Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Klage wegen Porno-Filesharing abgewiesen: Lizenzgebühr auf 2,04 Euro festgelegt
Am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt wurde eine Klage wegen Filesharings eines Erotikfilms abgewiesen. Der Beklagte konnte ausreichend darlegen, dass die Störerhaftung nicht zum Zuge kommt. Besonders interessant sind die Ausführungen des Gerichts über die Schadensersatzhöhe.
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