AW: BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden
Was hat das mit dem Staat zu tun. Hier geht es um Grundrechte von jedem Einzelnen.
Von Verhältnismäßigkeit ist bei sowas ja sowieso nie die Rede. Schlieslich geht es nicht um die Nutzung/Veröffentlichung der Bilder, sondern um den bloßen Besitz. Aber wir sind in Deutschland ja schon lange soweit, dass man nur noch fotografieren und besitzen darf, was man auch zweifelsfrei veröffentlichen darf (irgendwann wird das noch auf die lebenslange, kommerzielle Verwertbarkeit ausgeweitet).
Ist doch gut, dass man diese Rechte auch geltend machen kann. Wie das im Einzelfall überwacht werden kann, ist eine andere Sache. Im Zweifel kommt dann tatsächlich der Gerichtsvollzieher und nimmt die Datenträger mit oder ist bei der Löschung anwesend, so könnte man jedenfalls so ein Urteil vollstrecken. Und wenn trotzdem noch irgendwo Kopien versteckt sind und das rauskommt, wird Schadensersatz fällig. Dazu käme dann noch eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung.
Wäre ja mal interessant zu wissen, wer für diem Kosten der ganzen Löschaktion aufkommt. Da die Backups wohl aus der Zeit des gemeinschaftlichen Besitzes stammen dürften, müsste die Frau wohl die hälfte der Kosten für die Löschung tragen.
Aber vermutlich muss der Mann das auch noch alles zahlen, der ist ja fast immer finanziell der Dumme bei Trennungen/Scheidungen. Man(n) muss also alle alten, u.U. extern gelagerten Backups durchgehen (wehe, ein Satz davon liegt bei den Ex-Schwiegereltern) und u.U. nicht nur alles neu brennen, sondern auch noch die gesamte Organisation dazu durchführen. Am Besten gleich unter notatieller Beglaubigung zum Nachweis der rückstandslos vernichtung der Bilder under der alten Backup-Medien.
Wie beschrieben...die Frau muss EINDEUTIG beweisen das es der ex war....deshalb schreibe ich ja...das Urteil ist sowas von sinnlos.....
Dann bleibt nur noch auf die fachlich kompetenten Richter zu hoffen, die nur dann eine Anklage zulassen, wenn dies vorher eindeutig geklärt ist (und zwar einzig und alleine von der Klageführerin). Vermutlich wird ein einfacher Anfangsverdacht genügen und es wird ermittelt, mit allen negativen folgen für den Mann, der das am Ende auch noch zahlen muss, da die Ex ja mittellos ist. Da ist es am Ende auch vollkommen egal, ob das ganze aus Mangel an Beweisen eingestellt wird.