BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden

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Wer in einer Beziehung Nacktfotos vom Partner angefertigt hat, der muss diese nach Ende der Partnerschaft aushändigen und/oder löschen, wenn der ehemalige Partner dies verlangt. Ihm steht kein Recht auf eine weitete Verfügungsgewalt zu, da das Persönlichkeitsrecht verletzt wird.

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AW: BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden

Interessantes Urteil und auch folgerichtig. Kann mir gut vorstellen, dass die Thematik eine recht große praktische Relevanz hat. Wie man allerdings überprüfen will, ob die Bilder tatsächlich endgültig gelöscht wurden, wird sich zeigen.
 
AW: BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden

Jetzt können meine Ex-Frauen kein Geld mehr mit Aktfotos von mir verdienen...und müssen arbeiten gehen...lol
Gruß Yojinbo
 
AW: BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden

Was da natürlich wieder nicht steht: Das war ein Extremfall, wo der Fotograph die Nacktbilder per Mail an die Firmenadresse ihres Ehemannes geschickt hat, nachdem die Affäre vorbei war. Das war auch essentliell für die Urteilsbegründung, und ist nicht zwangsläufig mit anderen Fällen vergleichbar. Danke PCGBild für den Artikel. :schief:
 
AW: BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden

Der erste Gedanke der mir dabei kam : Der Freund von Micaela Schäfer wird da aber vor einem riesigen Problem stehen. Denn wann lässt sich die Trulla schon mal angezogen fotographieren ? :lol:

Greetz Erok
 
AW: BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden

Hier ergibt sich aber auch die Frage, wann ist ein Nacktbild ein Nacktbild?
Wenn man noch irgendein Kleidungstück, und sei es nur eine Socke, trägt (egal wo), ist man ja nicht wirklich nackt ^^

Wie sieht das in dem Fall mit geschenkten Aktbildern aus? Also von einem professionellen Fotografen im Studio gemacht, die dann dem Partner geschenkt werden.
Hier können sich zwei Rechtsansprüche überschneiden. Einerseits das Eigentumsrecht des Beschenkten, andererseits das Recht auf sein eigenes Abbild vom Schenkenden...

Grundsätzlich finde ich die Entscheidung aber gut, denn die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen werden in diesem Land sowieso schon zu stark beschnitten. Und wie oft findet man(eher Frau) denn nach einer Trennung anzügliche Fotos von sich irgendwo als Racheakt im Internet veröffentlicht wieder? So kann zumindest das oftmals verhindert werden.
 
AW: BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden

Hier ergibt sich aber auch die Frage, wann ist ein Nacktbild ein Nacktbild?
Wenn man noch irgendein Kleidungstück, und sei es nur eine Socke, trägt (egal wo), ist man ja nicht wirklich nackt ^^

Wie sieht das in dem Fall mit geschenkten Aktbildern aus? Also von einem professionellen Fotografen im Studio gemacht, die dann dem Partner geschenkt werden.
Hier können sich zwei Rechtsansprüche überschneiden. Einerseits das Eigentumsrecht des Beschenkten, andererseits das Recht auf sein eigenes Abbild vom Schenkenden...

Grundsätzlich finde ich die Entscheidung aber gut, denn die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen werden in diesem Land sowieso schon zu stark beschnitten. Und wie oft findet man(eher Frau) denn nach einer Trennung anzügliche Fotos von sich irgendwo als Racheakt im Internet veröffentlicht wieder? So kann zumindest das oftmals verhindert werden.

Es kommt im Prinzip darauf an in wieweit das Persönlichkeitsrecht betroffen ist. Letztendlich gibt es dort drei sogenannte Sphären, die Sozialsphäre, die Privatsphäre und die Intimsphäre. Wenn wie hier die Intimsphäre betroffen ist, wird im Ergebnis wohl immer ein Anspruch auf Löschung bzw. Herausgabe bestehen. Hier hat aber auch der Partner offenbar selbst die Bilder und Videos gemacht, die seine Partnerin ja auch beim Sex gezeigt haben. Also da ist die Sache dann doch ziemlich klar. Das kann im Einzelfall aber anders sein.

Bei den von dir angesprochenen geschenkten Aktfotos, die ein professioneller Fotograf gemacht hat, kann die Sache schon ganz anders aussehen.
 
AW: BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden

Der erste Gedanke der mir dabei kam : Der Freund von Micaela Schäfer wird da aber vor einem riesigen Problem stehen. Denn wann lässt sich die Trulla schon mal angezogen fotographieren ? :lol:
Ich will die weder Nackt noch Angezogen sehen. Sie ist einfach hässlich und die Silikontitten sehen viel zu künstlich aus.
 
