Filesharing-Abmahnung: Mutter muss nicht für Downloads ihrer Söhne zahlen

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Rechteinhaber der Pornoindustrie hatten gegen eine Mutter geklagt, über deren Anschluss illegal Filme heruntergeladen wurden. Wie das Amtsgericht Köln nun entschieden hat, sei sie nicht zur Zahlung der 3.000 Euro verpflichtet. Es könne nicht nachgewiesen werden, wer für den Urheberrechtsverstoß verantwortlich war.

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AW: Filesharing-Abmahnung: Mutter muss nicht für Downloads ihrer Söhne zahlen

Ok. Dedektiv PCGH hat den Fall gelöst den selbst Rechtsstaat und Rechteinhaber nicht lösen konnten. Gratulation.
 
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Ok. Dedektiv PCGH hat den Fall gelöst den selbst Rechtsstaat und Rechteinhaber nicht lösen konnten. Gratulation.

Was willst du damit mitteilen? :huh: Ein Gericht hat in diesem Fall eine Entscheidung getroffen. Der PCGH-Artikel beschreibt die Entscheidung des Gerichts, ohne eigene Interpretation oder Wertung. Irgendwas verkehrt daran?
 
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PCGH behauptet in der Überschrift dass die Söhne die Downloads durchgeführt haben. Genau das konnte aber niemand nachweisen. Und die Frage ob die (Alleinerziehende) Mutter nicht auch Interesse an Pornografie zeigen könnte ist schließlich nicht grundsätzlich mit Nein zu beantworten.
 
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Und damit zeigt sich, Leseverständniss, Grundvoraussetzung um Moderator zu sei.
 
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oh man muss das peinlich sein, wenn die mutter erfährt das man pornos guckt.
eigentlich normal aber peinlich
 
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PCGH behauptet in der Überschrift dass die Söhne die Downloads durchgeführt haben. Genau das konnte aber niemand nachweisen. Und die Frage ob die (Alleinerziehende) Mutter nicht auch Interesse an Pornografie zeigen könnte ist schließlich nicht grundsätzlich mit Nein zu beantworten.

Der Titel ist schon korrekt und PCGH hat da auch nichts hinzugefügt.

Der entscheidende Punkt, über den jetzt entschieden wurde, ist die Frage ob sie für den Download ihrer Söhne zahlen muß und das wurde verneint. Das sie für ihren Download zahlen muß steht außer Frage, der Knackpunkt war ob sie jetzt auch zahlen muß wenn ihre Söhne das gemacht haben. Wäre dies der Fall könnte man sie zur Zahlung verdonnern, sowie das bisher gehandhabt wurde, da war es auch egal ob man nun selbst der Täter wär oder es jemand anderen ermöglicht hat, so wie man alle Mitwisser eines Mordes wegen Beihilfe zum Mord verknacken kann, auch wenn sich unter ihnen erwiesenermaßen der Mörder befindet (und man somit nie sicher sein kann ob der eigentliche Täter nicht "nur" wegen Beihilfe dran ist. Ist hingegen ein Tatbestand unter gewissen Bedingungen nicht verfolgbar (wie in dem Fall gegen die Söhne) so kann man es sich nicht mehr so einfach machen und muß die Sache einzeln beweisen.

Die eigentliche Frage war also ob sie für ihre Söhne zahlen muß und das wurde verneint, ob sie es eventuell selbst heruntergeladen hat war in dem Fall uninteresannt. "Dedektiv PCGH" hat also nichts gelöst, sondern Tatsachen einfach nur korrekt wiedergegeben und ihr habt ein Interpretationsproblem.

Und du guckst dir besser nochmal die Überschrift des Artikels an, darauf wollte er nämlich hinaus...

Und du guckst dir besser das oben gesagte durch.

oh man muss das peinlich sein, wenn die mutter erfährt das man pornos guckt.
eigentlich normal aber peinlich

Sie hat ja zwei Söhne, die können sich ja gegenseitig die Schuld zuschieben, richtig peinlich wird es wenn nur zwei im Haushalt leben.
 
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Im Text steht klar, sie sollen etwas "geshared" haben. "Sollen haben" ist nicht "haben". Desweiteren steht da, dass nicht nachgewiesen werden kann, wer es runtergeladen hat. Demnach ist der Titel falsch, der quasi die Schuld den Söhnen anrechnet.
Die Frau sollte rein als Anschlussinhaber haften und es konnte nicht nachgewiesen werden, wer von allen dreien den Download (glaub den meisten Leuten gehts nicht um den Upload beim FS) tätigte. Dem Text nach kann es sogar sein, dass keiner schuldig ist da "bei der über einen Internetzugang einschlägige Filme zugänglich gemacht worden sein sollen. Der Titel ist somit reine Vorverurteilung, da es auch die Mutter gewesen sein kann, selbst wenn die Söhne wahrscheinlicher sein sollten.

