OLG München: Vertrieb von Slot-1-Karten für Nintendo ist illegal

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Nintendo hat in letzter Instanz vor dem OLG München Recht bekommen. Die beklagte SR Tronic darf keine Adapterkarten vertreiben oder verkaufen. Das verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz, wie die Richter feststellten. Der Rechtsstreit ist damit beendet.

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AW: OLG München: Vertrieb von Slot-1-Karten für Nintendo ist illegal

Völlig zu Recht, ich bin sicherlich kein Nintendo Fan.. aber es ist schon etwas daneben Kohle zu kassieren um Raubkopien zu ermöglichen. Man begünstigt den Diebstahl von Eigentum und macht damit auch noch Kasse, ich finde es gut das die auch privat Haftbar sind und hoffe Nintende zieht denen den letzten Euro aus der Tasche und pfänden das Eigenheim!

Der PC Markt war Mitte der 2000er auch deswegen schon fast am Ende weil alles geknackt wurde und die Hersteller keine Kohle mehr machten, erst Steam und allgemeines DRM gaben den Herstellern wieder Sicherheit und seitdem ist das Angebot an Spielen für meinen geliebten PC so hoch wie nie... selbst MS liefert Konsolentitel als GOW4 für den PC aus, da die Spiele nicht, sehr spät oder kaum geknackt werden können.
 
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Frechheit es geht nur um eine Adapterkarte......................

@nibi
du bist ein Träumer
 
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Völlig zu Recht, ich bin sicherlich kein Nintendo Fan.. aber es ist schon etwas daneben Kohle zu kassieren um Raubkopien zu ermöglichen. Man begünstigt den Diebstahl von Eigentum und macht damit auch noch Kasse, ich finde es gut das die auch privat Haftbar sind und hoffe Nintende zieht denen den letzten Euro aus der Tasche und pfänden das Eigenheim!

Der PC Markt war Mitte der 2000er auch deswegen schon fast am Ende weil alles geknackt wurde und die Hersteller keine Kohle mehr machten, erst Steam und allgemeines DRM gaben den Herstellern wieder Sicherheit und seitdem ist das Angebot an Spielen für meinen geliebten PC so hoch wie nie... selbst MS liefert Konsolentitel als GOW4 für den PC aus, da die Spiele nicht, sehr spät oder kaum geknackt werden können.

Im Grundsatz gebe ich dir recht - bezogen auf Raubkopien. Aber ein faden Beigeschmack hat das für mich trotzdem: Denn in Zeiten, in denen der Spielemarkt hauptsächlich über Keys und damit Downloads läuft bzw laufen kann, ist das Thema verkratzte CDs oder kaputte Disketten vollkommen vergessen.
Ich kenne auch viele Leute, die ihre BR Sammlung im Regal stehen haben und alle Filme über einen Server laufen lassen.

Und nun wurde ein Urteil gefällt, dass es dem Nutzer unmöglich macht, seine legal beworbenen Spiele zu schützen. Auch noch bei einem mobil genutzt Gerät, bei dem die Gefahr für die Cardridges noch größer ist. Voraussetzung für mich wäre jetzt, das Nintendo ein lebenslanges Umtauschrecht auf defekte Spiele anbietet. Wird aber wohl so nicht passieren. Und damit sind die Leidtragenden am Ende doch wieder die gesetzestreuen User, denen durch Kopierschutzmaßnahmen (um den Herrn General Manager von Nintendo Deutschland zu zitieren) " Vorrichtungen [...], die ihr Spielerlebnis beeinträchtigen können." Vorgesetzt werden. Daher ist alleine dieser Satz m.E. ziemlich heuchlerisch.

P.S.: Der Laden, der hier verklagt wurde ist seit Jahren Insolvent, es ging also nur darum, für die Zukunft die Rechtslage zu klären, ein realer Schadensersatz wird hier eher nicht gezahlt werden. Die Eigentümer werden also auch privat eher insolvent gehen.
 