AW: BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden

Was da natürlich wieder nicht steht: Das war ein Extremfall, wo der Fotograph die Nacktbilder per Mail an die Firmenadresse ihres Ehemannes geschickt hat, nachdem die Affäre vorbei war. Das war auch essentliell für die Urteilsbegründung, und ist nicht zwangsläufig mit anderen Fällen vergleichbar. Danke PCGBild für den Artikel. :schief:

Da es eine Grundsatzentscheidung war gilt die Sache für alle Fälle. Es wurde festgestellt das ein einfaches Verbreitungsverbot nicht ausreicht, sondern man darf soetwas noch nichteinmal besitzen (wenn der/die andere darauf besteht). Somit gilt das für alle Fälle in denen eine feste Beziehung beendet wurde. Interessant wird die Sache bei einem One Night Stand, da kann man sich ja nichtmehr darauf hinausreden man hätte die Einwilligung nur für die Dauer der (nicht vorhandenen) Beziehung gegeben, das muß dann wohl wieder ein Gericht entscheiden. Grundsatzentscheidungen sind schon etwas feines, etwa als entschieden wurde das eine Abweichung der Wohnungsgröße von bis zu 10% kein Mietmangel ist, rate mal was viele Vermieter getan haben...

Hier ergibt sich aber auch die Frage, wann ist ein Nacktbild ein Nacktbild?
Wenn man noch irgendein Kleidungstück, und sei es nur eine Socke, trägt (egal wo), ist man ja nicht wirklich nackt ^^

Das wird wohl an den Genitalien festgemacht. Sprich hat Pullover an und der Peni* ist zu sehen, dann handelt es sich um ein Nacktfoto, hat man(n) sich hingegen eine Socke über den Peni* gezogen ist es kein Nacktfoto (so hat es jedenfalls ein FKK Anhänger in einer Fernsehdokumentation erklärt). Bei weiblichen Brüsten sieht die Sache wohl anders aus. Allerdings kann man sich vermutlichl generell darauf berufen und die Löschung hochpeinlicher Fotos verlangen.

Wie sieht das in dem Fall mit geschenkten Aktbildern aus? Also von einem professionellen Fotografen im Studio gemacht, die dann dem Partner geschenkt werden.
Hier können sich zwei Rechtsansprüche überschneiden. Einerseits das Eigentumsrecht des Beschenkten, andererseits das Recht auf sein eigenes Abbild vom Schenkenden...

Wenn man sich das ausgedruckt hat besteht ja auch ein Eingentum an dem Medium, ist wohl so das es verloren ist.

Mein Tip: wenn du jemals in die Situation kommst laß es dir schriftlich geben das du die Fotos auch nach dem Beziehungsende behalten darfst, dann hast du das Problem wohl im doppelten Sinn nicht mehr.
 
AW: BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden

Das wird wohl an den Genitalien festgemacht. Sprich hat Pullover an und der Peni* ist zu sehen, dann handelt es sich um ein Nacktfoto, hat man(n) sich hingegen eine Socke über den Peni* gezogen ist es kein Nacktfoto (so hat es jedenfalls ein FKK Anhänger in einer Fernsehdokumentation erklärt). Bei weiblichen Brüsten sieht die Sache wohl anders aus. Allerdings kann man sich vermutlichl generell darauf berufen und die Löschung hochpeinlicher Fotos verlangen.

Das kommt immer auf den Einzelfall an, ein Pornodarsteller etwa kann sich nicht so ohne Weiteres darauf berufen, dass seine Intimsphäre betroffen ist, wenn er/sie komplett nackt auf so einem Bild zu sehen ist. Letztendlich ist also nicht die Nacktheit selbst entscheidend, sondern ob durch die Nacktabbildung der Intimbereich deiner Persönlichkeit betroffen ist.
 
AW: BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden

Da es eine Grundsatzentscheidung war gilt die Sache für alle Fälle. Es wurde festgestellt das ein einfaches Verbreitungsverbot nicht ausreicht, sondern man darf soetwas noch nichteinmal besitzen (wenn der/die andere darauf besteht). Somit gilt das für alle Fälle in denen eine feste Beziehung beendet wurde. Interessant wird die Sache bei einem One Night Stand, da kann man sich ja nichtmehr darauf hinausreden man hätte die Einwilligung nur für die Dauer der (nicht vorhandenen) Beziehung gegeben, das muß dann wohl wieder ein Gericht entscheiden. Grundsatzentscheidungen sind schon etwas feines, etwa als entschieden wurde das eine Abweichung der Wohnungsgröße von bis zu 10% kein Mietmangel ist, rate mal was viele Vermieter getan haben...

Im aktuellen Fall ging es nicht mal um eine feste Beziehung. Urteil überhaupt gelesen?

GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1;
BGB § 823 (Bf), § 1004
Fertigt im Rahmen einer intimen Beziehung ein Partner vom anderen intime Bild- oder Filmaufnahmen, kann dem Abgebildeten gegen den anderen nach dem Ende der Beziehung ein Löschanspruch wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zu stehen, wenn er seine Einwilligung in die Anfertigung und Verwendung der Aufnahmen auf die Dauer der Beziehung -konkludent- beschränkt hat.

BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015

-
VI ZR 271/14

-

OLG Koblenz

LG Koblenz




Hier gehtes darum, ob man es verlangen kann, nicht darum, ob es automatisch immer so ist.