Aus solchen Gründen hält sich die Justiz auch oft bei Ermittlungen bedeckt, da es die Presse oft so schreibt (vor allem in den Headlines), als wären die Tatverdächtigen auch wirklich die Täter. Das kann deren Leben ruinieren, selbst wenn sie nachher entlastet werden. Übrigens hinkt der Vergleich mit den Mitwissern gewaltig, man nicht gleich Mitwisser ist, nur weil man den selben Anschluss verwendet. Selbst bei nem Mord muss ein Mitwissen erst nachgewiesen werden.
 
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Aus solchen Gründen hält sich die Justiz auch oft bei Ermittlungen bedeckt, da es die Presse oft so schreibt (vor allem in den Headlines), als wären die Tatverdächtigen auch wirklich die Täter. Das kann deren Leben ruinieren, selbst wenn sie nachher entlastet werden. Übrigens hinkt der Vergleich mit den Mitwissern gewaltig, man nicht gleich Mitwisser ist, nur weil man den selben Anschluss verwendet. Selbst bei nem Mord muss ein Mitwissen erst nachgewiesen werden.

Also, nochmal ganz langsam:

In der Überschrift steht die Feststellung "Mutter muss nicht für Downloads ihrer Söhne zahlen", das ist der Sachverhalt um den es ging und der wurde entschieden. Genauso kann ich jetzt hier feststellen das ich nicht für deine Bordellbesuche bezahlen muß, das ist eine Tatsache, auch wenn du noch nie in einem Bordell warst und auch nicht hingehen willst. Es geht hier (wie gesagt) einfach um diese Feststellung.

Im Text wurden die Hintergründe dann genauer erläutert, das ändert jedoch nichts an der eigentlichen Neuigkeit, nämch das die Mutter nicht für ihre Söhne zahlen muß, ob die nun wirklich runtergeladen haben steht auf einem anderen Blatt. Somit ist die Überschrift korrekt, auch wenn man sie eventuell noch etwas ergänzen könnte, dann wird die Sache aber schnell unübersichtlich.

Aus solchen Gründen hält sich die Justiz auch oft bei Ermittlungen bedeckt, da es die Presse oft so schreibt (vor allem in den Headlines), als wären die Tatverdächtigen auch wirklich die Täter. Das kann deren Leben ruinieren, selbst wenn sie nachher entlastet werden.

Ja,
es ist gesetzlich vorgeschrieben das sie dies so machen sollen, der wirkliche Grund ist jedoch meist das sie ihre Trümpfe nicht zeigen wollen und die erst im Gerichtsverfahren ausspielen. Das mit dem Leben nicht ruinieren hätte man auch bei der Ex No Angels Sängerin oder dem Kachelmann machen sollen, da hat sich die Staatsanwaltschaft aber lieber selbst profiliert.

Übrigens hinkt der Vergleich mit den Mitwissern gewaltig, man nicht gleich Mitwisser ist, nur weil man den selben Anschluss verwendet. Selbst bei nem Mord muss ein Mitwissen erst nachgewiesen werden.

Seufz,
das war kein Vergleich sondern ein Beispiel und ja, die Unschuldsvermutung gilt auch bei Morden.
 
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Das OLG Hamburg hätte mit Sicherheit anders entschieden. :ugly:
 
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Dann wäre es korrekterweise:
Richter wendet Störerhaftung nicht gegen Dreiköpfige Familie an.
 
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Ach wir schön das in der Schweiz jegliche Form von Download legal ist. Egal obs der neue Spectre ist, Star Wars Battlefront bei Piratebay oder ein Lied. So lange der Inhalt nicht gegen andere Gesetze verstösst (Kinderpornografie) und man es nur für den Eigengebrauch nutzt, also nicht weiterverkauft oder öffentlich vorführt.
 
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Lol, wer läd sich den Pornofilme runter wenn er solchen Kram kostenlos auf irgendwelchen Streamingseiten bekommt.
 
AW: Filesharing-Abmahnung: Mutter muss nicht für Downloads ihrer Söhne zahlen

Ach wir schön das in der Schweiz jegliche Form von Download legal ist. Egal obs der neue Spectre ist, Star Wars Battlefront bei Piratebay oder ein Lied. So lange der Inhalt nicht gegen andere Gesetze verstösst (Kinderpornografie) und man es nur für den Eigengebrauch nutzt, also nicht weiterverkauft oder öffentlich vorführt.
Nicht verfolgen oder legal sind dann doch zwei verschiedene Dinge ;) .
 
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