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An die Zeiten erinnert man sich doch gern zurück...spindelweise CD-Rohlinge voll mit Spielen, beschriftet mit krakeligem Edding. Viele Spiele nie ausprobiert, hauptsache erst mal haben. No-CD-Cracks von denen 90% nicht funktionierten aber von denen 110% Vierenverseucht waren. Viele Spiele starteten erst gar nicht, manche völlig gewillkürt immer mal oder auch nicht, solche Probleme wurden behoben in dem man irgendwelche kryptischen Dateien im Spieleordner durch andere aus dem Internet ersetzte. Volkswirtschaftlich der absolute Wahnsinn aber im Rückblick erscheint dem Menschen eh immer alles in besserer Erinnerung
 
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Im Grundsatz gebe ich dir recht - bezogen auf Raubkopien. Aber ein faden Beigeschmack hat das für mich trotzdem: Denn in Zeiten, in denen der Spielemarkt hauptsächlich über Keys und damit Downloads läuft bzw laufen kann, ist das Thema verkratzte CDs oder kaputte Disketten vollkommen vergessen.
Ich kenne auch viele Leute, die ihre BR Sammlung im Regal stehen haben und alle Filme über einen Server laufen lassen.

Und nun wurde ein Urteil gefällt, dass es dem Nutzer unmöglich macht, seine legal beworbenen Spiele zu schützen. Auch noch bei einem mobil genutzt Gerät, bei dem die Gefahr für die Cardridges noch größer ist. Voraussetzung für mich wäre jetzt, das Nintendo ein lebenslanges Umtauschrecht auf defekte Spiele anbietet. Wird aber wohl so nicht passieren. Und damit sind die Leidtragenden am Ende doch wieder die gesetzestreuen User, denen durch Kopierschutzmaßnahmen (um den Herrn General Manager von Nintendo Deutschland zu zitieren) " Vorrichtungen [...], die ihr Spielerlebnis beeinträchtigen können." Vorgesetzt werden. Daher ist alleine dieser Satz m.E. ziemlich heuchlerisch.

P.S.: Der Laden, der hier verklagt wurde ist seit Jahren Insolvent, es ging also nur darum, für die Zukunft die Rechtslage zu klären, ein realer Schadensersatz wird hier eher nicht gezahlt werden. Die Eigentümer werden also auch privat eher insolvent gehen.

Als jemand der Cartridges in allen möglichen Formen seit fast nun mehr als 25 Jahre benutzt, kann ich sagen --> die gehen nicht kaputt............da kann ein Panzer drüber fahren, die gehen nicht kaputt.;)
Kontakte können korrodieren, da nimmt man sich einen glasfaser pen und schon gehts wieder.
Bei CDs bin ich da z.T. bei dir, es gibt Menschen die wissen nicht das eine CD etwa in eine Konsole oder in die Hülle gehören, da ist das Risiko eines Defekts vorhanden.
Aber Cartridges......nene.
 
AW: OLG München: Vertrieb von Slot-1-Karten für Nintendo ist illegal

Im Grundsatz gebe ich dir recht - bezogen auf Raubkopien. Aber ein faden Beigeschmack hat das für mich trotzdem: Denn in Zeiten, in denen der Spielemarkt hauptsächlich über Keys und damit Downloads läuft bzw laufen kann, ist das Thema verkratzte CDs oder kaputte Disketten vollkommen vergessen.
Ich kenne auch viele Leute, die ihre BR Sammlung im Regal stehen haben und alle Filme über einen Server laufen lassen.

Und nun wurde ein Urteil gefällt, dass es dem Nutzer unmöglich macht, seine legal beworbenen Spiele zu schützen. Auch noch bei einem mobil genutzt Gerät, bei dem die Gefahr für die Cardridges noch größer ist. Voraussetzung für mich wäre jetzt, das Nintendo ein lebenslanges Umtauschrecht auf defekte Spiele anbietet. Wird aber wohl so nicht passieren. Und damit sind die Leidtragenden am Ende doch wieder die gesetzestreuen User, denen durch Kopierschutzmaßnahmen (um den Herrn General Manager von Nintendo Deutschland zu zitieren) " Vorrichtungen [...], die ihr Spielerlebnis beeinträchtigen können." Vorgesetzt werden. Daher ist alleine dieser Satz m.E. ziemlich heuchlerisch.

P.S.: Der Laden, der hier verklagt wurde ist seit Jahren Insolvent, es ging also nur darum, für die Zukunft die Rechtslage zu klären, ein realer Schadensersatz wird hier eher nicht gezahlt werden. Die Eigentümer werden also auch privat eher insolvent gehen.