Hier ergibt sich aber auch die Frage, wann ist ein Nacktbild ein Nacktbild?

-
in unbekleidetem Zustand,
-
in teilweise unbekleidetem Zustand,
soweit der Intimbereich der
Klägerin (Brust und/oder Geschlechtsteil) zu sehen ist,
-
lediglich ganz oder teilweise nur mit Unterwäsche bekleidet,
-
vor, während oder im Anschluss an den Geschlechtsverkehr,





Urteil des VI.Â*Zivilsenats vomÂ*13.10.2015 -Â*VIÂ*ZRÂ*271/14Â*-


 
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AW: BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden

Dies betrifft ja nur Frauen. Wer hat schon Nacktfotos von Männern
Und wenn ist dss eine Extreme Ausnahme

Ich stimme dem Urteil zu, wenn ein Vertrauensverhältnis aufgegeben wurde ist die Privatsphäre nicht sicher vor Missbrauch
 
AW: BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden

Es kommt im Prinzip darauf an in wieweit das Persönlichkeitsrecht betroffen ist. Letztendlich gibt es dort drei sogenannte Sphären, die Sozialsphäre, die Privatsphäre und die Intimsphäre. Wenn wie hier die Intimsphäre betroffen ist, wird im Ergebnis wohl immer ein Anspruch auf Löschung bzw. Herausgabe bestehen. Hier hat aber auch der Partner offenbar selbst die Bilder und Videos gemacht, die seine Partnerin ja auch beim Sex gezeigt haben. Also da ist die Sache dann doch ziemlich klar. Das kann im Einzelfall aber anders sein.

Bei den von dir angesprochenen geschenkten Aktfotos, die ein professioneller Fotograf gemacht hat, kann die Sache schon ganz anders aussehen.
Hierzu hat der BGH folgende Ausführung der Vorinstanz(en) aufgegriffen und bestätigt:
Das Berufungsgericht hat festgestellt, dass die Bilder im privaten Bereich und nur im Rahmen dieserLiebesbeziehung ohne vertragliche Vereinbarungen und unentgeltlich entstanden sind, nur zu persönlichen bzw. privaten Zwecken gefertigt wurden und nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung bestimmt waren. Es hat weiter festgestellt, dass die Einwilligung in die Nutzung zeitlich auf die Dauer der zwischen den Parteien bestehenden Beziehung beschränkt war.

Trifft dies alles zu, ist es egal, wer die Bilder gemacht oder wer sie wem geschenkt hat. Tangieren sie die Intimssphäre, sind sie zu löschen, sofern irgendwo der konkludent zum Ausdruck gebrachte Wille der abgebildeten Person hergeleitet werden kann.

Thema Fotograf: Dass ein Fotograf Geld für die Anfertigung der Bilder erhalten würde, stünde nicht im Widerspruch dazu, dass sie für ein Paar angefertigt werden würden, das die Bilder zu rein privaten Zwecken nutzen will. Daher auch in diesem Fall keine entgeltliche/vertragliche Vereinbarung.
 
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Naja gut, dann kann ich wenigstens die Videos behalten! :ugly:
 
AW: BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden

Haha, na klar, wird alles gelöscht, ganz ehrlich. :ugly:
Oh Mann unser Staat, man muss ihn lieben.
 
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Oh Mann unser Staat, man muss ihn lieben.

Was hat das mit dem Staat zu tun. Hier geht es um Grundrechte von jedem Einzelnen. Ist doch gut, dass man diese Rechte auch geltend machen kann. Wie das im Einzelfall überwacht werden kann, ist eine andere Sache. Im Zweifel kommt dann tatsächlich der Gerichtsvollzieher und nimmt die Datenträger mit oder ist bei der Löschung anwesend, so könnte man jedenfalls so ein Urteil vollstrecken. Und wenn trotzdem noch irgendwo Kopien versteckt sind und das rauskommt, wird Schadensersatz fällig. Dazu käme dann noch eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung.
 
AW: BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden

Mir war nicht bewusst das sowas vom Staat entschieden werden muss. Eigentlich gehört das dazu das man diese Art Fotos löscht wenn die Beziehung vorbei ist... sofern man solche überhaupt macht.
 
AW: BGH-Urteil: Nacktfotos müssen nach Beziehungsende vernichtet und/oder gelöscht werden

Sinnloses Urteil!Ich gebe meiner Ex die Bilder (natürlich habe ich auch kein BackUp mehr...)Nun findet Sie sich im Internet bei schönen "bums-filmen"und "dummerweise sieht man nur sie im film...gesicht,körper(Ok, und natürlich dein *****)!Wer war der gemeine Fi....er!
Was nun? Beweise bitte als Frau das es NUR der UND NUR DER war..!Einfach nicht filmen lassen beim vögeln...das böse Geld verdammt....
Der Richter....bitte packen Sie Ihr Glied aus, um auch sicher zu gehen oder wie loooool...
Guter Ansatz ohne Wirkung!
Im Zweifel für den Angeklagten!Also ich habe zweifel!
 
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