Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Filesharing-Abmahnung: Mutter muss nicht für Downloads ihrer Söhne zahlen
Rechteinhaber der Pornoindustrie hatten gegen eine Mutter geklagt, über deren Anschluss illegal Filme heruntergeladen wurden. Wie das Amtsgericht Köln nun entschieden hat, sei sie nicht zur Zahlung der 3.000 Euro verpflichtet. Es könne nicht nachgewiesen werden, wer für den Urheberrechtsverstoß verantwortlich war.
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