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte das maximal einer von tausend sich eine R4 geholt hat um ausschließlich Sicherungen zu erstellen oder Homebrew zu nutzen :P

Verkratzte CD´s ? Ja das gab es... aber ich weiß nicht wie es bei dir war, aber auf meine Spiele habe ich acht gegeben, da kam das nie vor. Ich hatte mal ein defektes XBOX 1 Laufwerk welches die DVD schon beim einlegen sofort massiv zerstört hat...alle meine Originale wurde ohne Probleme oder Mehrkosten für mich umgetauscht. Und auch hier kenne ich nur wenige aus den 90ern oder 2000ern die Sicherungen gebrannt haben... ja sie haben Sicherungen gebrannt und die in dann im Freundeskreis verteilt. Ich persönlich habe nie etwas gebrannt mit der Absicht es als Sicherung aufzuheben, außer Dokumente und Fotos... das war auch schon auf dem C64 so.
 
AW: OLG München: Vertrieb von Slot-1-Karten für Nintendo ist illegal

Ich bezweifle, dass dieses Urteil irgendeine Wirkung hat. Die Dinger kann man sich bestimmt mit Leichtigkeit aus China importieren.
 
AW: OLG München: Vertrieb von Slot-1-Karten für Nintendo ist illegal

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte das maximal einer von tausend sich eine R4 geholt hat um ausschließlich Sicherungen zu erstellen oder Homebrew zu nutzen :P

Verkratzte CD´s ? Ja das gab es... aber ich weiß nicht wie es bei dir war, aber auf meine Spiele habe ich acht gegeben, da kam das nie vor. Ich hatte mal ein defektes XBOX 1 Laufwerk welches die DVD schon beim einlegen sofort massiv zerstört hat...alle meine Originale wurde ohne Probleme oder Mehrkosten für mich umgetauscht. Und auch hier kenne ich nur wenige aus den 90ern oder 2000ern die Sicherungen gebrannt haben... ja sie haben Sicherungen gebrannt und die in dann im Freundeskreis verteilt. Ich persönlich habe nie etwas gebrannt mit der Absicht es als Sicherung aufzuheben, außer Dokumente und Fotos... das war auch schon auf dem C64 so.

Nein, so wie auch kaum ein CD Brenner existiert, der noch nie eine Raubkopie gebrannt hat. Das ist klar, deswegen schrieb ich ja auch "faden Beigeschmack" und nicht "vollig Weltfremd". Trotzdem ist es eine Einschränkung auch von wenigen ehrlichen Kunden, und das ist wenn irgendwie möglich IMMER zu vermeiden. Ich bin einfach grundsätzlich kein Freund davon, Drittanbieter-komponenten von Grund auf verbieten, wenn der Drittanbieter nicht direkt eine Raubkopie anbietet.

Als jemand der Cartridges in allen möglichen Formen seit fast nun mehr als 25 Jahre benutzt, kann ich sagen --> die gehen nicht kaputt............da kann ein Panzer drüber fahren, die gehen nicht kaputt.;)
Kontakte können korrodieren, da nimmt man sich einen glasfaser pen und schon gehts wieder.
Bei CDs bin ich da z.T. bei dir, es gibt Menschen die wissen nicht das eine CD etwa in eine Konsole oder in die Hülle gehören, da ist das Risiko eines Defekts vorhanden.
Aber Cartridges......nene.

Als jemand der kein halbwegs aktuelles Gerät mit Cartridges hat muss ich dir das so glauben und dementsprechend meine Meinung auch ein wenig überdenken - vollends überzeugt bin ich trotzdem noch nicht :)

Ich bezweifle, dass dieses Urteil irgendeine Wirkung hat. Die Dinger kann man sich bestimmt mit Leichtigkeit aus China importieren.

Und das ist der nächste Punkt: Langfristig hat sowas eben doch nie funktioniert, gerade ein Verbot von Hardware wird umgangen werden. Wer Raubkopien nutzen will wird das auch tun.
 
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Und das ist der nächste Punkt: Langfristig hat sowas eben doch nie funktioniert, gerade ein Verbot von Hardware wird umgangen werden. Wer Raubkopien nutzen will wird das auch tun.

Genau so ist es gerade verbotene Sachen sind eher gefragter als legale, und wer sich sowas beschaffen will kommt auch daran.
Die R4 Cadridges wurde in der Vergangenheit massenweise auf Flohmärkten verkauft.
Nun werden die dann wohl unter der Hand verkauft.
 
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