganze ist ja an Ironie kaum zu überbieten. Heiko M. schreibt auf der Seite der Amadeu Antonio Stiftung, welche ja gegen Hatespeech (also in ihrem Sinne) vorgeht, ein vollmundiges Grußwort. Eben jene Stiftung, zu deren Mitgliedern auch eine gewisse Julia Sch. gehört, ihres Zeichens Hatespeech-Expertin, welche über Twitter des öfteren lustige Entgleisungen raus gehauen hat. Also nix anderes als Hatespeech, aber eben für die gute Sache. Da darf man schon mal das Zweierleimaß ansetzen. Mal sehen, wo die Reise hingeht. :schief:
 
''Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen ab Inkrafttreten innerhalb von einem Tag vom Betreiber des Netzwerks gelöscht werden, weniger umstrittene Beiträge immerhin innerhalb von sieben Tagen.''

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die Betreiber haben also ganze 7 Tage Zeit, nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte zu löschen.
Es sollen also Inhalte gelöscht werden, bei denen man nicht sicher ist ob sie rechtswidrig sind.

Und statt irgendeiner rechtsstaatlichen Instanz sollen die Firmen definieren was erwünscht ist. Ohne jede Einspruchsmöglichkeit oder jede Art von Verfahren.
In dubio pro reo wird hier ebenso verabschiedet wie jeder rechtsstaatliche Schein, denn wenn Inhalte nicht ,,offensichtlich rechtswidrig'' sind, dann sind sie wohl nur unbequem, anderslautend oder unerwünscht. Wenn das aber ein Grund zur Löschung ist, kann man sich kaum eine Ausrede einfallen lassen, weshalb hier nicht eindeutig Zensur betrieben wird.
 
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